{"id":123,"date":"2015-09-03T13:57:57","date_gmt":"2015-09-03T11:57:57","guid":{"rendered":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/?page_id=123"},"modified":"2016-05-01T10:46:13","modified_gmt":"2016-05-01T08:46:13","slug":"viii-das-verlagsfoerderungsfondsgesetz","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/?page_id=123","title":{"rendered":"VIII. Das Verlagsf\u00f6rderungsfondsgesetz"},"content":{"rendered":"<h3>VIII. Das Verlagsf\u00f6rderungsfondsgesetz<\/h3>\n<h6><\/h6>\n<ul class=\"overview\">\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading1\" target=\"_self\">1. Erl\u00e4uterungen des Ministers<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading2\" target=\"_self\">2. Debatte im Ministerrat<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading3\" target=\"_self\">3. Die Verwaltungskommission (V.K.) des V.F.F.: Die Qual der Wahl<\/a>\n<ul>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading4\" target=\"_self\">a)Die Staatskommiss\u00e4re<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading5\" target=\"_self\">b) Die Kommission<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading6\" target=\"_self\">c) Der Fall Karl Berger<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading7\" target=\"_self\">d) Der Fall Emmerich Morawa &amp; Co.<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading8\" target=\"_self\">4. Das erste Gesch\u00e4ftsjahr des Fonds<\/a>\n<ul>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading9\" target=\"_self\">a) Die Gesch\u00e4ftsordnung der V.K.<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading10\" target=\"_self\">b) T\u00e4tigkeit der V.K.<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading11\" target=\"_self\">c) Die Gebarung 1936<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading12\" target=\"_self\">5. Der V.F.F. im Jahre 1937<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading13\" target=\"_self\">6. Der V.F.F. im Jahre 1938<\/a>\n<ul>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading14\" target=\"_self\">a) Pauschalierung des V.F.F.-Beitrages<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading15\" target=\"_self\">b) Nachleben des V.F.F.<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading16\" target=\"_self\">c) Res\u00fcmee<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li class=\"overview\"><a href=\"#erg1\">Erg\u00e4nzungen zur Buchver\u00f6ffentlichung von 1985<\/a>\n<ul>\n<li class=\"overview\"><a href=\"#erg2\">Illustrationen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Anfang November 1935 war der Gesetzesentwurf bereits fertig und am 30. d.M. dem Ministerrat vorgelegt worden. In dem Gesetzesentwurf werde nun laut Handelsminister Stockinger \u201eeine bescheidene Unterst\u00fctzung des \u00f6sterreichischen Buchverlages\u201c erm\u00f6glicht. Das sollte in folgender Form geschehen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Zur F\u00f6rderung des \u00f6sterreichischen Verlagswesens in wirtschaftlicher und kultureller Richtung wird ein Verlagsf\u00f6rderungsfonds (im folgenden \u201eV.F.F.\u201c bezeichnet) errichtet. (\u00a7 1)<a style=\"mso-footnote-id: ftn1;\" href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><span class=\"reference\">[1]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Das Ziel des Gesetzes war im \u00a7 2 umrissen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Aus dem V.F.F. k\u00f6nnen inl\u00e4ndischen Buch- und Musikalienverlegern, deren Unternehmungen am Tage der Verlautbarung dieses Gesetzes bestehen, und Selbstverlegern zur F\u00f6rderung und Sicherung ihres Absatzes unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Werke \u00f6sterreichischer Schriftsteller und Tonsetzer Zusch\u00fcsse gew\u00e4hrt werden, durch welche auch eine entsprechende Senkung des Ladenpreises bewirkt werden soll. Zusch\u00fcsse k\u00f6nnen nur f\u00fcr jene B\u00fccher und Musikalien gew\u00e4hrt werden, die zur G\u00e4nze im Inlande hergestellt sind.<\/p>\n<p>Der V.F.F. sollte durch eine Verwaltungskommission vertreten und verwaltet werden, bestehend aus Obmann, zwei Stellvertretern des Obmanns sowie 6 Mitgliedern und 6 Ersatzmitgliedern &#8211; insgesamt also 15 Personen (\u00a7 3). Die Kommission wurde vom BM f\u00fcr Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem BM f\u00fcr Unterricht bestellt. Der Obmann sollte &#8211; laut Gesetz &#8211; kein Interessensvertreter sein, w\u00e4hrend seine Stellvertreter aus dem Kreise der Buch- und Musikalienverleger sowie aus dem Kreis der Schriftsteller oder Tonsetzer kommen sollten. Als ordentliche Mitglieder geh\u00f6rten der Kommission an: ein Vertreter aus dem Kreis der Schriftsteller und Tonsetzer, drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Detailbuch- und Musikalienh\u00e4ndler, zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Buch- und Musikalienverleger. Hinzu kamen drei Staatskommiss\u00e4re aus dem Bundesministerium f\u00fcr Handel und Verkehr, Unterricht und Finanzen.<a style=\"mso-footnote-id: ftn2;\" href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><span class=\"reference\">[2]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Somit war das Problematische einer fragw\u00fcrdigen Drittelparit\u00e4t (Verleger &#8211; Schriftsteller &#8211; Sortimenter) auf dem Gesetzesweg entstanden, fragw\u00fcrdig deshalb, weil diejenigen, f\u00fcr die das Gesetz ja ausgedacht wurde, gleich stark vertreten waren wie ihre \u201eGegner\u201c, die Buchh\u00e4ndler. Die Sortimenter waren also \u00fcberrepr\u00e4sentiert. Das war aber seitens des Ministeriums nicht immer so gedacht gewesen und kam nur auf Vorschlag des Vereins zustande, der sich eigene Gedanken \u00fcber die Zusammensetzung des Vorstandes machte. Seinem \u201eWunsch\u201c ist aber gl\u00fccklicherweise nur teilweise Rechnung getragen worden. W\u00e4re dem nicht so gewesen, w\u00e4re ein Sortimentervertreter und kein Verlegervertreter 1. Obmann-Stellvertreter geworden. Das h\u00e4tte eine v\u00f6llige Gewichtsverschiebung zuungunsten der Verleger bedeutet. Auf die personelle Zusammensetzung der Kommission, die nicht unproblematisch war und der in der Durchf\u00fchrung der F\u00f6rderung im Geiste des Gesetzes entscheidende Bedeutung zukam, kommen wir noch ausf\u00fchrlich zu sprechen. Diese Stellen waren \u00fcbrigens \u201eehrenamtlich\u201c und \u201eunbesoldet\u201c.<\/p>\n<p>Zur Entrichtung der Fondsbeitr\u00e4ge waren alle Buch- und Musikalienh\u00e4ndler, alle Verlagsunternehmungen sowie alle anderen mit dem Vertrieb von B\u00fcchern und Musikalien befa\u00dften Verkaufsstellen und Erwerbsunternehmungen verpflichtet (\u00a7 6 (1). Bei der Feststellung der Umlage wurde einem Wunsch des Vereins entsprochen, und zwar lautete dieser so: \u201eIm Gesetz wolle der Perzentsatz der Umlage fixiert werden und nicht mehr als 3% betragen\u201c &#8211; statt mit 7\u00bd%, wie Handelsminister Stockinger es sich w\u00fcnschte. Der Fondsbeitrag wurde demgem\u00e4\u00df mit 3% des Inlandsumsatzes jedes Verk\u00e4ufers dieser Waren aus letzter Hand festgesetzt und wurde auf den K\u00e4ufer \u00fcberw\u00e4lzt (\u00a7 6 (2).<\/p>\n<p>Auch hatten die Sortimenter in der Frage, was im Rahmen des Fonds erfa\u00dft werden sollte, ein wichtiges Wort zu reden gehabt. Schon im Oktober forderten sie die Aufnahme antiquarischer B\u00fccher in die Abgabenpflicht zum Fonds, um das sog. Neuantiquariat und den Verkauf von Ramschwaren zu erfassen.<a style=\"mso-footnote-id: ftn3;\" href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><span class=\"reference\">[3]<\/span><\/a> Daher war im \u00a7 7 (1) \u201evon neuen und antiquarischen B\u00fcchern und Musikalien\u201c die Rede. Von der Einhebung des Zuschlags waren ausgenommen:<\/p>\n<p>a) amtliche Publikationen<br \/>\nb) approbierte Schulb\u00fccher<br \/>\nc) Tageszeitungen, Zeitschriften, Modealben (\u00a7 7 (2).<\/p>\n<p>Fondsbeitr\u00e4ge waren monatlich einzuzahlen.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading1\"><\/a> 1. Erl\u00e4uterungen des Ministers<\/h3>\n<p>Wenn es nach dem Willen des Vereins gegangen w\u00e4re, so h\u00e4tte die Formulierung des Zwecks im \u00a7 2 anders ausgesehen. (Da\u00df die Praxis eher dem Willen des Vereins und nicht dem Buchstaben des Gesetzes folgte, werden wir sp\u00e4ter sehen.) Der Verein erbat n\u00e4mlich eine Umformulierung in der Hinsicht, \u201eda\u00df die Zusch\u00fcsse nur zur Schadensgutmachung des deutschen Dumpings, aber nicht zur Subventionierung \u00f6sterreichischer Schriftsteller [!!!] verwendet werde\u201c. Ein Kompromi\u00df wurde gesucht und gefunden, doch legte der Staatssekret\u00e4r im Unterrichtsministerium, Dr. Pernter, sein Veto ein, so da\u00df wenigstens die Bestimmung \u00fcber die besondere Ber\u00fccksichtigung der Werke der \u00f6sterreichischen Schriftsteller aufrechterhalten blieb. Aber zwischen dem Gesetzestext, der von \u201eF\u00f6rderung und Sicherung\u201c des Absatzes und der Bewirkung einer entsprechenden Ladenpreissenkung sprach, und den erl\u00e4uternden Bemerkungen der Ministervorlage lagen Welten. Hier wurde im Sinne des Vereins v\u00f6llig zweckwidrig folgendes festgehalten: beabsichtigt sei \u201ein erster Linie\u201c die Gew\u00e4hrung von Zusch\u00fcssen an die \u00f6sterreichischen Verleger zum Ausgleich des Schadens, den sie durch die deutsche Preissenkung erleiden. Zusch\u00fcsse sollten gew\u00e4hrt werden \u201enur nach Ma\u00dfgabe der nachgewiesenerma\u00dfen abgesetzten Exemplare\u201c. Ein solcher Unsinn bedeutete also nicht das, worum so heftig gek\u00e4mpft wurde und was die Kritiker in der \u00f6sterreichischen Presse gefordert hatten, mit anderen Worten eine generelle F\u00f6rderung der \u00f6sterreichischen Verlagsproduktion, damit die \u00f6sterreichischen Verleger ihre Preise auch um 25% senken k\u00f6nnten, sondern das Schadenersatzprinzip, auf einzelne Werke und nicht Verlage bezogen. Das Unsinnige und Zweckwidrige an diesem Gedanken, der sehr stark der Lagerr\u00fcckverg\u00fctung der Sortimenter \u00e4hnelt, lag darin, da\u00df man einen erlittenen Verlust nachweisen mu\u00dfte und da\u00df der Verlust aus den vom Publikum nicht gekauften (statt: verkauften) B\u00fcchern &#8211; im Gegensatz zum Lagerverlust der Sortimenter &#8211; eine kaum quantifizierbare Gr\u00f6\u00dfenordnung war.<\/p>\n<p>Aber wenn schon theoretische Ber\u00fccksichtigung der Werke \u00f6sterreichischer Schriftsteller, wie sie Pernter forderte, dann sollte sich (laut Ministervorlage) diese \u201eF\u00f6rderung nicht blo\u00df auf bereits erschienene Druckwerke beschr\u00e4nken, sondern (&#8230;) auch die k\u00fcnftige Produktion erfassen\u201c, nota bene, \u201ewomit insbesondere eine F\u00f6rderung der Werke bodenst\u00e4ndiger \u00f6sterreichischer Schriftsteller und Tonsetzer verbunden werden soll\u201c. Das Prinzip, nicht-bodenst\u00e4ndige \u00d6sterreicher, also Juden, nicht zum Zug kommen zu lassen, wurde auch sp\u00e4ter bei der Zusammensetzung der Verwaltungskommission des V.F.F. beibehalten.<\/p>\n<p>Da die H\u00f6he der zur Fl\u00fcssigmachung der Zusch\u00fcsse erforderlichen Mittel sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau ermitteln lie\u00df &#8211; das bedeutete in der Diplomatensprache, da\u00df man keine Ahnung hatte, wie der Fonds funktionieren sollte und w\u00fcrde &#8211; , wurde der Beitrag im Gesetz \u201evorl\u00e4ufig\u201c mit 3% festgesetzt. Dies werde voraussichtlich Jahreseinnahmen des Fonds von S 600.000 bis S 800.000 ergeben.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading2\"><\/a> 2. Debatte im Ministerrat<\/h3>\n<p>Als der Ministerrat am 30. November 1935 zu seiner 1015. Sitzung zusammentraf, sa\u00df eine ganze Reihe von neuen Gesichtern rund um den Tisch, denn Mitte Oktober war es zu einer umfassenden Neubildung des Kabinetts gekommen. Dr. Robert Winterstein wurde neuer Justizminister, Dr. Josef Dobretsberger neuer Minister f\u00fcr soziale Verwaltung, Dr. Ludwig Draxler neuer Finanzminister, Eduard Baar-Baarenfels neuer Minister f\u00fcr Sicherheit und Inneres und Dr. Ing. Ludwig Strobl neuer Minister f\u00fcr Land- und Forstwirtschaft und Theodor Znidaric Staatssekret\u00e4r im Ministerium f\u00fcr soziale Verwaltung. Somit waren Exponenten der Heimwehr und des Heimatschutzes im Ministerrat verst\u00e4rkt vertreten. Diese Ver\u00e4nderungen w\u00e4ren f\u00fcr unsere Diskussion nicht weiter von Belang, wenn es nicht zu offenkundigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Beamten der betreffenden Ministerien und dem neuen Chef gekommen w\u00e4re. Einige neue Minister sprachen sich n\u00e4mlich gegen die Gesetzesvorlage aus, nachdem ihre Ministerialbeamten den Entwurf abgesegnet hatten.<\/p>\n<p>Das Verlagsf\u00f6rderungsgesetz war als Tagesordnungspunkt 13 zwischen \u201eBrennholzfeuerungsaktion 1935\u201c und dem \u201eOffizierskorpsgesetz\u201c angesetzt.<\/p>\n<p>Einleitend stellte Handelsminister Stockinger den Antrag, der Ministerrat wolle beschlie\u00dfen, das im Entwurf vorgelegte Bundesgesetz auf Grund des Erm\u00e4chtigungsgesetzes zu erlassen. Doch stie\u00df er w\u00e4hrend der Debatte auf den Widerstand dreier neuer Minister: Draxler, Dobretsberger und Winterstein.<\/p>\n<p>Der Starhemberg-Freund, Rechtskonsulent der Bundesf\u00fchrung des Heimatschutzes, Staatsrat Draxler, war der entschiedenste Gegner der Ministervorlage, die sein Ministerium gebilligt hatte, wobei seine Kritik nicht die Vorstellung einer Verlagsf\u00f6rderung an sich, sondern Mittel zum Wege zur Errichtung des Fonds betraf. Er \u00e4u\u00dferte Bedenken, \u201eweil hiedurch wieder ein neuer Fonds geschaffen werden solle\u201c. Darauf wurde er von Bundeskanzler Schuschnigg beruhigt, der meinte, \u201eda\u00df dieser Fonds vollst\u00e4ndig privat sein solle. Der Staat w\u00fcrde f\u00fcr denselben keine Subventionen hergeben m\u00fcssen\u201c. Handelsminister Stockinger versuchte seinen Kollegen ebenfalls mit der Bemerkung zu beruhigen, \u201eda\u00df der Staat keine wie immer geartete Belastung erfahren werde. Das einzige, was in der Vorlage gegen die Prinzipien des Bundesministers f\u00fcr Finanzen versto\u00dfen sei die Schaffung eines Fonds mit Zweckbestimmung.\u201c Justizminister Winterstein verstand die Bedenken seines Kollegen insofern nicht, als er glaubte, \u201eda\u00df das Finanzministerium an einem Fonds, mit dem der Staat weiter nichts zu tun habe, kein Interesse nehmen sollte\u201c.<\/p>\n<p>Draxler konterte mit der Bemerkung, der neuzuschaffende Fonds sei \u201eeine getreue Nachbildung des Milchausgleichsfonds, der dem Staat eine au\u00dferordentliche Belastung gebracht habe\u201c. Fazit: \u201eSchon die Tatsache, da\u00df der Fonds vom Staat durch ein Gesetz errichtet werde, schlie\u00dfe eine Mitverantwortung f\u00fcr die finanzielle Gebarung in sich.\u201c Draxler hegte aber auch die \u201eschwersten Bedenken\u201c aus budgetrechtlichen Gr\u00fcnden. Die Umlage stelle eine \u00f6ffentlichrechtliche Abgabe dar, deren Ertrag zur Bewirtschaftung nicht einer Verwaltungskommission \u00fcberlassen werden k\u00f6nne. Der Finanzminister schlo\u00df seine erste Wortmeldung mit dem allerersten Hinweis auf den politischen Aspekt dieser Frage:<a style=\"mso-footnote-id: ftn4;\" href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><span class=\"reference\">[4]<\/span><\/a><\/p>\n<p class=\"zitat\">In politischer Hinsicht sei er (Draxler) der Ansicht da\u00df dem deutschen Buchdumping entgegengetreten werden m\u00fcsse, jedoch sei der vorgeschlagene Weg nicht der richtige. Es sei daher notwendig, da\u00df man versuche, einen besseren und richtigeren Weg zu finden, der denselben Effekt erziele.<\/p>\n<p>Hierauf kam es zu einer Kontroverse zwischen Draxler und Stockinger, der nicht verstehen konnte (\u201eUmsomehr m\u00fcsse man erstaunt sein&#8230;\u201c), wieso nun der Finanzminister den Entwurf, der auf Vorschlag der Beamten im Finanzministerium beruhte, mi\u00dfbillige. Dazu bemerkte Draxler, \u201eda\u00df es verst\u00e4ndlich sei, wenn ein Minister, der erst kurze Zeit im Amt sei, mit seinen Referenten nicht in allen Dingen derselben Meinung sei\u201c.<\/p>\n<p>Justizminister Winterstein ersuchte den Finanzminister, \u201eseine Bedenken gegen den zu errichtenden Verlagsf\u00f6rderungsfonds fallen zu lassen\u201c. Eine Herausgabe des Gesetzes sei wegen des Weihnachtsgesch\u00e4ftes \u201e\u00e4u\u00dferst dringend\u201c. Draxler erkl\u00e4rte darauf, \u201eda\u00df er seine Bedenken gegen Fonds grunds\u00e4tzlich niemals zur\u00fcckstellen werde\u201c.<\/p>\n<p>Der Ordinarius f\u00fcr politische \u00d6konomie an der Universit\u00e4t Graz und neue Sozialminister Dobretsberger war mit der Vorlage Stockingers auch nicht einverstanden, und: \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse im \u00f6sterreichischen Buchhandel wenig informiert. Er meinte, das Problem mit dem Buchdumping \u201ew\u00e4re ganz einfach in der Weise zu l\u00f6sen\u201c, da\u00df die deutschen B\u00fccher, die seit 9.9. um 25% billiger eingef\u00fchrt wurden und ebenso wie die \u00f6sterreichischen B\u00fccher durch die Buchh\u00e4ndler mit einem 40%igen Aufschlag (gemeint ist wohl der Buchh\u00e4ndlerrabatt) versehen wurden, mit einem Aufschlag von 40 + 12% und die \u00f6sterreichischen B\u00fccher blo\u00df mit einem Aufschlag von 40- 12% verkauft w\u00fcrden. Infolge der vorgeschlagenen Regelung, meinte er ferner, werde blo\u00df eine Verbilligung des heimischen Buchs um 8-10% eintreten, was keineswegs ausreichend sei. Als er sp\u00e4ter auf seinen Vorschlag zur\u00fcckkommt, f\u00fcgt er naiv hinzu, \u201eda\u00df die Buchh\u00e4ndler unter sich eine Vereinbarung schlie\u00dfen sollten, die aus Deutschland eingef\u00fchrten B\u00fccher mit einem Verkaufszuschlag abzugeben\u201c.<\/p>\n<p>Darauf erwiderte der \u201eRealist\u201c Stockinger, eine derartige Vereinbarung sei kaum zu erreichen, \u201eda ja die Buchh\u00e4ndler dagegen sein w\u00fcrden\u201c. Andererseits sei eine einseitige Besteuerung der deutschen B\u00fccher nach dem Handelsvertrag nicht m\u00f6glich. Dobretsberger lie\u00df es dabei nicht bewenden und meinte, er sehe nicht ein, \u201ewarum man nicht auf das reichsdeutsche Buch allein\u201c &#8211; was an sich als Abwehrma\u00dfnahme naheliegend w\u00e4re &#8211; \u201eeine Steuer legen k\u00f6nnte\u201c. Stockinger argumentierte, eine Kontrolle bei einer Besteuerung des reichsdeutschen Buches sei \u00fcberhaupt nicht m\u00f6glich. Die B\u00fccher m\u00fc\u00dfte man sozusagen gleich an der Grenze bei der Einfuhr erfassen, und das w\u00fcrde die Einhebung eines Zolls bedeuten. \u201ejedoch sei auch dies, wie der Au\u00dfenminister best\u00e4tigen werde, unm\u00f6glich, da Deutschland dann eines Tages die \u00f6sterreichische Holzausfuhr verbieten k\u00f6nnte.\u201c<\/p>\n<p>Aus der Sicht Stockingers also: Lieber Buchdumping als eine Gef\u00e4hrdung der Ausfuhr \u00f6sterreichischer G\u00fcter nach Deutschland.<\/p>\n<p>Zwei wichtige Themen in der Debatte sind bereits angeklungen: Das Verhalten und die politische Loyalit\u00e4t der \u00f6sterreichischen Buchh\u00e4ndler, richtiger gesagt: ihrer offiziellen Vertreter, und die Richtigkeit von Ma\u00dfnahmen gegen das Deutsche Reich. Und was letzteres betrifft, war es immer wieder der Hauptkritiker Draxler, der sich kein Blatt vor den Mund nahm. Er glaubte (im Gegensatz zu seinem Kontrahenten Stockinger),<\/p>\n<p class=\"zitat\">da\u00df gegen ein Land, das den Fremdenverkehr nach \u00d6sterreich derart unterbinde, eine solche Ma\u00dfnahme wohl zu rechtfertigen w\u00e4re.<a style=\"mso-footnote-id: ftn5;\" href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><span class=\"reference\">[5]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Und obwohl die Einsetzung von staatlichen, also Budgetmitteln, von vornherein v\u00f6llig ausgeschlossen war, kam Draxler wieder auf dieses Thema und die reichsdeutsche \u201eKampfhandlung\u201c zu sprechen. Er hielt<\/p>\n<p class=\"zitat\">jeden Versuch, mit staatlichen Mitteln den reichsdeutschen Verlag zu konkurrenzieren, f\u00fcr aussichtslos, weil insbesondere auch die Auflageziffern in Betracht gezogen werden m\u00fc\u00dften. Es handle sich hier um dieselben Schwierigkeiten wie beim \u00f6sterreichischen Film. \u00dcber die Tatsachen der wirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten k\u00f6nne man eben nicht hinwegkommen. Dies sei auch einer der Gr\u00fcnde, warum Redner gegen das vorliegende Gesetz Stellung genommen habe. Das reichsdeutsche B\u00fccherdumping sei eine Kampfhandlung, die ohne weiters durch eine gleichartige Ma\u00dfnahme beantwortet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Stockinger aus Erfahrung wu\u00dfte, da\u00df eine Vereinbarung unter den Buchh\u00e4ndlern kaum zu erreichen sei, schlug Sozialminister Dobretsberger die Schaffung eines \u201eZwangskartells\u201c vor. Hiedurch, meinte er, w\u00fcrden die \u00f6sterreichischen B\u00fccher billiger werden. \u201eDie Buchh\u00e4ndler w\u00fcrden bei den deutschen B\u00fcchern Mehreinnahmen von 2,7 Mill. S erzielen, w\u00e4hrend sich bei den \u00f6sterreichischen B\u00fcchern blo\u00df eine Mindereinnahme von 700.000 S erg\u00e4be.\u201c Draxler, der immer f\u00fcr einen harten Kurs eintrat, glaubte dagegen, \u201eda\u00df es in der Hand des Finanzministeriums gelegen sei, die Buchh\u00e4ndler zu einer derartigen Vereinbarung zu zwingen\u201c. Das Thema \u201ewiderspenstige Buchh\u00e4ndler\u201c blieb weiterhin im Raum. Stockinger gab hierauf zu bedenken,<\/p>\n<p class=\"zitat\">da\u00df es ja die gleichen Buchh\u00e4ndler sind, die deutsche und \u00f6sterreichische B\u00fccher verkauften. Derjenige, der vornehmlich \u00f6sterreichische B\u00fccher verkaufe, werde bei diesem System daraufzahlen. Au\u00dferdem sei es notwendig, den \u00f6sterreichischen B\u00fccherexport zu f\u00f6rdern, weil ja das \u00f6sterreichische Buch nicht nur im Inland, sondern auch auf ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten mit den deutschen B\u00fcchern konkurrieren m\u00fcsse. Es sei daher notwendig, die \u00f6sterreichischen Verleger zu st\u00fctzen und nicht die H\u00e4ndler.<\/p>\n<p>Auch Bundeskanzler Schuschnigg, der deutlich auf der Seite des \u00f6sterreichischen Verlags stand, meldete sich in der Causa \u201eBuchh\u00e4ndler\u201c zu Wort mit der Bemerkung,<\/p>\n<p class=\"zitat\">da\u00df man bei Behandlung der gegenst\u00e4ndlichen Angelegenheit auf den Widerstand der Buchh\u00e4ndler gesto\u00dfen sei. Es sei daher notwendig, die Buchh\u00e4ndler mehr in die Hand zu bekommen, da dieselben nur mit Gewalt dazu zu bringen seien, \u00f6sterreichische B\u00fccher in die Auslagen zu geben.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend stellte Stockinger fest, \u201eda\u00df sich unter den Buchh\u00e4ndlern sehr viele Reichsdeutsche bef\u00e4nden\u201c, obwohl er &#8211; weniger diplomatisch ausgedr\u00fcckt &#8211; die \u201enationalgesinnten\u201c \u00d6sterreicher gemeint hat \u2013, und wies offenbar f\u00fcr diejenigen Minister, die es nicht mitbekommen hatten, darauf hin, \u201eda\u00df der gegenst\u00e4ndliche Gesetzentwurf gegen den Willen der H\u00e4ndlerschaft entstanden sei\u201c.<\/p>\n<p>Breiter Raum, ja etwa die H\u00e4lfte der Debatte, nahm eine scheinbar nebens\u00e4chliche Frage ein, die die Befristung der G\u00fcltigkeit des Gesetzes betraf.<a style=\"mso-footnote-id: ftn6;\" href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><span class=\"reference\">[6]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Finanzminister Draxler z.B. dr\u00e4ngte von Beginn an auf eine zeitliche Beschr\u00e4nkung und erkl\u00e4rte sich mit der Vorlage dann einverstanden, \u201ewenn dieselbe zeitlich befristet werde, etwa auf ein halbes Jahr, damit man sich von vornherein darauf einstelle, da\u00df der Fonds in einem halben Jahr liquidieren m\u00fcsse\u201c. Die Anregung stie\u00df auf wenig Gegenliebe. Stockinger hingegen hielt es f\u00fcr \u201edenkbar\u201c, da\u00df der Ministerrat intern beschlie\u00dfe, das Gesetz mit 31. Dezember 1936 wieder au\u00dfer Kraft zu setzen. Er war aber dagegen, eine solche Frist im Gesetz zu verankern oder zu verlautbaren. Denn: \u201eBei einer Befristung des Gesetzes w\u00fcrden jedoch Zweifel dar\u00fcber entstehen, ob es der Regierung mit dem Gesetz \u00fcberhaupt ernst sei.\u201c Stockinger warnte \u201eernstlich davor\u201c,<\/p>\n<p class=\"zitat\">ein Gesetz zum Schutz des \u00f6sterreichischen Verlages herauszugeben, welches an einem bestimmten Termin au\u00dfer Kraft treten solle, wenn man heute schon wisse, da\u00df dies tats\u00e4chlich nicht geschehen werde. Es w\u00fcrde dies der Bundesregierung in ihrem Ansehen sehr schaden, da die Bev\u00f6lkerung die Regierung nicht mehr ernst nehmen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Als Ausweg schlug er vor, gleich in der ersten Sitzung der Verwaltungskommission zu erkl\u00e4ren, man m\u00fcsse sich darauf einrichten, da\u00df der Fonds mit 31. Dezember 1936 zu liquidieren habe.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Es w\u00e4re nicht klug, die Position der Buchh\u00e4ndler noch dadurch zu st\u00e4rken, da\u00df man schon im Gesetz eine zeitliche Begrenzung festlege. Im \u00fcbrigen glaube Redner, da\u00df man auf die Dauer ohne staatliche Einflu\u00dfnahme auf den B\u00fcchermarkt aus politischen Gr\u00fcnden nicht werde auskommen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Einen \u00e4hnlichen Vorschlag machte Bundeskanzler Schuschnigg, der meinte, man solle die Fassung des \u00a7 12 (Zeitpunkt, in dem das Gesetz au\u00dfer Wirksamkeit zu treten hat) belassen und im Motivenbericht zu diesem Paragraphen anf\u00fchren, da\u00df die Vorlage nur \u201eals eine au\u00dferordentliche Notma\u00dfnahme\u201c gedacht und da\u00df beabsichtigt sei, das Gesetz bereits mit 31. Dezember 1936 au\u00dfer Wirksamkeit zu setzen.<\/p>\n<p>Der Entwurf wurde mit geringf\u00fcgigen, haupts\u00e4chlich stilistischen \u00c4nderungen trotz den Unstimmigkeiten am Schlu\u00df der Sitzung vom 30. November genehmigt. Am n\u00e4chsten Tag berichteten einige Zeitungen \u00fcber die \u201eWichtigen Beschl\u00fcsse des Ministerrates\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn7;\" href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\"><span class=\"reference\">[7]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Es verging aber fast ein Monat, bevor das Gesetz verlautbart wurde, und das, obwohl in der Sitzung des Ministerrates vom 30. November der Justizminister mehrmals seine Kollegen dr\u00e4ngte, ihre Bedenken fallen zu lassen, zumal \u201edie Herausgabe des Gesetzes (&#8230;) wegen des Weihnachtsgesch\u00e4ftes \u00e4u\u00dferst dringend\u201c sei. Das hatte auch seinen Grund:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Von Seiten der Vertreter der Buch- und Musikalienh\u00e4ndler wurde mit R\u00fccksicht auf das laufende Weihnachtsgesch\u00e4ft ersucht, die Publikation des Gesetzes derart vorzunehmen, da\u00df das Gesch\u00e4ft durch das Inkrafttreten des Gesetzes nicht beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>So sollte es auch sein. Das Gesetz, BGBl. 1935, St\u00fcck 134 vom 27. Dezember 1935, Nr. 497\/35, wurde am 28.12. im Amtlichen Teil der <em>Wiener Zeitung <\/em>verlautbart und trat am 1.1.1936 in Kraft.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><span class=\"reference\">[8]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Die Herausgabe des Gesetzes mag nach Ansicht eines Ministers \u201e\u00e4u\u00dferst dringend\u201c gewesen sein, Ans\u00e4tze zu dessen Durchf\u00fchrung waren es allerdings nicht. Zuerst mu\u00dfte ja die im \u00a7 3 vorgesehene \u201eVerwaltungskommission\u201c gebildet werden. Von ihr sollte es abh\u00e4ngen, ob das an sich nicht sehr erfolgversprechende Gesetz halbwegs seinen Zweck erf\u00fcllen w\u00fcrde.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading3\"><\/a> 3. Die Verwaltungskommission (V.K.) des V.F.F.: Die Qual der Wahl<\/h3>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading4\"><\/a> a) Die Staatskommiss\u00e4re<\/h4>\n<p>Nach \u00a7 4, Abs. 2 des Verlagsf\u00f6rderungsgesetzes waren drei Staatskommiss\u00e4re zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vorgesehen. Am 18. J\u00e4nner 1936 brachte das Handelsministerium in Antrag, Ministerialrat Dr. Max Herget als Staatskommiss\u00e4r und als dessen Stellvertreter Hofrat Dr. Robert Wacha zu bestellen. Dies war deshalb naheliegend, weil beide Herren mit der Abfassung des Gesetzes und dessen Durchf\u00fchrungsverordnung im Ministerium befa\u00dft waren.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><span class=\"reference\">[9]<\/span><\/a> Das Finanzministerium entsandte Ministerialrat Dr. Columban Vouk vom Departement XX (Budgetangelegenheiten). Laut Weisung des Herrn Staatssekret\u00e4rs f\u00fcr Unterricht wurde zum Staatskommiss\u00e4r des BMU der der Pr\u00e4sidial-Abteilung zugeteilte Sektionsrat Dr. Wilhelm Wolf bestellt.<a style=\"mso-footnote-id: ftn10;\" href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\"><span class=\"reference\">[10]<\/span><\/a><\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading5\"><\/a> b) Die Kommission<\/h4>\n<p>Nach dem V.F.F.-Gesetz wurde, wie wir gesehen haben, die Verwaltung des Fonds einer Kommission anvertraut, die vom BMfHuV im Einvernehmen mit dem BMU zu bestellen war. Man begann bereits Anfang November, also noch vor Verabschiedung des Gesetzes durch den Ministerrat, mit der Auswahl potentieller Mitglieder. Zu besetzen waren 15 Positionen, und von diesen Herren hing die zweckentsprechende Durchf\u00fchrung ab.<\/p>\n<p>Auf Grund der Verabredungen zwischen dem Handelsministerium, dem das Vorschlagsrecht zustand, und den Interessenten, also dem Verein, war f\u00fcr die Stelle des Obmanns \u201eeine neutrale Pers\u00f6nlichkeit\u201c auszuw\u00e4hlen. Man dachte \u201ein erster Linie an einen h\u00f6heren Staatsbeamten des Ruhestandes\u201c,<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\"><span class=\"reference\">[11]<\/span><\/a> einen \u201ebibliophilen Staatspensionist(en)\u201c,<a style=\"mso-footnote-id: ftn12;\" href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\"><span class=\"reference\">[12]<\/span><\/a> \u201eeinen pensionierten Beamten des Handelsministeriums\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn13;\" href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\"><span class=\"reference\">[13]<\/span><\/a> Mit einigen Herren, wie z.B. mit einem, der \u201eals B\u00fccherliebhaber ihnen besonders geeignet erscheine\u201c, wurde auch Kontakt aufgenommen. Doch beeilte sich der Staatssekret\u00e4r im BMU, Dr. Hans Pernter, am 20. J\u00e4nner 1936 &#8211; die Verwaltungskommission war noch immer ohne Obmann &#8211; \u201eeventuell angesichts der Dringlichkeit\u201c einen ganz anderen Herrn in Vorschlag zu bringen. Gem\u00e4\u00df der \u00f6sterreichischen Usance, niemandem einen Posten zuzuschanzen, der nicht schon eine Handvoll anderer, nicht selten entgegengesetzter Interessen zu vertreten hat, fiel die Wahl nicht auf einen bibliophilen Staatspensionisten, sondern auf den Minister a.D. und Sektionschef im Bundeskanzleramt, Hans Hammerstein-Equord. Die Bestellung wurde von Bundeskanzler Schuschnigg genehmigt. Hammerstein war aber nicht die einzige \u00dcberraschung. Sehen wir nun die Vorschl\u00e4ge der Abteilung 6 (Musik, Darstellende Kunst, Literatur) des BMU an, das einen Obmann-Stellvertreter, ein Mitglied und ein Ersatz-Mitglied aus den Reihen der Schriftsteller und Komponisten zu bestellen hatte. Sie sind f\u00fcr \u201eKurswerte\u201c im St\u00e4ndestaat sehr aufschlu\u00dfreich. Es kamen laut Aufstellung vom November 1935<a style=\"mso-footnote-id: ftn14;\" href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\"><span class=\"reference\">[14]<\/span><\/a> folgende Personen in Betracht:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Schriftsteller:<br \/>\nDr. Raoul Auernheimer<br \/>\nBundeskulturrat Dr. Henz<br \/>\nRed. Rudolf List<br \/>\nProf. Dr. Friedrich Schreyvogl<br \/>\nSchriftsteller Josef Weinheber<br \/>\nBundeskulturrat Zernatto<\/p>\n<p class=\"zitat\">Komponisten:<br \/>\nHofrat Keldorfer<br \/>\nProf. Lafite<br \/>\nDr. Dr. Lechthaler<br \/>\nStaatsrat Dr. Joseph Marx<br \/>\nBundeskulturrat Dr. Rinaldini<br \/>\nHofrat Dr. Sieczyski<br \/>\nHofrat Springer<\/p>\n<p>Von diesen Namen erlaubte sich die Abteilung 6b folgenden Vorschlag zu machen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Obmann-Stellvertreter: Zernatto<br \/>\nMitglied: Rinaldini<br \/>\nErsatz-Mitglied: Schreyvogl<\/p>\n<p>Dieser wurde allerdings noch revidiert, so da\u00df am 20.1.1936 folgende drei Herren als Funktion\u00e4re f\u00fcr die Verwaltungskommission des V.F.F. nominiert und bestellt wurden:<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\"><span class=\"reference\">[15]<\/span><\/a><\/p>\n<p class=\"zitat\">1. als Obmannstellvertreter: Guido Zernatto<br \/>\n2. als Mitglied: Hofrat o. Prof. Max Springer<br \/>\n3. als Ersatzmitglied: Prof. Dr. Hans N\u00fcchtern<\/p>\n<p>Sowohl die Vorschl\u00e4ge als auch die Bestellungen sind f\u00fcr den Kurswert mancher \u201eSchriftsteller\u201c h\u00f6chst bezeichnend. Sie sind f\u00fcr eine Art von \u201eInzucht\u201c in der \u201eKulturpolitikskultur\u201c dieser Zeit symptomatisch.<\/p>\n<p>Es geh\u00f6rt zu den Eigent\u00fcmlichkeiten der Standes- und Kulturpolitik dieses Zeitraums, da\u00df auf Schritt und Tritt immer dieselben Personen bzw. \u201eSchriftsteller\u201c in den \u00f6ffentlichen K\u00f6rperschaften anzutreffen waren. Die Kulturclique bestand meistens aus Rudolf Henz, Guido Zernatto, Hans v. Hammerstein-Equord und Hans N\u00fcchtern. Egal, ob in der Planung f\u00fcr eine \u201eKammer des Schrifttums\u201c, ob in der \u201eAktion K\u00fcnstlerhilfe\u201c, ob in den Zentralstellen f\u00fcr Literatur bei der V.F., bei der RAVAG, bei Schriftstellerjurys f\u00fcr den Gro\u00dfen Staatspreis, bei Zeitschriftenredaktionen, beim Bundeskulturrat usw. usw. \u2013 sie waren immer und fast alle gleichzeitig dabei. Sie &#8211; diese \u201eKulturpolitikspolitiker\u201c &#8211; waren immer \u201eetwas\u201c und noch etwas anderes dazu. Es ist also kein Wunder, wenn wir der Clique wieder bei der Verwaltungskommission des V.F.F. begegnen.<\/p>\n<p>Die \u201eunterbesch\u00e4ftigten\u201c Herren Zernatto (u.a. Staatssekret\u00e4r) und N\u00fcchtern (Chef der Literaturabteilung der RAVAG) kamen somit \u201eaus dem Kreise der (\u00f6sterreichischen) Schriftsteller\u201c.<\/p>\n<p>Im Einvernehmen mit den einzelnen Gruppen innerhalb des Vereins der \u00f6sterreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler brachte das Handelsministerium eine Liste jener Herren, welche als Mitglieder der Kommission zur Verwaltung des V.F.F. in Frage kamen, zum Vorschlag:<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\"><span class=\"reference\">[16]<\/span><\/a><\/p>\n<p class=\"zitat\">Verleger:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Obmann-Stellvertreter:<br \/>\nWiedling Walter<br \/>\nZsolnay Paul<\/p>\n<p class=\"zitat\">Beisitzer (Buch):<br \/>\nDeuticke Hans<br \/>\nKness Dr. Hans<br \/>\nStein Dr. Robert<br \/>\nHorovitz Dr. Bela<\/p>\n<p class=\"zitat\">(Musik):<br \/>\nHerzmansky Bernhard<br \/>\nWinter Hugo<br \/>\nLienau Wilhelm<\/p>\n<p class=\"zitat\">Sortimenter:<br \/>\nBerger Karl<br \/>\nBorufka Carl<br \/>\nPeters Lambert<br \/>\nBoehm Franz<br \/>\nMorawa Dr. Emmerich<br \/>\nPichler Otto<br \/>\nMaudrich Wilhelm jun.<\/p>\n<p>Da Zernatto, Springer und N\u00fcchtern \u201edem Bd. Ministerium f\u00fcr Unterricht genauestens bekannt sind, konnte von politischen Erhebungen abgesehen werden\u201c.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\"><span class=\"reference\">[17]<\/span><\/a> Nicht so bei den weiteren 16 Kandidaten. Am 7. Dezember 1935 erging an das Pre\u00df-B\u00fcro der Bundes-Polizeidirektion Wien der Auftrag, anhand von allen dort vorhandenen Evidenzen sowie durch vertrauliche Nachforschungen Erhebungen \u00fcber das politische Verhalten der zu Mitgliedern der Kommission des V.F.F. vorgeschlagenen Pers\u00f6nlichkeiten durchzuf\u00fchren. Zus\u00e4tzlich wurden Erhebungen bei der Organisations-Abteilung der Landesleitung der V.F. Wien durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Feststellung, wer Mitglied der V.F. (und seit wann) war und wer nicht, scheint als Entscheidungskriterium gedient zu haben: bis auf zwei Ausnahmen (Peters und Maudrich) waren alle Ernannten V.F.-Mitglieder. Nicht gew\u00e4hlt wurden Juden (Zsolnay, Horovitz), die, nebenbei bemerkt, die prominentesten Verleger und nicht V.F.-Mitglieder waren. Die Auswahl traf schlie\u00dflich alle Ecken der \u00f6sterreichischen Gesellschaft: vaterl\u00e4ndisch-katholisch-national (bisweilen nationalsozialistisch). Das Gros der Kandidaten hatte sich &#8211; um die \u201eErhebungen\u201c zu zitieren &#8211; \u201eparteipolitisch bisher in keiner Weise hervorgetan\u201c, \u201ein keiner Weise bet\u00e4tigt und zu mi\u00dfliebigen Wahrnehmungen keinen Anla\u00df geboten\u201c. Ein zweiter Referent des Pre\u00df-B\u00fcros pflegte im Falle der Unbedenklichkeit die Wendungen \u201evaterl\u00e4ndisch orientiert\u201c, \u201evaterl\u00e4ndisch eingestellt\u201c, \u201estets christlichsozial orientiert\u201c zu gebrauchen, w\u00e4hrend der dritte mit den Erhebungen befa\u00dfte Beamte gern \u201epolitisch als vaterlandstreu\u201c, \u201eseine vaterl\u00e4ndische Einstellung bekannt\u201c, \u201evaterlandstreu eingestellt\u201c, \u201evaterlandstreu\u201c schrieb. Ob das tats\u00e4chlich stimmte, steht auf einem anderen Blatt!<\/p>\n<p>Es konnte \u00fcber die Herren in der Regel kaum Nachteiliges in Erfahrung gebracht werden. Wohl fielen in einzelnen F\u00e4llen Bemerkungen zum Nationalsozialismus, aber man mu\u00df schon an der Effizienz der Polizeikartei Zweifel anbringen, zumal die Mitgliedschaft bei der V.F. schon 1933 und 1934 als gute Tarnung f\u00fcr illegale Nazis diente. Auf einen solchen Fall gehen wir sp\u00e4ter ein.<\/p>\n<p>Nach all diesen Erhebungen fiel die Entscheidung \u00fcber die Mitglieder, so da\u00df die Kommission folgenderma\u00dfen aussah:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Als Obmann-Stellvertreter: Wiedling<\/p>\n<p class=\"zitat\">als ordentl. Mitglieder:<br \/>\n1. Dr. Kne\u00df<br \/>\n2. Herzmansky<br \/>\n3. Berger<br \/>\n4. Borufka<br \/>\n5. Peters<\/p>\n<p class=\"zitat\">als Ersatzmitglieder:<br \/>\n1. Deuticke<br \/>\n2. Winter<br \/>\n3. Morawa<br \/>\n4. Pichler<br \/>\n5. Maudrich<\/p>\n<p>Dieser Wahlvorgang fand von der Nominierung bis zur Ernennung mehr oder weniger unter Ausschlu\u00df der \u00d6ffentlichkeit statt. Als einzelne Namen auch au\u00dferhalb der Buchh\u00e4ndlerkreise bekannt wurden, wurden Proteste laut, und zwar gegen Emmerich Morawa und Karl Berger. Intern hatte man gegen Zsolnay Einw\u00e4nde. Sehen wir uns nun ein paar umstrittene F\u00e4lle an: Es sind deren drei, n\u00e4mlich der Verleger Paul Zsolnay, der Buchh\u00e4ndler Karl Berger und der Grossist Emmerich Morawa, und der Grund daf\u00fcr, da\u00df sie unter den vorgeschlagenen Pers\u00f6nlichkeiten umstritten waren, lag in ihrer tats\u00e4chlich oder vermeintlich \u201everkehrten\u201c politischen Einstellung. Da\u00df Zsolnay, auf den wir an anderer Stelle ausf\u00fchrlich eingehen und den wir deshalb hier nur erw\u00e4hnen, nicht zum Zug kam, h\u00e4ngt z.T. damit zusammen, da\u00df er \u201eJude\u201c war und nicht V.F.-Mitglied wurde, aber in erster Linie damit, da\u00df sein Verlag durch eine anonyme Anzeige im April 1935 in den Ruf einer getarnten nationalsozialistischen Kulturorganisation kam. Die anderen zwei umstrittenen Kandidaten wurden im Gegensatz zu Zsolnay zu Mitgliedern der Kommission ernannt.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading6\"><\/a> c) Der Fall Karl Berger<\/h4>\n<p>Als die Ernennungen &#8211; offenbar durch vereinzelte Presseberichte &#8211; bekannt wurden, wurden in manchen \u00f6sterreichorientierten Kreisen gegen die Bestellung von Karl Berger und Emmerich Morawa Proteste erhoben. Die Vorw\u00fcrfe lauteten dahingehend, da\u00df beide \u201eeiner gewissen politischen Richtung\u201c angeh\u00f6rten, wobei zweifelsohne die illegale NSDAP gemeint war. W\u00e4hrend Morawa guten Gewissens leicht Anzeigen erstatten konnte, um sich gegen den Vorwurf zu wehren &#8211; es soll zu einem Proze\u00df gekommen sein \u2013, tat sich der 1879 in Wien geborene Karl Berger, der f\u00fcr diesen halboffiziellen Posten auserkoren war, ungleich schwerer.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\"><span class=\"reference\">[18]<\/span><\/a> W\u00e4hrend das Pre\u00df-Bureau der Wiener Polizei ihm bescheinigte, politisch bisher aktiv nie hervorgetreten, \u201evaterlandstreu\u201c und \u201egut situiert\u201c zu sein, war dieser Leumund wie \u00fcblich nichts anderes als einer der vielen \u201ePersil-Scheine\u201c, die die Wiener Polizei zu dieser Zeit wider besseres Wissen austeilte. Denn w\u00e4hrend Berger laut Polizeiauskunft \u201efr\u00fcher im christlichsozialen Lager\u201c gestanden sei, war er in Wirklichkeit politisch viel mehr gewesen, so z.B. von 1918 bis zum Jahre 1932 Mitglied der Gro\u00dfdeutschen Volkspartei in \u00d6sterreich. Mehr noch: um den ideologischen Anschlu\u00df nicht zu verlieren, trat Berger am 1. Oktober 1932 der NSDAP in Wien bei und erhielt die Mitgliedsnummer 1,300.765. Und lange vor der im Geiste des Juli-Abkommens 1936 eingef\u00fchrten Integrierung der Austronazis in die Vaterl\u00e4ndische Front verschaffte sich Berger eine gute Tarnung. Am 22. J\u00e4nner 1934 folgte er dem Ruf in die V.F. und wurde Mitglied No. B 184.328. Mit einem Einkommen von RM 3.000 (1937) konnte er vom buchh\u00e4ndlerischen Gesch\u00e4ft gut leben. Neben seiner Ernennung zum Mitglied der Kommission &#8211; die Austronazis waren \u00fcbrigens mehrfach vertreten &#8211; gipfelte seine Karriere im M\u00e4rz 1938 in der Bestellung (durch wen?) zum kommissarischen Leiter des Vereins der \u00f6sterr. Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler. Auf seine ber\u00fcchtigte antisemitische Denkschrift vom 9. Juli 1938 \u201eArisierung oder Liquidierung j\u00fcdischer Buchhandlungen\u201c kommen wir an sp\u00e4terer Stelle zu sprechen. Seine Mitgliedschaft als illegaler Nazi hat ihm, der doch immerhin \u201egut genug\u201c gewesen war, in der Verwaltungskommission zu sitzen, nach 1945 nur sehr bedingt geschadet.<a style=\"mso-footnote-id: ftn19;\" href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\"><span class=\"reference\">[19]<\/span><\/a><\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading7\"><\/a> d) Der Fall Emmerich Morawa &amp; Co.<\/h4>\n<p>Der Fall Morawa war komplizierter. Seine Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebsfirma, die erst ab 1934 seinen Namen trug, war nicht blo\u00df irgendeine, sondern die Vertriebsfirma in \u00d6sterreich, und das Verdienst f\u00fcr den Ausbau kam auch nicht \u2013 wie man zu runden Feiertagen nie m\u00fcde wird hervorzuheben \u2013 ihm, sondern der Gr\u00fcnderfamilie Goldschmiedt zu.<\/p>\n<p>Morawas \u00f6ffentlicher Hauptgegner war die Wochenzeitung <em>Sturm<\/em> <em>\u00fcber \u00d6sterreich, <\/em>die immer wieder auf die \u201ebraune Gefahr\u201c in \u00d6sterreich hinwies. Die Zeitung begann sich schon 1934 mit dem \u201eTreuh\u00e4nder reichsdeutscher Verlagsinteressen in \u00d6sterreich\u201c zu befassen und warf dabei Licht auf eines der erfolgreichsten Buchhandelsunternehmen im Lande. Da die Firma Morawa mit reichsdeutschem Kapital gef\u00fchrt wurde, befand sich deren Majorit\u00e4t an Gesch\u00e4ftsanteilen in deutschen H\u00e4nden. Im Jahre 1933 waren die ersten Verbote \u00fcber reichsdeutsche Druckschriften &#8211; vornehmlich Zeitungen \u2013 ausgesprochen worden. Im Februar des folgenden Jahres &#8211; Tage nach den b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Unruhen in \u00d6sterreich \u2013 begann die \u00f6sterreichische Bundesregierung eine neue \u201eAktion scharf\u201c. Am 17. Februar wurde ein allgemeines Verbot deutscher Zeitungen und Zeitschriften mit Ausnahme jener illustrierten Wochenschriften, die bisher nicht namentlich verboten waren, erlassen. Freilich liefen der Verein und dessen Vorstandsmitglied Morawa gegen den Erla\u00df Sturm und konnten in der Folge beim Bundeskanzleramt bewirken, da\u00df das breite Verbot eingeschr\u00e4nkt wurde. Nun war alles verboten, au\u00dfer denjenigen Zeitschriften, die ausschlie\u00dflich wissenschaftlichen oder fachlichen Zwecken, der \u00dcbermittlung von Sportnachrichten oder zur Unterhaltung dienten, worunter auch die schon bisher zugelassenen illustrierten Zeitschriften und Modezeitungen fielen. Somit konnte der vielfache Alleinimporteur (Scherl, Ullstein etc.) Morawa einen Teil des eintr\u00e4glichen Gesch\u00e4fts retten. F\u00fcr ein Gesch\u00e4ft war es aber zu sp\u00e4t geworden. Die \u00fcberaus weitverbreitete, im m\u00e4chtigen Berliner Scherl-Verlag erscheinende Zeitschrift <em>Die Woche <\/em>wurde in \u00d6sterreich schon am 3. Februar 1934 verboten (neben anderen Scherl-Publikationen!). Es war aber weder f\u00fcr Scherl noch f\u00fcr die Firma Morawa &amp; Co. (genau genommen trug die Firma diesen Namen erst ab 1.1.1934) aller Tage Abend.<\/p>\n<p>Am 17. Februar erschien n\u00e4mlich auf dem Wiener Zeitschriftenmarkt eine \u201eneue\u201c Publikation. Der Titel: <em>Neue Woche. <\/em>Der Druck erfolgte bei der August Scherl Ges.m.b.H. in Berlin SW 68. Verleger, Eigent\u00fcmer und Herausgeber war Morawa &amp; Co., Wien 1., Wollzeile 11. Au\u00dfer dem Tausch von \u201eDie\u201c auf \u201eNeue\u201c Woche und dem \u201eLokalimpressum\u201c unterschied sich Morawas <em>Neue Woche<\/em> nat\u00fcrlich in keiner Weise von ihrer zwei Wochen zuvor verbotenen Vorg\u00e4ngerin. Der Versuch, in den folgenden Monaten ein bi\u00dfchen \u201e\u00f6sterreichischen Inhalt\u201c in die sonst verbotene reichsdeutsche Wochenschrift einzuschmuggeln &#8211; im Anzeigenteil wurde nahezu ausschlie\u00dflich noch f\u00fcr die Produkte geworben, die in \u00d6sterreich wohl nicht erh\u00e4ltlich waren &#8211; , kann nur als zaghaft bewertet werden. \u00dcber die paar gelegentlichen Alibifotos aus \u00d6sterreich kam man auch nicht hinaus. Es vergingen mehrere Monate, bevor man auf diesen Gesch\u00e4ftsdreh aufmerksam gemacht wurde. So schrieb z.B. der<em> Sturm \u00fcber \u00d6sterreich <\/em>am 4. November dieses Jahres:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Seit Monaten bem\u00fchen sich reichsdeutsche illustrierte Zeitungen, in \u00d6sterreich Ableger zu gr\u00fcnden, die sich von den reichsdeutschen Ausgaben nur dadurch unterscheiden, da\u00df der Umschlag besonders gedruckt wird und in den Innenteil einige \u00f6sterreichische Bilder eingeschmuggelt werden. Dadurch versuchen nun diese Bl\u00e4tter, mit dem Nazimaterial in \u00d6sterreich Gesch\u00e4fte zu machen.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Solch ein Blatt ist auch die \u201eNeue Woche\u201c &#8211; Verleger, Eigent\u00fcmer und Herausgeber Morawa &amp; Co., Wien 1, Wollzeile 11, Verantwortlicher Schriftleiter Dr. Emmerich Morawa, Wien, 1., Wollzeile 11, gedruckt bei Scherl, Berlin, SW 68.<\/p>\n<p>Ende Juni 1935 liest man in derselben Wochenzeitung unter der \u00dcberschrift \u201eWieder einmal Morawa &amp; Co.\u201c:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Wir haben uns schon einmal mit diesem Treuh\u00e4nder reichsdeutscher Verlagsinteressen in \u00d6sterreich befa\u00dft. Diese Firma, die heute nahezu ein Monopol in der Auslieferung illustrierter Zeitschriften hat, versucht auf jede nur m\u00f6gliche Weise, reichsdeutsche, nur notd\u00fcrftig getarnte Bl\u00e4tter, die keinesfalls \u00f6sterreichischem Interesse Rechnung tragen, hier zu verbreiten. Da\u00df die Schreibweise dieser genannten Zeitschriften, auch trotz einer verantwortlichen Schriftleitung durch Herrn Dr. Emmerich Morawa, sich nicht \u00e4ndert und weiter reichsdeutsche, und was in diesem Fall wohl gleichbedeutend ist- nationalsozialistische Tendenzen vertritt, kann man immer wieder m\u00fchelos feststellen. (&#8230;)<\/p>\n<p class=\"zitat\">Wir wissen nicht, ob Herr Dr. Emmerich Morawa einmal der \u00f6sterreichischen Armee angeh\u00f6rt hat, wir sehen aber schlie\u00dflich auch sonst, da\u00df die Firma Morawa &amp; Co. sich scheinbar in der Verbreitung \u00f6sterreichischer illustrierter Zeitschriften (auch solche gibt es!) keinerlei besondere M\u00fche macht, um so mehr jedoch im Vertrieb von Bl\u00e4ttern, f\u00fcr die der oben zitierte Fall charakteristisch ist.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Ein Blick in die von obiger Firma vertriebenen Lesezirkel sagt genug. (Jg. 3, Folge 11, 30. 6. 1935, S. 2)<\/p>\n<p>Als im Sp\u00e4therbst desselben Jahres die gro\u00dfe Kampagne in Sachen F\u00f6rderung des \u00f6sterreichischen Buches im Anlaufen war, geriet Morawa &amp; Co. erneut unter Beschu\u00df. Schon Bundeskanzler Schuschnigg hatte festgestellt, da\u00df die Buchh\u00e4ndler \u201enur mit Gewalt dazu zu bringen seien, \u00f6sterreichische B\u00fccher in die Auslagen zu geben\u201c. Die \u201eGewalt\u201c blieb aus, und so waren auch in vielen Wiener Buchhandlungen \u00f6sterreichische B\u00fccher in den Auslagen zu vermissen. Unter der \u00dcberschrift \u201eOrdnung im Buchhandel\u201c hei\u00dft es im <em>Sturm<\/em> \u00fcber einen Teil des Buchhandels:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Oft scheint ein S.S.-Mann das Auslagenarrangement vollzogen zu haben.<\/p>\n<p>Und weiter:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Ernster werden solche Umtriebe, wenn sich konzessionierte Unternehmungen des Zeitschriftenhandels dazu hergeben, bei sich illegale Propaganda zu dulden. Was soll man z.B. sagen, wenn in den von der gro\u00dfen Firma Morawa &amp; Co., die \u00fcberall ihre Zeitungsst\u00e4nde hat, vertriebenen Zeitungen nationalsozialistische Streuzettel gefunden werden? Nicht etwa zuf\u00e4llig oder in einem oder den anderen Fall &#8211; was schlie\u00dflich \u00fcberall passieren k\u00f6nnte, sondern ganz systematisch! (Jg. 3, Folge 32, 24.11.1935), S.\u00a03.<a style=\"mso-footnote-id: ftn20;\" href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\"><span class=\"reference\">[20]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Zum Monopol geh\u00f6rte in Wien der Besitz von s\u00e4mtlichen Stra\u00dfenkolportagest\u00e4nden, die schon 1924 von der Gemeinde Wien Pacht genommen wurden. Au\u00dferdem war Morawa &amp; Co. mit Kapital und in der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bei der Buchhandlung Karl Schmelzer vertreten. Diese Firma belieferte schlie\u00dflich die gesamten Bahnhofsbuchhandlungen in \u00d6sterreich. Scherls <em>Neue Woche <\/em>war vermutlich nicht die einzige in \u00d6sterreich verbotene Druckschrift, f\u00fcr die Emmerich Morawa die lokale Patenschaft \u00fcbernahm, die Liste d\u00fcrfte viel l\u00e4nger sein.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Seine Kampagne gegen die Firma Morawa &amp; Co. setzte der <em>Sturm \u00fcber \u00d6sterreich, <\/em>in seiner n\u00e4chsten Nummer unter der \u00dcberschrift \u201eEin Hetzblatt und sein Kolporteur\u201c fort (Folge 33, 1.12.1935, S. 3). Ausgehend von den Ausf\u00fchrungen in einer in der Tschechoslowakei erscheinenden Zeitung, die Greuelmeldungen \u00fcber \u00d6sterreich verbreitete und f\u00fcr die Morawa Alleinauslieferer in \u00d6sterreich war, wurde Morawa einiges vorgeworfen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Eine zweite Seite dieser Angelegenheit betrifft die Verbreitung dieses Blattes in \u00d6sterreich. Man wei\u00df, da\u00df in Wien eine gro\u00dfe Firma stolz darauf ist, gewisserma\u00dfen ein Monopol in der Belieferung der \u00d6ffentlichkeit mit ausl\u00e4ndischen Presseerzeugnissen zu haben. Da\u00df diese Firma \u2013 es handelt sich um Morawa und Ko. \u2013 sich oft in sehr starkem Ma\u00dfe f\u00fcr diese ausl\u00e4ndischen Presseerzeugnisse einsetzt und f\u00fcr einige dieser Zeitschriften sogar die nach dem neuen Pressegesetz erforderliche \u201eVerantwortliche Schriftleitung\u201c \u00fcbernommen hat, ist aus dem Impressum verschiedener solcher Presseerzeugnisse ohne weiteres ersichtlich und wurde im Zusammenhang mit einigen unliebsamen Vorf\u00e4llen auch schon \u00f6ffentlich diskutiert. Es mag der Firma ruhig \u00fcberlassen bleiben, wo sie die Grenze zwischen einer \u00f6sterreichischen Einstellung und ihrem gesch\u00e4ftlichen Interesse ziehen will \u2013 die Firma wird nach dieser Abgrenzung entsprechend zu beurteilen sein. (&#8230;)<\/p>\n<p class=\"zitat\">Vielleicht gibt es Stellen in \u00d6sterreich, die sich etwas eingehender mit dieser Firma besch\u00e4ftigen werden. Wir wollen nur die Tatsache feststellen, da\u00df nicht so sehr die Drucklegung \u00f6sterreichischer Hetzartikel im Ausland f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden interessant sein soll, sondern in noch viel gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfe die M\u00f6glichkeit und Durchf\u00fchrung der Werbung und Verbreitung dieser Machwerke in \u00d6sterreich selbst.<\/p>\n<p>An Zeugen hat es nicht gefehlt, nur f\u00fcrchteten sich potentielle Anzeiger berechtigterma\u00dfen vor der Rache der Firma Morawa &amp; Co.<\/p>\n<p>Einige Tage sp\u00e4ter lieferte \u201eDer Naziskandal im Wiener Buchhandel\u201c &#8211; so die \u00dcberschrift <em>(Freiheit!, <\/em>4. 12. 1935, S. 2) &#8211; wieder Gespr\u00e4chsstoff:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Wir werden heute an konkreten Beispielen zeigen, da\u00df gerade die Wiener Buchhandlungen dem neuen \u00f6sterreichischen Geist nur sehr wenig Rechnung tragen. (&#8230;)<\/p>\n<p class=\"zitat\">Gehen wir durch die Innere Stadt, wo sich die gr\u00f6\u00dften Buchhandlungen befinden, so wird man die \u00f6sterreichischen B\u00fccher sehr d\u00fcnn ges\u00e4t finden. (&#8230;)<\/p>\n<p>Neben anderen Firmen kommt auch Morawa &amp; Co. in dieser Reihe zum Zug.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Morawa &amp; Co. haben eine eigene Auslage, in der sich Nazib\u00fccher befinden, zum Beispiel Trenker, L\u00f6ns und Dusingers: Wir rufen Deutschland (ebda.).<\/p>\n<p>Erst recht nach dem 13. M\u00e4rz waren die Morawaschen Auslagen mit \u201eNazib\u00fcchern\u201c geschm\u00fcckt. Dar\u00fcber sp\u00e4ter. In diesen Tagen entschied sich die Zusammensetzung der Verwaltungskommission des V.F.F. Emmerich Morawa wurde nicht zuletzt, weil er V.F.-Mitglied geworden war, f\u00fcr w\u00fcrdig befunden, ernannt zu werden. Die politischen Erhebungen fanden in ihm schlie\u00dflich \u201eein(en) energische(n), jedoch gute(n) Chef. In politischer Hinsicht gilt er als indifferent, soll aber rechtsorientiert sein.\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn21;\" href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\"><span class=\"reference\">[21]<\/span><\/a> Fragt sich, was in \u00d6sterreich im Dezember 1935 wohl \u201erechtsorientiert\u201c gewesen sein kann. Die Kritik an Morawa verstummte jedoch auch nicht nach Ende des Zweiten Weltkriegs.<a style=\"mso-footnote-id: ftn22;\" href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\"><span class=\"reference\">[22]<\/span><\/a><\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading8\"><\/a> 4. Das erste Gesch\u00e4ftsjahr des Fonds<\/h3>\n<p>Am 1. J\u00e4nner 1936 trat das Bundesgesetz \u00fcber die Schaffung eines Fonds zur F\u00f6rderung des \u00f6sterreichischen Buch- und Musikalienverlags in Kraft. Es fehlten aber noch die wichtigen Durchf\u00fchrungsbestimmungen sowie Richtlinien f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Zusch\u00fcssen. Was sich im ersten Gesch\u00e4ftsjahr des V.F.F. abspielte, war von den Vorstellungen der Erfinder, also des Gesetzgebers, sehr weit entfernt: es war schlicht und einfach ein Skandal. W\u00e4ren die Vorg\u00e4nge nicht der zweischneidigen \u201eAmtsverschwiegenheit\u201c unterlegen, h\u00e4tten diejenigen, die anl\u00e4\u00dflich des Buchdumpings auf den Plan getreten waren, gewi\u00df in der \u00d6ffentlichkeit \u201eSkandal\u201c und \u201eSabotage\u201c gerufen.<\/p>\n<p>Denn weit entfernt davon, im Geiste des Gesetzes zu agieren, wollten Mitglieder der Verwaltungskommission (V.K.) schon nach zwei (2) Sitzungen, ja noch im ersten Jahr, das Gesetz au\u00dfer Kraft gesetzt sehen. Vielmehr kam es, wie wir sehen werden, zwei Mal zu einer &#8211; diplomatisch formuliert &#8211; \u201eextensiven Interpretation\u201c des Gesetzes, also zu einer zweckwidrigen Verwendung der Fondsmittel, um den Verein der \u00f6sterreichischen Buch-, Kunst- und Musikalien<em>h\u00e4ndler<\/em> und somit die reichlich vertretenen Buchh\u00e4ndler und nicht den \u201e\u00f6sterreichischen Verlag\u201c zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Die \u201eAchillesferse\u201c dieses Gesetzes war kritischen Beobachtern von allem Anfang klar. So hie\u00df es z.B. in dem Anfangsstadium der T\u00e4tigkeit der V.K. in der Wiener <em>Monatsschrift f\u00fcr Kultur und Politik:<\/em><\/p>\n<p class=\"zitat\">Das Verlagsf\u00f6rderungsgesetz bedeutete das Durchhauen eines gordischen Knotens. In einem solchen war das Aneinander geistiger und wirtschaftlicher Interessen verwickelt. (&#8230;) Man verkenne jedoch nicht, da\u00df auch die jetzige Regelung nicht ohne Gefahren ist, und zwar gerade unter geistig-kulturellen Gesichtspunkten. Alles h\u00e4ngt davon ab, wie der Fonds, der aus dem dreiprozentigen Aufschlag beim Verkauf von B\u00fcchern in \u00d6sterreich eingehoben wird, zur Verwendung gelangt. \u00dcberwiegen dabei die rein wirtschaftlichen Gesichtspunkte \u00fcber die kulturellen, dann k\u00f6nnen die letzteren schwer gesch\u00e4digt werden. Ein blo\u00df auf das Wirtschaftliche abgestelltes Subventionswesen m\u00fc\u00dfte f\u00fcr den geistigen und kulturellen Wert unseres Schrifttums schwerste Folgen haben. (&#8230;) Die Fragw\u00fcrdigkeit des Subventionsgedankens erweist sich auch darin, da\u00df eine zw\u00f6lfgliedrige Kommission \u00fcber die Vergebung entscheiden soll. Eine unter kulturpolitischen Gesichtspunkten vertretbare Entscheidung zu finden, wird f\u00fcr sie nicht minder schwierig sein, als die Auswahl der Pers\u00f6nlichkeiten gerade f\u00fcr diese Kommission. Von dieser Auswahl h\u00e4ngt in erster Linie die Auswirkung des Gesetzes in geistig-kultureller Hinsicht ab. (1. Jg., 1936, 1. Teil, S. 73f.)<\/p>\n<p>Die Zusammensetzung der Kommission und die Auswahl der Pers\u00f6nlichkeiten lassen, wie wir gesehen haben, schon jetzt das Schlimmste bef\u00fcrchten. In der ersten Nummer des <em>Anzeigers <\/em>f\u00fcr das Jahr 1936 wurden einige Erl\u00e4uterungen zum Gesetz an die Mitglieder weitergegeben, und zwar, wer die Fondsbeitr\u00e4ge zu entrichten habe, was vom Zuschlag ausgenommen sei, ab wann er einzuheben sei, wie man mit Fremdw\u00e4hrungen umzurechnen habe, wann die Fondsbeitr\u00e4ge abzuf\u00fchren seien usw. Im Februar konnte der Verein noch immer keine Einzelheiten bekanntgeben. Dann wurde endlich die 1. Durchf\u00fchrungsverordnung zum Verlagsf\u00f6rderungsgesetz am 11. Februar 1936 im <em>Bundesgesetzblatt<\/em>, 1936, St\u00fcck 7, Nr. 49 vom Bundesminister f\u00fcr Handel und Verkehr ausgegeben. Aber die Verordnung tangierte nur eine H\u00e4lfte der Durchf\u00fchrung. Ende dieses Monats fand die erste Sitzung der V.K. des V.F.F. statt, um die mit der Konstituierung zusammenh\u00e4ngenden Fragen zu er\u00f6rtern. Inzwischen war die erstmalige Abfuhr von Fondsbeitr\u00e4gen f\u00e4llig. Mitte M\u00e4rz war das Problem der Erfassung s\u00e4mtlicher Beitragspflichtiger in ganz \u00d6sterreich, vor allem in den Bundesl\u00e4ndern, noch immer nicht gekl\u00e4rt. Es wurde zun\u00e4chst \u00fcberlegt, das BKA zu bitten, die Bezirkshauptmannschaften zu veranlassen, Erhebungen zu pflegen, und die in Frage kommenden Unternehmungen dem V.F.F. bekanntzugeben. Dann wurde von diesem Vorhaben wegen der offenkundigen Undurchf\u00fchrbarkeit wieder Abstand genommen.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading9\"><\/a> a) Die Gesch\u00e4ftsordnung der V.K.<a style=\"mso-footnote-id: ftn23;\" href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\"><span style=\"font-size: 0.7em; vertical-align: top;\">[23]<\/span><\/a><\/h4>\n<p>Wichtigster Tagesordnungspunkt am 29. Februar war die Erstellung einer Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die V.K. Zur Verwaltung des Fonds dienten folgende Organe: a. die V.K., b. der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ausschu\u00df, c. der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Der wichtige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Ausschu\u00df wurde von der V.K. bestellt. Ihm oblag die Vorbereitung aller Beschl\u00fcsse der V.K., insbesondere die Pr\u00fcfung von Ansuchen und Durchf\u00fchrungen von Erhebungen im Sinne der Gesch\u00e4ftsordnung, die Kontrolle der Geldgebarung und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer &#8211; ernannt wurde der Syndikus des Vereins Dr. S. Wisloschill &#8211; wurde durch die V.K. bestellt und vom Bundesminister f\u00fcr Handel best\u00e4tigt. Er leitete die gesamte Fondsgebarung. Die Sitzungen der V.K. waren nach Bedarf abzuhalten \u2013 und der herrschte dem Anschein nach nicht gerade oft. Die Beschl\u00fcsse der V.K. waren g\u00fcltig, wenn sie mit Stimmenmehrheit gefa\u00dft wurden. Die Teilnehmer an den Sitzungen waren zur Verschwiegenheit \u00fcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse verpflichtet. Und im vorliegenden Fall konnte das nur zu ihrem Vorteil gereichen. Jede \u00f6ffentliche Kontrolle war ausgeschaltet.<\/p>\n<p>Ein erster Schritt in Richtung Erstellung von Richtlinien f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Zusch\u00fcssen aus dem V.F.F. wurde Februar\/M\u00e4rz 1936 getan. Man entwarf einen fast 35 Punkte umfassenden \u201eAnforderungsvordruck\u201c, der an Kompliziertheit nichts zu w\u00fcnschen \u00fcbriglie\u00df: man wollte u.a. wissen: Namen, Anschrift, Staatsb\u00fcrgerschaft des Autors, gegebenenfalls auch des Illustrators, Auflage, Umfang, Ladenpreis \u2013 Inland, Ausland \u2013 , Klischeeanstalt, Papierqualit\u00e4t, Papierbezugsfirma usw. usf.<\/p>\n<p>Fast drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes kam man endlich dazu, nachdem inzwischen fast 20 Antr\u00e4ge auf Zuschu\u00dfgew\u00e4hrung eingelangt waren, diese f\u00fcr die V.K. vorzubereiten. Da\u00df mancher Antragsteller langsam Mut und Interesse verlor, war verst\u00e4ndlich. Behandelt wurden die Antr\u00e4ge erst am 16. Juni 1936!<\/p>\n<p>Doch bevor wir auf die Sitzungen und die T\u00e4tigkeit (Unt\u00e4tigkeit?) der V.K. n\u00e4her eingehen, wollen wir uns kurz den \u201eRichtlinien f\u00fcr die Zuschu\u00dfgew\u00e4hrung auf Grund des Verlagsf\u00f6rderungsgesetzes\u201c zuwenden, die reichlich sp\u00e4t aber doch am 20. Juni 1936 im <em>Anzeiger<\/em> ver\u00f6ffentlicht wurden. Allein die erste Bestimmung war ein Vorbote des Unsinns, den die konkrete Durchf\u00fchrung des Gesetzes mit sich brachte. Stichwort f\u00fcr den Anspruch auf einen Zuschu\u00df war n\u00e4mlich die \u201eKonkurrenzierung\u201c:<\/p>\n<p class=\"zitat\">1. Der Zuschu\u00df ist nur f\u00fcr solche Verlagswerke zu gew\u00e4hren, bei denen eine Konkurrenzierung durch reichsdeutsche Verlagswerke stattfindet. Eine solche Konkurrenzierung ist nicht nur bei den freien Werken (Klassikerausgaben, Reproduktionen alter Bilder usw.) gegeben, sondern wird auch bei anderen Werken anerkannt werden, insoferne der Verlag den Nachweis erbringt. Hiebei ist der wissenschaftliche oder k\u00fcnstlerische Wert eines Werkes zu beachten.<\/p>\n<p>Wie aber sollte man diese \u201eKonkurrenzierung\u201c in der Praxis auslegen? Waren Peter Roseggers <em>Steirische Geschichten <\/em>im Grazer Styria-Verlag etwa durch Wilhelm Hauffs <em>M\u00e4rchen <\/em>bei Reclam \u201ekonkurrenziert\u201c? Waren etwa Werke wie Bruno Ertlers <em>Begegnung im Wald, <\/em>der Roman <em>Salz und Brot, <\/em>das Buch <em>Scamp. Das Leben einer Katze, <\/em>f\u00fcr die z.B. Ansuchen gestellt wurden,<a style=\"mso-footnote-id: ftn24;\" href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\"><span class=\"reference\">[24]<\/span><\/a> durch reichsdeutsche Verlagswerke \u201ekonkurrenziert\u201c? War Werfel durch einen reichsdeutschen Autor konkurrenziert? Die Fragestellung l\u00e4\u00dft sich ad absurdum f\u00fchren, aber nach diesem Prinzip sollte ja auch entschieden werden.<\/p>\n<p>Klar war, da\u00df der Zuschu\u00df nur f\u00fcr Werke gew\u00e4hrt werden sollte, die technisch zur G\u00e4nze in \u00d6sterreich hergestellt worden waren. Das stand erstens im Gesetz, und zweitens sollte diese Bestimmung die Abwanderung von Druck- und Bindeauftr\u00e4gen zum Schaden der heimischen Wirtschaft ins nahe Ausland verhindern. Gleicherma\u00dfen absurd war der Vorgang nach dem Schadenersatzprinzip:<\/p>\n<p class=\"zitat\">6. Der Zuschu\u00df wird in Form einer Schadensgutmachung gew\u00e4hrt, also nur f\u00fcr jene Zahl von Exemplaren, weiche faktisch verkauft wurden, und zwar zu einem Preise verkauft wurden, der infolge der Konkurrenzierung durch deutsche Werke niedriger gehalten werden mu\u00dfte, als dies vor dem 9. September 1935 der Fall gewesen w\u00e4re. Auch mu\u00df ein effektiver Schaden erlitten worden sein, d.h. es mu\u00df der erzielte Verkaufspreis niedriger gewesen sein, als die Herstellungskosten des Werkes zuz\u00fcglich der Generalregien (und des \u00fcblichen Reinertrages).<\/p>\n<p>Um die Lage noch komplizierter zu machen: man konstruierte noch dazu drei \u201eSchadensperioden\u201c. Erstens konnte f\u00fcr die vor dem 1.1.1936 ausgelieferten Verlagswerke eine Schadensgutmachung \u201evorl\u00e4ufig nicht gew\u00e4hrt werden\u201c &#8211; es sei denn, die Firma hie\u00df Universal-Edition A.G. Und selbst wenn eine M\u00f6glichkeit in Aussicht gestellt werden sollte, dann m\u00fc\u00dften die Ansuchen \u201egenaue Nachweisungen \u00fcber den erlittenen Schaden enthalten\u201c. Zweitens mu\u00dfte man f\u00fcr die Zeit vor dem 1. April 1936 ausdr\u00fccklich nachweisen, was man wo und zu welchem Preis zwischen J\u00e4nner und Ende M\u00e4rz verkauft hatte. Drittens konnte f\u00fcr die Zeit nach dem 1. April generell um die Verg\u00fctung f\u00fcr ein einzelnes oder mehrere in einem Verzeichnis zusammengefa\u00dften Werke ein- und desselben Verlages angesucht werden. Da\u00df von den gesch\u00e4tzten 80 Verlagsanstalten in \u00d6sterreich in diesem Jahr blo\u00df 30 sich die M\u00fche machten anzusuchen, war bereits ein Armutszeugnis f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Gesetzes.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading10\"><\/a> b) T\u00e4tigkeit der V.K.<\/h4>\n<p>Die V.K. hielt bis Oktober 1936 zwei (2) Sitzungen ab, in welchen Zusch\u00fcsse gew\u00e4hrt wurden. Erst am 16. Juni fand eine Sitzung statt, in welcher seitens der Kommission 49 Ansuchen (also Werke und nicht Verlage!) gepr\u00fcft wurden. Hievon wurden 14 (vierzehn) aufrecht erledigt. Erst am 22. Oktober fand eine neuerliche Sitzung statt, bei der 63 Ansuchen behandelt wurden. Bewilligt wurde zwar etwa die H\u00e4lfte (30) dieser Ansuchen, d.h. es wurden Zusch\u00fcsse in Aussicht gestellt, nur sah sich die Kommission nicht veranla\u00dft, die hievon Gesegneten in Kenntnis zu setzen. Die Verst\u00e4ndigung der Interessenten machte die V.K. von dem Resultat einer neuerlichen Sitzung abh\u00e4ngig. Fazit: Von 112 Ansuchen waren erst 14 erledigt worden, und das 13 Monate nach Beginn des Buchdumpings und 10 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Bis inklusive 22.\u00a0Oktober 1936 betrugen die Einnahmen des V.F.F. S\u00a0188.046, bis 17.\u00a0November 1936 S\u00a0201.632.<a style=\"mso-footnote-id: ftn25;\" href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\"><span class=\"reference\">[25]<\/span><\/a> Die erwarteten Jahreseinnahmen beliefen sich somit auf etwa S 300.000. Doch waren bis zu diesem Zeitpunkt den Gesuchstellern f\u00fcr die Werke maximal S\u00a063.686 oder 31,6 %, also weniger als ein Drittel der Mitteln, in Aussicht gestellt worden, was nicht mit \u201eausgezahlt\u201c gleichzusetzen war! Die tats\u00e4chlichen Einnahmen im Zeitraum 1.1.1936 bis 15.12.1936 lagen aber unter den Erwartungen, da die Einhebung der Fondsbeitr\u00e4ge mit 15. Dezember 1936 sistiert wurde und die Au\u00dfenst\u00e4nde ziemlich hoch waren.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading11\"><\/a> c) Die Gebarung 1936<\/h4>\n<p>Die Anzahl der zum V.F.F. beitragenden Firmen betrug 1936 926.<a style=\"mso-footnote-id: ftn26;\" href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\"><span class=\"reference\">[26]<\/span><\/a> Diese f\u00fchrten insgesamt S 245.009,09 an den Fonds ab.<a style=\"mso-footnote-id: ftn27;\" href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\"><span class=\"reference\">[27]<\/span><\/a> Die Gesamteinnahmen 1936 samt Verwaltungsspeseners\u00e4tzen, Bankzinsen und Erl\u00f6s von verkauften Drucksorten betrug S 247.691,50. Das war gar nicht so wenig Geld, aber wir m\u00fcssen einige Vergleichswerte heranziehen, um dessen damaligen Wert zu verdeutlichen. So wurden z.B. der Bermann-Fischer Verlag und der Zinnen-Verlag mit einem Stammkapital von je S 20.000 gegr\u00fcndet. Der Jahresumsatz der Firma Morawa &amp; Co. betrug 1935 ca. S\u00a0270.000, der der F.G. Speidel\u2019schen Verlagsbuchhandlung gar ca. S 585.000, der des Augarten-Verlags hingegen nur S\u00a077.000. Ein relativ teures Buch zu dieser Zeit, wie z.B. Robert Musils <em>Der Mann ohne Eigenschaften (I, II)<\/em> , kostete 11 bzw. 14,80 Schilling. Um einen weiteren Vergleich zu ziehen: die pr\u00e4liminierten Budgetmittel des BMU f\u00fcr \u201eKunstf\u00f6rderungsbeitr\u00e4ge\u201c betrugen 1937 S 498.000. Demgegen\u00fcber stand dem Bundeskommiss\u00e4r f\u00fcr Kulturpropaganda f\u00fcr Zwecke der Kulturpropaganda im Jahre 1938 die karge Dotation von S\u00a010.000 zur Verf\u00fcgung.<a style=\"mso-footnote-id: ftn28;\" href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\"><span class=\"reference\">[28]<\/span><\/a> Die \u00f6sterreichischen Staatspreise f\u00fcr Literatur waren mit S 1.000,- ab 1936 mit S 2.000 dotiert.<\/p>\n<p>Von den Gesamteinnahmen 1936 (S 247.691,50) verblieben Ende des Jahres als \u201eGebarungs\u00fcberschu\u00df\u201c noch S 168.723,40 oder 68 % der eingeflossenen Fondsmittel! In Wirklichkeit betrug das Reinverm\u00f6gen Ende 1936 mehr, n\u00e4mlich, wie unten ersichtlich ist: S 188.710, da bewilligte Zusch\u00fcsse noch nicht ausbezahlt wurden. Und angesichts der Art und Weise, in der das Gesetz durchgef\u00fchrt wurde, ist das auch nicht verwunderlich. Es wurden ganze sieben Verlage mit Zusch\u00fcssen bedacht, und zwar:<\/p>\n\n<table id=\"tablepress-9\" class=\"tablepress tablepress-id-9\">\n<tbody class=\"row-hover\">\n<tr class=\"row-1\">\n\t<td class=\"column-1\">Universal-Edition A.G., Wien<\/td><td class=\"column-2\">66.600,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-2\">\n\t<td class=\"column-1\">Anton Pustet, Salzburg<\/td><td class=\"column-2\">2.577,12<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-3\">\n\t<td class=\"column-1\">Tyrolia, Innsbruck<\/td><td class=\"column-2\">921.6<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-4\">\n\t<td class=\"column-1\">Styria Graz<\/td><td class=\"column-2\">544.84<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-5\">\n\t<td class=\"column-1\">Tagblatt Bibliothek Steyrerm\u00fchl<\/td><td class=\"column-2\">400<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-6\">\n\t<td class=\"column-1\">Felizian Rauch, Innsbruck<\/td><td class=\"column-2\">406.74<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-7\">\n\t<td class=\"column-1\">Scholle-Verlag, Wien<\/td><td class=\"column-2\">160.11<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-8\">\n\t<td class=\"column-1\"><\/td><td class=\"column-2\">71.610,41<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<!-- #tablepress-9 from cache -->\n<p>Aus dieser Aufschl\u00fcsselung kann man ein paar Merkw\u00fcrdigkeiten hervorheben: Nur 29% der 1936 eingegangenen Beitr\u00e4ge wurden als Zuschu\u00df ausgegeben. So verschlang der Musikverleger Universal-Edition A.G. Wien nicht weniger als 93% der gew\u00e4hrten Zusch\u00fcsse. F\u00fcnf der sieben bedachten Verlage bekamen 3,3% der knauserisch gew\u00e4hrten Mittel. Dabei mu\u00dften die eingeflossenen Fondsmittel f\u00fcr diese f\u00fcnf Verlage nicht einmal angetastet werden! Denn die \u201esonstigen Einnahmen\u201c (Zinsen, Spesen usw.) machten ja S 2.462,41 aus. Die Nettobelastung der Fondsmittel war also noch geringer.<\/p>\n<p>In der Liste der Ausgaben f\u00e4llt noch ein Posten auf, n\u00e4mlich die sonst nicht protokollierte Zuwendung von S 1.000 an das \u201eNeue Leben\u201c der Vaterl\u00e4ndischen Front, eine gr\u00f6\u00dfere Summe als f\u00fcnf der sieben bedachten Verlage bekamen. Es fragt sich unwillk\u00fcrlich, mit welcher Bestimmung des Verlagsf\u00f6rderungsfondsgesetzes diese Zuwendung im Einklang stand, und noch mehr: mit welcher reichsdeutschen Publikation etwa die V.F.-Zeitschrift <em>Neues Leben <\/em>konkurrenziert wurde. Dieser Fall war nicht die erste Unregelm\u00e4\u00dfigkeit.<\/p>\n<p>Der Verm\u00f6gensstand des V.F.F. per 31. Dezember 1936 sah folgenderma\u00dfen aus:<\/p>\n\n<table id=\"tablepress-10\" class=\"tablepress tablepress-id-10\">\n<tbody class=\"row-hover\">\n<tr class=\"row-1\">\n\t<td class=\"column-1\">Aktiva<\/td><td class=\"column-2\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-2\">\n\t<td class=\"column-1\">Erste \u00f6st. Sparkasse<\/td><td class=\"column-2\">170.424,77<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-3\">\n\t<td class=\"column-1\">Postsparkasse<\/td><td class=\"column-2\">2.698,63<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-4\">\n\t<td class=\"column-1\">Sch\u00e4tzungsweise Au\u00dfenst\u00e4nde<\/td><td class=\"column-2\">79.698,57<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-5\">\n\t<td class=\"column-1\"><\/td><td class=\"column-2\">252.821,97<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-6\">\n\t<td class=\"column-1\"><\/td><td class=\"column-2\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-7\">\n\t<td class=\"column-1\">Passiva<\/td><td class=\"column-2\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-8\">\n\t<td class=\"column-1\">Noch nicht ausbezahlte Spesen<\/td><td class=\"column-2\">4.400,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-9\">\n\t<td class=\"column-1\">Noch nicht ausbezahlte, jedoch bewilligte Zusch\u00fcsse<\/td><td class=\"column-2\">59.711,97<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-10\">\n\t<td class=\"column-1\">Saldo<\/td><td class=\"column-2\">188.710,00<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<!-- #tablepress-10 from cache -->\n<p>Da die hier verzeichneten Au\u00dfenst\u00e4nde nur eine grobe Sch\u00e4tzung darstellten, verzichtete die Fondsbuchhaltung darauf, f\u00fcr Ende 1936 die Erfolgsrechnung mit dieser Sch\u00e4tzungsziffer auszuschm\u00fccken. Das Mi\u00dfverh\u00e4ltnis zwischen Einnahmen und Zusch\u00fcssen von 3:1 f\u00fcr das erste Jahr 1936 macht einen Blick auf die Vorgangsweise der V.K. erforderlich. Wer suchte um Zusch\u00fcsse an, wer bekam sie, und warum erfuhren die Ansuchen eine derart schleppende Behandlung?<\/p>\n<p>Schon am 23. M\u00e4rz war es zu einer kursorischen Behandlung von 16 Antr\u00e4gen, darunter vom Herbert Reichner Verlag, dem Verlag Paul Zsolnay, der Universal-Edition A.G., dem Verlag Emil Haim, dem Verlag Amonesta &amp; Co., Gerold &amp; Co. usw., gekommen. Erst 2\u00bd Monate sp\u00e4ter standen am 3. Juni \u201eAnsuchen und deren Behandlung\u201c auf der Tagesordnung einer Sitzung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Ausschusses. Die Liste umfa\u00dft 61 Werke, die am 16. Juni der V.K. vorgestellt werden sollten. Bewilligt wurde hiebei u.a. folgendes:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Frohes Schaffen. Jahrbuch der Jugend (Deutscher Verlag f\u00fcr Jugend und Volk)<br \/>\nWilhelm Brandenstein, Die erste &#8222;indogermanische&#8220; Wanderung. (Gerold &amp; Co., 1936, 88 S.) (1 Werk abgelehnt, 1 bewilligt)<br \/>\nSchmidt, Rasse und Volk. (Pustet, Salzburg)<br \/>\nSiegfried Freiberg, Salz und Brot. Roman (Verlag f\u00fcr Wirtschaft und Kultur. Payer &amp; Co.) (3 Werke abgelehnt, darunter &#8222;Scamp, das Leben einer Katze&#8220;, 1 Werk zur\u00fcckgestellt)<br \/>\nKurt von Faber du Faur, Deutsche Barocklyrik. Auswahl aus der Zeit von 1620- 1720. (Pustet 1936)<br \/>\n\u00d6sterreichs Erbe und Sendung im deutschen Raum. Hrsg. von Josef Nadler und Heinrich von Srbik. (Pustet 1936)<br \/>\nRudolf Henz, Dennoch Mensch. (Anton Pustet) (6 Werke abgelehnt, 4 bewilligt)<br \/>\nJos. Weingartner, Der Christ im Alltag. (Felizian Rauch, Innsbruck, 1936)<br \/>\nObstbau. 2 B\u00e4nde<br \/>\nBek\u00e4mpfung der Sch\u00e4dlinge (beide Scholle-Verlag, beide bewilligt)<br \/>\nPeter Rosegger, Steirische Geschichten (Styria, Graz)<br \/>\nK. Hassert, Das Wunder der Weltordnung. Antwort der Natur. (ebda.)<br \/>\nFritz Hinterberger, Verwegenes Spiel. Taten, Abenteuer und Schw\u00e4nke aus den Bergen. (Tyrolia, Innsbruck, 1936)<br \/>\nGottes Bilderbuch (Tyrolia, Innsbruck) (3 Werke abgelehnt, 2 bewilligt)<br \/>\nDiverse Musikalien (Univ.-Ed. A.G., Wien) (40.000 Schilling bewilligt)<br \/>\nDiverse Musikwerke (Wiener Philh. Verlag) (allen 7 Antr\u00e4gen zugestimmt)<\/p>\n<p>So sah die Liste der anl\u00e4\u00dflich der Sitzung am 16. Juni gef\u00f6rderten Werke \u00f6sterreichischer Verlage aus. Sie stellt der Literaturpolitik und Kulturf\u00f6rderung des St\u00e4ndestaats kein sehr gl\u00e4nzendes Zeugnis aus. Eine Reihe von Verlagen fiel in der ersten Runde durch und verzichtete k\u00fcnftig auf eine Antragstellung &#8211; so z.B. der Herbert Reichner Verlag, der ein Werk des Staatspreistr\u00e4gers und Architekten Clemens Holzmeister gef\u00f6rdert sehen wollte und auch um Zusch\u00fcsse zu einem Werk von Raoul Auernheimer (<em>Wien: Bild und Schicksal<\/em>) ansuchte. Die M\u00fche war genauso vergeblich wie im Fall des Verlags Gsur &amp; Co. mit dem Werk <em>Rudolf IV von \u00d6sterreich<\/em> von Ernst Karl Winter. Verlage wie E.P. Tal und F.G. Speidel usw. verzichteten \u00fcberhaupt auf Antragstellungen.<\/p>\n<p>Die Sitzung der V.K. am 22. Oktober 1936<a style=\"mso-footnote-id: ftn29;\" href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\"><span class=\"reference\">[29]<\/span><\/a> mu\u00dfte \u00fcber 63 Ansuchen entscheiden, von denen 30 bewilligt wurden. Zu den Zuschu\u00dfempf\u00e4ngern geh\u00f6rten wiederum in erster Linie die Universal-Edition und der Wiener Philharmonische Verlag, also erneut zwei Musikverleger. Es entstand eine kurze Debatte \u00fcber die Berechtigung solcher Zusch\u00fcsse, die zudem noch f\u00fcr die vier Monate des Jahres 1935 vor Inkrafttreten des Gesetzes gew\u00e4hrt wurden. V.K.-Mitglied Herzmansky bemerkte darauf in eigener Sache, \u201eda\u00df es Zweck der Unterst\u00fctzungen sei, die einzige klassische Produktion [durch die Universal-Edition] in \u00d6sterreich sicherzustellen (&#8230;)\u201c. Somit wurde der Antrag auf Zahlung eines Pauschalbetrags von S 25.000 zur Befriedung der Anspr\u00fcche aus dem letzten Vierteljahr 1935 angenommen. Auch wurden wieder dem auf landwirtschaftliche B\u00fccher spezialisierten Scholle-Verlag Zusch\u00fcsse f\u00fcr f\u00fcnf Werke in Aussicht gestellt. Obwohl der Paul Zsolnay Verlag als einer der ersten Verlage Ansuchen um Zusch\u00fcsse im Fr\u00fchjahr gestellt hatte, wurden seine 15 Antr\u00e4ge erst im Oktober behandelt, Geldbetr\u00e4ge allerdings erst im Jahre 1937 fl\u00fcssiggemacht. Sieben Antr\u00e4ge wurden bewilligt, weitere acht abgelehnt: \u201eBei den Werken des Paul Zsolnay-Verlages wird grunds\u00e4tzlich beschlossen, da\u00df nach den Richtlinien nur solche Werke \u00f6sterr. Autoren und rein \u00f6sterr. Herstellung bis zur Deckungsauflage von 2.000 Exemplaren, 10% des Ladenpreises der in Senkungsl\u00e4ndern verkauften Exemplare verg\u00fctet erhalten k\u00f6nnen. Die Frage, ob \u00f6sterr. \u00dcbersetzer als \u00f6sterr. Autoren zu betrachten sind, wird zur\u00fcckgestellt.\u201c \u201eDie Ablehnungen erfolgten, weil die Autoren Ausl\u00e4nder sind.\u201c (ebda.) Beispiel: Franz Werfel!<\/p>\n<p>Nachdem die meisten \u00f6sterreichischen Verlage mit ihren Antr\u00e4gen abgeblitzt waren und andere auf eine weitere Sitzung vertr\u00f6stet wurden, kam es nach Ersch\u00f6pfung der Tagesordnung der 2. Sitzung zur Einbringung eines Antrages, der an Unverfrorenheit nicht zu \u00fcberbieten war. Wohlgemerkt: der Antrag wurde von einem der gl\u00fchendsten Verfechter des Fonds, Bernhard Herzmansky, dessen eigenes Imperium zweitgr\u00f6\u00dfter Mitnascher an den Fondsgeldern war, gestellt.<\/p>\n<p>Die Mitglieder der Verwaltungskommission waren &#8211; mit Ausnahme der Staatskommiss\u00e4re &#8211; mit sich und ihrer Arbeit recht zufrieden, so zufrieden, da\u00df sie in ihrer Sitzung am 22. Oktober gleich folgenden Antrag berieten:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die V.K. beschlie\u00dft, bei der Bundesregierung im Wege des Bundesministeriums f\u00fcr Handel und Verkehr den Antrag auf Au\u00dferkraftsetzung des Bundesgesetzes \u00fcber die Schaffung eines Fonds zur F\u00f6rderung des \u00f6sterr. Buch- und Musikalienverlages (BGBl 97\/1935) zu stehen.<\/p>\n<p>Es scheint, da\u00df die Mitglieder der V.K. die seinerzeitige Empfehlung des Ministerrats, den Fonds nach einem Jahr zu liquidieren, sehr ernst nahmen, ohne allerdings das Gesetz entsprechend durchgef\u00fchrt zu haben. Sie waren auch um eine L\u00f6sung, die verbleibenden fast 70% (!) der eingegangenen Fondsmittel aufzuteilen, nicht verlegen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die V.K. beschlie\u00dft weiters, \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens des V.F.F. der Bundesregierung den Vorschlag zu machen, da\u00df dieses nach Abzug der Verwaltungsspesen in der H\u00f6he von 10% zur H\u00e4lfte den Buch- und Musikalienhandlungen, die den V.F.F.-Beitrag entrichtet haben, anteilig r\u00fcckzuzahlen ist. Der Rest bleibt als Reserve in der Verwaltung der V.K. als Liquidierungsstelle und dient unter Ber\u00fccksichtigung der Richtlinien f\u00fcr die Zuschu\u00dfgew\u00e4hrung auf Grund des V.F.F. zur Befriedigung von nachtr\u00e4glich eingebrachten Zuschu\u00dfansuchen des Musikalienverlages. Der bis Ende 1937 nicht verbrauchte Betrag wird der Wiener Gilde der Buch-Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler zu wohlt\u00e4tigen Zwecken \u00fcberwiesen. Mit diesem Zeitpunkte endet auch die Funktion der V.K als Liquidierungsstelle.<a style=\"mso-footnote-id: ftn30;\" href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\"><span class=\"reference\">[30]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Herzmansky, dessen Antrag gesch\u00e4ftsordnungsgem\u00e4\u00df von 3 Mitgliedern der V.K. unterst\u00fctzt wurde, konnte sich \u201ezu diesem Antrage um so berechtigter f\u00fchlen, als die vorhandenen Mittel im gen\u00fcgenden Ausma\u00dfe die Anspr\u00fcche im Jahre 1937 decken k\u00f6nnen und in n\u00e4chster Zeit einschneidende \u00c4nderungen in der Umrechnung [der Mark] bevorst\u00fcnden\u201c. (ebda.) Hauptsache, f\u00fcr seine Firma war vorgesorgt. Dieser \u201eUmfaller\u201c l\u00f6ste entsprechendes Staunen aus. Morawa z.B. verwies darauf, &#8222;da\u00df dieselben Stellen, die seinerzeit f\u00fcr die Schaffung des V.F.F. stimmten, nun den Antrag zur Aufl\u00f6sung stehen&#8220;. (ebda.) Der somit direkt Angesprochene, Dir. Hugo Winter von der Universal-Edition A.G. und praktisch alleiniger Nutznie\u00dfer des Fonds, konnte dem Antrag deshalb zustimmen, weil \u201eihm die Versicherung gegeben wurde, da\u00df die Mittel f\u00fcr eine anf\u00e4llige Unterst\u00fctzung auch f\u00fcr das kommende Jahr vorhanden sind\u201c. (ebda.) Diese Erkl\u00e4rung lie\u00df er auch protokollieren. Also war auch f\u00fcr seine Firma vorgesorgt. W\u00e4hrend man bereits \u00fcber eine \u201eBelebung des Gesch\u00e4ftes\u201c frohlockte &#8211; wie erinnerlich, waren namhafte \u00f6sterreichische Verleger in der V.K. sowieso nicht vertreten &#8211; d\u00e4mpfte der Vater des Gesetzes, Herget, den Optimismus der Buchh\u00e4ndler mit der Feststellung,<\/p>\n<p class=\"zitat\">da\u00df ein Export \u00f6sterr. B\u00fccher nur mit Unterst\u00fctzung m\u00f6glich ist und da\u00df diese doch auch von den Verlagen in Anspruch genommen wird. Aus seiner Erinnerung \u00fcber die Einfuhrziffern kann er sagen, da\u00df die Einfuhr aus Deutschland in bedeutendem Ma\u00dfe gestiegen sei, w\u00e4hrend die Ausfuhr sich r\u00fcckg\u00e4ngig bewegte. Wenn der V.F.F. eine hohe Belastung bedeuten soll und vom Publikum hart empfunden wird, so sei seines Erachtens die Erh\u00f6hung des Umrechnungsschl\u00fcssels (1.80) einschneidender und h\u00f6her als der V.F.F. Er gibt zu bedenken, wenn schon die Einhebung im alten Ausma\u00dfe nicht notwendig ist, ob nicht eine Herabsetzung des Prozentsatzes gen\u00fcgen w\u00fcrde. (ebda.)<\/p>\n<p>Alles-Vertreter und V.K.-Ersatzmitglied Hans N\u00fcchtern hingegen war der Ansicht, \u201eda\u00df das, was sich \u00fcberlebt habe [!], weg geh\u00f6re, nur h\u00e4tte man wegen des Antrages fr\u00fcher F\u00fchlung nehmen sollen, so gleiche er einem niedlichen, wohltemperierten B\u00f6mbchen\u201c. Mit dem Verlagsf\u00f6rderungsgesetz h\u00e4tten die Buchh\u00e4ndler sowieso keine Freude gehabt, nun aber \u201esei die Aufhebung eine dringende Notwendigkeit\u201c (L.\u00a0Peters). Die Begr\u00fcndung u.a.: \u201eDer Buchhandel weigere sich, Beitr\u00e4ge einzuheben, die vorwiegend den Musikverlagen zugute kommen.\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn31;\" href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\"><span class=\"reference\">[31]<\/span><\/a> Aus der Wechselrede entnahm schlie\u00dflich der Staatskommiss\u00e4r vom BMF, Vouk, \u201eda\u00df im Buchhandel keine Not vorhanden sei, daher k\u00f6nne er auch der Verteilung der heute beschlossenen Unterst\u00fctzungen nicht zustimmen; sie m\u00fc\u00dften bis zur endg\u00fcltigen Erledigung des Antrages in suspenso bleiben\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn32;\" href=\"#_ftn32\" name=\"_ftnref32\"><span class=\"reference\">[32]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Es wurde dann bis zur n\u00e4chsten Sitzung an einem Antrag an die Bundesregierung gearbeitet, doch am Tage nach der V.K.-Sitzung widerrief Universal-Edition-Direktor Winter seine Zustimmung zum Antrag.<a href=\"#_ftn33\" name=\"_ftnref33\"><span class=\"reference\">[33]<\/span><\/a> Der angegebene Grund ist kein besonderes Zeugnis f\u00fcr die Redlichkeit der dem Buch- und Musikalienhandel angeh\u00f6renden Mitglieder der V.K.<a style=\"mso-footnote-id: ftn34;\" href=\"#_ftn34\" name=\"_ftnref34\"><span class=\"reference\">[34]<\/span><\/a> Denn es wurde immer wieder \u201eausdr\u00fccklich betont, da\u00df <em>s\u00e4mtliche <\/em>Sortimenter und Verleger unbedingt f\u00fcr die Aufhebung des Fonds seien und nur gerade ich namens der Universal-Edition mich immer dagegen stelle. Es sei ein unhaltbarer Zustand, da\u00df wegen eines einzigen Verlages das Gesetz weiter aufrecht bleibe.\u201c (ebda.) Vielmehr erfuhr er vom Verlegerkollegen Paul Zsolnay, \u201eda\u00df der Zsolnay-Verlag nicht nur nicht f\u00fcr die Aufhebung des V.F.F.-Gesetzes sei, sondern da\u00df Herr von Zsolnay, der \u00fcberdies Experte der V.K. ist, \u00fcberhaupt nicht befragt wurde, und da\u00df er die Aufrechterhaltung des Fonds f\u00fcr unbedingt notwendig erachte\u201c. Nun, als die V.K.-Mitglieder einsahen, da\u00df sie bei der Regierung mit ihrem Antrag nicht durchkommen w\u00fcrden, lie\u00dfen sie den Antrag auf Au\u00dferkraftsetzung fallen. In der Sitzung der V.K. am 19. November<a style=\"mso-footnote-id: ftn35;\" href=\"#_ftn35\" name=\"_ftnref35\"><span class=\"reference\">[35]<\/span><\/a> wurde stattdessen folgender Antrag angenommen und dessen Begr\u00fcndung der Bundesregierung vorgelegt:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die Verwaltungskommission beschlie\u00dft, mit R\u00fccksicht auf die Weihnachtszeit und die sch\u00e4dlichen Auswirkungen des Verlagsf\u00f6rderungsbeitrages auf den Buch- und Musikalienabsatz, an Herrn Bundesminister den Antrag zu stellen, es m\u00f6ge vom 1. Dezember 1936 bis 1. April 1937 die H\u00f6he der Fondsbeitr\u00e4ge auf den Hundertsatz Null herabgesetzt werden.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Begr\u00fcndung<\/p>\n<p class=\"zitat\">Der Verlagsf\u00f6rderungsfonds sollte den \u00f6sterreichischen Verlegern erm\u00f6glichen, die Preise ihrer Werke in allen L\u00e4ndern mit Ausnahme von Deutschland und der Schweiz zu senken und ihnen den dadurch entstehenden Ausfall zu ersetzen. Diese Aufgabe konnte nicht erf\u00fcllt werden, weil die H\u00f6he des Schadens eine Befriedigung aus den Eing\u00e4ngen nicht zul\u00e4\u00dft und eine Erh\u00f6hung des Verlagsf\u00f6rderungsfondszuschlages auf keinen Fall erfolgen durfte, um bei den heutigen Wirtschaftsverh\u00e4ltnissen den Buch- und Musikalienabsatz im Inlande nicht noch mehr zu unterbinden. Daher haben auch die meisten \u00f6sterreichischen Verleger es unterlassen, \u00fcberhaupt Anspr\u00fcche anzumelden. Eine Preissenkung im nennenswerten Ausma\u00dfe konnten sie daher auch nicht durchf\u00fchren. Die Folge war, da\u00df der Verlagsf\u00f6rderungsfondszuschlag eine Verteuerung des \u00f6sterreichischen Buches mit sich brachte.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Andererseits besteht die M\u00f6glichkeit, da\u00df die berufsst\u00e4ndischen Verb\u00e4nde der Autoren und des Buch- und Musikalienhandels in gemeinsamer Zusammenarbeit Mittel und Wege finden werden, die einer F\u00f6rderung der \u00f6sterreichischen Buchproduktion gerechter werden, als dies der Verlagsf\u00f6rderungsfonds imstande ist. (&#8230;)<a href=\"#_ftn36\" name=\"_ftnref36\"><span class=\"reference\">[36]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Diese Argumentation war, gelinde gesagt, schwach: zuerst verscheuchte man zuschu\u00dferheischende Verleger, indem man Antr\u00e4ge au\u00dferordentlich langsam behandelte, die Betroffenen vom Ergebnis des Ansuchens nicht verst\u00e4ndigte, im positiven Fall geradezu l\u00e4cherlich geringe Betr\u00e4ge bewilligte und zum Schlu\u00df gerade ein Drittel der Fondsmittel als Zuschu\u00df in Aussicht stellte. Dann hie\u00df es: Der V.F.F. konnte seine Aufgabe nicht erf\u00fcllen!<\/p>\n<p>Die Ungereimtheiten und Widerspr\u00fcche dieser Argumentation fielen in den Ministerien auf. Den Fondsmitgliedern wurde die schleppende Arbeitsweise auch vorgehalten: von 112 Ansuchen seien erst ganze 14 positiv erledigt. Verd\u00e4chtig war au\u00dferdem, da\u00df von etwa 80 Verlagsanstalten in \u00d6sterreich nur etwa 30 Antr\u00e4ge gestellt hatten. Dazu Herget in seiner Stellungnahme f\u00fcr den Minister:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Wenn es in der Eingabe des Verlagsf\u00f6rderungsfonds behauptet wird, da\u00df die meisten \u00f6sterreichischen Verleger es unterlassen haben mit R\u00fccksicht auf die Geringf\u00fcgigkeit der Mittel Ansuchen zu stellen, so ist dies unrichtig, und es ist (insoferne \u00fcberhaupt von einer Unterlassung gesprochen werden kann) diese Unterlassung jedenfalls durch die retardierende Haltung der Kommission hervorgerufen worden. (ebda.)<\/p>\n<p>Um diesen Zustand klar zu machen, holte Bundesminister Taucher den Pr\u00e4sidenten des Fonds, Hammerstein-Equord, zu sich!<\/p>\n<p>Der ministerielle Tadel am Fonds ging von jenem Argument aus, der Fonds k\u00f6nne wegen der Geringf\u00fcgigkeit der Mittel und wegen des \u201eDesinteresses\u201c der meisten Verleger seine Aufgabe nicht erf\u00fcllen. So hei\u00dft es im Schreiben Tauchers an den Fonds:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Das B. M. f. Handel und Verkehr kann diese Begr\u00fcndung durchaus nicht als zutreffend anerkennen. Unmittelbar nach Verlautbarung des Verlagsf\u00f6rderungsgesetzes haben zahlreiche Verleger Interesse an dem Fonds gezeigt und nach Herausgabe der Durchf\u00fchrungsvorschriften \u2013 also im M\u00e4rz \u2013 um die Zusicherung eines Beitrages angesucht. Erst am 16. Juni fand eine Sitzung statt, in welcher seitens der Kommission 49 Ansuchen gepr\u00fcft wurden, von denen 14 aufrecht erledigt wurden. Erst am 22. Oktober fand eine neuerliche Sitzung statt, und deren Ergebnis (die Bewilligung der H\u00e4lfte von 63 Ansuchen) ist den Interessenten \u00fcberhaupt noch nicht mitgeteilt worden. Darunter wurde auch ein Ansuchen abgewiesen, bei welchem es sehr wahrscheinlich ist, da\u00df durch Nichtgew\u00e4hrung eines Fondsbeitrages eine Abwanderung des Druckauftrages in die Tschechoslowakei erfolgen mu\u00df. Es ist klar, da\u00df durch diese langsame Behandlung der Ansuchen und die Rigorosit\u00e4t in der Zuweisung eines Beitrages die Verleger davon abgehalten werden, sich um die Zusicherung eines Beitrages zu bewerben. F\u00fcr diese Haltung der Verleger ist aber nicht die Geringf\u00fcgigkeit des Fonds verantwortlich zu machen, der nach Auszahlung aller bisher zugesicherten Beitr\u00e4ge noch \u00fcber 140.000 Schilling Kapital verf\u00fcgt. (&#8230;) (ebda.)<\/p>\n<p>Eine Herabsetzung des Fondsbetrags zur Belebung des Weihnachtsgesch\u00e4ftes konnte sich seiner Ansicht nach h\u00f6chstens auf 2, jedoch nicht wie im Antrag auf 4 Monate beziehen.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Das B. M. f. Handel und Verkehr w\u00e4re gerne bereit, diesem Wunsche f\u00fcr die Monate Dezember 1936 und J\u00e4nner 1937 Rechnung zu tragen, doch m\u00fc\u00dfte seitens der Verwaltungskommission des Verlagsf\u00f6rderungsfonds durch eine \u00c4nderung der gegenw\u00e4rtigen Praxis (sowohl bei Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen in allen wichtigen F\u00e4llen, als bei der Fl\u00fcssigmachung der Subventionen) eine zweckentsprechende Durchf\u00fchrung des Gesetzes gesichert werden. (ebda.)<\/p>\n<p>W\u00e4hrend das BMF in dieser Frage eine eher indifferente Haltung einnahm, zumal keine bundesstaatlichen Mittel f\u00fcr den Fonds verwendet wurden, \u00e4u\u00dferte sich das BMU (Abt. 6b) genauso kritisch wie das BMfHuV.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Der Umstand, da\u00df sich beim VFF gr\u00f6\u00dfere Mittel angesammelt haben, die bisher nicht dem Fondszweck zugef\u00fchrt wurden, erkl\u00e4rt sich daraus, da\u00df nach den von der Kommission aufgestellten Richtlinien ausschlie\u00dflich wirtschaftliche Momente (Schaden durch Konkurrenzierung auf dem Inlandsmarkt oder auf 3 M\u00e4rkten) f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Zusch\u00fcssen ausschlaggebend sind, w\u00e4hrend das kulturelle Moment der F\u00f6rderung \u00f6sterreichischer Verlage und \u00f6sterreichischer Autoren sehr zum Nachteil dieser Kreise in keiner Weise ber\u00fccksichtigt wird.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Gegen die beabsichtigte kurzfristige Einstellung der Erhebung der Fondsbeitr\u00e4ge w\u00e4re vom ho Standpunkt keine Einwendung zu erheben, jedoch w\u00e4re nach Ansicht der ho Fachabteilung &#8211; durch den vom BMFU bestellten Staatsko\u00e4r in der Kommission auf eine das kulturelle Moment intensiver ber\u00fccksichtigende Verteilung und Verwendung der Fondsmittel hinzuwirken. (Dem Gef. sind mehrere F\u00e4lle bekannt geworden, wo gute B\u00fccher \u00f6sterreichischer Autoren und Antr\u00e4ge seri\u00f6ser Verleger auf Bewilligung von Fondszusch\u00fcssen rundweg abgelehnt wurden, ohne da\u00df auf eine n\u00e4here Pr\u00fcfung der Qualit\u00e4t des zu unterst\u00fctzenden Buches eingegangen worden w\u00e4re.<a style=\"mso-footnote-id: ftn37;\" href=\"#_ftn37\" name=\"_ftnref37\"><span class=\"reference\">[37]<\/span><\/a><\/p>\n<p>So wurde die Einhebung des Fondsbeitrages sistiert, aber nicht blo\u00df f\u00fcr zwei Monate, sondern &#8211; wie es sich herausstellte &#8211; permanent.<a style=\"mso-footnote-id: ftn38;\" href=\"#_ftn38\" name=\"_ftnref38\"><span class=\"reference\">[38]<\/span><\/a> Die Vertreter der Verleger und Buchh\u00e4ndler, \u201edie sich neuerdings entschieden f\u00fcr die Aufhebung des Verlagsf\u00f6rderungsgesetzes aussprachen, erkl\u00e4rten sich mit dieser geringen Konzession des Handelsministeriums nur ungern einverstanden\u201c.<a href=\"#_ftn39\" name=\"_ftnref39\"><span class=\"reference\">[39]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Die V. K. trat zum letzten Mal in diesem Jahr am 11. Dezember zusammen, um die Beratung der letzten Sitzung fortzusetzen, Zuschu\u00dfansuchen (zum 4. Mal) zu \u00fcberpr\u00fcfen und die Fl\u00fcssigmachung von Zusch\u00fcssen zu er\u00f6rtern. Durch einen Kommissionsbeschlu\u00df wurde die Auszahlung der in den letzten zwei Sitzungen genehmigten Betr\u00e4ge an die Verleger zum Beschlu\u00df erhoben und eine Reihe von neuen Ansuchen bewilligt.<a style=\"mso-footnote-id: ftn40;\" href=\"#_ftn40\" name=\"_ftnref40\"><span class=\"reference\">[40]<\/span><\/a><\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading12\"><\/a> 5. Der V.F.F. im Jahre 1937<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend des ganzen Jahres 1937 blieb die Einhebung der Fondsbeitr\u00e4ge sistiert: Nach Verordnung Nr. 431\/1936 war die vor\u00fcbergehende Nichteinhebung bis 31.1.1937 vorgesehen, nach Verordnung Nr. 35\/1937 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 V.F.F.-Gesetz war der Fondsbeitrag bis 30.4.1937, nach Verordnung Nr. 139\/1937 bis 31.10.1937 und schlie\u00dflich nach Verordnung Nr. 399\/1937 f\u00fcr die bis 28.2.1938 verkauften Werke nicht einzuheben. Somit wurde der Fonds nur mehr durch eine Eintreibung von Au\u00dfenst\u00e4nden gespeist. Die Nichteinhebung 1937 hatte konkret zur Folge, da\u00df ab Anfang des Jahres die RM f\u00fcr reichsdeutsche Buchhandelsgegenst\u00e4nde mit RM 1 = S 1,75 umgerechnet wurden. Inbegriffen in dieser Umrechnung waren Porto, WUST und Krisenzuschlag. Im Gegensatz zum Buchhandel war die Umrechnung im Kunsthandel RM 1 = S 2,20. Mit 1. 8. 1937 wurde der Rabatt reichsdeutscher Verleger, der urspr\u00fcnglich und nach Beginn der Exportf\u00f6rderungsaktion 25% betragen hatte, g\u00e4nzlich eingestellt. Am selben Tag wurde daher in \u00d6sterreich der Umrechnungskurs der Buchh\u00e4ndlermark auf RM 1 = S\u00a01,85 erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Doch mit den dauernden Sistierungen in der Einhebung der Fondsbeitr\u00e4ge fragte man zu Recht nach der Daseinsberechtigung des V. F. F. Man dachte erneut an eine Au\u00dferkraftsetzung des Gesetzes, an eine weniger b\u00fcrokratische Form der Einhebung und \u00fcberhaupt an eine Umwandlung der Rechtsform des Fonds.<\/p>\n<p>Zwischen dem 14. J\u00e4nner und dem 15. Oktober wurden f\u00fcnf Sitzungen der V.K. des V. F. F. abgehalten. Bei der ersten Sitzung des neuen Jahres wurden 12 Ansuchen behandelt, von denen vier mit einer Gesamtsumme von beil\u00e4ufig S 7.200 bewilligt wurden. Au\u00dferdem wurden der Rechnungsabschlu\u00df f\u00fcr das Jahr 1936 und der Voranschlag f\u00fcr das Jahr 1937 sowie der Antrag auf weitere Sistierung des Fondsbeitrages behandelt. Laut Kassabericht f\u00fcr die Sitzung am 6. April betrugen die Gesamteing\u00e4nge bis 5. April S 286.280,89. Die Summe der bereits ausgezahlten Anspr\u00fcche betrug S 96.159,06 oder 33,6% der Gesamtmittel. Der Kassastand per 5. April lag bei S 181.526,94.<\/p>\n<p>Bei der Sitzung am 6. April hatte man sich mit 20 Ansuchen von 9 Verlegern, darunter 7 vom Paul Zsolnay Verlag und 6 von der Univ.-Ed.\/Wr. Philh. Verlag, zu befassen. W\u00e4hrend die Anspr\u00fcche letztgenannter Verlage zur G\u00e4nze befriedigt wurden, hatten die Kommissionsmitglieder dem Tadel der Ministerien insofern Rechnung getragen, als sie nun das \u201ekulturelle Moment\u201c einigerma\u00dfen ber\u00fccksichtigten. So wurden 4 der 7 Zsolnay-Ansuchen einmal mit S 240, einmal mit S 125, einmal mit einer H\u00f6chstsumme von S 700 bis S 1.000 bewilligt. Drei weitere Antr\u00e4ge wurden abgelehnt, weil die Autoren nicht \u00d6sterreicher waren. Mit dieser Sitzung begann man, richtlinien- und gesetzwidrig, Zusch\u00fcsse zu gew\u00e4hren, und zwar haupts\u00e4chlich, als es um die pers\u00f6nlichen Anliegen der anwesenden Mitglieder ging. So wurde z.B. dem konkurrenzlosen Schulbuchverlag H\u00f6lder-Pichler-Tempsky f\u00fcr ein besonders reich ausgestattetes Jahrbuch eines jubilierenden Vereins \u201eeine einmalige Spende von S 500 ausnahmsweise bewilligt\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn41;\" href=\"#_ftn41\" name=\"_ftnref41\"><span class=\"reference\">[41]<\/span><\/a> Aber auch drei Ansuchen des Styria-Verlags wurden positiv erledigt.<\/p>\n<p>Ein anderer Fall sollte zeigen, wie man entgegen den Richtlinien \u00fcber pers\u00f6nliche Intervention bzw. Vetoeinlegung doch dem Fonds betr\u00e4chtliche Geldmittel entlocken konnte. In der Sitzung der V.K. am 22.10.1936 wurde ein Antrag der \u201eCompass\u201c-Verlagsgesellschaft, Verleger u.a. des \u201eHandelscompass\u201c, \u201ezur\u00fcckgestellt zur \u00dcberpr\u00fcfung, ob Anspruch im Sinne der Bestimmungen \u00fcberhaupt vorhanden ist (Reklame &#8211; bezahlte Artikel)\u201c.<a href=\"#_ftn42\" name=\"_ftnref42\"><span class=\"reference\">[42]<\/span><\/a> In der Sitzung vom 19.11.1936 wurde der Antrag &#8222;einstimmig abgelehnt&#8220;.<a style=\"mso-footnote-id: ftn43;\" href=\"#_ftn43\" name=\"_ftnref43\"><span class=\"reference\">[43]<\/span><\/a> Aber Compass-Lobbyist Dr. Herget vom Handelsministerium lie\u00df es nicht dabei bewenden. Obwohl eine Bewilligung im Gegensatz zu Punkt 4 der Richtlinien stand, legte Herget als Regierungskommiss\u00e4r gegen den Beschlu\u00df Einspruch ein. Dieser Kraftakt f\u00fcr ein rein kommerzielles Werk hatte zur Folge, da\u00df in der Sitzung am 6. April 1937 &#8222;unter Ber\u00fccksichtigung der besonderen Umst\u00e4nde (&#8230;) S 5.000 au\u00dferhalb der Richtlinien ohne Pr\u00e4judiz f\u00fcr k\u00fcnftige F\u00e4lle bewilligt\u201c wurden.<a style=\"mso-footnote-id: ftn44;\" href=\"#_ftn44\" name=\"_ftnref44\"><span class=\"reference\">[44]<\/span><\/a> Die besonderen Umst\u00e4nde hielten an, denn in der Sitzung vom 24.9.1937 wurden der Compass-Verlagsgesellschaft anstandslos \u201eweitere S 3.000 &#8211; bewilligt au\u00dferhalb der Richtlinien ohne Pr\u00e4judiz f\u00fcr die Zukunft\u201c<a href=\"#_ftn45\" name=\"_ftnref45\"><\/a>.<a href=\"#_ftn45\" name=\"_ftnref45\"><span class=\"reference\">[45]<\/span><\/a> Detail am Rande: vom Verkauf dieses Werks wurde der Fondsbeitrag grunds\u00e4tzlich nicht eingehoben. \u00dcberhaupt schien es, als ob Kommissionsmitglieder eigene Interessen verfolgten.<\/p>\n<p>Mit dem Stand vom 18. Juni 1937 hatten sich Fondsmittel in der H\u00f6he von S 210.952,50 angesammelt. In diesem Jahr wurden Zusch\u00fcsse an folgende Firmen ausbezahlt:<\/p>\n\n<table id=\"tablepress-13\" class=\"tablepress tablepress-id-13\">\n<tbody class=\"row-hover\">\n<tr class=\"row-1\">\n\t<td class=\"column-1\">Universal-Edition<\/td><td class=\"column-2\">S 17.850,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-2\">\n\t<td class=\"column-1\">Zsolnay-Verlag, Wien<\/td><td class=\"column-2\">S 7.864,38<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-3\">\n\t<td class=\"column-1\">Deutscher Verlag f\u00fcr Jugend und Volk, Wien<\/td><td class=\"column-2\">S 5.493,30<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-4\">\n\t<td class=\"column-1\">Gerold &amp; Co., Wien<\/td><td class=\"column-2\">S 24<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-5\">\n\t<td class=\"column-1\">Felizian Rauch, Innsbruck<\/td><td class=\"column-2\">S 63,16<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-6\">\n\t<td class=\"column-1\">Scholle-Verlag, Wien<\/td><td class=\"column-2\">S 92,24<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-7\">\n\t<td class=\"column-1\">Styria-Verlag, Graz<\/td><td class=\"column-2\">S 1.236,55<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-8\">\n\t<td class=\"column-1\">Anton Pustet, Salzburg<\/td><td class=\"column-2\">S 767,1<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-9\">\n\t<td class=\"column-1\">H\u00f6lder-Pichler-Tempsky-Verlag, Wien<\/td><td class=\"column-2\">S 500<\/td>\n<\/tr>\n<tr class=\"row-10\">\n\t<td class=\"column-1\">Compass-Verlag, Wien<\/td><td class=\"column-2\">S 5.000,00<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<!-- #tablepress-13 from cache -->\n<p>Von den zehn bedachten Verlagen hatten sieben auch 1936 Zusch\u00fcsse erhalten. Die H\u00f6he der Zusch\u00fcsse dieser Aufstellung spiegelt ziemlich deutlich die Loyalit\u00e4ten der V.K.-Mitglieder wider: Herzmansky und Hugo Winter agierten in eigener Sache f\u00fcr die Universal-Edition, Kommissions-Obmann Wiedling f\u00fcr seinen eigenen Deutschen Verlag f\u00fcr Jugend und Volk, Frick f\u00fcr H\u00f6lder-Pichler-Tempsky und Herget f\u00fcr die Compass-Verlagsgesellschaft. Die Zusch\u00fcsse in der Gesamth\u00f6he von S 38.710,73 waren ganze 1% der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel. Weitere S 44.670,24 waren grunds\u00e4tzlich bewilligt, aber noch nicht an die Verleger ausbezahlt. So betrug das Reinverm\u00f6gen des Fonds im Mai 1937 rund S 133.000, und die Mitglieder hatten allen Grund, spendierfreudiger zu werden.<\/p>\n<p>In der n\u00e4chsten Sitzung am 29.7.1937 wurden von 16 Ansuchen bewilligt: zwei &#8211; eines vom Bermann-Fischer Verlag mit einem Minimalbetrag und eines vom Deutschen Verlag f\u00fcr Jugend und Volk mit insgesamt S 2.600. F\u00fcnf andere Antr\u00e4ge wurden abgelehnt, weil sie nicht den Richtlinien entsprachen, weitere drei zur\u00fcckgestellt. Anl\u00e4\u00dflich dieser Sitzung, von der sich nicht weniger als 12 Mitglieder entschuldigen lie\u00dfen und die dennoch beschlu\u00dff\u00e4hig war, war ein weiterer Versuch, Fondsmittel rechtswidrig zu verwenden, abgeblockt worden. So hatte der Verein der \u00f6sterreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler um Subventionierung des Weihnachtskatalogs 1937 mit S 2.000 angesucht, \u201eda dieser Katalog die F\u00f6rderung des \u00f6sterreichischen Verlages in hervorragender Weise verfolge\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn46;\" href=\"#_ftn46\" name=\"_ftnref46\"><\/a>.<a style=\"mso-footnote-id: ftn46;\" href=\"#_ftn46\" name=\"_ftnref46\"><span class=\"reference\">[46]<\/span><\/a> \u201eDas Ansuchen wurde zur\u00fcckgewiesen, nachdem die Meinung vertreten wurde, da\u00df eine solche Subvention die Aufgaben (!!!) des Verlagsf\u00f6rderungsfonds \u00fcberschreite.\u201c (ebda.)<\/p>\n<p>Nach dem Kassabericht f\u00fcr die Sitzung am 24.9.1937 betrugen die Gesamteing\u00e4nge des Fonds S 296.316,82. Von dieser Summe waren bereits in Form von Zusch\u00fcssen S 112.763,20 oder 38% ausgegeben worden. Kassastand per 21. September war S 174.217,73. Von den 18 bei dieser Sitzung behandelten Ansuchen stammten 12 von der Universal-Edition, die den Fonds als Privatschatulle sah. Alle wurden bewilligt. Ein Antrag des Steyrerm\u00fchl-Verlags, Tagblatt-Bibliothek, wurde abgelehnt, einer der drei vom Styria-Verlag bewilligt.<\/p>\n<p>Bei dieser Sitzung begann man sich mit der Zukunft des Fonds zu besch\u00e4ftigen und die Beute in Sicherheit zu bringen. So kam es erneut zu einer Zweckentfremdung des Fonds und zu einer \u201eextensiven Interpretation\u201c des Gesetzes. V.K.-Mitglied Morawa stellte im Namen von Obmann-Stellvertreter Wiedling \u201eden Antrag auf Fl\u00fcssigmachung von S\u00a040.000 &#8211; aus den Mitteln des Verlagsf\u00f6rderungsfonds f\u00fcr Zwecke einer allgemeinen Werbung f\u00fcr das \u00f6sterreichische Buch\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn47;\" href=\"#_ftn47\" name=\"_ftnref47\"><span class=\"reference\">[47]<\/span><\/a> Auf Anregung von Sektionsrat Dr. Wilhelm Wolf sollte die H\u00e4lfte dieser Summe f\u00fcr Inlands-, die andere H\u00e4lfte f\u00fcr Auslandswerbung verwendet werden. Es konnte doch \u201eim Zuge der genannten Sitzung in \u00fcberaus erfreulicher Weise festgestellt werden\u201c, hei\u00dft es in einem \u201eUmstimmungsbericht\u201c des Obmanns Hammerstein-Equord an den Bundesminister Dr. Taucher vom 29. September 1937,<\/p>\n<p class=\"zitat\">dass insbesondere im Auslande das Interesse f\u00fcr das \u00f6sterreichische Buch bedeutend im Wachsen begriffen ist. Auch im Inlande setzt sich das \u00f6sterreichische Buch dank des Erstarkens der \u00f6sterreichischen Idee wohl durch, doch gilt es hier dem gut eingef\u00fchrten reichsdeutschen Buch entgegenzutreten, weshalb eine intensive und andauernde Werbung von n\u00f6ten ist. Eine jetzt entsprechend kr\u00e4ftig sowohl im Inlande als auch im Auslande einsetzende Werbung f\u00fcr das \u00f6sterreichische Buch, w\u00fcrde dem \u00f6sterreichischen Verlagsgewerbe den so dringend ben\u00f6tigten grossen Absatz bringen. Wohl m\u00fc\u00dfte die Zeit vor Weihnachten noch voll ausgenutzt werden k\u00f6nnen, weshalb die Werbung bald einzusetzen h\u00e4tte.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Nachsatz:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die Verwendung des Betrages, F\u00f6rderung des \u00f6sterreichischen Verlages, entspr\u00e4che durchaus den Absichten des Gesetzgebers bei Schaffung des Verlagsf\u00f6rderungsfonds und die Deckung aus dessen Mitteln kann ohne Gef\u00e4hrdung seiner sonstigen Aufgaben geschehen.<a style=\"mso-footnote-id: ftn48;\" href=\"#_ftn48\" name=\"_ftnref48\"><span class=\"reference\">[48]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Doch ergab sich naturgem\u00e4\u00df auch die Frage, ob nach dem Wortlaut des Gesetzes diese Widmung m\u00f6glich sei. An und f\u00fcr sich war sie es nicht, denn was hatte diese Widmung mit Zusch\u00fcssen an Verleger zur entsprechenden Senkung des Ladenpreises (\u00a7 2 V.F.F.-Gesetz) zu tun? Der Staatskommiss\u00e4r des BMF verwies sodann darauf, \u201eda\u00df der Beschlu\u00df mit dem Verlagsf\u00f6rderungsgesetze in Widerspruch stehe\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn49;\" href=\"#_ftn49\" name=\"_ftnref49\"><span class=\"reference\">[49]<\/span><\/a> Das Finanzministerium stimmte erst dann zu, als sich das Handelsministerium bereit erkl\u00e4rte, \u201eunverz\u00fcglich die nachtr\u00e4gliche gesetzliche Genehmigung f\u00fcr diese mit dem Wortlaut des \u00a7 2 des Verlagsf\u00f6rderungsgesetzes (&#8230;) im Widerspruch stehende Verwendung der Fondsmittel einzuholen\u201c. (ebda.) Die Zustimmung des Handelsministeriums erfolgte am 4.10.1937.<a style=\"mso-footnote-id: ftn50;\" href=\"#_ftn50\" name=\"_ftnref50\"><span class=\"reference\">[50]<\/span><\/a> Zu einer nachtr\u00e4glichen Genehmigung kam es aber nicht.<\/p>\n<p>Schon bei der letzten Sitzung der V.K. in diesem Jahr am 15. Oktober hatte man eine Diskussion \u00fcber die Umwandlung und weitere Gestaltung des Fonds in Gang gebracht und die Bildung eines entsprechenden Beratungskomitees veranla\u00dft. Fonds-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Wisloschill brachte eine Erkl\u00e4rung des Buchhandels vor, welche die st\u00e4ndige Aufhebung des Fondsbeitrags verlangte. \u201eSchriftsteller\u201c-Vertreter Hans N\u00fcchtern meinte, man m\u00fcsse die Beschaffung der Mittel f\u00fcr den Fonds \u201eauf eine breitere Basis\u201c, \u201eauf eine breitere Grundlage\u201c stellen.<a style=\"mso-footnote-id: ftn51;\" href=\"#_ftn51\" name=\"_ftnref51\"><span class=\"reference\">[51]<\/span><\/a> \u201eEs sei f\u00fcr die kulturellen Kreise unm\u00f6glich, da\u00df sie selbst die Besserstellung der \u00f6sterreichischen Dichter dadurch bezahlen, da\u00df sie alle B\u00fccher verteuert kaufen.\u201c Er dachte an \u201edie Einhebung eines Groschenbeitrages bei Kinoveranstaltungen, sportlichen Ereignissen usw.\u201c (ebda.) Diese Ansichten deckten sich mit jenen des bald zum Bundeskommiss\u00e4r f\u00fcr Kulturpropaganda avancierenden Hans Hammerstein-Equord, der in der Komiteesitzung vom 17. November verbl\u00fcffend \u00c4hnliches von sich gab. Hier eine Zusammenfassung der Vorstellungen des eher finanzschwachen und kompetenzlosen Kulturkommiss\u00e4rs Hammerstein:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Der Vorsitzende der Verwaltungskommission Min. aD. Hammerstein- Equord vertrat in der Sitzung den Standpunkt, man d\u00fcrfe nicht mehr den Buch- und Musikalienhandel zur F\u00f6rderung des \u00f6sterreichischen Verlagswesens heranziehen. Seiner Ansicht nach w\u00e4re es gerechtfertigt, wenn die Belastung auf jene Kreise \u00fcberw\u00e4lzt werden w\u00fcrde, die zum Gro\u00dfteil den R\u00fcckgang des Interesses f\u00fcr Literatur und Musik verursacht haben, das sind insbesonders Sportveranstaltungen und Kinovorf\u00fchrungen. Er w\u00fcrde daher den Ersatz des Verlagsf\u00f6rderungsbeitrags durch eine Kulturabgabe auf sportliche Veranstaltungen und Kinovorf\u00fchrungen vorschlagen. Das Ertr\u00e4gnis sollte vom Bundeskommissariat f\u00fcr Kulturpropaganda verwaltet werden. Die Verwendung ist in der Weise gedacht, da\u00df bei wertvollen Neuerscheinungen eine Reihe von Exemplaren aus den Mitteln dieser Abgabe angekauft und an \u00f6ffentliche B\u00fcchereien verteilt werden sollte.<a style=\"mso-footnote-id: ftn52;\" href=\"#_ftn52\" name=\"_ftnref52\"><span class=\"reference\">[52]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Es war von seiten Hammersteins zwar eine Novit\u00e4t, Kino- und Sportveranstaltungen f\u00fcr sinkendes Interesse an Musik und Literatur verantwortlich zu machen, doch konnten die Gedankeng\u00e4nge in diese Richtung nicht weitergedeihen, weil sich das Finanzministerium grunds\u00e4tzlich gegen jede (neue) Zwecksteuer aussprach. (ebda.) Von allen anderen Bedenken abgesehen, k\u00e4me man mit der Steuerhoheit der L\u00e4nder und Gemeinden in Konflikt.<\/p>\n<p>Der Buchhandel \u00e4nderte seinen Standpunkt in Sachen Fondsbeitr\u00e4ge nicht, denn \u201eeine Erhebung dar\u00fcber, in welcher Weise Musikalienverlag und Buchverlag aus dem V.F.F. unterst\u00fctzt werden, ergab, da\u00df in den abgelaufenen 1\u00bd Jahren der Musikalienverlag mit ca. 75% beteiligt war\u201c.<a href=\"#_ftn53\" name=\"_ftnref53\"><span class=\"reference\">[53]<\/span><\/a> Die Buchh\u00e4ndler, die an sich keinen Groschen aus eigener Tasche aufbringen mu\u00dften, waren der Ansicht, \u201eda\u00df das Verlagsf\u00f6rderungsgesetz aufgehoben werden soll, da die Aufrechterhaltung des Fonds eigentlich zu Gunsten eines einzigen Verlagsunternehmens (U.E.) keine gen\u00fcgende Begr\u00fcndung habe. Wenn man an der Aufrechterhaltung dieses Verlages ein Interesse habe, solle man ihn aus anderen Quellen subventionieren, der gesamte Buchhandel habe aber kein Interesse, f\u00fcr dieses Unternehmen, noch dazu angesichts seiner unwirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsgebarung, weiterhin Opfer zu bringen\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn54;\" href=\"#_ftn54\" name=\"_ftnref54\"><span class=\"reference\">[54]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Die Buchh\u00e4ndler waren auf die Universal-Edition A.G., die fast Alleinnutznie\u00dfer des Fonds war, besonders b\u00f6se: sie wiesen \u201eauf ein unwirtschaftliches Vorgehen dieses Notenverlags-Unternehmens\u201c hin. Der Grund: \u201eeine gr\u00f6\u00dfere Partie neuer Musikalien soll k\u00fcnstlich antiquarisch gemacht worden sein, um sie billiger verkaufen zu k\u00f6nnen, ohne da\u00df ein zwingender Grund aus der Marktlage gegeben gewesen w\u00e4re\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn55;\" href=\"#_ftn55\" name=\"_ftnref55\"><span class=\"reference\">[55]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Eine letzte Frage stand noch zur Diskussion, n\u00e4mlich die Form der Einhebung nach dem 1. M\u00e4rz 1938. Bis dahin war ja die Einhebung sistiert. Es wurde ein Antrag einstimmig angenommen, dahingehend, da\u00df die Musikalienh\u00e4ndler einen Beitrag von 3%, die Buchh\u00e4ndler einen Beitrag von 3\/4% zum Fonds zu leisten h\u00e4tten. (ebda.) Zu einer Beschlu\u00dffassung und Realisierung kam es allerdings nicht.<\/p>\n<p>Werfen wir abschlie\u00dfend einen Blick auf den Gebarungsausweis bis Ende Dezember 1937.<a style=\"mso-footnote-id: ftn56;\" href=\"#_ftn56\" name=\"_ftnref56\"><span class=\"reference\">[56]<\/span><\/a> Die Gesamteinnahmen des Fonds bis dahin betrugen S 235.223,86, von denen man S 71.330,29 oder 30% dem Gesetz entsprechend als Zusch\u00fcsse auszahlte. Etwas besser sah die Bilanz aus, wenn man noch nicht ausbezahlte, jedoch grunds\u00e4tzlich bewilligte Zusch\u00fcsse hinzurechnete (S 46.738,98). Das waren dann 50%. Der Verm\u00f6gensstand per 31. Dezember 1937 betrug S 114.166,14.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading13\"><\/a> 6. Der V.F.F. im Jahre 1938<\/h3>\n<p>Vor dem \u201eAnschlu\u00df&#8220; Mitte M\u00e4rz kam es zu einer einzigen Sitzung der V.K. des V.F.F. Sie war die vorletzte. Auf der Tagesordnung am 17. Februar 1938 standen drei Punkte: 1. Kassabericht, 2. Bewilligung von Zusch\u00fcssen, 3. Pauschalierung der Beitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Werfen wir einen letzten Blick auf den Kassastand bzw. Kassabericht, bevor das Gesamtverm\u00f6gen des Fonds dem Nazi-Griff zum Opfer fiel. Die Aufteilung der Zusch\u00fcsse f\u00fcr die Jahre 1935, 1936 und 1937 sah folgenderma\u00dfen aus:<\/p>\n<table style=\"border-collapse: collapse; border: 0.5pt solid windowtext; margin-left: 4em; height: 225px;\" border=\"1\" width=\"900\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" align=\"center\">\n<tbody>\n<tr>\n<td style=\"border: solid windowtext .5pt; padding: 0cm 3.5pt 0cm 3.5pt;\">\n<p class=\"tdzitat\">1935: f\u00fcr die Universal-Edition A. G<br \/>\n(Oktober, November, Dezember 1935) (100%)<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border: solid windowtext .5pt; padding: 0cm 3.5pt 0cm 3.5pt;\">\n<p class=\"tdzitat\">24.750<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"border: solid windowtext .5pt; padding: 0cm 3.5pt 0cm 3.5pt;\">\n<p class=\"tdzitat\">1936: (davon f\u00fcr die U.E. S 53.834 oder 92,18%)<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border: solid windowtext .5pt; padding: 0cm 3.5pt 0cm 3.5pt;\">\n<p class=\"tdzitat\">58.399<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"border: solid windowtext .5pt; padding: 0cm 3.5pt 0cm 3.5pt;\">\n<p class=\"tdzitat\">1937: (davon f\u00fcr die U.E. S 30.799 oder 77,79%)<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"border: solid windowtext .5pt; padding: 0cm 3.5pt 0cm 3.5pt;\">\n<p class=\"tdzitat\">39.592<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Die Gesamtsumme der Zusch\u00fcsse 1935-1937 betrug also S 122.741, von denen S 109.383 (= 89,1%) an die Universal-Edition gingen. Zu den Ausgaben kamen drei gesetzwidrige Zahlungen an 1. den \u201eCompass\u201c-Verlag (8.000), 2. das V.F.-Werk \u201eNeues Leben\u201c (1.000) und 3. den Verein der \u00f6sterreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler (40.000).<a href=\"#_ftn57\" name=\"_ftnref57\"><span class=\"reference\">[57]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Die Gesamteing\u00e4nge vom 1.1.1936 bis 14.2.1938 betrugen S\u00a0319.819,14, w\u00e4hrend die Gesamtsumme der bereits bewilligten Zusch\u00fcsse S 189.965, der bereits ausgezahlten Betr\u00e4ge S 145.128,62 betrugen. Der Kassastand unmittelbar vor dem \u201eAnschlu\u00df\u201c lag also bei S 118.611,70.<\/p>\n<p>Die Kommissionsmitglieder hatten sich mit 35 Ansuchen zu befassen. Sieben Antr\u00e4ge der U.E.\/Wr. Philh. Vlg. bekamen S 12.000 (9.000 wurden vor dem \u201eAnschlu\u00df\u201c auch ausbezahlt). Da bis zur Aufl\u00f6sung knapp 12.000 Schilling an Zusch\u00fcssen ausgezahlt wurden, entfielen etwa 3.000 auf weitere Bewerber, wie z.B. den Paul Zsolnay Verlag. Vielleicht mit dem Gedanken, dies k\u00f6nnte die letzte Gelegenheit sein, machte Zsolnay gleich 14 Ansuchen. Mit vier hatte er Gl\u00fcck. Gef\u00f6rdert wurden:<\/p>\n<p class=\"zitat\">a) Franz Karl Ginzkey: Sternengast. Neue Gedichte. 1937. (S 178) (Aufl.: 1.100)<br \/>\nb) Johann Killian: Der Kristall. Das Geheimnis des Anorganischen. 1937. (S 830) (Aufl.: 3.300)<br \/>\nc) Alma Holgersen: 2.000 Meter \u00fcber der H\u00f6lle. Ein Ski-Tagebuch. 1937. (S 380) (Aufl.: 2.200)<br \/>\nd) Adalbert Stifter-Almanach. Hrsg. von der Adalbert Stifter-Gesellschaft in Wien. 1937. (S 120) (Aufl.: 1.100)<\/p>\n<p>Nicht gef\u00f6rdert wurden folgende Zsolnay-B\u00fccher:<\/p>\n<p class=\"zitat\">1. Ernst Scheibelreiter, Die Flucht aus dem Philisterfrieden. (Aufl.: 3.300) 1937.<br \/>\n2. Franz Werfel, H\u00f6ret die Stimme. Ein Jeremias-Roman. 1937. (Aufl.: 11.000)<br \/>\n3. Gustav von Festenberg, Das stille Tal. Der Weg einer Seele. Roman. 1937. (Aufl.: 2.200)<br \/>\n4. Franz Werfel, In einer Nacht. Schauspiel. 1937. (Aufl.: 3.300)<br \/>\n5. Grete v. Urbanitzky, Begegnung in Alassio. Roman. 1937. (Aufl.: 6.600)<br \/>\n6. Oswald Menghin, Bauernwelt. Gedichte. 1937. (Aufl.: 1.100)<br \/>\n7. Erich Landgrebe, Peter Halandt. Roman einer Jugend. 1937. (Aufl.: 2.200)<br \/>\n8. Erwin Rainalter, Gestalten und Begegnungen. Erz\u00e4hlungen. 1937. (Aufl.: 2.200)<br \/>\n9. Friedrich Schreyvogl, Der Gott im Kreml. Schauspiel in drei Akten. 1937. (Aufl.: 600).<br \/>\n10. Hans N\u00fcchtern, Die Beiden im Herbst. Novellen und Gestalten. 1937. (Aufl.: 1.650).<\/p>\n<p>Durch einen Vergleich zwischen gef\u00f6rderten und nicht gef\u00f6rderten Werken l\u00e4\u00dft sich die Irrationalit\u00e4t und Fragw\u00fcrdigkeit &#8211; nicht des Gesetzes, sondern der Richtlinien &#8211; erkennen. Alle zehn hier verzeichneten Werke wurden deshalb \u201eabgelehnt\u201c, weil sie &#8222;nach den Richtlinien nicht konkurrenziert&#8220; waren. (So die Begr\u00fcndung.)<\/p>\n<p>Zusch\u00fcsse bekamen au\u00dferdem die Vereinsbuchhandlung in Innsbruck f\u00fcr das Werk <em>Bienenzucht, <\/em>Tyrolia, Innsbruck, f\u00fcr zwei Werke, darunter Der <em>Keltenk\u00e4mpfer <\/em>und schlie\u00dflich der Styria-Verlag in Graz. Gef\u00f6rdert wurden zwei Werke, darunter das Buch <em>Bergbauernbub <\/em>von einem Dompfarrer in Graz namens Rochus Kohlbach.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading14\"><\/a> a) Pauschalierung des V.F.F.-Beitrages<a style=\"mso-footnote-id: ftn58;\" href=\"#_ftn58\" name=\"_ftnref58\"><span style=\"font-size: 0.7em; vertical-align: top;\">[58]<\/span><\/a><\/h4>\n<p>Buchh\u00e4ndler und ihre Vertreter in der V.K. hatten von allem Anfang an so getan und so argumentiert, als ob sie den (nicht gerade hohen) V.F.F.-Beitrag aus eigener Tasche zu bezahlen h\u00e4tten. Also konnte man schwer von den \u201eLasten f\u00fcr den Buchhandel\u201c sprechen, wenn schon im Gesetz stand, da\u00df der 3%ige Beitrag auf den K\u00e4ufer \u00fcberw\u00e4lzt werden sollte. Wie dem auch sei, der V.K.-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Vereinssyndikus Wisloschill heckte einen Plan aus, zum Zweck der Einhebung die Unternehmungen nach der wirtschaftlichen Lage und sonstigen Merkmalen in 5 Kategorien einzuteilen. Mitglieder der 5 Kategorien h\u00e4tten ab 1.3.38 j\u00e4hrlich zwischen 6 und 60 Schilling als Fondsbeitrag zu leisten, und die so zusammengetragene Summe &#8211; etwa S 55.000 &#8211; w\u00fcrde den Bedarf an Zusch\u00fcssen f\u00fcr 1938 decken. Die Staatskommiss\u00e4re Herget (BMfHuV) und Wolf (BMU) stimmten sofort zu, Vouk (BMF) mu\u00dfte zuerst im Ministerium r\u00fcckfragen. Sodann wurde der Beschlu\u00df einstimmig im oben geschilderten Sinn gefa\u00dft und angenommen. Im BMF wurde mittlerweilen festgehalten, da\u00df es \u201ezumindest zweifelhaft (sei), ob eine Pauschalierung (&#8230;) den Absichten des Verlagsf\u00f6rderungs-Gesetzes und der hiezu erlassenen Durchf\u00fchrungsvorschrift entspricht\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn59;\" href=\"#_ftn59\" name=\"_ftnref59\"><span class=\"reference\">[59]<\/span><\/a> Man k\u00f6nne nur dann zustimmen, wenn die Bestimmungen des Gesetzes entsprechend ge\u00e4ndert w\u00fcrden. Bis vom BMF eine endg\u00fcltige Entscheidung gef\u00e4llt wurde, hatte der Fonds \u201edurch die ge\u00e4nderten Verh\u00e4ltnisse (&#8230;) seine Daseinsberechtigung verloren\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn60;\" href=\"#_ftn60\" name=\"_ftnref60\"><span class=\"reference\">[60]<\/span><\/a> Bald machte auch das BMfHuV die in Aussicht genommene Einhebung r\u00fcckg\u00e4ngig.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading15\"><\/a> b) Nachleben des V.F.F.<\/h4>\n<p>Der Verlagsf\u00f6rderungsfonds hatte nach dem \u201eAnschlu\u00df\u201c doch noch eine Art Daseinsberechtigung, und zwar als leichte Beute f\u00fcr die Nazis. Die Prozedur der Aufl\u00f6sung und Liquidierung des Fonds sowie der Au\u00dferkraftsetzung von BGBl. 497\/1935 beanspruchte viele Monate, und das nicht ohne Grund. Die Akten reichen gar bis in das Jahr 1939 hinein. Die einzige strittige Frage lautete: wer sollte die \u00fcbriggebliebenen Fondsmittel kassieren? F\u00fcr die Entscheidung zust\u00e4ndig waren Institutionen noch und noch, wobei die eine mehr, die andere weniger oder gar nichts zu sagen hatte. Dieser Sturz auf die Beute ist \u00fcberhaupt ein gutes Beispiel daf\u00fcr, wie die einmarschierenden Nazis in wirtschaftlichen Belangen ihre Kompetenzbereiche noch nicht abgesteckt hatten. D.h. eine Nazi-Organisation in \u00d6sterreich wollte einer anderen zuvorkommen.<\/p>\n<p>Beteiligt an der Diskussion waren u.a.:<\/p>\n<p class=\"zitat\">1. Der seit 13. M\u00e4rz unter kommissarischer Leitung stehende Verein der \u00f6sterr. Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler (zust\u00e4ndig: Wisloschill und Karl Berger)<br \/>\n2. Das BMfHuV (nunmehr: Ministerium f\u00fcr Arbeit und Wirtschaft) (zust\u00e4ndig: Herget bzw. Fischb\u00f6ck)<br \/>\n3. Das Reichspropagandaamt \u00d6sterreich (zust\u00e4ndig: Reg.-Rat Dr. Gast, Dr. v. Breisky)<br \/>\n4. die Reichsschrifttumskammer, Wien und Berlin (zust\u00e4ndig. Dr. Karl Zartmann, Ihde)<br \/>\n5. die Reichsstatthalterei (\u00f6sterr. Landesregierung)<br \/>\n6. Das Reichsfinanzministerium (Abwicklung \u00d6sterreich)<br \/>\n7. der Reichskommissar f\u00fcr die Wiedervereinigung \u00d6sterreichs mit dem Deutschen Reich (Stillhaltekommissar f\u00fcr Vereine, Organisationen und Verb\u00e4nde) (zust\u00e4ndig: B\u00fcrckel, H. Neuburg)<br \/>\n8. das Ministerium f\u00fcr Finanzen, Wien<br \/>\n9. das Ministerium f\u00fcr innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt. IV (zust\u00e4ndig: Petrin)<\/p>\n<p>Da\u00df die einzelnen Nazi-Stellen in \u00d6sterreich bzw. im Reich einander in die Haare gerieten, war angesichts der Liste derer, die geh\u00f6rt werden sollten, nahezu voraussehbar.<\/p>\n<p>Die allerletzte Sitzung der V.K. des V.F.F. fand am 30. Mai 1938 statt. Mit Ausnahme der wenigen Mitglieder, die aus politischen Gr\u00fcnden (Zernatto, Hammerstein, Herzmansky) oder aus rassischen Gr\u00fcnden (Winter) abwesend waren, weil sie gefl\u00fcchtet oder eingesperrt waren, scheint die Runde (bis auf den entschuldigten Morawa) dennoch vollz\u00e4hlig gewesen zu sein.<a style=\"mso-footnote-id: ftn61;\" href=\"#_ftn61\" name=\"_ftnref61\"><span class=\"reference\">[61]<\/span><\/a> Das bedeutete doch einiges f\u00fcr die politische Einstellung der Kommissionsmitglieder 1935 bis 1938. Diese Feststellung hat durchaus politische Implikationen, denn was die politische Einstellung der einzelnen Herren, vor allem aus Buchh\u00e4ndlerkreisen, betrifft, erkl\u00e4rt das so manche Unterdr\u00fcckung in jener \u201eSystemzeit\u201c 1933-38. Bei vielem von dem, was man da so h\u00f6rte, konnten einem wahrlich die Tr\u00e4nen kommen. Endlich war man zur Mutter \u201eGermania\u201c zur\u00fcckgekehrt. Umso unverst\u00e4ndlicher wird dann die Nachkriegsjammerei von den \u201eb\u00f6sen Nazis\u201c, die sich auf \u201ehochpatriotische\u201c Betriebe \u201est\u00fcrzten\u201c. Keiner will so recht dabei gewesen sein&#8230;<\/p>\n<p>In der Sitzung vom 30. Mai, als man sozusagen die Rechnung noch ohne den Wirt machte &#8211; wurde beschlossen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">\u2013 jede weitere Einhebung zum V.F.F. wird mit 30. Mal 1938 eingestellt<br \/>\n\u2013 Ansuchen, die nach dem 12. M\u00e4rz 1938 gestellt werden, sind nicht mehr in Behandlung zu ziehen<br \/>\n\u2013 jede Zuschu\u00dfzahlung ab 12.3.1938 wird eingestellt<br \/>\n\u2013 Verleger m\u00fcssen ihre Anspr\u00fcche f\u00fcr Verk\u00e4ufe bis 18.3.1938 auf Grund bewilligter Zusch\u00fcsse aus dem V.F.F. bis zum 15. Juni 1938 anmelden<br \/>\n\u2013 \u201eJ\u00fcdische oder unter kommissarischer Leitung stehende Firmen sind von dieser Auszahlung ausgeschlossen.\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn62;\" href=\"#_ftn62\" name=\"_ftnref62\"><span class=\"reference\">[62]<br \/>\n<\/span><\/a>\u2013 der Universal-Edition wird der Restbetrag von 3.000 Schilling aus dem Zuschu\u00dfansuchen vom 17. Februar 1938 dann ausbezahlt, wenn die Auszahlung mit den bestehenden Vorschriften im Einklang ist.<\/p>\n<p>Es blieb nach diesen Beschl\u00fcssen nur mehr eine Frage zu kl\u00e4ren. \u2013 wohin mit dem Fondsverm\u00f6gen? Laut Wisloschill sollte dieses \u201ef\u00fcr den Sortimentsbuchhandel\u201c gesichert und der kommissarischen Leitung des \u00f6sterreichischen Buchhandels \u00fcberantwortet werden. Der einst illegale und nunmehr ganz legale Nationalsozialist Karl Berger war nun zum kommissarischen Leiter avanciert. Auch er verewigte den Mythos, die Buchh\u00e4ndler h\u00e4tten das Geld aus eigener Tasche bezahlt. Berger im Originalton:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Berger empfindet es als eine Notwendigkeit, das Geld wieder an das Sortiment, von welchem es stammt, zur\u00fcckzuleiten. Durch die Angliederung an das Altreich sei das Lager des Sortimenters entwertet worden. Es entspr\u00e4che durchaus jedem rechtlichen Empfinden, wenn der VFF, der ja vom Sortiment aufgebracht wurde, nun zur teilweisen Deckung des Schadens der Sortimenter verwendet w\u00fcrde.<a href=\"#_ftn63\" name=\"_ftnref63\"><span class=\"reference\">[63]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wurde einstimmig beschlossen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Das Ministerium f\u00fcr Handel und Verkehr m\u00f6ge erwirken, da\u00df das Verm\u00f6gen des VFF der kommissarischen Leitung des \u00f6sterreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels \u00fcberantwortet wird, die es an jene <em>arischen<\/em> Sortimenter anteilig ihren Einzahlungen zur\u00fcckzahlt, die ihre Beitr\u00e4ge regelm\u00e4\u00dfig und ohne R\u00fcckst\u00e4nde beglichen haben. (ebda.)<\/p>\n<p>Die Ausschaltung der Juden wurde also flei\u00dfig praktiziert.<\/p>\n<p>Doch die NS-treue V. K. konnte empfehlen und beschlie\u00dfen, was sie wollte, und das von Austro-Nationalsozialisten geleitete Handelsministerium war v\u00f6llig entmachtet. Wieviel Geld war \u00fcbriggeblieben? Dazu die Verm\u00f6gensbilanz per 21. Mai 1938.<a style=\"mso-footnote-id: ftn64;\" href=\"#_ftn64\" name=\"_ftnref64\"><span class=\"reference\">[64]<\/span><\/a> In der Kasse waren 74.891,36 RM (= 112.337 S). Nach Abzug der Verpflichtungen verblieb ein Reinverm\u00f6gen von 70.624,69 RM (= 105.937 S). Hievon wurden \u201eeine einmalige Aufbauumlage f\u00fcr \u00d6sterreich in H\u00f6he von 10%\u201c sowie eine einmalige Verwaltungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 20% erhoben, was immerhin 8.474,96 RM (= 12.712 S) ausmachte. Mit Bescheid vom 1. August 1938 wurde der Rest in die Reichskulturkammer (RSK) Berlin, W 8, Wilhelmsplatz Nr. 8-9 eingewiesen.<a href=\"#_ftn65\" name=\"_ftnref65\"><span class=\"reference\">[65]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Als Sieger der Runde ging neben der begl\u00fcckten RSK der Stillhaltekommissar f\u00fcr Vereine, Organisationen und Verb\u00e4nde hervor. Im Sinne des Beschlusses vom 30. Mal entwarf das Ministerium f\u00fcr Arbeit und Wirtschaft (vormals BMfHuV) eine Verordnung, wonach das Verlagsf\u00f6rderungsgesetz mit 31. Juli 1938 au\u00dfer Kraft gesetzt und das Fondsverm\u00f6gen nach Abzug von 10% zugunsten der Finanzverwaltung (als Entgelt f\u00fcr die Aus\u00fcbung der staatlichen Aufsicht) und der kommissarischen Leitung des Vereins \u00fcberantwortet wurde. Zu einer Publikation dieser Verordnung, die von der Reichsstatthalterei, dem Reichsfinanzministerium (Abw. \u00d6sterreich) und dem Ministerium f\u00fcr innere und kulturelle Angelegenheiten gebilligt wurde,<a style=\"mso-footnote-id: ftn66;\" href=\"#_ftn66\" name=\"_ftnref66\"><span class=\"reference\">[66]<\/span><\/a> konnte es nicht kommen. Der Reichskommissar f\u00fcr die Wiedervereinigung \u00d6sterreichs mit dem Deutschen Reich gab seine Absicht bekannt, den V.F.F. auf Grund der (NS-) Gesetzgebung \u00fcber die Aufl\u00f6sung von Vereinen, Verb\u00e4nden usw. <em>(G. Bl. <\/em>136 vom 17. Mai 1938) aufzuheben. Der einzige Haken dabei war, da\u00df der Fonds eine \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaft war und weder einem Verein noch einer Organisation noch einem Verband im Sinne des \u00a7 1 des Gesetzes vom 17. Mai 1938 geh\u00f6rte.<a style=\"mso-footnote-id: ftn67;\" href=\"#_ftn67\" name=\"_ftnref67\"><span class=\"reference\">[67]<\/span><\/a> Das spielte aber keine Rolle. Nun schaltete sich auch die RSK in die Diskussion ein. Deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Ihde meinte indigniert, es w\u00e4re \u201ezweckm\u00e4\u00dfig\u201c gewesen, \u201ewenn ein Vertreter meiner Kammer zu dieser wichtigen Sitzung (am 30. Mai) zugezogen worden w\u00e4re\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn68;\" href=\"#_ftn68\" name=\"_ftnref68\"><span class=\"reference\">[68]<\/span><\/a> Die \u00dcberweisung des Verm\u00f6gensbestandes dieses Fonds bed\u00fcrfe \u201ebesonderer \u00dcberlegung aus gr\u00f6\u00dferen Gesichtspunkten heraus\u201c, meinte er. Es sei \u201ewichtig (&#8230;), da\u00df meine Kammer beim Entscheid \u00fcber dieses Verm\u00f6gen beteiligt wird\u201c. (ebda.) Schlie\u00dflich hei\u00dft es im Schreiben der RSK an das Reichspropagandaamt in Wien: \u201eIch bitte daher erwirken zu wollen, da\u00df die Gesch\u00e4fte des Verlagsf\u00f6rderungsfonds bis zur endg\u00fcltigen sachlichen Erledigung des Fonds, treuh\u00e4ndlerisch meinem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dr. Zartmann \u00fcbergeben werden.\u201c (ebda.)<\/p>\n<p>Anfang August kam es zu einer Aussprache in Sachen Verwendung des restlichen Fondsverm\u00f6gens, wobei allein die RSK Landesleitung Wien das Sagen hatte. Der Minister f\u00fcr Arbeit und Wirtschaft in Wien hatte alle seine Kompetenzen an seine reichsdeutschen Nazi-Kollegen beim Stab des Reichskommissars, der den Fonds nach seinem Belieben aufl\u00f6sen sollte, abgegeben.<a style=\"mso-footnote-id: ftn69;\" href=\"#_ftn69\" name=\"_ftnref69\"><span class=\"reference\">[69]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Mit Zuschrift vom 9. August wurde mitgeteilt, da\u00df der Reichskommissar f\u00fcr die Wiedervereinigung \u00d6sterreichs mit dem Deutschen Reich das Verm\u00f6gen des Verlagsf\u00f6rderungsfonds in die Reichskulturkammer (RKK) \u00fcberwiesen hatte.<\/p>\n<p>Zumindest in der Theorie gab es dabei die Auflage, \u201edas Verm\u00f6gen zu Unterst\u00fctzungszwecken von Buchh\u00e4ndlern im Lande \u00d6sterreich zu verwenden\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn70;\" href=\"#_ftn70\" name=\"_ftnref70\"><span class=\"reference\">[70]<\/span><\/a> Ob das tats\u00e4chlich geschehen ist, war zwar nicht in Erfahrung zu bringen, ist aber eher unwahrscheinlich.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading16\"><\/a> c) Res\u00fcmee<\/h4>\n<p>Der erste Versuch, in \u00d6sterreich unter staatlicher Aufsicht und per Gesetz dem heimischen Verlag, wenn auch keinen Schutz, so doch wenigstens eine \u201eF\u00f6rderung\u201c angedeihen zu lassen, scheiterte kl\u00e4glich und stellte indirekt der st\u00e4ndestaatlichen Literatur- und Kulturf\u00f6rderung ein Armutszeugnis aus. Die Entwicklung des V.F.F. k\u00f6nnte man &#8211; statt so ausf\u00fchrlich &#8211; auch in einigen wenigen S\u00e4tzen nachzeichnen, aber es ging auch darum, Mechanismen, gespaltene politische Loyalit\u00e4ten und verpfuschte Kulturpolitik aufzuzeigen. Schuld an dem Scheitern waren in erster Linie nicht die Regierung oder deren Vertreter. Man hatte ein Gesetz beschlossen, das gegen den Widerstand der Sortimentsbuchh\u00e4ndler zustandegekommen war, und diese waren aus gesch\u00e4ftlichen und ideologischen Gr\u00fcnden nicht bereit, zusammenzuarbeiten. Die Tragikom\u00f6die des Fonds begann schon mit der v\u00f6llig verfehlten, offenbar auf st\u00e4ndischer Basis gebildeten, parit\u00e4tischen Zusammensetzung der V.K., die der Aufgabe fachlich, ideologisch und interessensm\u00e4\u00dfig nicht gewachsen war. Man kann auch nicht behaupten, da\u00df die \u00f6sterreichischen Verleger in dieser Kommission &#8211; obwohl sich das Ganze \u201eVerlagsf\u00f6rderung\u201c nannte &#8211; irgendwelche Vertreter hatten. Vielmehr \u00fcberwog die Freunderlwirtschaft, und nicht wenige \u201eVertreter\u201c waren bem\u00fcht, ihre eigenen Schafe ins Trockene zu bringen. Buchh\u00e4ndler hatten das Sagen \u00fcber betr\u00e4chtliche Geldmittel, die sie zwar eingehoben, aber nicht aufgebracht hatten, sowie \u00fcber fremde Unternehmen, von denen sie auch finanziell profitierten. Die Richtlinien f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Zusch\u00fcssen, die auf \u201eKonkurrenzierung\u201c und Schadenswiedergutmachung aus waren, machten die Farce komplett, von der retardierenden Behandlung der Ansuchen ganz abgesehen.<\/p>\n<p>Nach einer groben Ausgaben-Einnahmen-Rechnung des Fonds zwischen 1936 und 1938 kann man das Versagen in Zahlen ausdrucken: zieht man von den ca. 319.000 Schilling n\u00e4mlich Posten wie gesetzwidrige Zuwendungen, Zusch\u00fcsse an die Universal-Edition, Verwaltungsaufwand und \u201eNazi-Beute\u201c ab, kamen den \u00f6sterreichischen Verlagsunternehmen in etwa ganze sechs Prozent der von Buchk\u00e4ufern aufgebrachten Fondsmittel zugute! Und \u00fcber diese durch 6% gef\u00f6rderten Werke \u00f6sterreichischer Verlage kann man freilich streiten. Doch ist die Basis zu schmal, um eventuelle Schl\u00fcsse \u00fcber die betonte F\u00f6rderung von dieser, die Ablehnung von jener Literatur durch den Fonds im St\u00e4ndestaat zu ziehen. Fest steht jedenfalls, da\u00df das gutgemeinte und vor allem in Hinblick auf die Abwehr erm\u00e4\u00dfigter reichsdeutscher Geistesprodukte eminent wichtige Gesetz nicht zweckm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading17\"><\/a> Anmerkungen<\/h3>\n<div id=\"ftn1\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn1;\" href=\"#_ftnref1\" target=\"text\" name=\"_ftn1\"> [1]<\/a> \u201eBundesgesetz \u00fcber die Schaffung eines Fonds zur F\u00f6rderung des \u00f6sterreichischen Buch- und Musikalienverlages (Verlagsf\u00f6rderungsgesetz).\u201c Verlautbart in der <em>Wiener Zeitung,<\/em> Nr. 357, Fr., 27.12.1935, S. 8. Auch in der Vorlage an den Ministerrat, AVA, Ministerratsprotokolle, Kt. 193, Beilage M zu Punkt 13 des Ministerratsprotokolls Nr. 1015 vom 30.11.1935.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn2\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn2;\" href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> &#8222;\u00a7 4 (2)(&#8230;) Die Staatskommiss\u00e4re haben die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes, der dazu erlassenen Verordnungen und der Gesch\u00e4ftsordnung durch die Kommission zu \u00fcberwachen. Sie sind berechtigt, zu diesem Behufe in die gesamte Gesch\u00e4ftsgebarung der Kommission Einsicht zu nehmen und allen ihren Sitzungen beizuwohnen. Sie sind berechtigt, gegen Beschl\u00fcsse der Kommission Einspruch zu erheben.&#8220;<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn3\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn3;\" href=\"#_ftnref3\" target=\"text\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Aus: V.F.G. Information f\u00fcr den Herrn Bundesminister, 28.10.1935 durch Dr. Herget. AVA, BMfHuV, Zl. 109.811-9\/35.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn4\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn4;\" href=\"#_ftnref4\" target=\"text\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Alle im folgenden zitierten Redeausz\u00fcge sind dem Verhandlungsprotokoll entnommen. (AVA Ministerratsprotokolle, Kt. 193, Ministerratsprotokoll Nr. 1015 vom 30. November 1935, S. 30-39.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn5\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn5;\" href=\"#_ftnref5\" target=\"text\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Hiebei spielte Draxler auf die sog. \u201eTausendmarksperre\u201c an, die seit dem 1.6.1933 in Kraft war und die Ausreise von Reichsdeutschen nach \u00d6sterreich von einem Ausreisevermerk abh\u00e4ngig machte, der gegen Zahlung einer Geb\u00fchr von 1.000 Mark erteilt wurde und die erst infolge des \u201eJuli-Abkommens\u201c am 28. August 1936 fiel.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn6\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn6;\" href=\"#_ftnref6\" target=\"text\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Die Diskussion \u00fcber diese Frage nimmt immerhin 4 Seiten des 9seitigen Protokolls zu diesem Tagesordnungspunkt ein (S. 36-39).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn7\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn7;\" href=\"#_ftnref7\" target=\"text\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> <em> Reichspost<\/em>, 42. Jg., Nr. 332, So., 1.12.1935, S. 1 und <em>Der Wiener Tag,<\/em> 1.12.1935, S. 4.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn8\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn8;\" href=\"#_ftnref8\" target=\"text\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Siehe u.a. die Vorank\u00fcndigung in der <em> Wiener Zeitung <\/em> vom 25.12.1935, S. 3 und einen Bericht \u201eDas neue Verlagsf\u00f6rderungsgesetz\u201c in <em>Der Wiener Tag<\/em>, 28.12.1935, S. 5.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn9\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn9;\" href=\"#_ftnref9\" target=\"text\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> AVA, BMfHuV, Gesch\u00e4ftszeichen: 568; Grundzahl: 92.420-9a\/36; Gesch\u00e4ftszahl: 92.863-9a\/36. Alle im weiteren zitierten Unterlagen zum V.F.F. f\u00fcr das Jahr 1936 finden sich unter der genannten Grundzahl. Dr. Max Herget war ein \u00fcberaus f\u00e4higer Berater seines Ministers und blieb auf seinem Posten auch nach dem \u201eAnschlu\u00df\u201c. Er starb 1974 im 95. Lebensjahr.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn10\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn10;\" href=\"#_ftnref10\" target=\"text\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Siehe dazu: Verlagsf\u00f6rderungsgesetz. Staatskommiss\u00e4r des BMU. Bestellung. \u00d6sterr. Staatsarchiv, Finanzarchiv, BMF, Zl.: 14.690-12\/1936. Gegenstand EA des BMU, Zl.: 2856-1-6b\/36. Schreiben vom 28.1.1936. Der 1897 in Vorarlberg geborene Wolf begann seine berufliche T\u00e4tigkeit als Bibliothekar am Vorarlberger Landesarchiv, wo er bis 1924 t\u00e4tig war. Dann kam er als Staatsarchivar in das BMU in Wien und anschlie\u00dfend in die Zentralstelle f\u00fcr Volksbildung. Im Jahre 1935 wurde er in das Pr\u00e4sidium des UMins berufen. Nach dem \u201eJuli-Abkommen\u201c 1936 wurde der gro\u00dfdeutsch eingestellte Wolf Leiter der kulturellen Verhandlungen zwischen \u00d6sterreich und dem Deutschen Reich. Auf diese T\u00e4tigkeit kommen wir noch an sp\u00e4terer Stelle ausf\u00fchrlich zu sprechen. Im M\u00e4rz 1938 wurde Wolf von Seyss-Inquart in dessen Kabinett &#8211; sozusagen als letzter \u00d6sterreicher &#8211; als Au\u00dfenminister berufen, welchem Ressort er bis zur R\u00fcckgliederung der \u201eOstmark\u201c vorstand. Er starb am 27.7.1939 bei einem Autounfall in Nieder\u00f6sterreich. Infolge eines Reifenplatzers st\u00fcrzte der von seinem Chauffeur gelenkte Wagen in den Stra\u00dfengraben. Beide waren \u201eauf der Stelle tot\u201c, wie die Zeitungen berichteten <em>(Neuigkeits Welt-Blatt <\/em>, 28.7.1939, S. 1;<em> Volks-Zeitung, <\/em>28.7.1939, S. 3). Der<em> V\u00f6lkische Beobachter <\/em>brachte unter der \u00dcberschrift \u201eDas Leben von Dr. Wilhelm Wolf\u201c am 29.7.1939, S. 4 einen l\u00e4ngeren Nachruf. Ein Jahr nach seinem Tod gab Wolfs Witwe in seinem Namen das Werk <em>Hundert Jahre \u00d6sterreich in Politik und Dichtung<\/em> im Salzburger Otto M\u00fcller Verlag heraus. Die Bewertung der wenigen genannten Juden (Schnitzler, Freud) ist nicht frei von Antisemitismus.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn11\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn11;\" href=\"#_ftnref11\" target=\"text\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> AVA, BMfHuV, Zl.: 113.051-9a\/35. Gegenstand: Verlagsf\u00f6rderungsgesetz. Ernennung der Verwaltungskommission des V.F.F.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn12\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn12;\" href=\"#_ftnref12\" target=\"text\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> V 1935, Mappe 423.2. Ged\u00e4chtnisprotokoll vom 5.11.1935. Gespr\u00e4ch Verein &#8211; Dr. Max Herget vom Handelsministerium.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn13\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn13;\" href=\"#_ftnref13\" target=\"text\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> AVA, BMU, Gesch\u00e4ftszeichen: 15 Vereine 1935; Grundzahl: N.\u00d6. Wien; Gesch\u00e4ftszahl: 43.889-1-6b.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn14\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn14;\" href=\"#_ftnref14\" target=\"text\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Ebenda.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn15\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn15;\" href=\"#_ftnref15\" target=\"text\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Siehe das Schreiben des BMU, Zl.: 43.889-1-6b. Liegt bei BMfHuV, wie Anm. 11.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn16\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn16;\" href=\"#_ftnref16\" target=\"text\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Hier die Kurzbeschreibungen der Kandidaten: Wiedling: Direktor der Firma Deutscher Verlag f\u00fcr Jugend und Volk; Zsolnay: Verwaltungsrat der Paul Zsolnay Verlag A.G.; Deuticke: Besitzer der Firma Franz Deuticke; Kness: Direktor der Verlagsanstalt Tyrolia A.G.; Stein: Gesellschafter der Manz\u2019schen Verlags- und Universit\u00e4ts-Buchhandlung; Horovitz: Besitzer der Firma Phaidon-Verlag Dr. Horovitz; Herzmansky: Inhaber der Firma Ludwig Doblinger; Winter: Direktor der Universal-Edition A.G.; Lienau: Mitinhaber der Firma Carl Haslinger; Berger: Inhaber der Firma Karl Berger; Borufka: Inhaber der Firma A.L. Hasbach; Peters: Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Firma Mayer &amp; Comp.; B\u00f6hm: Inhaber der Firma Franz B\u00f6hm; Morawa: Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Firma Buchhandlung und Zeitungsb\u00fcro Morawa &amp; Co.; Pichler: Mitbesitzer der Beck\u2019schen Universit\u00e4ts-Buchhandlung Alfred H\u00f6lder; Maudrich: Firma Wilhelm Maudrich. Quelle: (\u00d6Sta, Abt. AVA, BMfHuV, Gesch\u00e4ftszeichen: 570; Grundzahl: 106.248-9a\/35; Gesch\u00e4ftszahl: 112.608-9a\/35.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn17\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn17;\" href=\"#_ftnref17\" target=\"text\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> S. Anm. 15.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn18\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn18;\" href=\"#_ftnref18\" target=\"text\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Er erhielt 1904 die Konzession f\u00fcr den Musikalienhandel, 1907 diejenige f\u00fcr den Buchhandel, wurde 1912 Mitglied des Vereins der \u00f6sterreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler, 1919 Mitglied des B\u00f6rsenvereins. Er f\u00fchrte einen gutgehenden Buch- und Antiquariatshandel im 12. Bezirk und war schon seit den 20er Jahren Ausschu\u00dfmitglied der Korporation der Wiener Buchh\u00e4ndler.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn19\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn19;\" href=\"#_ftnref19\" target=\"text\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Nach Ende des Zweiten Weltkriegs stand Berger \u2013 obwohl seinem Gesch\u00e4ft ein \u00f6ffentlicher Verwalter vorstand \u2013 hinter dem Ladentisch in der Buch-Musikalienhandlung Karl Berger im 12. Bezirk. Als illegaler Nazi mu\u00dfte er bereits seine Wohnung, welche sich im Amtshaus befand, r\u00e4umen. Anfang 1947 wurde in einer Sitzung der Bezirksvertretung f\u00fcr den 12. Bezirk gegen die Besch\u00e4ftigung des Karl Berger in dessen ehemaligem Gesch\u00e4ft Beschwerde gef\u00fchrt. 1 1\/4 Jahre sp\u00e4ter wurde mit Bescheiden der M.A. 63 (Gewerbeangelegenheiten) in Wien und des BM f\u00fcr Handel und Wiederaufbau festgestellt, da\u00df Bergers Gewerbeberechtigungen auf Grund des Nationalsozialistengesetzes 1947 wie des Verbotsgesetzes 1947 \u201ebis zur Vollendung des 70. Lebensjahres au\u00dfer Wirksamkeit gesetzt sind\u201c. Das hie\u00dfe bis zum 18.12.1949. Doch wie andere NS-Belastete in der Buchhandelsbranche reichte Berger ein Gnadenansuchen am 18.7.1947 beim Bundespr\u00e4sidenten ein. Gem\u00e4\u00df \u00a7 27, Abs. 1 des Verbotsgesetzes 1947 wurde dem Ansuchen mit Entschlie\u00dfung vom 28.4.1948 stattgegeben. Also wurde ihm 1\u00bd Jahre vor der Zeit die Berufsaus\u00fcbung in vollem Umfang wieder gegeben. 1960 wurde dem einstigen Kommissarischen Leiter der Zwangsgilde in Wien die Bronzene Kammermedaille verliehen, 1964 eine Medaille f\u00fcr 56 Jahre selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit. Sein Intermezzo als Kommissarischer Leiter wurde mitgeehrt.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn20\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn20;\" href=\"#_ftnref20\" target=\"text\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Drei Tage sp\u00e4ter erschien in der Wiener Zeitung <em>Freiheit!<\/em> , Jg. 1, Nr. 30, Mi., 27.11.1935, S. 1 unter Verwendung gro\u00dfer Teile des Artikels im <em>Sturm \u00fcber \u00d6sterreich <\/em>der Text \u201eIm Buchhandel mu\u00df raschest Ordnung gemacht werden\u201c. Nur, statt Morawa &amp; Co. namentlich zu nennen, hie\u00df es \u201evon einer gro\u00dfen Wiener Firma\u201c. Vielleicht war Morawa deren Auslieferer!?!<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn21\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn21;\" href=\"#_ftnref21\" target=\"text\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Quelle, s. Anm. 16. Nach der Beurteilung des Bundespressedienstes, der in vielerlei Hinsicht eine Art geheime Polizei war, im Jahre 1937 war die Firma \u201eabsolut national eingestellt\u201c. Sie \u00fcbe \u201eeine Art Zensur bez\u00fcglich ausl\u00e4ndischer Bl\u00e4tter aus, indem sie solche extrem demokratischer [!!!] Richtung nicht auflegt\u201c. Was \u201eWerbemittel der Firma Morawa\u201c in den 30er Jahren betrifft, so war das Unternehmen amtsbekannt: \u201eHa. wurde wiederholt und von verschiedener Seite gegen die Methoden der Firma Beschwerde gef\u00fchrt, ohne da\u00df jedoch die Beschwerdef\u00fchrer konkrete Angaben machen wollten, da sie die Monopolstellung der genannten Firma f\u00fcrchteten. (&#8230;) Wien, am 14. August 1937.\u201c (Quelle: HHSta, N.P.A. Karton 133, BKA, Zl.: 42.415\/13-1937; Gesch\u00e4ftszeichen: Deutschland 1112. Gegenstand: Propaganda f\u00fcr den Bezug reichsdeutscher Zeitungen durch Agenten in \u00d6sterreich.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn22\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn22;\" href=\"#_ftnref22\" target=\"text\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Bisher haben wir die Fakten bzw. die Vorw\u00fcrfe pr\u00e4sentiert, die nach Ansicht mancher Beobachter der 30er Jahre Morawa f\u00fcr eine Stelle in der Verwaltungskommission des V.F.F. disqualifiziert h\u00e4tten. Nach Kriegsende 1945 geriet die vermeintliche oder tats\u00e4chliche \u201eVergangenheit\u201c von Morawa und dessen Firma der letzten 10 Jahre in die Gegenwart, als die kommunistische <em>\u00d6sterreichische Volksstimme <\/em>Artikel wie \u201eDr. Morawa als jugoslawischer Kriegsverbrecher\u201c, \u201eMorawa &amp; Co. \u2013 nazistische Annoncenfirma\/Morawa sitzt noch immer in seinem B\u00fcro\u201c (3.1.1946, S. 3) ver\u00f6ffentlichte. Obwohl das Gros der schweren Anschuldigungen unhaltbar war, stimmte so manches von dem, was wir schon aus den Presseberichten der 30er Jahre kennen: \u201eDie Firma Heinrich (sic!) Morawa hatte noch von dem Zeitungsbetrieb Goldschmidt (sic!) her eine ganze Reihe von Zeitungsst\u00e4nden in Wien, von denen in- und ausl\u00e4ndische Zeitungen vertrieben wurden. Diese St\u00e4nde waren bald der Sammelpunkt der nationalsozialistischen Stra\u00dfenpropaganda in Wien.\u201c (ebda.) Auf der einen Seite hei\u00dft es (ebda.) in der <em>\u00d6sterreichischen Volksstimme: <\/em>\u201eDie Nazizeit war die gro\u00dfe Zeit Morawas\u201c, auf der anderen Seite, da\u00df aus der Sicht Morawas die Jungfrau zum Kind gekommen war, d.h. die NSDAP sich im Jahre 1938 auf die Firma \u201egest\u00fcrzt\u201c h\u00e4tte, und da\u00df Morawa aus dem Vorstand des Vereins habe ausscheiden m\u00fcssen. Die Wahrheit &#8211; so scheint es &#8211; liegt irgendwo in der Mitte. Tatsache ist, da\u00df er \u201eab Juli 1938\u201c \u201eAnw\u00e4rter der NSDAP\u201c war und da\u00df er am 4. April 1938 zum Unterbevollm\u00e4chtigten f\u00fcr die in der Fachgruppe III der Zwangsgilde der Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler zusammengefa\u00dften Organisationen (Zeitungsgrossisten, Lesezirkelbesitzer und werbende Zeitschriftenh\u00e4ndler) bestellt wurde. Tatsache ist ferner, da\u00df Morawa \u2013 weil er ja 95% des Umsatzes bei Zeitungen und Zeitschriften machte \u2013 im Mai 1939 von der Mitgliedschaft der RSK, Gruppe Buchhandel befreit und im September 1942 in die Fachschaft Handel, Fachgruppe Zwischenhandel von der RSK eingewiesen wurde. 1943 war er \u201esowohl in politischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht vollst\u00e4ndig einwandfrei\u201c. Auch wurde er \u201eAngeh\u00f6riger einer Gliederung der NSDAP\u201c, n\u00e4mlich des NSKK, und als solcher im Sinne der Entnazifizierung schwerer belastet &#8211; wenn er sich dementsprechend \u201eregistriert\u201c h\u00e4tte. Fest steht auch, da\u00df er vor Kriegsende NSDAP-Mitglied wurde (Nr. 6,385.860). Im Juli 1945 meldete sich M. zur Registrierung als Parteianw\u00e4rter an, und vier Monate sp\u00e4ter soll die Entregistrierung durch zwei Instanzen erfolgt sein. Doch hatte er dabei falsche Angaben gemacht. Im Jahre 1974, als M. zusammen mit Rudolf Kremayr, dem das Nationalsozialisten-Gesetz 1947 gleicherma\u00dfen kurzfristig zum Verh\u00e4ngnis wurde, die h\u00f6chste Auszeichnung, die die Republik \u00d6sterreich vergeben kann, das Gro\u00dfe Ehrenzeichen f\u00fcr Verdienste um die Republik \u00d6sterreich, erhielt, hei\u00dft es in einem anerkennenden Bericht im <em>Anzeiger des \u00f6sterreichischen Buchhandels <\/em> (Nr. 17, Anfang September 1974, S. 104): \u201eMehr hingegen [als die Firma selber] noch bedeutet die Pers\u00f6nlichkeit dieses Mannes, der stets besorgt war, eine \u201awei\u00dfe Weste\u2019 zu tragen, obwohl er im Widerstreit der Interessen oft in schweren Situationen immer wieder ausgleichend, beruhigend, vermittelnd, manchmal allerdings auch sehr energisch eingreifen mu\u00dfte.\u201c Im Februar 1946 wurde ein Verfahren gegen M. durch das Landesgericht f\u00fcr Strafsachen Wien eingeleitet, und zwar auf Grund des Verbotsgesetzes (VG), nach \u00a7 8 (unrichtige Angaben anl\u00e4\u00dflich der Registrierungspflicht), \u00a7 10 (Bestimmungen gegen \u201eIllegale\u201c, schwererbelastete Nationalsozialisten und F\u00f6rderer) und \u00a7 11. Er hatte nicht angegeben, Mitglied der NSKK gewesen zu sein. Ein Jahr sp\u00e4ter, im Februar 1947, wurde er wegen Unterlassung der Registrierung verhaftet (S. <em> Neues \u00d6sterreich<\/em>, 27.2.47, S. 3; 28.2.47, S. 2; <em>\u00d6sterr. Volksstimme, <\/em>2.3.47). Da er sich aber im n\u00e4chsten Monat der Nachregistrierung unterzog, wurde das gegen ihn laufende Verfahren im August 1947 eingestellt. M. richtete wenige Tage sp\u00e4ter ein Gnadenansuchen an den Bundespr\u00e4sidenten, zumal das Nationalsozialistengesetz ihn von der F\u00fchrung und Betriebsberechtigung des von ihm geleiteten Unternehmens ausschlo\u00df. Im Februar 1948 wurde ihm die Ausnahmegenehmigung gem\u00e4\u00df \u00a7 27 des Verbotsgesetzes 1947 erteilt. Geraume Zeit vor dem Jahre 2034, n\u00e4mlich 1977, wurde der 100. Geburtstag von Morawa &amp; Co. gefeiert. Zu diesem Kapitel 1934-45 schrieb der<em> Anzeiger des \u00f6sterreichischen Buchhandels<\/em> (Nr. 21, Anfang November 1977, S. 146): \u201eDas innenpolitische Chaos der drei\u00dfiger Jahre, der Anschlu\u00df und der zweite Weltenbrand nagten zwar an der Substanz des Unternehmens, ausl\u00f6schen konnten sie es nicht. Und als man 1945 die \u00c4rmel aufkrempeln und wieder ganz von vorn beginnen mu\u00dfte, herrschte durchaus gerechtfertigte Zuversicht.\u201c Zuversicht, da\u00df einem da nicht zu viel passieren konnte. Morawa starb im November 1982 im 87. Lebensjahr. Das \u201ede mortuis nil nisi bene\u201c erschien im <em> Anzeiger des \u00f6sterreichischen Buchhandels,<\/em> Jg. 11 7, Nr. 21, November 1982, S. 228. Wie es der Zufall haben sollte, wurde ein weiteres einstiges Mitglied der Verwaltungskommission des V.F.F. gleich am selben Tag im Februar 1947 von der Wiener Polizei verhaftet, n\u00e4mlich Bernhard Herzmansky. Er war im M\u00e4rz 1938 von der Gestapo wegen seiner legitimistischen T\u00e4tigkeit (er war Bezirksf\u00fchrer der V.F. und seit dem 1. 7.1933 V.F.-Mitglied) als politisch unzuverl\u00e4ssig nach Dachau \u00fcberf\u00fchrt worden. Bis 1938 war sein Unternehmen eine Einzelfirma gewesen, anschlie\u00dfend in eine Offene Handelsgesellschaft und sodann in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt worden. Herzmansky wurde 1947 beschuldigt, w\u00e4hrend der NS-Zeit einen Arbeiter seines Verlages wegen eines politischen Witzes angezeigt zu haben. Nach Einvernahme durch die Polizei wurde er wieder freigelassen. Es war n\u00e4mlich so, da\u00df H. nach seiner R\u00fcckkehr aus Dachau 1938, wo er drei Monate verbracht hatte, in Wien drei Monate lang in Schutzhaft war und hierauf einen Posten als Kreispropagandaleiter des Reichskolonialbundes (RKB) f\u00fcr den 1. Bezirk bekam. Mittlerweilen war er Pg.-Anw\u00e4rter. Der RKB war eine Organisation Hitlers, die den Zweck hatte, Propaganda f\u00fcr die R\u00fcckgewinnung der Kolonien zu machen. Vor seiner vor\u00fcbergehenden Verhaftung im Fr\u00fchjahr 1947 hatte die <em> Volksstimme <\/em>ihm zwei Artikel gewidmet, die auf seine \u201eVergangenheit\u201c Licht werfen sollten: \u201eVon Otto Habsburg bis zum Horst-Wessel-Lied\/Die Vielseitigkeit eines \u00f6sterreichischen Kulturapostels\u201c (29.8.1946, S. 3) und \u201ePropagandaleiter des Reichskolonialbundes soll \u00d6sterreich in den USA repr\u00e4sentieren\u201c (30.8.1946, S. 3). Frage der Zeitung zum Schlu\u00df: \u201eSoll die Musik des Reichskolonialbundes die Musik des neuen \u00d6sterreich sein?\u201c F\u00fcr den <em>Anzeiger <\/em> war Herzmansky schlicht \u201edas Opfer einer Denunziation\u201c (Nr. 6, 15.3.1947, S. 5). Bernhard Herzmansky, einst Mitglied der Verwaltungskommission des V.F.F., starb am 13.12.1954 im Alter von 66 Jahren.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn23\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn23;\" href=\"#_ftnref23\" target=\"text\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Alle im folgenden zitierten Akten zum V.F.F. stammen, wenn nicht anders vermerkt, aus dem Bestand des BMfHuV. Leider konnte das Protokoll der konstituierenden Sitzung weder in den Best\u00e4nden des BMU noch des BMF noch des BMfHuV gefunden werden. Sonst sind alle Sitzungsprotokolle vorhanden.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn24\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn24;\" href=\"#_ftnref24\" target=\"text\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Siehe die Auflistung der 61 Werkansuchen von 22 Verlegern, die dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Ausschu\u00df des V.F.F. am 3. Juni vorgelegt wurden. Alle genannten Titel scheinen in den tabellenartigen Aufstellungen auf.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn25\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn25;\" href=\"#_ftnref25\" target=\"text\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Laut \u201eProtokoll der Sitzung der Verwaltungskommission am 22. Oktober 1936\u201c. Ausgezahlt waren bereits S 32.893,37; Kassabericht f\u00fcr die Sitzung der Verwaltungskommission des Verlagsf\u00f6rderungsfonds am 19. November 1936. Kassastand zu diesem Zeitpunkt: S 167.031,87. Beide Unterlagen liegen bei BMfHuV, Zl. 111.374-9a\/36.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn26\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn26;\" href=\"#_ftnref26\" target=\"text\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Ebenda, Protokoll, 22. Oktober 1936.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn27\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn27;\" href=\"#_ftnref27\" target=\"text\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> Laut \u201eBericht \u00fcber die Pr\u00fcfung der Gebarung des Verlagsf\u00f6rderungsfonds f\u00fcr das Jahr 1936\u201c, in AVA, BMfHuV, Gesch\u00e4ftszeichen: 568; Grundzahl: 92.535-9a\/1937; Gesch\u00e4ftszahl: 112.719-9a\/37. Auch in: BMF, Finanzarchiv, Grundzahl: 33.083-12\/1937; Zl. 101.956-12\/ 1937. Alle Ausf\u00fchrungen hier \u00fcber die gesamte Gebarung 1936 sind diesem Bericht entnommen.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn28\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn28;\" href=\"#_ftnref28\" target=\"text\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> Finanzarchiv, BMF, Einlageblatt zu FM; Zl. 86.971-12\/1937. \u201eEinsichtsbemerkung des Departements 11. Gegenstand: Amtsveranlassung. Verwaltungskommission des V.F.F. Antrag auf Einf\u00fchrung einer Kulturabgabe.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn29\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn29;\" href=\"#_ftnref29\" target=\"text\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> Alle folgenden Zitate und Details sind dem \u201eProtokoll der Sitzung der Verwaltungskommission des V.F.F. am 22. Oktober 1936\u201c entnommen (BMfHuV, Zl. 111.374-9a\/1936).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn30\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn30;\" href=\"#_ftnref30\" target=\"text\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> Protokoll, ebenda, Blatt 5.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn31\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn31;\" href=\"#_ftnref31\" target=\"text\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> Siehe dazu Finanzarchiv, BMF, 93.752-12\/1936; Gegenstand: Amtsveranlassung betreffend Aufhebung des Verlagsf\u00f6rderungsgesetzes.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn32\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn32;\" href=\"#_ftnref32\" target=\"text\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a> Siehe ebenda: \u201e(&#8230;) \u00dcber Verlangen des h.o. Staatskommiss\u00e4rs wurde im Hinblick auf die ungewisse Zukunft des Fonds die Auszahlung der bereits bewilligten Zusch\u00fcsse vorl\u00e4ufig sistiert.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn33\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn33;\" href=\"#_ftnref33\" target=\"text\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a> Siehe Winters dreiseitiges Schreiben an Herget vom 23.10.1936 (BMfHuV, Zl. 111.374-9a\/1936).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn34\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn34;\" href=\"#_ftnref34\" target=\"text\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a> Siehe den Entwurf des Antrags vom 14.11.1936, der Herget zugesandt wurde (ebenda).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn35\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn35;\" href=\"#_ftnref35\" target=\"text\" name=\"_ftn35\">[35]<\/a> Auf der Tagesordnung dieser Sitzung standen folgende Punkte: Bericht \u00fcber die Kassabewegung, Ansuchen und deren Behandlung, Antrag Herzmansky u. Gen. auf Aufhebung des V.F.F., bzw. Herabsetzung des Fondsbeitrages auf Hundertsatz Null, Richtlinienm\u00e4\u00dfige Behandlung \u00f6sterreichischer \u00dcbersetzer. Bei der Debatte \u00fcber die Aufhebung des Fonds kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Zernatto und N\u00fcchtern (\u201eim Namen der Autoren\u201c) einerseits und Fondsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Wisloschill andererseits. Seit der Auseinandersetzung um einen \u201eSchutz des \u00f6sterreichischen Verlags\u201c mu\u00dfte man ohnehin skeptisch sein, wenn von \u201es\u00e4mtlichen\u201c Buchh\u00e4ndlern, Verlegern, Autoren usw. die Rede war. Das hie\u00df in der Regel, die Betroffenen wurden erst gar nicht gefragt. So auch in diesem Fall. N\u00fcchtern bedauerte es, da\u00df Autoren zu den Vorbesprechungen seitens des Buchhandels wegen Aufhebung des V.F.F. nicht beigezogen wurden. \u201eZernatto verlangt, da\u00df in Hinkunft Besprechungen ohne Zuziehung der Autoren nicht statthaben sollen und dies im Protokolle vermerkt werde.\u201c \u201eIm Namen der Autoren\u201c konnte er den Antrag auf Aufhebung im \u00fcbrigen nicht unterst\u00fctzen. Dies k\u00e4me erst dann in Frage, \u201ewenn ihre W\u00fcnsche bez\u00fcglich der Schaffung einer Kulturabgabe, zu welcher vielleicht Leihbibliotheken und Kino beizusteuern h\u00e4tten, erf\u00fcllt werden\u201c. \u201eKulturabgabe\u201c scheint, wie wir auch sp\u00e4ter sehen werden, eine Art \u201eZeitbazillus\u201c gewesen zu sein. Auch der sp\u00e4tere Bundeskommiss\u00e4r f\u00fcr Kulturpropaganda, Hammerstein-Equord, lieb\u00e4ugelte mit einer solchen Zweckabgabe. Was die Auszahlung von bewilligten Beitr\u00e4gen in diesem Jahr betrifft, so lag nach wie vor der Einspruch des Min-Rat Dr. Vouk vom BMF vor. An sich bef\u00fcrwortete das BMF die Au\u00dferkraftsetzung des Verlagsf\u00f6rderungsgesetzes. Siehe das Schreiben des BMF (Zl. 93.752-12\/1936) vom 14.12.1936 an das BMfHuV (= Zl. 112.674-9a\/1936).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn36\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn36;\" href=\"#_ftnref36\" target=\"text\" name=\"_ftn36\">[36]<\/a> BMfHuV, Zl. 111.374-9a\/1936. Antrag an den Herrn Bundesminister Prof. Dr. Taucher vom 20.11.1936.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn37\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn37;\" href=\"#_ftnref37\" target=\"text\" name=\"_ftn37\">[37]<\/a> AVA, BMU, 24 Gesetze, Fasz. 4.768; Zl. 42.027-1-6b\/1936. Gegenstand: BMfHuV, E. A. 112.030-9a\/36. II. Durchf\u00fchrungsverordnung vom Verlagsf\u00f6rderungsgesetz.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn38\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn38;\" href=\"#_ftnref38\" target=\"text\" name=\"_ftn38\">[38]<\/a> Zur Sistierung siehe die Verordnung des Bundesministers f\u00fcr Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister f\u00fcr Unterricht, betreffend Nichteinhebung des Fondsbeitrages gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Verlagsf\u00f6rderungsgesetz, <em> BGBl. <\/em>Nr. 497\/1935. In: Bundesgesetzblatt 1936, St\u00fcck 100, Nr. 431, ausgegeben am 15. Dezember 1936.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn39\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn39;\" href=\"#_ftnref39\" target=\"text\" name=\"_ftn39\">[39]<\/a> Finanzarchiv, BMF, Zl. 93.752-12\/1936.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn40\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn40;\" href=\"#_ftnref40\" target=\"text\" name=\"_ftn40\">[40]<\/a> BMfHuV, Zl. 112.430-9a\/1936.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn41\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn41;\" href=\"#_ftnref41\" target=\"text\" name=\"_ftn41\">[41]<\/a> Alle aus den Best\u00e4nden des BMfHuV herangezogenen Unterlagen zum V.F.F. im Jahre 1937 haben das Gesch\u00e4ftszeichen 568 und die Grundzahl 92.535-9a\/1937. Der Einfachheit halber wird im folgenden daher nur die Gesch\u00e4ftszahl angegeben. AVA, BMfHuV, Zl. 99.064-9a\/37. Protokoll der Sitzung der V.K. am 6.4.1937, Blatt 1. Es d\u00fcrfte sich um das<em> Jahrbuch der Deutschen Bibliophilen und Literaturfreunde <\/em> handeln, f\u00fcr das bereits Anfang 1936 eine Verg\u00fctung in der H\u00f6he von S 3.000 verlangt wurde.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn42\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn42;\" href=\"#_ftnref42\" target=\"text\" name=\"_ftn42\">[42]<\/a> BMfHuV, Zl. 111.374-9a\/36. Sitzungsprotokoll 22. 10. 1936, Bl. 5.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn43\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn43;\" href=\"#_ftnref43\" target=\"text\" name=\"_ftn43\">[43]<\/a> BMfHuV, Zl. 112.494-9a\/36. Protokoll, Bl. 1.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn44\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn44;\" href=\"#_ftnref44\" target=\"text\" name=\"_ftn44\">[44]<\/a> S. Anm. 41. Protokoll, Bl. 3.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn45\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn45;\" href=\"#_ftnref45\" target=\"text\" name=\"_ftn45\">[45]<\/a> BMfHuV, Zl. 108.393-9a\/37. Protokoll, 24. 9. 1937, Bl. 3.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn46\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn46;\" href=\"#_ftnref46\" target=\"text\" name=\"_ftn46\">[46]<\/a> BMfHuV, Zl. 104.948-9a\/37. Protokoll, 29. 7. 1937, Bl. 1.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn47\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn47;\" href=\"#_ftnref47\" target=\"text\" name=\"_ftn47\">[47]<\/a> S. Anm. 45, Bl. 3.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn48\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn48;\" href=\"#_ftnref48\" target=\"text\" name=\"_ftn48\">[48]<\/a> BMfHuV, Zl. 108.336-9a\/37. Gegenstand: Widmung von S 40.000 aus dem Verlagsf\u00f6rderungsfonds zur Werbung f\u00fcr das \u00f6sterreichische Buch.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn49\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn49;\" href=\"#_ftnref49\" target=\"text\" name=\"_ftn49\">[49]<\/a> Finanzarchiv, BMF, Zl. 82.397-12\/37. Gegenstand: Verlagsf\u00f6rderungsfonds. Werbung f\u00fcr das \u00f6sterreichische Buch.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn50\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn50;\" href=\"#_ftnref50\" target=\"text\" name=\"_ftn50\">[50]<\/a> Siehe das Schreiben von BM Taucher an den Verlagsf\u00f6rderungsfonds, BMfHuV, Zl. 108.336-9a\/37.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn51\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn51;\" href=\"#_ftnref51\" target=\"text\" name=\"_ftn51\">[51]<\/a> Zu dieser Frage auch <em>Anzeiger<\/em>, 78. Jg., Nr. 24, 12. 11. 1937, S. 151.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn52\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn52;\" href=\"#_ftnref52\" target=\"text\" name=\"_ftn52\">[52]<\/a> Finanzarchiv, BMF, Zl. 86.971-12\/1937.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn53\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn53;\" href=\"#_ftnref53\" target=\"text\" name=\"_ftn53\">[53]<\/a> AVA, BMU, 24 Gesetze, Zl. 38.379\/37.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn54\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn54;\" href=\"#_ftnref54\" target=\"text\" name=\"_ftn54\">[54]<\/a> BMfHuV, Zl. 110.675-9a\/37. Min.Rat Herget war f\u00fcr die Beibehaltung des Fonds, denn es galt seiner Ansicht nach \u201e1. den \u00f6sterreichischen Musikverlag zu retten und 2. Geld f\u00fcr gro\u00dfz\u00fcgige Aktionen zur Verf\u00fcgung zu haben\u201c. (Protokoll der Sitzung der V.K. vom 24. 9. 1937, Bl. 3.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn55\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn55;\" href=\"#_ftnref55\" target=\"text\" name=\"_ftn55\">[55]<\/a> Siehe BMU, 24 Gesetze, Zl. 38.374-6b\/37 und BMfHuV, Zl. 110.675-9a\/37.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn56\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn56;\" href=\"#_ftnref56\" target=\"text\" name=\"_ftn56\">[56]<\/a> Archiv, Buchgewerbehaus Wien, V 1937, Mappe 464 (loses Blatt).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn57\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn57;\" href=\"#_ftnref57\" target=\"text\" name=\"_ftn57\">[57]<\/a> Bis 17.2.1938 waren erst S 4.492,71 davon in \u00d6sterreich bereits ausgegeben worden. F\u00fcr eine \u00d6sterreich-Buchausstellung gingen S 2.000 an \u201eNeues Leben\u201c, S\u00a02.492,71 wurden f\u00fcr Plakatierung verwendet. (Kassabericht f\u00fcr die Sitzung am 17. Februar 1938. AVA, BMU, 24 Gesetze, Zl. 5.930-6b\/1938.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn58\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn58;\" href=\"#_ftnref58\" target=\"text\" name=\"_ftn58\">[58]<\/a> Siehe dazu das Protokoll der Sitzung der V.K. des V.F.F. am 17. 2. 1938. (AVA, BMU, 24 Gesetze, Zl. 7.191\/38. Auch in: Finanzarchiv, BMF, Zl. 18.653-12\/38.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn59\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn59;\" href=\"#_ftnref59\" target=\"text\" name=\"_ftn59\">[59]<\/a> BMF, Zl. 18.653-12\/38.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn60\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn60;\" href=\"#_ftnref60\" target=\"text\" name=\"_ftn60\">[60]<\/a> Ebenda, Vermerk der Sektion 1 des BMF vom 26. 3. 1938.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn61\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn61;\" href=\"#_ftnref61\" target=\"text\" name=\"_ftn61\">[61]<\/a> Leider war die Pr\u00e4senzliste in keinem Archivbestand auffindbar.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn62\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn62;\" href=\"#_ftnref62\" target=\"text\" name=\"_ftn62\">[62]<\/a> Protokoll, S. 2. Liegt bei BMfHuV, Gesch\u00e4ftszeichen: 568, Grundzahl: 93.964-9a\/38, Gesch\u00e4ftszahl 99.267-9a\/38. Alle Unterlagen zum V.F.F. f\u00fcr das Jahr 1938 finden sich unter dieser Grundzahl.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn63\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn63;\" href=\"#_ftnref63\" target=\"text\" name=\"_ftn63\">[63]<\/a> Die \u00f6sterreichischen Sortimenter argumentieren, da\u00df sie durch den neuen RM-Umrechnungskurs (1 RM = S 1,50) und die somit eingetretene Lagerentwertung einen Schaden erlitten hatten. Sie hatten zu 1 RM = S 1,70 eingekauft und mu\u00dften die B\u00fccher billiger verkaufen. Das Argument fand bei den Nazi-Stellen kein Geh\u00f6r.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn64\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn64;\" href=\"#_ftnref64\" target=\"text\" name=\"_ftn64\">[64]<\/a> Siehe Schlu\u00dfbericht. Der Reichskommissar f\u00fcr die Wiedervereinigung \u00d6sterreichs mit dem Deutschen Reich. Stab Stillhaltekommissar f\u00fcr Vereine, Organisationen und Verb\u00e4nde. (BMfHuV, Grundzahl 93.964-9a\/38 sowie \u201e\u00dcberpr\u00fcfung und Gebarungsausweise f\u00fcr 1937 und 1938\u201c in: BMF, Zl. 1.418-12\/1939.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn65\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn65;\" href=\"#_ftnref65\" target=\"text\" name=\"_ftn65\">[65]<\/a> Zitiert nach dem Schlu\u00dfbericht, Anm. 64.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn66\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn66;\" href=\"#_ftnref66\" target=\"text\" name=\"_ftn66\">[66]<\/a> BMfHuV, Zl. 102.175-9a\/38.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn67\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn67;\" href=\"#_ftnref67\" target=\"text\" name=\"_ftn67\">[67]<\/a> Ebenda. Schreiben des Ministers f\u00fcr Arbeit und Wirtschaft vom 18.7.1938 an den Stab des Reichskommissars. Dies die Antwort auf ein Schreiben des Reichskommissars vom 14.7.1938 an Minister Fischb\u00f6ck.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn68\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn68;\" href=\"#_ftnref68\" target=\"text\" name=\"_ftn68\">[68]<\/a> BMfHuV, Zl. 102.755-9a\/38. Die Einf\u00fchrung der Reichskulturkammergesetzgebung im Lande \u00d6sterreich erfolgte mit der Verordnung RBGL I, Nr. 90 vom 11.6.1938.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn69\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn69;\" href=\"#_ftnref69\" target=\"text\" name=\"_ftn69\">[69]<\/a> Schreiben Fischb\u00f6cks vom 8.8.1938, BMfHuV, Zl. 103.097-9a\/38.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn70\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn70;\" href=\"#_ftnref70\" target=\"text\" name=\"_ftn70\">[70]<\/a> Schreiben des Reichskommissars f\u00fcr die Wiedervereinigung \u00d6sterreichs mit dem Deutschen Reich, i. A. H. Neuburg, an den Minister f\u00fcr Arbeit und Wirtschaft Fischb\u00f6ck vom 9.8.1938. Liegt bei BMfHuV, Zl. 103.717-9a\/1938.<\/p>\n<h3 id=\"erg1\" class=\"note\">Erg\u00e4nzungen zur Buchver\u00f6ffentlichung von 1985<\/h3>\n<h3 id=\"erg2\" class=\"note\">Illustrationen<\/h3>\n<h6><\/h6>\n<p><strong>Morawa (Goldschmiedt)<\/strong>:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt.jpg\" rel=\"attachment wp-att-2298\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-2298\" src=\"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt.jpg\" alt=\"Goldschmiedt\" width=\"300\" height=\"215\" srcset=\"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt.jpg 2978w, http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt-300x215.jpg 300w, http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt-768x550.jpg 768w, http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt-1024x734.jpg 1024w, http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt-209x150.jpg 209w, http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Goldschmiedt-150x107.jpg 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VIII. Das Verlagsf\u00f6rderungsfondsgesetz 1. Erl\u00e4uterungen des Ministers 2. Debatte im Ministerrat 3. Die Verwaltungskommission (V.K.) des V.F.F.: Die Qual der Wahl a)Die Staatskommiss\u00e4re b) Die Kommission c) Der Fall Karl Berger d) Der Fall Emmerich Morawa &amp; Co. 4. Das erste Gesch\u00e4ftsjahr des Fonds a) Die Gesch\u00e4ftsordnung der V.K. b)\u2026<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/?page_id=123\"><span>Continue reading<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":26,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-123","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/123","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=123"}],"version-history":[{"count":15,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/123\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2299,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/123\/revisions\/2299"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/26"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=123"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}