{"id":128,"date":"2015-09-03T14:03:33","date_gmt":"2015-09-03T12:03:33","guid":{"rendered":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/?page_id=128"},"modified":"2016-01-07T18:37:32","modified_gmt":"2016-01-07T16:37:32","slug":"ix-das-juli-abkommen-1936","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/?page_id=128","title":{"rendered":"IX. Das Juli-Abkommen 1936"},"content":{"rendered":"<h3>\u00a0IX. Das Juli-Abkommen 1936: Beginn des kulturellen &#8222;Anschlusses&#8220;?<\/h3>\n<h6><\/h6>\n<ul class=\"overview\">\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading1\" target=\"_self\">1. Vorgeschichte<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading2\" target=\"_self\">2. Erste Verhandlungen in Wien<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading3\" target=\"_self\">3. Geburt des Ausschusses f\u00fcr kulturelle Angelegenheiten zwischen Deutschland und \u00d6sterreich<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading4\" target=\"_self\">4. Berliner Besuch durch Schmidt<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading5\" target=\"_self\">5. Buchh\u00e4ndler-Bindungen<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading6\" target=\"_self\">6. Die Konstituierung<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading7\" target=\"_self\">7. Exkurs: Die Zulassung von \u201eMein Kampf\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading8\" target=\"_self\">8. Exkurs: Einschleusung von Nationalsozialisten in \u00f6sterreichische Verlage<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading9\" target=\"_self\">9. Die Juli-Verhandlungen 1937<\/a>\n<ul>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading10\" target=\"_self\">a) Die Tagung<\/a><\/li>\n<li class=\"overview\"><a class=\"none\" href=\"#Heading11\" target=\"_self\">b) Weitere Programmpunkte als Forderungen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading1\"><\/a> 1. Vorgeschichte<\/h3>\n<p>Bis 1933 gab es zwischen \u00d6sterreich und Deutschland einen regen, unbehinderten Kulturverkehr. So wurden z.B. \u00f6sterreichische Zeitungen und B\u00fccher ohne politisch-ideologische Hindernisse exportiert und umgekehrt reichsdeutsche Presse- und Verlagserzeugnisse importiert. 1933 trat ein Bruch ein. Es wurde in beiden L\u00e4ndern die \u201eOpposition\u201c sukzessiv ausgeschaltet, und im Deutschen Reich wurden durch die Errichtung von Einzelfachkammern mit Zwangsmitgliedschaft einschlie\u00dflich Zwangsgesinnung Presse- und Verlagswesen zentral gelenkt. Im Juni 1933 war bekanntlich mit dem Verbot der NSDAP in \u00d6sterreich der Verkauf und die Verbreitung von reichsdeutschen Presseerzeugnissen unter Strafe gestellt. Obwohl auch \u00f6sterreichische Publikationen betroffen waren &#8211; man denke an die Zeitungen &#8211; , stammten diese Erzeugnisse so gut wie ausschlie\u00dflich aus dem Deutschen Reich, und somit war das \u00f6sterreichische Verbot de facto gegen Nazi-Deutschland gerichtet. Anders der Natur nach die Verbote in Deutschland, die den Kriterien nach B\u00fccher \u00f6sterreichischer Schriftsteller bzw. Werke \u00f6sterreichischer Verlage betrafen, nicht aber <em>\u00f6sterreichische <\/em>Autoren oder Verlagswerke schlechthin.<\/p>\n<p>Wie wir bereits gesehen haben, erreichte die B\u00fccherproduktion in Deutschland wie in \u00d6sterreich ihren Tiefpunkt im folgenden Jahr, also 1934. 1935 zeigte sich ein leichter Aufw\u00e4rtstrend, aber auch unter Ber\u00fccksichtigung anderer Marktfaktoren (wirtschaftliche Lage usw.) war nicht zu \u00fcbersehen, da\u00df die Ausschaltung des als \u201eunerw\u00fcnscht\u201c und \u201esch\u00e4dlich\u201c apostrophierten Schrifttums und die F\u00f6rderung von Werken nationalsozialistischen Geistes nicht zur erw\u00fcnschten Ankurbelung des Absatzes f\u00fchrten. So wurde die Idee geboren, die Exportf\u00f6rderung auch auf B\u00fccher auszudehnen. Wie das Buchdumping funktionierte, haben wir bereits erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Inzwischen waren in \u00d6sterreich mehrere hundert reichsdeutsche B\u00fccher, Brosch\u00fcren, Flugschriften, Kalender usw. auf Grund des Bundesgesetzes vom Juni 1933 (NSDAP) verboten worden.<\/p>\n<p>Ungef\u00e4hr zur gleichen Zeit, d.h. im Sommer 1935, als man \u00fcber die 25%ige Preissenkung in \u00d6sterreich f\u00fcr reichsdeutsche Verlagserzeugnisse verhandelte, war in Wien bekannt geworden, da\u00df der deutsche Gesandte in Wien, Franz von Papen, der Regierung Schuschnigg Vorschl\u00e4ge gemacht hatte, die zu einer Verst\u00e4ndigung zwischen Deutschland und \u00d6sterreich f\u00fchren sollten. Diese Vorschl\u00e4ge im Auftrage Hitlers enthielten im wesentlichen dieselben Bestimmungen, die ein Jahr sp\u00e4ter Teile des Juli-Abkommens und\/oder des sog. \u201eGentlemen-Agreement\u201c werden sollten. Das Angebot umfa\u00dfte einen \u201eNichtangriffspakt\u201c f\u00fcr die Dauer von zehn Jahren, Aufhebung der sog. \u201eTausendmarksperre\u201c, Beg\u00fcnstigungen f\u00fcr \u00d6sterreich f\u00fcr seinen Export nach Deutschland und Meistbeg\u00fcnstigung in allen Clearingabkommen.<\/p>\n<p>In dieser \u201epers\u00f6nlichen Studie\u201c zur Frage der Entspannung, die von Papen dem damaligen Bundesminister f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, Berger-Waldenegg, am 11. Juli 1935 \u00fcbermittelte, sollte, was die Presse betrifft, folgendes zwischen beiden L\u00e4ndern vereinbart werden:<\/p>\n<p class=\"zitat\">a) S\u00e4mtliche f\u00fcr die Bildung der \u00f6ffentlichen Meinung ma\u00dfgeblichen Faktoren beider L\u00e4nder sollen der Aufgabe dienen, die gegenseitigen Beziehungen wieder normal und freundschaftlich zu gestalten. Beide Teile werden daher mit allem Nachdruck ihre Presse in dem Sinne beeinflussen, da\u00df etwaige Empfindlichkeiten der Gegenseite in jeder Weise zu ber\u00fccksichtigen und zu schonen sind und ferner, nach der positiven Seite hin, Verst\u00e4ndnis f\u00fcr ein friedliches, die gesamtdeutschen Interessen f\u00f6rderndes freundnachbarliches Zusammenleben zu wecken ist.<a style=\"mso-footnote-id: ftn1;\" href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><span class=\"reference\">[1]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Auch sollte \u00d6sterreich zusagen, \u201ehinsichtlich der Emigrantenpresse Schritte zu unternehmen, die sich aus dem Sinn und Inhalt der gegenw\u00e4rtigen Vereinbarung ergeben\u201c. (ebda.) Aber nicht nur im Bereich der Presse sollte \u00d6sterreich nach von Papens Vorstellungen auf den deutschen Kurs schwenken und diese somit \u201egleichschalten\u201c. Auch auf dem Gebiet des Funkwesens und der Programmgestaltung der Theater in beiden L\u00e4ndern sollte in beiderseitiger \u00dcbereinstimmung vorgegangen werden, was einen nicht geringen Eingriff in die in \u00d6sterreich ohnehin nur bedingt herrschende journalistische und k\u00fcnstlerische Freiheit bedeutet h\u00e4tte. Eine Zusage in diesen Punkten h\u00e4tte den sofortigen kulturellen \u201eAnschlu\u00df\u201c und die sofortige Aufgabe jeglicher Eigenst\u00e4ndigkeit zur Folge gehabt.<\/p>\n<p>Von Papen regte schon im Juli 1935 \u201edie generelle Aufhebung s\u00e4mtlicher von beiden Seiten ausgesprochener Zeitungsverbote\u201c (ebda.) an, die ehebaldigst in Aussicht genommen werden sollte. \u201eZwecks Vorbereitung dieses Zustandes\u201c sollte die \u00f6sterreichische Regierung eine Reihe von deutschen, die deutsche Regierung eine Reihe von verbotenen \u00f6sterreichischen Zeitungen zur Verbreitung wieder zulassen. Von der Aufhebung von B\u00fccherverboten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede gewesen.<\/p>\n<p>Die Situation auf der Zeitungsfront hatte sich durch das fortw\u00e4hrende Hick-Hack zwischen reichsdeutschen und \u00f6sterreichischen Zeitungen wesentlich verschlechtert. Selbst das \u201ePresse\u00fcbereinkommen\u201c, das von Papen und Berger-Waldenegg Ende August 1935 in Form eines vereinbarten Kommuniqu\u00e9s geschlossen worden war, wurde deshalb auch als nicht mehr in Kraft stehend bezeichnet. Umso dringender m\u00fc\u00dfte eine Regelung der Pressefrage erschienen sein.<\/p>\n<p>Ein \u201eReferentenentwurf\u201c des \u00f6sterreichischen Bundesministers bildete so dann die zweite Phase der \u201eEntspannungsbesprechungen\u201c. Dieser \u00f6sterreichische Gegenentwurf zur zitierten \u201epers\u00f6nlichen Studie\u201c Papens wurde dem deutschen Gesandten am 1. Oktober 1935 \u00fcbermittelt. Er zeigt, da\u00df die \u00f6sterreichische Regierung keineswegs bereit oder gewillt war, derart schwere Eingriffe in das heimische Pressewesen zu gestatten. Statt dessen war man \u00f6sterreichischerseits zu einer Vereinbarung bereit, nach der<\/p>\n<p class=\"zitat\">beide Teile (&#8230;) auf die Presse ihres Landes in dem Sinne Einflu\u00df nehmen [werden], da\u00df sie sich jeder politischen Einwirkung auf die Verh\u00e4ltnisse im anderen Lande enthalte und ihre sachliche Kritik an den Verh\u00e4ltnissen im anderen Lande auf ein Ma\u00df beschr\u00e4nke, das auf die \u00d6ffentlichkeit des anderen Landes nicht verletzend wirke. Diese Verpflichtung bezieht sich auch auf die Emigrantenpresse in beiden L\u00e4ndern. Seitens beider Teile wird der allm\u00e4hliche Abbau der Verbote hinsichtlich des Importes der Zeitungen und Druckerzeugnisse des anderen Teiles, nach Ma\u00dfgabe der jeweils durch dieses \u00dcbereinkommen erzielten Entspannung im gegenseitigen Verh\u00e4ltnis, in Aussicht genommen. (ebda., S. 478)<\/p>\n<p>Somit wurde von \u00d6sterreich indirekt die Frage des B\u00fccherverkehrs (\u201eDruckerzeugnisse\u201c) erstmal ins Spiel gebracht. Aber auch im Bereich Funk-, Film-, Nachrichten- und Theaterwesen bestand keine Bereitschaft, dieses mit Deutschland gleichzuschalten. Es sollten sich lediglich beide Teile verpflichten, in diesen Belangen \u201esogleich von jeder aggressiven Verwendung gegen den anderen Teil (&#8230;) Abstand zu nehmen\u201c.<\/p>\n<p>Die beiderseitigen Zusagen bzw. Konzessionen waren klarerweise keineswegs gleichen Gewichts. Die zentrale Lenkung der Presse war in Deutschland bereits ein Zustand, ein Zustand, der in \u00d6sterreich &#8211; trotz der drastisch eingeschr\u00e4nkten Pressefreiheit und Ausschaltung einer regierungsoppositionellen Presse &#8211; erst geschaffen werden mu\u00dfte. Und trotz \u201ePresse\u00fcbereinkommen\u201c gab es Entgleisungen in gewissen Wiener Boulevardzeitungen, \u00fcber die man in der Regierung keineswegs gl\u00fccklich war. Zahlenm\u00e4\u00dfig standen sie jedoch in keinem Verh\u00e4ltnis zu den Entgleisungen reichsdeutscher Zeitungen.<\/p>\n<p>Als am 20. Juni 1936 Gesandter von Papen dem \u00f6sterreichischen Bundeskanzler den Entwurf eines \u00dcbereinkommens zukommen lie\u00df, trat die Regelung von B\u00fccher- und Pressefragen, die sich im allgemeinen auf die vorj\u00e4hrigen Studien st\u00fctzte, in ein konkretes Stadium.<\/p>\n<p>Was die Vereinbarung \u00fcber \u201ePresse\u201c betrifft, so blieb der Passus dem \u00f6sterreichischen Gegenentwurf vom 1. Oktober 1935 v\u00f6llig gleich. Aber erst in den Einzelabmachungen des auf reichsdeutschen Wunsch geheimzuhaltenden \u201eGentlemen-Agreement\u201c, das Hitler und Schuschnigg am 11. Juli 1936 in M\u00fcnchen unterzeichneten, ist ausdr\u00fccklich von B\u00fcchern die Rede. Unter Punkt 11 des \u201eGentlemen-Agreement\u201c (Gegenseitige kulturelle Beziehungen) wird also folgendes vereinbart:<\/p>\n<p class=\"zitat\">S\u00e4mtliche f\u00fcr die Bildung der \u00f6ffentlichen Meinung ma\u00dfgeblichen Faktoren beider L\u00e4nder sollen der Aufgabe dienen, die gegenseitigen Beziehungen wieder normal und freundschaftlich zu gestalten. Aus dem Gedanken der Zugeh\u00f6rigkeit beider Staaten zum deutschen Kulturkreise verpflichten sich beide Teile, sogleich von jeder aggressiven Verwendung im Funk-, Film-, Nachrichten- und Theaterwesen gegen den anderen Teil Abstand zu nehmen. Ein schrittweiser Abbau der gegenw\u00e4rtig bestehenden Behinderungen im Austauschverkehr wird auf Grund vollkommenen Reziprozit\u00e4t in Aussicht genommen. Bez\u00fcglich des Absatzes von Werken beiderseitiger Autoren auf dem Gebiete des anderen Teiles werden \u2013 insoweit sie den Gesetzen des Bezugslandes entsprechen \u2013 alle Behinderungen beseitigt. (ebda., S. 480)<\/p>\n<p>Da die Presse mit der B\u00fccherfrage stets verquickt war, w\u00e4re es interessant festzuhalten, welche sofortige Wirkung das \u201eGentlemen-Agreement\u201c vom 11. Juli 1936 in <em>dieser <\/em>Angelegenheit eigentlich hatte. Die \u00f6sterreichische Regierung erkl\u00e4rte sich bereit, nachstehende in Deutschland erscheinenden Zeitungen zur Einfuhr bzw. Verbreitung in \u00d6sterreich zuzulassen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Berliner B\u00f6rsen-Zeitung<br \/>\nBerliner Tageblatt<br \/>\nDeutsche Allgemeine Zeitung<br \/>\nLeipziger Neueste Nachrichten<br \/>\nEssener National-Zeitung<\/p>\n<p>Deutscherseits erkl\u00e4rte man sich bereit, folgende, bislang im Deutschen Reich verbotenen \u00f6sterreichischen Bl\u00e4tter wieder zuzulassen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Amtliche Wiener Zeitung<br \/>\nNeues Wiener Journal<br \/>\nVolkszeitung<br \/>\nGrazer Tagespost<br \/>\nLinzer Tagespost<\/p>\n<p>In der Liste der wiederzugelassenen deutschen Zeitungen f\u00e4llt eine Zeitung durch ihre Abwesenheit auf, n\u00e4mlich der <em>V\u00f6lkische Beobachter. <\/em>Dieser blieb vom (legalen) Vertrieb in \u00d6sterreich ausgeschlossen. Dazu erz\u00e4hlt der damalige Bundeskanzler Kurt Schuschnigg im Jahre 1947:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Dieser von uns geforderte Ausschlu\u00df des \u201eV\u00f6lkischen Beobachters\u201c war der Grund, warum wir die \u201eEssener Nationalzeitung\u201c zulassen mu\u00dften, was ohne Kenntnis dieses Grundes im In- und Ausland niemand verstanden hat. (ebda., S. 593 f.)<\/p>\n<p>En passant kann man anf\u00fcgen, da\u00df die <em>Essener National-Zeitung <\/em>in ihrer geifernden Nazi-Tonart f\u00fcr den <em>V\u00f6lkischen Beobachter <\/em>ein durchaus gleichwertiger Ersatz war, der zu wiederholten Malen bis 1938 Anla\u00df zu Protesten der \u00f6sterreichischen Presse gab, die ein neuerliches Verbot verlangte.<\/p>\n<p>Der eine Satz zur Frage B\u00fccherabsatz im Gentlemen-Agreement war so allgemein und unverbindlich formuliert, da\u00df er nur als Basis f\u00fcr weitere Verhandlungen verstanden werden konnte. Die \u201eBeseitigung\u201c von \u201eallen Behinderungen\u201c, die nicht n\u00e4her spezifiziert wurden, wurde wiederum davon abh\u00e4ngig gemacht, da\u00df die Werke den \u201eGesetzen des Bezugslandes\u201c entsprachen. Es dr\u00e4ngt sich die Frage auf, was da f\u00fcr ein Verhandlungsspielraum \u00fcbrigblieb. Scheinbar keiner. \u201eBehinderung\u201c war zu diesem Zeitpunkt noch vorwiegend mit \u201eVerbreitungsverbot\u201c synonym.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading2\"><\/a> 2. Erste Verhandlungen in Wien<\/h3>\n<p>Zwecks der Besprechung \u00fcber die Durchf\u00fchrung gewisser Einzelfragen aus dem Abkommen vom 11. Juli 1936 kam es zun\u00e4chst am 21. Juli zu einer Unterredung des Bundeskanzlers Schuschnigg und des soeben ernannten Staatssekret\u00e4rs f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, Dr. Guido Schmidt, mit dem deutschen Gesandten von Papen in Wien. Die B\u00fccherfrage ist \u2013 nach dem Protokoll zu schlie\u00dfen \u2013 noch nicht angeschnitten worden, wohl weil es eine Reihe von Separatabmachungen gab, wie z.B. (Regelung der) Behandlung der Reichsdeutschen in \u00d6sterreich, die Emigrantenfrage, Hoheitszeichen und Nationalhymnen, wirtschaftliche Beziehungen, Reiseverkehr, Au\u00dfenpolitik usw., deren Regelung vordringlicher war.<\/p>\n<p>Am n\u00e4chsten Tag fand im Bundeskanzleramt (Ausw. Angelegenheiten) eine interministerielle Besprechung unter dem Vorsitz von Dr. Guido Schmidt statt, an der u.a. Vertreter des Unterrichts-Ministeriums (Dr. Wilhelm Wolf), des BMfHuV, des Bundespressedienstes (Ges. Eduard Ludwig), der Vaterl\u00e4ndischen Front, des Au\u00dfenamtes sowie Oberst Walter Adam, Leiter des Bundeskommissariats f\u00fcr Heimatdienst, teilnahmen. Im Hinblick auf die Durchf\u00fchrung des \u00f6sterreichisch-deutschen Abkommens wurden vier Fragen behandelt: 1) Filmfragen 2) Theaterwesen 3) Schrifttum und 4) Bildende Kunst.<\/p>\n<p>Aus Sachgr\u00fcnden befassen wir uns hier ausschlie\u00dflich mit der Frage \u201eSchrifttum\u201c. Zun\u00e4chst eine vollst\u00e4ndige Wiedergabe des diesbez\u00fcglichen Protokolls:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Der Staatssekret\u00e4r bemerkte einleitend, da\u00df hier eine Scheidung zwischen politischem und belletristischem Schrifttum stattfinden m\u00fcsse und er mit Papen dahin einig sei, da\u00df politisches Schrifttum nach M\u00f6glichkeit ausgeschaltet werden soll. Es entspann sich sodann eine Diskussion \u00fcber die Frage der Behandlung der bisher zugelassenen anti-nazistischen B\u00fccher und der k\u00fcnftigen Behandlungen \u00e4hnlicher Produkte. Hierzu bemerkte Gesandter Ludwig, da\u00df es sich da gr\u00f6\u00dftenteils nicht um \u00f6sterreichische Produktion, sondern um politische B\u00fccher franz\u00f6sischer, englischer und auch italienischer Produktion handle, die vom \u00f6sterreichischen Markt auszuschlie\u00dfen die schwersten Repressalien in den erw\u00e4hnten L\u00e4ndern hervorrufen k\u00f6nnte. Eine Erleichterung biete die Tatsache, da\u00df ja in \u00d6sterreich an sich der B\u00fccherabsatz ein \u00e4u\u00dferst beschr\u00e4nkter sei. Oberst Adam brachte hierauf die an ihn gerichtete Anfrage eines Schweizer Verlages wegen Neuauflage gewisser in \u00d6sterreich zugelassener anti-nazistischer B\u00fccher (insbesondere Konrad Heiden) vor. Der Herr Staatssekret\u00e4r stellt hierauf fest, da\u00df alles was bisher in \u00d6sterreich zugelassen war, auch in Hinkunft nicht aus dem Verkehr gezogen werden k\u00f6nne, es sich daher blo\u00df darum handeln k\u00f6nne, auf solche Anfragen zu antworten, da\u00df in Hinkunft Invektiven gegen deutsche Regierungsmitglieder und verletzende kritische Darstellungen enthaltende politische B\u00fccher zum Vertrieb in \u00d6sterreich nicht garantiert zugelassen werden k\u00f6nnten. Ausgeschlossen bleibt selbstverst\u00e4ndlich auch in Hinkunft alles was der nationalsozialistischen Ideologie dient. Anderseits m\u00fc\u00dften in \u00d6sterreich solche B\u00fccher zugelassen werden, die der St\u00fctzung unserer Ideologie gegen den Nationalsozialismus dienen sollen. Ber\u00fchrt wurden ferner noch Einzelfragen, wie antisemitische Schriften und dgl. Schlie\u00dflich wurde festgestellt, da\u00df auch bez\u00fcglich der Zulassung zur Verbreitung sowohl politischer als auch belletristischer B\u00fccher die bisherigen Gesichtspunkte aufrecht zu bleiben h\u00e4tten, zumal eine B\u00fccherzensur nicht nur rechtlich nicht besteht und nicht eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnte, sondern auch in Praxis mangels des Apparates kaum in Erw\u00e4gung gezogen werden kann. Es wird daher auch in Zukunft dabei bleiben, da\u00df die unserer Weltanschauung abtr\u00e4glichen Produkte politischer wie belletristischer Natur von Fall zu Fall gewissenhaft durch die bisher berufenen Stellen d.i. Generaldirektion GD 2, Pressepolizei der Bundespolizeidirektion Wien, Bundespressedienst und Abteilung 13 pol. gepr\u00fcft und gegebenenfalls vom Vertrieb ausgeschlossen werden k\u00f6nnen.<a style=\"mso-footnote-id: ftn2;\" href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><span class=\"reference\">[2]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Das Protokoll ist in mancher Hinsicht h\u00f6chst interessant: die hier er\u00f6rterten Standpunkte stehen in Widerspruch zu zeitgen\u00f6ssischen und heutigen Ansichten \u00fcber die Politik, die die \u00f6sterreichische Regierung damals hinsichtlich der B\u00fccherverbote betrieb.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[3]<\/span><\/a> Das ist weder eine Verkl\u00e4rung noch eine Verteidigung, sondern blo\u00df die Feststellung einer Tatsache. Freilich war in dieser Kl\u00e4rung so manches Ungereimte, wie etwa die Zulassung von Werken, die sich gegen den Nationalsozialismus richteten. Vieles von dem war schon l\u00e4ngst verboten worden! Bemerkenswert ist an dieser Festlegung der \u00f6sterreichischen Marschroute vieles mehr. \u201ePolitisches Schrifttum\u201c sollte zwar nach M\u00f6glichkeit ausgeschaltet werden, aber diese Zielvorstellung blieb utopisch, denn &#8211; wir eilen den Ereignissen voraus &#8211; auf belletristisches Schrifttum kam man in den folgenden 1\u00bd Jahren kein einziges Mal zu sprechen! Aus dem Protokoll geht hervor, da\u00df man in \u00d6sterreich \u00fcber keinen gro\u00dfangelegten Zensurapparat verf\u00fcgte und da\u00df man ganz im Gegensatz zum Dritten Reich eine Ad-hoc-Vorgangsweise pflegte, nach der Druckwerke \u201evon Fall zu Fall\u201c gepr\u00fcft wurden. Mehr zur Verbotspraxis an sp\u00e4terer Stelle.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading3\"><\/a> 3. Geburt des Ausschusses f\u00fcr kulturelle Angelegenheiten zwischen Deutschland und \u00d6sterreich<\/h3>\n<p>Wie der Passus im \u201eGentlemen-Agreement\u201c betreffend Beseitigung der Behinderungen im B\u00fccherverkehr lie\u00dfen auch die Standpunkte, die nun bei der interministeriellen Besprechung festgelegt wurden, nicht allzuviel Spielraum offen. Sie brachten die \u00f6sterreichische Seite einer praktischen Durchf\u00fchrung dieser Einzelfrage keineswegs n\u00e4her.<\/p>\n<p>Die Deutsche Gesandtschaft und Gesandter Papen erwiesen sich als die treibende Kraft hinter der Durchf\u00fchrung und brachten die \u00f6sterreichische Seite des \u00f6fteren in Zugzwang. Am 23. September 1936 \u00fcbermittelte die Deutsche Gesandtschaft ein Verbalnote an das BKA (AA), um die praktische Durchf\u00fchrung endlich in die Wege zu leiten. Es wurde folgender Vorschlag gemacht:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Beide Regierungen lassen vollst\u00e4ndige Listen der im Gebiete des anderen Teiles erschienenen und im eigenen Gebiete verbotenen Literatur herstellen. Auf Grund dieser gegenseitig auszutauschenden Listen w\u00fcrden sodann Verhandlungen \u00fcber den reziproken Abbau der B\u00fccherverbote aufzunehmen sein. Diese Verhandlungen w\u00e4ren zweckm\u00e4\u00dfigerweise zwischen den Vertretern der beiderseits zust\u00e4ndigen inneren Beh\u00f6rden unmittelbar zu f\u00fchren.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die Deutsche Gesandtschaft wird gleichzeitig an die zust\u00e4ndige deutsche Beh\u00f6rde mit der Bitte um Anfertigung der deutschen Verbotsliste herantreten. Sie w\u00e4re dankbar, wenn das Bundeskanzleramt, Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten, den Vorschlag im Benehmen mit den zust\u00e4ndigen inneren Beh\u00f6rden pr\u00fcfen und bei positiver Stellungnahme die Aufstellung der erw\u00e4hnten Verbotsliste sogleich veranlassen wollte. F\u00fcr eine m\u00f6glichst baldige Mitteilung \u00fcber die dortige Entscheidung w\u00e4re die Deutsche Gesandtschaft zu Dank verbunden.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Wien, den 23. September 1936.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[4]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Den Anfang der \u201eNormalisierung\u201c des B\u00fccherverkehrs sollten also der Austausch von Verbotslisten und Verhandlungen \u00fcber den reziproken Abbau der Verbote machen. Die reichsdeutsche Vorstellung kam den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden h\u00f6chst ungelegen, vor allem in Hinblick auf die administrativen Schwierigkeiten, die damit verbunden waren. Die internen Reaktionen auf den Vorschlag der Deutschen Gesandtschaft betreffend verbotener Literatur gew\u00e4hren uns einen aufschlu\u00dfreichen Einblick in die Mechanik der Verbote. Sie zeigen, wie wenig der \u201eApparat\u201c auf die deutsche Anregung vorbereitet war und wieso die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden die causa ausgesprochen \u201edilatorisch\u201c behandelten.<\/p>\n<p>\u201eListen-F\u00fchrer\u201c in Sachen verbotener Druckwerke in \u00d6sterreich war, wie bereits angef\u00fchrt, die Bundes-Polizeidirektion Wien (Pre\u00dfb\u00fcro). Von ihr stammten die zwei betreffenden Listen von B\u00fcchern, die von der Verbreitung in \u00d6sterreich ausgeschlossen waren und in Deutschland erschienen: die Liste 1 (verbotene Propagandat\u00e4tigkeit f\u00fcr die NSDAP) und die Liste der wegen des \u201eTraditionsschutzgesetzes\u201c verbotenen B\u00fccher. (Von diesen waren nicht alle reichsdeutschen Ursprungs!) Auf dem Einsichtsweg wurde der langj\u00e4hrige Leiter (bis Anfang J\u00e4nner 1937) des staatlichen Bundespressedienstes, Eduard Ludwig, um eine Stellungnahme zum deutschen Vorschlag gebeten. Dazu Ludwig:<\/p>\n<p class=\"zitat\">(&#8230;) Zu bemerken ist, da\u00df nur der geringste Teil der im Verzeichnis angef\u00fchrten B\u00fccher bei der Polizeidirektion Wien vorhanden ist, da folgende Praxis ge\u00fcbt wird: Die Zoll\u00e4mter \u00fcbermitteln B\u00fccher, die ihnen bedenklich erscheinen, dem Pressb\u00fcro der Polizeidirektion Wien. Dort werden die Druckwerke gelesen, die inkriminierten Stellen durch Einlegen von Papierstreifen kenntlich gemacht. Es erfolgt dann durch die Polizeidirektion selbst\u00e4ndig, oder im Einvernehmen mit den ma\u00dfgeblichen Stellen des Bundeskanzleramtes entweder eine Freigabe oder die Erlassung eines Verbreitungsverbotes. Das Exemplar wird zur\u00fcckgestellt und bei Verh\u00e4ngung eines Verbreitungsverbotes die gesamte Sendung mit dem Belegexemplar wieder ins Ausland zur\u00fcckgeschickt, damit der Buchhandel keinerlei Sch\u00e4digung erleidet. Es w\u00e4re zu bemerken, da\u00df die Handhabung der Verbreitungsverbote sehr vorsichtig geschah, so da\u00df von den vielen hundert Verboten nach Beschaffung der Werke und neuerlicher Durchsicht &#8211; was einen ziemlichen Aufwand an Zeit beanspruchen w\u00fcrde &#8211; nur sehr wenige Verbote aufgehoben werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Als gangbar erwiese sich der Weg, da\u00df von deutscher Seite in jedem einzelnen Fall ein Antrag auf die Aufhebung eines bestimmten verbotenen Werkes gestellt w\u00fcrde, so da\u00df die rein technische Manipulation sich wesentlich erleichtern w\u00fcrde, zumal an der Verbreitung sicherlich zahlreicher Werke heute vielleicht kein Interesse mehr besteht.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Wien, am 8. Oktober 1936.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Ludwig<a style=\"mso-footnote-id: ftn5;\" href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\"><span class=\"reference\">[5]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Fazit des Vermerks: es lohne sich nicht, wieder von vorne mit der neuerlichen Pr\u00fcfung aller bereits verbotenen Werke anzufangen. Die Deutschen sollten Antr\u00e4ge auf Wiederzulassung einzelner Werke stellen. Auch das Staatspolizeiliche B\u00fcro der Generaldirektion f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit wurde von Abt. 13 pol. des BKA um eine Stellungnahme gebeten,<\/p>\n<p class=\"zitat\">gegebenenfalls die erforderlich erscheinenden Veranlassungen zu treffen und die der Deutschen Gesandtschaft zu erteilende Antwort hierher bekanntgeben zu wollen. Beigef\u00fcgt wird, da\u00df nach h.o. Beurteilung der Sachlage auf den Vorschlag der Deutschen Gesandtschaft eingegangen werden k\u00f6nnte und da\u00df daher Dr. Sobek vom h.o. Bundespressedienst bereits angewiesen wurde, sich behufs Aufstellung eines kleinen Komitees zwecks Anfertigung der in Frage kommenden Liste mit dem Staatspolizeilichen B\u00fcro pers\u00f6nlich in Verbindung zu setzen.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Der Generalsekret\u00e4r:<a style=\"mso-footnote-id: ftn6;\" href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\"><span class=\"reference\">[6]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Die Abteilung GD 2 im Einvernehmen mit dem Staatspolizeilichen B\u00fcro war allerdings der Meinung, \u201eda\u00df die Anregungen der Gesandtschaft in der vorliegenden Form keine geeignete Grundlage f\u00fcr die weitere Behandlung der Frage bilden k\u00f6nnen\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn7;\" href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\"><span class=\"reference\">[7]<\/span><\/a> Hier der vollst\u00e4ndige Wortlaut der weiteren Stellungnahme:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Vor allem ist darauf zu verweisen, da\u00df Verbote im eigentlichen Sinn des Wortes von den verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht h\u00e4ufigen F\u00e4llen der Anwendung des Gesetzes BGBl. Nr. 214\/35 [&#8222;Schutz des Ansehens \u00d6sterreichs&#8220;] abgesehen &#8211; f\u00fcr B\u00fccher \u00fcberhaupt nicht erlassen wurden, da sich alle derartigen Gesetze nur auf Zeitungen beziehen.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die Unterdr\u00fcckung der Propagandaliteratur ist vielmehr in der Weise erfolgt, da\u00df bei der Bundespolizeidirektion Wien eine Evidenz solcher Werke gef\u00fchrt wird, in welche sowohl <em>beschlagnahmte<\/em> als auch solche B\u00fccher aufgenommen wurden, die auf Grund einer nach Vorlage aus Interessentenkreisen vorgenommenen Pr\u00fcfung als ungeeignet befunden wurden. Ein gro\u00dfer Teil dieser B\u00fccher steht \u00fcberhaupt nicht zur Verf\u00fcgung, da sie nach Klassifizierung durch die Polizeidirektion seitens der Firmen nach Deutschland r\u00fcckgesendet wurden.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Aus dem Gesagten ergibt sich, da\u00df die erw\u00e4hnte Evidenz \u00fcberhaupt keine Grundlage f\u00fcr die Amtierung eines Komitees bilden kann, da \u2013 abgesehen von der \u00fcberdies kaum m\u00f6glichen \u00dcberpr\u00fcfung einer derartigen Anzahl von B\u00fcchern \u2013 auch die beanstandeten Stellen naturgem\u00e4\u00df nicht vorgemerkt werden konnten und daher eine neuerliche vollst\u00e4ndige Durchsicht erforderlich w\u00e4re.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die Abteilung GD 2 h\u00e4lt eine neuerliche Pr\u00fcfung dieser Werke auch aus dem Grunde f\u00fcr durchaus entbehrlich, da eine Zulassung des allergr\u00f6\u00dften Teiles derselben aus staatspolizeilichen Gr\u00fcnden nicht in Betracht kommt und ersucht daher die Angelegenheit dilatorisch zu behandeln.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Allenfalls k\u00f6nnte eine Intervention der deutschen Gesandtschaft um Zulassung einzelner Werke in Behandlung gezogen werden. Hiebei h\u00e4tte die Gesandtschaft jedoch unbedingt mindestens ein Belegexemplar des betreffenden Buches anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"zitat\">12. Oktober 1936.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Pfeifer.<\/p>\n<p>Die Angelegenheit wurde &#8211; im Sinne Pfeifers &#8211; wahrhaftig, wie es in der Diplomatensprache hei\u00dft &#8211; \u201edilatorisch\u201c behandelt. Man spielte den Ball zun\u00e4chst intern an die Deutschen zur\u00fcck, indem man die Zulassung einzelner Werke in Aussicht stellte, die neuerliche Behandlung von der \u00dcbermittlung von mindestens einem Belegexemplar abh\u00e4ngig machte. Und daran sollte es &#8211; aus deutscher Sicht &#8211; auch nicht scheitern! Nur erfuhr sie vorerst nichts davon.<\/p>\n<p>Man gewann fast auf den Tag genau acht Monate Zeit, und diese auf Zeitgewinn ausgerichtete Politik entsprach den Vorstellungen Schuschniggs, wie er sie im Hochverratsproze\u00df 1947 erl\u00e4uterte. Im Juni 1937 beehrte sich die Gesandtschaft in Wien, mehrere Kisten (!) mit Belegexemplaren der in der Liste 1 der in \u00d6sterreich verbotenen reichsdeutschen B\u00fccher, Kalender usw., deren Verbreitungsverbot aufgehoben werden sollte, zu \u00fcbermitteln. Am 12. Juni wurden die Kisten vom BKA (AA), wohin sie zuerst geliefert worden waren, zur Generaldirektion transportiert. Dort blieben sie nicht lange liegen, da das B\u00fcro keinesfalls in der Lage war, die B\u00fccher durchzusehen. Endstation f\u00fcr diese Kisten war letztlich das Pre\u00dfb\u00fcro der Polizeidirektion Wien. Aber wir eilen den Ereignissen gewisserma\u00dfen voraus.<\/p>\n<p>Auch das Au\u00dfenamt nahm in einem (nicht datierten) Aktenvermerk zum deutschen Vorschlag Stellung, der im wesentlichen die Ausf\u00fchrungen in den beiden zitierten Vermerken \u00fcbernahm: ein Entsprechen w\u00fcrde \u201eeine praktisch undurchf\u00fchrbare neuerliche vollst\u00e4ndige Durchsicht der beanstandeten B\u00fccher, deren Zahl weit \u00fcber 600 betr\u00e4gt, erforderlich\u201c machen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[8]<\/span><\/a> Im \u00fcbrigen w\u00e4re, da die Verbote ja auf Grund von Gesetzen ausgesprochen wurden, kaum ein anderes Ergebnis zu erwarten.<a style=\"mso-footnote-id: ftn9;\" href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><span class=\"reference\">[9]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden gingen derart \u201edilatorisch\u201c vor, da\u00df die Deutsche Gesandtschaft sich in einer Verbalnote (A. 5740\/II.) am 7. November 1936 beehren mu\u00dfte, die Frage des reziproken Abbaus der gegenseitig bestehenden B\u00fccherverbote \u201ein Erinnerung zu bringen\u201c. Sie war auch geneigt, \u201eals Zeitpunkt f\u00fcr die zwischen den beiderseitigen Ressortvertretern aufzunehmenden Verhandlungen die mit dem 22. November beginnende Woche und als Ort Wien vor(zu)schlagen\u201c. \u201eF\u00fcr eine m\u00f6glichst beschleunigte \u00dcbermittlung der \u00f6sterreichischen Stellungnahme\u201c w\u00e4re die Gesandtschaft \u201ezu Dank verbunden\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn10;\" href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\"><span class=\"reference\">[10]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Zu einer \u201em\u00f6glichst beschleunigten \u00dcbermittlung der \u00f6sterreichischen Stellungnahme\u201c kam es weder im Fall der ersten noch der zweiten noch der dritten Verbalnote der Deutschen Gesandtschaft vom 7. Dezember 1936. In der Frage Wiederzulassung verbotener reichsdeutscher B\u00fccher in \u00d6sterreich reagierte das Au\u00dfenamt monatelang \u00fcberhaupt nicht. Erst im Februar 1937 kam man dazu.<\/p>\n<p>Bei der dritten Verbalnote (A. 5740\/III) vom 7. Dezember 1936<a style=\"mso-footnote-id: ftn11;\" href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\"><span class=\"reference\">[11]<\/span><\/a> mu\u00dfte die Gesandtschaft feststellen, da\u00df sie \u201ejedoch bisher nicht mit einer Antwort beehrt worden\u201c sei. Sie machte einen neuerlichen Vorsto\u00df in Richtung Verhandlungen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Da die zust\u00e4ndigen Reichsbeh\u00f6rden gro\u00dfen Wert darauf legen, da\u00df die Verhandlungen noch vor dem 15. Dezember aufgenommen werden, w\u00e4re die Deutsche Gesandtschaft dem Bundeskanzleramt \u2013 Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten \u2013 f\u00fcr eine tunlichst beschleunigte Stellungnahme, m\u00f6glichst unter gleichzeitiger \u00dcberreichung der erbetenen \u00f6sterreichischen B\u00fccher-Verbotsliste und unter Benennung des gew\u00fcnschten Verhandlungstermines zu Dank verbunden.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Wien, den 7. Dezember 1936.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading4\"><\/a> 4. Berliner Besuch durch Schmidt<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend all dieser Inaktivit\u00e4t seitens des Au\u00dfenamtes in Wien kam es zu einem f\u00fcr die (nachtr\u00e4gliche) Entwicklung der Beziehungen zwischen \u00d6sterreich und dem Deutschen Reich \u00e4u\u00dferst wichtigen Besuch des \u00f6sterreichischen Staatssekret\u00e4rs f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten Dr. Guido Schmidt in Berlin auf Einladung der deutschen Reichsregierung vom 19.-21. November. W\u00e4hrend seines Aufenthalts kam er mit dem F\u00fchrer und Reichskanzler Hitler, mit Hermann G\u00f6ring und mit dem Reichsau\u00dfenminister von Neurath zusammen. Am 21. November haben die beiden Au\u00dfenminister \u201eim Namen ihrer Regierungen die schwebenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen von gr\u00f6\u00dferer Bedeutung, insbesondere insoweit sie sich aus der Durchf\u00fchrung des \u00f6sterreichisch-deutschen \u00dcbereinkommens vom 11. Juli d.J. ergeben\u201c, er\u00f6rtert.<a style=\"mso-footnote-id: ftn12;\" href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\"><span class=\"reference\">[12]<\/span><\/a> \u201eEinverst\u00e4ndnis\u201c der beiden Regierungen wurde \u00fcber folgende Punkte festgestellt: I. Stellung zum Kommunismus,<a style=\"mso-footnote-id: ftn13;\" href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\"><span class=\"reference\">[13]<\/span><\/a> II. Die Zusammenarbeit im Donauraum,<a style=\"mso-footnote-id: ftn14;\" href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\"><span class=\"reference\">[14]<\/span><\/a> III. Durchf\u00fchrung des \u00f6sterreichisch-deutschen \u00dcbereinkommens vom 11. Juli 1936.<\/p>\n<p>Von den f\u00fcnf Vereinbarungen,<a style=\"mso-footnote-id: ftn15;\" href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[15]<\/span><\/a> die unter Punkt III angef\u00fchrt wurden, haben uns drei, in erster Linie aber Punkt III, 2 &#8211; \u201egegenseitige kulturelle Beziehungen\u201c &#8211; zu interessieren. Zum Bereich \u201eKultur\u201c geh\u00f6rte u.a. enge Zusammenarbeit der \u00f6sterreichischen und reichsdeutschen Teilnehmer bei internationalen wissenschaftlichen Kongressen genauso wie die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige beider L\u00e4nder, die Mitgliedschaft in unpolitischen wissenschaftlichen Vereinen des anderen Landes zu erwerben. Selbst bei Berufungen von Hochschulprofessoren u. dgl. sollten beide Seiten \u201esoweit als m\u00f6glich\u201c auch Staatsangeh\u00f6rige des anderen Teiles ber\u00fccksichtigen. Am wichtigsten war das Einverst\u00e4ndnis betreffend B\u00fccherverbote:<\/p>\n<p class=\"zitat\">d) Die gegenseitigen B\u00fccherverbote werden innerhalb einer angemessenen Zeit aufgehoben. Die Regierungen behalten sich aber vor, Verbote solcher B\u00fccher aufrecht zu erhalten, die b\u00f6swillige Angriffe gegen den Staat, seine Einrichtungen, seine Geschichte und fahrenden Pers\u00f6nlichkeiten enthalten.<\/p>\n<p class=\"zitat\">e) Zur Organisation der kulturellen Zusammenarbeit der beiden Staaten wird ein gemeinsamer Ausschu\u00df, der aus Vertretern beider Staaten zusammengesetzt werden soll, in Aussicht genommen. Dieser Ausschu\u00df wird den Namen \u201eAusschu\u00df f\u00fcr kulturelle Angelegenheiten zwischen \u00d6sterreich und Deutschland\u201c fuhren.<\/p>\n<p>Somit war ein konkreter Rahmen f\u00fcr die Behandlung der Kultur- und B\u00fccherfragen geschaffen. Auch der im Juli-Abkommen (\u201eGentlemen-Agreement\u201c) in Aussicht genommene Abbau der Verbote hinsichtlich der gegenseitigen Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften sollte fortgesetzt werden. Schmidt und Neurath kamen \u00fcberein, je zwei Zeitungen zur Einfuhr bzw. Verbreitung in \u00d6sterreich (<em>B. Z. am Mittag<\/em>, <em>K\u00f6lnische Zeitung<\/em>) bzw. in Deutschland (<em>Neues Wiener Tagblatt<\/em>, <em>Neuigkeitsweltblatt<\/em>) neu zuzulassen, und hinsichtlich Zeit schritten sollte \u201ek\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich kein Verbot bestehen\u201c! Nur mehr diejenigen Zeitschriften, \u201ederen Verbreitung vom Standpunkt der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung unerw\u00fcnscht erscheint\u201c, sollten von dieser Regelung ausgenommen bleiben. Der gesamte diesbez\u00fcgliche Vorsatz blieb Papier (und die Behinderung Wirklichkeit), genauso wie die geplante stufenweise, grunds\u00e4tzliche Aufhebung der Zeitungsverbote. Da\u00df es dazu nicht kam, konnte \u00d6sterreich nur dienlich sein, denn die propagandistische Wirkung von reichsdeutschen Presseerzeugnissen in \u00d6sterreich war mit dem unbehinderten Vertrieb von ein paar wohl nicht sehr weit verbreiteten \u00f6sterreichischen Bl\u00e4ttern \u00e0 la <em>Wiener Zeitung <\/em>kaum aufzuwiegen.<\/p>\n<p>Erst im Februar des n\u00e4chsten Jahres kam es zur konstituierenden Sitzung des \u201eAusschusses\u201c.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading5\"><\/a> 5. Buchh\u00e4ndler-Bindungen<\/h3>\n<p>Noch im Herbst 1936 kam es anl\u00e4\u00dflich der \u201eWoche des Deutschen Buches\u201c in der Goethestadt Weimar zu einem au\u00dfer-offiziellen Ann\u00e4herungsversuch seitens des gleichgeschalteten Bundes Reichsdeutscher Buchh\u00e4ndler an die \u00f6sterreichischen Berufskollegen. Gegenstand eines Telegramms aus Weimar am 25. Oktober 1936 war das versuchte Einbinden \u00f6sterreichischer Buch-, Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler in die Nazi-Kulturideologie. Eine Resolution, zu der die \u00f6sterreichischen Vertreter Stellung nehmen sollten, sah n\u00e4mlich \u201egewissenlose Hetzer\u201c am Werk, die \u201ein der augenblicklichen Verwirrung der Welt\u201c Europa in eine Entwicklung hineintreiben wollten, die \u201ejede Kunst und L\u00fcge und Verdrehung\u201c aufwenden w\u00fcrden, \u201eum die V\u00f6lker Europas gegeneinander zu hetzen\u201c. Nun \u201ein dieser Schicksalsstunde des Abendlandes\u201c t\u00e4te die Solidarit\u00e4t der deutschen Verleger und Buchh\u00e4ndler als \u201eMittler unverg\u00e4nglichen Geistesgutes\u201c not. Die \u00f6sterreichischen Kollegen sollten daher folgender Resolution beipflichten:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Sie verpflichten sich, keine B\u00fccher zu verlegen und zu vertreiben, die unter b\u00f6swilliger Verzerrung der historischen Wahrheit, das Staatsoberhaupt eines Landes oder ein Volk beleidigen oder die Einrichtungen und \u00dcberlieferungen, die einem Volke heilig sind ver\u00e4chtlich zu machen. In der Gewi\u00dfheit, hierdurch dem europ\u00e4ischen Frieden einen Dienst zu erweisen, erkl\u00e4ren sie sich bereit, mit ausl\u00e4ndischen Verlegern und Buchh\u00e4ndlern, die vom gleichen Gebote der Verantwortung getragen sind, in einen Meinungsaustausch \u00fcber eine internationale Vereinbarung zu treten.<a style=\"mso-footnote-id: ftn16;\" href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[16]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Dieser reichsdeutsche Vorsto\u00df, \u00fcber Schleichwege einen geistig-kulturellen Anschlu\u00df \u00d6sterreichs mit NS-Deutschland durchs Hintert\u00fcrl zu vollziehen, ging, zumindest vorerst, daneben. Es war den Deutschen unbekannt oder entgangen, da\u00df \u00d6sterreich schon seit drei Jahren ein Bundesgesetz hatte (<em>BGBl.<\/em> 120\/1933), das ziemlich genau das unter Strafe stellte, was den Deutschen als \u201einternationale Vereinbarung\u201c vorschwebte. Dieses Gesetz, zusammen mit dem Bundesgesetz vom Juni 1935 zum \u201eSchutz des Ansehens \u00d6sterreichs\u201c (auch \u201aTraditionsgesetz\u2019 genannt), h\u00e4tte ja vollauf gen\u00fcgen m\u00fcssen. Auf diese Tatsache machte der \u00f6sterreichische Verein in einem Antwortschreiben auch aufmerksam, begr\u00fc\u00dfte die Weimarer Anregung zwar, schr\u00e4nkte aber ein, da\u00df der Vereinbarung nur dann eine volle Wirkung beschieden werde, \u201ewenn die gedachten Verpflichtungen auch auf die Herausgeber und H\u00e4ndler von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Presseerzeugnissen ausgedehnt werden k\u00f6nnten, die nicht dem Buchhandel angeh\u00f6ren\u201c. Man m\u00fc\u00dfte \u201ediese Kreise (&#8230;) in die geplante Ma\u00dfnahme\u201c einbeziehen. Die Frage der De-facto-Einf\u00fchrung einer totalen Bevormundung und totalen Zensur \u00fcber das bereits herrschende Ausma\u00df hinaus verschwand vor\u00fcbergehend von der Bildfl\u00e4che, um erst bei den Beratungen im Kulturausschu\u00df wieder aufzuerstehen. Die Weimarer Anregung war sodann symptomatisch f\u00fcr das reichsdeutsche Kalk\u00fcl, Vorst\u00f6\u00dfe in Richtung Gleichschaltung der Medien, Theater usw. in \u00d6sterreich zu machen und die Zensur noch mehr als bisher der Willk\u00fcr zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading6\"><\/a> 6. Die Konstituierung<\/h3>\n<p>Die Berliner Vereinbarung zwischen Schmidt und Neurath, einen Kulturausschu\u00df einzurichten, machte es den \u00f6sterreichischen Stellen unm\u00f6glich, den Begriff \u201edilatorisch\u201c noch mehr zu strapazieren und die Vorschl\u00e4ge der Deutschen Gesandtschaft in Wien auf unbestimmte Zeit unbeantwortet zu lassen.<\/p>\n<p>Der Reichsau\u00dfenminister Konstantin von Neurath traf am 22. Februar 1937 zu einem zweit\u00e4gigen offiziellen Besuch in Wien ein. Es war dies der erste Staatsbesuch aus dem Reich in \u00d6sterreich seit sechs Jahren, und er begann, da es beim Empfang des Gastes auf der Mariahilferstra\u00dfe zu \u201ebesch\u00e4menden Demonstrationen\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn17;\" href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\"><span class=\"reference\">[17]<\/span><\/a> seitens \u201enazistischer Kreise\u201c gekommen war, unter keinem guten Stern. Die Entr\u00fcstung \u00f6sterreichischerseits wurde teilweise dadurch wettgemacht, da\u00df man tags\u00fcber V.F.-Mitglieder und Organisationen nach Wien beorderte, um Pro-Schuschnigg-Demonstrationen zu veranstalten. F\u00fcr den Gast aus dem Reich war der Besuch in Wien nicht in erster Linie ein staatspolitisches Ereignis, sondern als \u201eeine sich aus der v\u00f6lkischen Verbundenheit ergebende Selbstverst\u00e4ndlichkeit anzusehen\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn18;\" href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[18]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Das Treffen Schmidt-Neurath diente u.a. dazu, die einzelnen vordringlichen Fragen des gegenseitigen kulturellen Verkehrs eingehend zu er\u00f6rtern und eben den im November des Vorjahres vereinbarten Ausschu\u00df zu bestellen. Die konstituierende Zusammenkunft der Mitglieder fand in den Tagen vom 25. Februar bis 2. M\u00e4rz 1937 in Wien statt.<\/p>\n<p>Die Sitzung hatte eine konkrete Auswirkung: die dilatorische Behandlung des deutschen Vorschlags vom September 1936 mu\u00dfte ein Ende nehmen. Die \u00f6sterreichische Antwort, die im Februar erfolgte, stellte, im Grunde genommen, eine Aufkl\u00e4rung \u00fcber die ge\u00fcbte Verbotspraxis in \u00d6sterreich dar. Sie wies auf die Unm\u00f6glichkeit hin, eine neuerliche \u00dcberpr\u00fcfung aller verbotenen reichsdeutschen Werke vorzunehmen. Unmittelbar vor der Konstituierung des Kulturausschusses kam es dann doch endlich zur \u00dcbergabe der \u00f6sterreichischen Liste 1 mit dem Vermerk, \u201eda\u00df die deutscherseits zu \u00fcbermittelnde Wunschliste sich auf solche Werke beschr\u00e4nke, deren Zulassung im Sinne der Besprechungen wirklich \u201avordringlich und f\u00fcr die Gegenseite tragbar\u2019 erscheint\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn19;\" href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\"><span class=\"reference\">[19]<\/span><\/a><\/p>\n<p>An den Besprechungen zwischen 25. Februar und 2. M\u00e4rz nahmen folgende Personen teil:<\/p>\n<p class=\"zitat\"><em>Auf \u00f6sterreichischer Seite: <\/em><\/p>\n<p class=\"zitat\">Bundeskommiss\u00e4r Hans Hammerstein-Equord<br \/>\na.o. Gesandter und bev. Minister Max Hoffinger vom Bundeskanzleramt (Ausw. Angelegenheiten)<br \/>\nSektionschef Dr. Egon Loebenstein vom Bundesministerium f\u00fcr Unterricht<br \/>\nSektionsrat Dr. Wilhelm Wolf vom Bundeskanzleramt, Bundespressedienst<\/p>\n<p class=\"zitat\"><em>Auf deutscher Seite:<\/em><\/p>\n<p class=\"zitat\">Vortragender Legationsrat Dr. Fritz von Twardowski vom Ausw\u00e4rtigen Amt<br \/>\nRegierungsrat Franz Baron von Weyssenhoff vom Reichsministerium f\u00fcr Volksaufkl\u00e4rung und Propaganda<br \/>\nGeheimrat Arthur Guerich samt Vertreter,<br \/>\nMinisterialrat Otto Graf zu Rantzau vom Reichsministerium f\u00fcr Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung<\/p>\n<p class=\"zitat\">Dr. Karl Megerle.<a style=\"mso-footnote-id: ftn20;\" href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\"><span class=\"reference\">[20]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Bei der ersten Zusammenkunft traf man so gut wie ausschlie\u00dflich Vereinbarungen \u00fcber technische Fragen. So sollte der Ausschu\u00df abwechselnd in Wien und Berlin tagen und mindestens zweimal im Jahr, im Bedarfsfall auch \u00f6fter, zusammentreten. Vereinbarungen des Ausschusses w\u00fcrden allerdings nicht den Charakter verbindlicher Regierungserkl\u00e4rungen tragen, sondern von gemeinsam vereinbarten Vorschl\u00e4gen an die beiderseitigen Regierungen. Die Durchf\u00fchrung blieb dem normalen diplomatischen oder internen Wege vorbehalten. Weiters werde die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber den Inhalt der Beratungen und Beschl\u00fcsse \u201eausschlie\u00dflich durch gemeinsam vereinbarte Mitteilungen unterrichtet werden\u201c. An diese Vereinbarung hielt sich die reichsdeutsche Seite \u201eab sofort\u201c nicht mehr: Mit der fadenscheinigen Begr\u00fcndung, ein Kommuniqu\u00e9 oder eine Mitteilung sei ausschlie\u00dflich f\u00fcr die reichsdeutsche Presse bestimmt, k\u00fcmmerte man sich deutscherseits nicht allzu sehr um die Vereinbarung.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[21]<\/span><\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr unsere Thematik war folgende Vereinbarung von zentraler Bedeutung:<\/p>\n<p class=\"zitat\">7. Der Ausschu\u00df kann erforderlichenfalls Unteraussch\u00fcsse zur Behandlung einzelner Fragen oder Fragenkomplexe einsetzen und hiezu Vertreter der interessierten Fachministerien zuziehen.<\/p>\n<p>Die Folge war die Schaffung des \u201eUnterausschusses f\u00fcr Buchfragen\u201c, dem zugleich Aufgaben zugeteilt wurden. Das Protokoll der konstituierenden Sitzung hinsichtlich \u201eB\u00fccherverbote\u201c ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil es die durchaus unterschiedlichen Ausgangspunkte bzw. Auffassungen zwischen deutscher und \u00f6sterreichischer Seite \u00fcber eine \u201eNormalisierung\u201c des B\u00fccherverkehrs sehr deutlich dokumentiert. Den Deutschen ging es in erster Linie (einzig und allein ??) darum, die \u00f6sterreichische Politik auf den deutschen Kurs festzulegen, indem sie trachteten, die Zulassung deutscher Zeitungen und B\u00fccher, d.h. in Wahrheit nationalsozialistischen Propagandamaterials, zu erreichen. Darin ersch\u00f6pften sich ihre W\u00fcnsche. Anders \u00d6sterreich. Abgesehen davon, da\u00df \u00f6sterreichischerseits geringes Interesse vorhanden war, von den hunderten in Deutschland verbotenen Werken \u00f6sterreichischer Verlage die Zulassung einiger Titel zu beantragen \u2013 sie stellten ja kaum eine ideologisch-politische Waffe dar \u2013, war \u00d6sterreich, wenn \u00fcberhaupt an einer \u00c4nderung des \u201estatus quo\u201c, dann an der Verbesserung der Situation exportorientierter Verlage interessiert. Die Verbreitungsbeschr\u00e4nkung einzelner, nicht selten nicht mehr lieferbarer Titel im Reich war nicht eine Frage, die den \u00f6sterreichischen Verlag bedrohte. Ihre Sorge galt den Begleitumst\u00e4nden des Exports schlechthin. Sehen wir uns das Protokoll nun an:<\/p>\n<p class=\"zitat\">B\u00fccherverbote<\/p>\n<p class=\"zitat\">Das Verzeichnis der in \u00d6sterreich verbotenen reichsdeutschen B\u00fccher wird der deutschen Seite innerhalb 14 Tagen zugestellt werden. Beide Seiten werden sohin aus der Liste der von der anderen Seite verbotenen B\u00fccher Wunschlisten solcher B\u00fccher zusammenstellen, deren Zulassung ihnen als vordringlich und f\u00fcr die Gegenseite tragbar erscheint. Nach \u00dcbermittlung der Wunschlisten soll die Frage alsbald in einem Unterausschu\u00df zu dem Zwecke besprochen werden, die Entscheidung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bez\u00fcglich der Wunschlisten zu erleichtern. Richtunggebend hief\u00fcr bleiben die Bestimmungen des Berliner Protokolles vom 21. November 1936, Punkt III, 2, d.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die \u00f6sterreichischerseits gestellte Frage, ob im Deutschen Reich ein allgemeines Verbot der literarischen Erzeugnisse nichtarischer Autoren bestehe, wird von deutscher Seite verneint.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Von \u00f6sterreichischer Seite wurde noch darauf hingewiesen, da\u00df sich mehrfach F\u00e4lle ergeben haben, in denen der Absatz \u00f6sterreichischer B\u00fccher durch Verf\u00fcgungen wirtschaftlicher Stellen (z.B. \u00dcberwachungsstelle f\u00fcr Papier) erschwert worden sei, worauf deutscherseits zugesagt wurde, derartige F\u00e4lle genauestens zu pr\u00fcfen und nach M\u00f6glichkeit daf\u00fcr Sorge zu tragen, da\u00df derartige Erschwerungen nicht Platz greifen. Auch diese Frage soll in dem vorerw\u00e4hnten Unterausschu\u00df gekl\u00e4rt werden. (Protokoll, S. 8)<\/p>\n<p>Die \u201eGretchen-Frage\u201c der \u00f6sterreichischen Seite, ob j\u00fcdische Autoren im Reich generell verboten seien, konnte in dieser Form von deutscher Seite verneint werden. Vielfach wurden sie ausgeschlossen, und zwar nicht in erster Linie als \u201eJuden\u201c, sondern unter dem Sammelbegriff \u201epolitisch unerw\u00fcnschter Schriftsteller\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn22;\" href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\"><span class=\"reference\">[22]<\/span><\/a> Auch waren \u201enicht-arische\u201c Autoren zun\u00e4chst nicht aus dem RDS ausgeschlossen (ebda., Sp. 53). Im Fall von Gesamtverboten erfolgten diese \u201eaus Gr\u00fcnden, die offensichtlich prim\u00e4r nicht im behandelten Gegenstand, sondern in der <em>Person des Verfassers<\/em> liegen\u201c.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[23]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Auf einzelne der im Protokoll angeschnittenen wirtschaftlichen Fragen werden wir noch einzugehen haben.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading7\"><\/a> 7. Exkurs: Die Zulassung von \u201eMein Kampf\u201c<\/h3>\n<p>Das Buch, an dessen Zulassung in \u00d6sterreich die reichsdeutsche Seite am meisten interessiert war, hie\u00df nat\u00fcrlich <em>Mein Kampf. <\/em>Es war schon auf Grund des Gesetzes vom Juni 1933 von der Verbreitung und vom Vertrieb in \u00d6sterreich ausgeschlossen, also nur mehr illegal zu erwerben. Nun sollte es aber nach deutscher Auffassung von der Verbotsliste in \u00d6sterreich gestrichen werden, \u201eda das Verbot des Werkes des Oberhauptes des Deutschen Reiches den normalen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten nicht mehr entspreche\u201c. (Protokoll, S. 9). Und genau das war ein Argument, das man nicht lange auf die Seite schieben konnte, wenn man die Vereinbarungen des Juliabkommens nicht ernsthaft in Frage stellen und des Vertragsbruchs bezichtigt werden wollte, hatte man sich doch verpflichtet, eine wirkliche Befriedung zu f\u00f6rdern. Das Abkommen bedeutete also in schrifttumspolitischer Hinsicht die Er\u00f6ffnung eines Damms.<\/p>\n<p>Die Bedeutung, die die Deutschen der Zulassung beima\u00dfen, geht aus der Tatsache hervor, da\u00df das Thema bereits bei der konstituierenden Sitzung des Kulturausschusses zur Sprache gebracht, ja sogar auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die deutschen Mitglieder bezeichneten die Zulassung \u201eals einen ihrer vordringlichsten W\u00fcnsche\u201c (Protokoll, S. 3). So wurde der Fragenkomplex dem Unterausschu\u00df zugewiesen, aber erst nachdem die Frage eingehend diskutiert worden war. Deutscherseits wurde die ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung abgegeben, &#8222;da\u00df es sich um eine Herzens- und Ehrensache handle, und der vorgebrachte Wunsch keinerlei politische oder propagandistische Beweggr\u00fcnde habe\u201c. Sehr \u00fcberzeugend h\u00f6rte sich das Argument allerdings nicht an. Die \u00f6sterreichischen Mitglieder nahmen \u201eMit vollem Verst\u00e4ndnis\u201c zur Kenntnis, da\u00df dies der Fall sei. Nur \u201eim gegenw\u00e4rtigen Augenblicke\u201c sei es noch nicht m\u00f6glich, \u201edem deutschen Wunsche in vollem Umfange zu entsprechen\u201c, denn \u201eso sei hief\u00fcr die Erw\u00e4gung ma\u00dfgebend, da\u00df eine Freigabe des Werkes im gegenw\u00e4rtigen Augenblick unbeabsichtigte Nebenwirkungen ausl\u00f6sen k\u00f6nnte, die dem Verst\u00e4ndigungswerk und der ferneren T\u00e4tigkeit des Kulturausschusses mehr schaden als n\u00fctzen k\u00f6nnten\u201c. \u201eEs bestehe jedoch \u00f6sterreichischerseits die grunds\u00e4tzliche Bereitschaft, dem deutschen Wunsche, sobald es m\u00f6glich erscheine, Rechnung zu tragen, wobei jedoch die Festsetzung des Zeitpunktes und der Modalit\u00e4ten vorbehalten bleiben m\u00fc\u00dfte.\u201c (Protokoll, S. 9)<\/p>\n<p>Die Zulassung von <em>Mein Kampf <\/em>war eine Frage, die auch auf h\u00f6chster Regierungsebene verfolgt wurde:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Nat\u00fcrlich wurde (&#8230;) in der Frage der Zulassung \u201eMein Kampf\u201c zwischen mir [Schuschnigg] und dem Angeklagten [Schmidt] laufend das Einvernehmen gepflogen, wobei alle Gr\u00fcnde f\u00fcr und wider erwogen wurden. Hinsichtlich des Buches haben wir uns auf den Standpunkt gestellt, da\u00df ein Verbot desselben nur eine unbeabsichtigte Reklame darstellen w\u00fcrde. Es wurde jedoch, wie ich mich erinnere, den Buchh\u00e4ndlern untersagt, das Buch in offensichtlich demonstrativer Weise auszustellen. Durch die Zulassung des Hitlerbuches konnten wir wirksam dem deutschen Druck auf Verbot der bekannten Anti-Hitler-Literatur (Konrad Heyden! usw.) begegnen und erreichen, da\u00df diese Literatur in \u00d6sterreich zu erwerben war. (Der Hochverratsproze\u00df, S. 599; erg\u00e4nzende Zeugenaussage Kurt von Schuschniggs)<\/p>\n<p>In Wirklichkeit lagen blo\u00df vier Monate zwischen der in aller Stille erfolgten Aufhebung des Verbots von <em>Mein Kampf <\/em>(Juli 1937) und dem \u00f6sterreichischen Verbot jener von der reichsdeutschen Seite als \u201eHetzliteratur\u201c bezeichneten Anti-Hitler-Literatur (Heiden usw.). Diese Tatsache verga\u00dfen sowohl Schuschnigg als auch Schmidt. Die Deutschen beschwerten sich fortw\u00e4hrend wegen der Nichtaufhebung des Verbreitungsverbotes f\u00fcr das Buch des F\u00fchrers, so z.B. wieder in der Sitzung am 7. und 8. Juli 1937 anl\u00e4\u00dflich der Sitzungen des Unterausschusses f\u00fcr Kulturfragen. Eine endg\u00fcltige Entscheidung lag aber nicht bei den \u00f6sterreichischen Ausschu\u00dfmitgliedern. Von \u00f6sterreichischer Seite wurde gleich oft entgegnet, \u201eda\u00df \u00fcber diese Frage an anderer Stelle entschieden werde\u201c.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[24]<\/span><\/a> Eine Entscheidung wurde vom Bundeskanzleramt w\u00e4hrend der Sitzung des Unterausschusses f\u00fcr Buchfragen zwischen 21. und 24. Juli gef\u00e4llt. Als \u201ePreis\u201c daf\u00fcr, da\u00df <em>Mein Kampf <\/em>freigegeben werde, mu\u00dfte die deutsche Seite zu einem Entgegenkommen bereit sein. Es wurde folgendes vereinbart:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Beiblatt \u201eE\u201c<\/p>\n<p class=\"zitat\">Im Hinblicke auf die Erf\u00fcllung des von den deutschen Kommissionsmitgliedern vorgebrachten Wunsches nach Zulassung des Buches \u201eMein Kampf\u201c erwartet der \u00f6sterreichische Bundeskanzler, da\u00df die Herren der deutschen Delegation sich bei den zust\u00e4ndigen Zentralstellen des Reiches nachdr\u00fccklich und wirksam in dem Sinne einsetzen werden, da\u00df der vom Reiche aus gegen die Salzburger Festspiele gef\u00fchrte Kampf restlos und endg\u00fcltig aufgegeben werde, zumal eine Fortsetzung dieses Kampfes, insbesondere auf dem Gebiete der Auftrittsbewilligungen f\u00fcr im Deutschen Reiche t\u00e4tige K\u00fcnstler zu einer vom \u00f6sterreichischen Bundeskanzler lebhaft bedauerten Beeintr\u00e4chtigung des deutschen Charakters dieser Festspiele f\u00fchren m\u00fc\u00dfte.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[25]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Die Freigabe des Hitler-Buchs erfolgte sodann unter der Voraussetzung, da\u00df Ank\u00fcndigungen des Buches in Zeitungen, Prospekten usw., die Schaufensterreklame und jeder Mi\u00dfbrauch zu demonstrativen Zwecken unterbleiben. Bezeichnenderweise wurde sie auch nicht im offiziellen Organ der Buchh\u00e4ndler, dem<em> Anzeiger<\/em>, bekanntgemacht.<\/p>\n<p>Das Resultat der ersten Sitzung war, wie nicht anders zu erwarten war, etwas mager. Es war aber endlich zu einem Austausch von Verbotslisten gekommen. Die \u00f6sterreichische Seite (Generaldirektion f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit) erhielt das \u201eVerzeichnis der seit 1933 im Deutschen Reich verbotenen B\u00fccher \u00f6sterreichischer Verlage\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn26;\" href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\"><span class=\"reference\">[26]<\/span><\/a> und die deutsche Seite die \u201eListe 1\u201c der Druckwerke, die auf Grund des Bundesgesetzes) nach dem der NSDAP jedwede T\u00e4tigkeit in \u00d6sterreich untersagt wurde, verboten worden waren. Beide Seiten sollten nun die jeweiligen Listen studieren und Wunschlisten von jenen Werken zusammenstellen, die nach Ansicht der Vertreter des anderen Staates freizugeben w\u00e4ren, und diese dann austauschen. Hinsichtlich der Richtlinien war man einander aber nicht viel n\u00e4hergekommen. Einig war man wenigstens dar\u00fcber, da\u00df pornographische und marxistische Werke von dem B\u00fccherverbot betroffen werden sollten.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[27]<\/span><\/a> Zum Schlu\u00df kam man \u00fcberein, da\u00df der Unterausschu\u00df f\u00fcr Buchfragen des Ausschusses f\u00fcr kulturelle Angelegenheiten zwischen \u00d6sterreich und Deutschland im Juli neuerlich tagen sollte.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading8\"><\/a> 8. Exkurs: Einschleusung von Nationalsozialisten in \u00f6sterreichische Verlage<\/h3>\n<p>Der Einflu\u00df der nationalsozialistischen Bewegung auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet war schon lange den \u00f6sterreichischen Sicherheitsbeh\u00f6rden bekannt. (Wir erinnern uns an die Vorw\u00fcrfe gegen den Paul Zsolnay Verlag!). In einem entsprechenden vertraulichen Bericht der Generaldirektion f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit \u201e\u00fcber den gegenw\u00e4rtigen Stand der nationalsozialistischen Bewegung in \u00d6sterreich\u201c vom 4.\u00a0April 1936<a style=\"mso-footnote-id: ftn28;\" href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\"><span class=\"reference\">[28]<\/span><\/a> kam man zum Schlu\u00df, da\u00df<\/p>\n<p class=\"zitat\">der Einflu\u00df des deutschen Verlagswesens auf den \u00f6sterreichischen B\u00fcchermarkt und vieles andere unabl\u00e4ssig beobachtet und \u00fcberpr\u00fcft werden [m\u00fcssen]. Infolge der Abh\u00e4ngigkeit vom deutschen Verlagswesen werden \u00f6sterreichische Schriftsteller und Gelehrte indirekt in ihrer Schreibweise beeinflu\u00dft. (loc.cit., S. 472)<\/p>\n<p>Bei dieser indirekten Beeinflussung sollte es aber nicht bleiben. Zwecks Durchdringung des \u00f6sterreichischen Verlagswesens im Geiste des Nationalsozialismus w\u00e4re es nicht sonderlich \u00fcberraschend gewesen, wenn Verlage von bestimmten Exponenten oder \u201eEmiss\u00e4ren\u201c infiltriert werden w\u00fcrden. Ein solcher Vorgang w\u00e4re freilich nur notwendig und zweckm\u00e4\u00dfig bei bestimmten Verlagsanstalten. Bei anderen hingegen war eine solche Einflu\u00dfnahme eher \u00fcberfl\u00fcssig. Man denke blo\u00df an die v\u00f6lkisch-b\u00e4uerlich-national eingestellte Produktion von Verlagen wie Leopold Stocker in Graz oder des Verlags \u201eDas Bergland-Buch\u201c in Salzburg, des Paul Zsolnay Verlags in Wien, des Tieck-Verlags (Gr\u00fcnder Mirko Jelusich!) in Wien, der F.G. Speidelschen Verlagsbuchhandlung in Wien, des Augarten-Verlags in Wien, des Adolf Luser Verlags in Wien oder des Eckart-Verlags in Wien usw. Die Feststellung \u201eDer \u00f6sterreichische Schriftsteller, der kein Nazi ist, hat\u2019s heute nicht leicht\u201c <em>(Die Aktion, <\/em>6. April 1935) war ganz offensichtlich nicht unbegr\u00fcndet und nicht reine Polemik.<\/p>\n<p>So erhielt der Bundesminister f\u00fcr Sicherheit und Inneres (seit 17. Oktober 1935) und Vize-Kanzler (seit 14. Mai 1936) Eduard Baar-Baarenfels Mitte September 1935 eine vertrauliche Nachricht aus Linz vom Bundesf\u00fchrerstellvertreter des \u00f6sterreichischen Heimatschutzes, Heinz Wenninger. Der Inhalt:<\/p>\n<p class=\"zitat\">In der n\u00e4chsten Zeit werden zahlreiche deutsche Nazif\u00fchrer zu Organisationszwecken der illegalen Nazi nach Wien kommen. Die meisten von ihnen werden in \u00f6sterreichischen Verlagen als Lektoren eintreten. Man erteilt ihnen auch ohne weiteres Arbeitsbewilligungen, weil sie den Firmen, bei denen sie sich um Posten bewerben, erkl\u00e4ren, da\u00df sie \u00fcber ausgezeichnete Beziehungen zu den zentralen Stellen der reichsdeutschen Nazi verf\u00fcgen und imstande sind, den bisher stillschweigend gehandhabten, aber l\u00fcckenlos durchgef\u00fchrten Boykott \u00f6sterr. Literaturerzeugnisse aus der Welt zu schaffen. Wenn man bedenkt, da\u00df unz\u00e4hlige \u00f6sterreichische Journalisten und Schriftsteller ohne Besch\u00e4ftigung sind, w\u00e4re es angezeigt, dagegen Ma\u00dfnahmen zu treffen.<\/p>\n<p class=\"zitat\">Unter diesen Emiss\u00e4ren werden sich unter anderem befinden: der Sohn Schachts [recte: Neffe des Reichsfinanzministers], Dr. Sven Schacht, der sogar die Absicht hat, in \u00d6sterreich ein nazifreundliches Blatt ins Leben zu rufen. Er versteht es, sich das Vertrauen der ma\u00dfgebenden Kreise dadurch zu erwerben, da\u00df er die Zust\u00e4nde in Deutschland in ziemlich ung\u00fcnstigem Licht darstellt. Ferner ein gewisser Herr. v. G\u00f6rlitz, der in der n\u00e4chsten Zeit eine Stelle als Verlagslektor in dem als nazifreundlich bekannten Eckart-Verlag antreten wird. Auch zur Reichspost soll demn\u00e4chst ein reichsdeutscher Verlagssachverst\u00e4ndiger in leitender Stelle kommen.<a style=\"mso-footnote-id: ftn29;\" href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\"><span class=\"reference\">[29]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Baar-Baarenfels leitete die Nachricht ohne Angabe der ihm nahestehenden \u201eQuelle\u201c an das Staatspolizeiliche B\u00fcro der Generaldirektion. Diese bat sowohl den Bundespressedienst als auch das Bundeskommissariat f\u00fcr Heimatdienst um eine Stellungnahme. Auch wurden Staatssekret\u00e4r Schmidt und sein Kollege Staatssekret\u00e4r Zernatto eingeweiht. Auf Wunsch der Generaldirektion f\u00fchrte die Bundes-Polizeidirektion Wien Erhebungen durch, und diese lieferten allerlei interessante Ausk\u00fcnfte. So pikant eine derartige Enth\u00fcllung h\u00e4tte ausfallen k\u00f6nnen, die Polizei mu\u00dfte statt dessen berichten:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Eine Einstellung nationalsozialistischer Emiss\u00e4re in \u00f6sterreichischen Verlagen konnte bisher nicht festgestellt werden und sind derartige Vorg\u00e4nge auch der Buchkaufmannschaft Wien &#8211; Gruppe Wiener Buch- Kunst- und Musikalienh\u00e4ndler mit dem Sitze in Wien, 1., Gr\u00fcnangergasse Nr. 4, nicht bekannt geworden, obwohl diese Organisation \u00fcber s\u00e4mtliche Vorg\u00e4nge im Wiener Buchhandel gut informiert zu sein scheint.<a style=\"mso-footnote-id: ftn30;\" href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[30]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Trotzdem zeigt dieser Fall, da\u00df die Infiltration von \u00f6sterreichischen Verlagen eine reelle M\u00f6glichkeit reichsdeutscher Propaganda in \u00d6sterreich darstellte. So eindeutig, wie die Polizei sie darstellte, war die Situation allerdings auch nicht. Da\u00df solche Vorg\u00e4nge der Buchkaufmannschaft nicht \u201ebekannt\u201c geworden waren, sagt an sich gar nichts. Der Verlagsredakteur Theodor G\u00f6rlitz, der im Fr\u00fchjahr 1936 die Gunst des Direktors der Ravag, Dr. Rudolf Henz, erwarb und \u00fcber diesen dem Bundeskommiss\u00e4r f\u00fcr Heimatdienst seine Dienste als Schriftsteller anbot, konnte einige Artikel \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse im Dritten Reich in der <em>Reichspost <\/em>ver\u00f6ffentlichen. Er war nicht unbedingt \u00fcber jeden Verdacht erhaben. G\u00f6rlitz, 1908 in M\u00fcnchen geboren, war mit seiner Frau Anfang dieses Jahres nach \u00d6sterreich eingereist. Drei Tage (!) nach seiner Ankunft wurde er Mitglied der V.F. (Ortsgruppe W\u00e4hring). Zuvor war er Lyrikreferent der <em>Rheinisch-Westf\u00e4lischen Zeitung <\/em>in Essen (1933-35), Referent der Reichsschrifttumskammer in Berlin (1934), Redakteur des <em>Berliner Tageblatt <\/em>(1935) und schlie\u00dflich Verlagspropagandist im Ullstein Verlag in Berlin. Im ersten Jahr in Wien erhielt er sogar den Julius-Reich-Preis. G\u00f6rlitz machte aber auch im \u00f6sterreichischen Verlagsgesch\u00e4ft Karriere. Er wurde beim \u201eSaturn-Verlag\u201c (Inhaber: Dr. Frederick Ungar) angestellt, einem Verlag, der vorwiegend Werke j\u00fcdischer, liberaler und sozialistischer Autoren druckte. Als der \u201eSaturn-Verlag\u201c im Sommer 1938 \u201earisiert\u201c wurde, fiel G\u00f6rlitz, dem einzigen arischen Angestellten, die Aufgabe zu, den Verlag als neuer Besitzer weiterzuf\u00fchren.<a style=\"mso-footnote-id: ftn31;\" href=\"#_ftn31\" name=\"_ftnref31\"><span class=\"reference\">[31]<\/span><\/a><\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading9\"><\/a> 9. Die Juli-Verhandlungen 1937<\/h3>\n<p>Wiewohl \u201eBuchfragen\u201c unser Hauptinteresse darstellen, darf keineswegs unerw\u00e4hnt bleiben, da\u00df diese Frage im Rahmen der \u201eNormalisierung\u201c &#8211; man ist versucht zu sagen \u201eNazifizierung\u201c &#8211; der kulturellen Beziehungen zwischen \u00d6sterreich und Deutschland eigentlich nur eine unter vielen war. Es darf aber gleichzeitig nicht der falsche Eindruck entstehen, da\u00df \u00d6sterreich, was das v\u00f6lkische Gedankengut und die nationale Bewegung betrifft, vor dem 11. Juli 1936 eine \u201etabula rasa\u201c war. Der N\u00e4hrboden f\u00fcr den Nationalsozialismus in \u00d6sterreich war schon seit dem 19. Jahrhundert bereit gewesen.<\/p>\n<p>Gemeinsamer Nenner der reichsdeutschen Taktik in den Kulturverhandlungen war: \u00d6sterreich, d.h. \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlichen Institutionen, einfach vorzuschreiben, was sie im Geiste des Nationalsozialismus zu tun hatten. Wenn dies nicht nach Wunsch ging, dann beschwerte sich die deutsche Delegation. Daf\u00fcr zwei Beispiele f\u00fcr die Einmischung, zu der sich \u00d6sterreich durch das Juli-Abkommen mehr oder weniger bekannt hatte (gemeinsame deutsche Kultur!): \u201eBez\u00fcglich der Filmzensur wurde von deutscher Seite vorgebracht, da\u00df entgegen den Zusagen im Protokoll vom 2. M\u00e4rz die \u00f6sterreichischen Zensurstellen nach wie vor \u00e4u\u00dferst rigoros gegen reichsdeutsche Filme insbesondere gegen reichsdeutsche Wochenschauen vorgingen.\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn32;\" href=\"#_ftn32\" name=\"_ftnref32\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[32]<\/span><\/a> Die f\u00fcr die Filmzensur zust\u00e4ndigen Bundesl\u00e4nder werden zwar gewu\u00dft haben, warum sie auch ganz unterschiedlich \u2013 einzelne Wochenschauen nicht zur Vorf\u00fchrung zulie\u00dfen, nur \u201eersuchten\u201c die deutschen Mitglieder unter Berufung auf das Gentlemen-Agreement vom 11. Juli 1936 die \u00f6sterreichische Regierung, \u201eallgemeine Instruktionen an die Zensurbeh\u00f6rden der Bundesl\u00e4nder zu erlassen, da\u00df der Auff\u00fchrung reichsdeutscher Filme und Wochenschauen keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, insofern sie nicht eine gegen \u00d6sterreich gerichtete Tendenz oder speziell f\u00fcr \u00d6sterreich bestimmte Propagandaabsichten beinhalten\u201c. Auch bei den Programmen der Ravag. wollten die Deutschen ein Mitspracherecht haben. Sie beschwerten sich, \u201eda\u00df die \u00f6sterreichischen Programme nur sehr wenige reichsdeutsche Sendungen kultureller und unpolitischer Art enthielten\u201c (ebda.). Im Geiste des Gentlemen-Agreement kannte das reichsdeutsche Kulturdiktat keine Grenzen. Genauso trog der Schein, da\u00df die deutsche Seite, was B\u00fccherverkehr betraf, nur auf die Zulassung von bislang verbotenen Druckschriften in \u00d6sterreich erpicht war.<\/p>\n<p>Das zweite Zusammentreffen des Unterausschusses f\u00fcr Buchfragen sollte sich im Rahmen einer verabredeten Tagesordnung mit allen mit den B\u00fccherverboten, ihrer Handhabung sowie den wirtschaftlichen Fragen (Ein- und Ausfuhr von B\u00fcchern) des beiderseitigen Schrifttums zusammenh\u00e4ngenden Problemen befassen. Auf beiden Seiten waren Vorbereitungen notwendig.<\/p>\n<p>Am 12. Mai 1937 konnte die Deutsche Gesandtschaft in Wien dem Au\u00dfenamt die reichsdeutsche Wunschliste auf Grund der \u00f6sterreichischen Liste 1 \u00fcbermitteln. Sie umfa\u00dfte: 1. 69 B\u00fccher bzw. Titel, 2. 5 Werke aus dem NSDAP-eigenen Eher-Verlag, 3. 8 verschiedene Kalender. Von den \u00fcber 600 verbotenen Titeln war das wohl ein bescheidener, zumutbarer Anfang. Bei gleicher Gelegenheit wies die Deutsche Gesandtschaft darauf hin, \u201eda\u00df die \u00f6sterreichische Gegenliste in Berlin erwartet wird\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn33;\" href=\"#_ftn33\" name=\"_ftnref33\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[33]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Mittels Verbalnote vom 4. Juni \u00fcbermittelte die Deutsche Gesandtschaft dem Bundeskanzleramt (Ausw. Angel.) mehrere Kisten mit Belegexemplaren (je 2) der soeben erw\u00e4hnten Druckwerke, die gegen Monatsmitte beim Pre\u00dfb\u00fcro der Bundes-Polizeidirektion Wien landeten. Fehlende Belegexemplare w\u00fcrden laufend nachgeschickt werden.<\/p>\n<p>Die \u00f6sterreichische Seite war nun wieder einmal in Zugzwang geraten, und das in doppelter Hinsicht: 1. Ihre Wunschliste auf Grund des \u201eVerzeichnisses der seit 1933 in Deutschland verbotenen Werke \u00f6sterreichischer Verlage\u201c wurde in Berlin erwartet. 2. Eine aus Fachleuten zusammengesetzte Kommission, die gemeinsam mit der Staatspolizei die Durchsicht der reichsdeutschen B\u00fccher durchfuhren sollte, mu\u00dfte gebildet werden.<\/p>\n<p>Sehen wir uns die Einstellung der mit dem Problem befa\u00dften \u00f6sterreichischen Stellen n\u00e4her an. Die Frage der Zulassung deutscher B\u00fccher in \u00d6sterreich bzw. der Aufhebung bestehender Verbote stand in engem Zusammenhang mit der Frage \u00f6sterreichischer W\u00fcnsche hinsichtlich der Freigabe \u00f6sterreichischer B\u00fccher zur Einfuhr nach Deutschland. Aber wie Sektionsrat Dr. Richard Kreis von der Generaldirektion (GD 2) bemerkte \u201ebestehe ein starkes Mi\u00dfverh\u00e4ltnis, da die M\u00f6glichkeit der Einfuhr einiger weniger B\u00fccher nach Deutschland, deren Absatz stark eingeschr\u00e4nkt werden k\u00f6nne, in keinem Verh\u00e4ltnis stehe zu der propagandistischen Bedeutung und dem Interesse, das an der Verbreitung gewisser bisher verbotener deutscher B\u00fccher in \u00d6sterreich bestehe\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn34;\" href=\"#_ftn34\" name=\"_ftnref34\"><span class=\"reference\">[34]<\/span><\/a> Die Generaldirektion wollte also weder \u00f6sterreichische W\u00fcnsche geltend machen noch bislang verbotene reichsdeutsche B\u00fccher zulassen m\u00fcssen. Der Standpunkt w\u00f6rtlich:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Die Abteilung GD 2 habe daher auch gar kein Interesse, \u00f6sterreichische W\u00fcnsche geltend zu machen, schon um dann nicht deutsche W\u00fcnsche erf\u00fcllen zu m\u00fcssen. Abgesehen von diesem Standpunkt enthalte die deutsche Wunschliste bei fl\u00fcchtiger Durchsicht lauter Werke ausgesprochen propagandistischen Inhaltes. (ebda.)<\/p>\n<p>Diese Einstellung wird in weiteren Aktenvermerken der Generaldirektion festgehalten:<\/p>\n<p class=\"zitat\">(&#8230;) Der gr\u00f6\u00dfere Teil der in der inliegenden Verbotsliste aufgezeichneten Werke stammt teils von j\u00fcdischen Autoren, teils handelt es sich um erotische oder sexualwissenschaftliche B\u00fccher, welch letztere wahrscheinlich auch in \u00d6sterreich dzt. nicht mehr zugelassen w\u00fcrden, au\u00dferdem B\u00fccher sozialistischer Autoren.<a style=\"mso-footnote-id: ftn35;\" href=\"#_ftn35\" name=\"_ftnref35\"><span class=\"reference\">[35]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Obwohl es also offenbar keine Werke gab, f\u00fcr die man sich einsetzen wollte, war man zumindest von der Notwendigkeit \u00fcberzeugt, Werke heraussuchen zu m\u00fcssen, \u201eum irgendwelche Gegenforderungen stellen zu k\u00f6nnen!\u201c (Amtsvermerk, ebda.) Die \u00f6sterreichischen Stellen scheinen davon ausgegangen zu sein, da\u00df sie nichts zu gewinnen und alles zu verlieren hatten. Immerhin bestand das Verzeichnis gr\u00f6\u00dftenteils aus Werken solcher Art, da\u00df an ihrer Zulassung \u00f6sterreichischerseits kein Interesse vorhanden war. \u201e\u00dcberdies wird hiedurch vermieden, da\u00df deutscherseits entsprechende Forderungen nach Zulassung von Literaturprodukten des Dritten Reiches gestellt werden, die f\u00fcr \u00d6sterreich \u00e4u\u00dferst unerw\u00fcnscht sind.\u201c (Aktenvermerk, ebda.)<\/p>\n<p>Rein von den diplomatischen Gepflogenheiten her war das ein kaum haltbarer Standpunkt, vor allem in Anbetracht der Tatsache, da\u00df die deutsche Seite bei der ersten Runde \u00fcber 80 Zulassungen beantragt hatte. Das wu\u00dfte auch der federf\u00fchrende \u00f6sterreichische Delegierte Dr. Wilhelm Wolf vom Bundespressedienst: \u201eBilliger Weise mu\u00df bei Verhandlungen von dem Grundsatz ausgegangen werden, da\u00df man dem Vertragspartner ungef\u00e4hr dasselbe einr\u00e4umt, was man selbst f\u00fcr sich verlangt\u201c (Stellungnahme vom 23. Juli 1937, ebda.). Nun plagte man sich, eine \u201eWunschliste\u201c aufzustellen. Sie bestand aus acht (8) \u201eGegenforderungen\u201c, war also keine beachtliche, wohl aber eine der Taktik gerechte L\u00f6sung. Es handelte sich um folgende Werke:<\/p>\n<p class=\"zitat\">1. Josef Fattinger, Der Katechet erz\u00e4hlt. Ried i. Innkreis: Verlag katholischer Press-Verein.<br \/>\n2. Hanns Koren, Volkskunde als gl\u00e4ubige Wissenschaft. Salzburg: Verlag Anton Pustet.<br \/>\n3. Eric M. K\u00fchnelt-Leddhin, Jesuiten, Spie\u00dfer und Bolschewiken. Salzburg: Verlag Anton Pustet.<br \/>\n4. Josef Liener, Die Zukunft der Religion. Innsbruck: Tyrolia Verlag.<br \/>\n5. Otto Mauer, Auferstandene. Salzburg: Verlag Anton Pustet.<br \/>\n6. Hans Sa\u00dfmann, Kulturgeschichte \u00d6sterreichs vom Urzustand bis zur Gegenwart. Wien: Verlag Amonesta &amp; Co.<br \/>\n7. Wilhelm Schmidt, Rasse und Volk. Ihre allgemeine Bedeutung, ihre Gestalt im deutschen Raum. Salzburg: Verlag Anton Pustet.<br \/>\n8. Max Springer, \u00d6sterreich Eine deutschchristliche vaterl\u00e4ndische Gedichte-Sammlung. Wien: Max Springer-Verlag.<\/p>\n<p>Einzelne bekannte Interventionen seitens \u00f6sterreichischer Verleger bei den staatlichen Beh\u00f6rden fruchteten nichts. So z.B. die Bitte des Inhabers des Verlags Dr. Rolf Passer, Wien, der vorwiegend junge Belletristik verlegte. Vier neuere Werke seines Verlags standen z.B. nicht auf dem Index in Deutschland (auch nicht sp\u00e4ter), durften aber nicht ausgeliefert werden. Zwei der Neuerscheinungen stammten von Alfred Adler <em>(Der Sinn des Lebens; Religion und Individualpsychologie). <\/em>Das Unterrichtsministerium m\u00f6ge, so hei\u00dft es, im Rahmen des Ausschusses f\u00fcr Buchfragen eine Zulassung f\u00fcr Deutschland erm\u00f6glichen. Die Antwort des Ministeriums 6 Wochen sp\u00e4ter: \u201eDie in der zweiten beiliegenden Eingabe des Verlages PASSER genannten B\u00fccher von ADLER kommen wohl nicht f\u00fcr eine Intervention unsererseits in Frage, da ADLER in New York t\u00e4tig ist.\u201c<a style=\"mso-footnote-id: ftn36;\" href=\"#_ftn36\" name=\"_ftnref36\"><span class=\"reference\">[36]<\/span><\/a> Weiteren Interventionen ging es nicht anders: Die Sektion I des BMU, das das Verzeichnis durchzusehen hatte, lehnte eine Intervention \u00f6sterreichischerseits mit der Begr\u00fcndung ab, das Buch (eines Hochschulprofessors) sei auch in \u00d6sterreich stark umstritten oder der Verfasser eines anderen Buches (ebenfalls ein Hochschulprofessor) sei \u201ederzeit in Prag t\u00e4tig\u201c! (ebda.) Was konnten \u00f6sterreichische Autoren und Verleger denn von ihren Beh\u00f6rden erwarten? Offenkundig nicht viel. Nicht einmal der Schuschnigg-Intimus und Standarte des Paul Zsolnay Verlags, Franz Werfel, konnte sich Hoffnungen machen. \u201eVon der Nennung Werfels mu\u00df wohl abgesehen werden, da er tschechoslowakischer Staatsb\u00fcrger ist\u201c, hei\u00dft es in einem lapidaren Vermerk von Sektionsrat Dr. Wolf.<a style=\"mso-footnote-id: ftn37;\" href=\"#_ftn37\" name=\"_ftnref37\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[37]<\/span><\/a><\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading10\"><\/a> a) Die Tagung<\/h4>\n<p>Der Unterausschu\u00df f\u00fcr Buchfragen des Ausschusses f\u00fcr kulturelle Beziehungen zwischen \u00d6sterreich und Deutschland tagte in Wien vom 21. bis 24. Juli 1937. An den Beratungen nahmen teil auf \u00f6sterreichischer Seite: Dr. Wilhelm Wolf (BKA), Dr. Franz Morenzi (BKA-Gendion), Dr. Konrad Thomasberger (BMU); und auf deutscher Seite: Dr. Karl Megerle und Dr. Paul H\u00f6vel, beide vom Reichsministerium f\u00fcr Volksaufkl\u00e4rung und Propaganda.<\/p>\n<p>Ein Blick auf die sieben \u201ereichsdeutschen Programmpunkte\u201c, die bei dieser Gelegenheit er\u00f6rtert werden sollten, machte nun einmal deutlich, worauf die deutsche Seite hinaus wollte. Man begn\u00fcgte sich keineswegs mit Verbotsaufhebungen nationalsozialistischer Propagandawerke (Punkt I). Das war nur der Anfang. So geschah es, da\u00df die \u00f6sterreichische Seite die Zulassung von 50 der 69 bislang verbotenen B\u00fccher, von dreien der 5 Eher-Verlag-B\u00fccher und allen 8 Kalendern (z.B. <em>Deutscher Luftfahrtkalender <\/em>(1937)<em>, Jahrweiser f\u00fcr die deutsche Wehrmacht <\/em>(1937) usw.) genehmigte. Im Fall der anderen Werke war die Pr\u00fcfung noch nicht abgeschlossen. Von der acht Werke starken \u00f6sterreichischen Wunschliste wurden bis auf zwei (Schmidt, Springer) \u201ealle\u201c B\u00fccher f\u00fcr Deutschland zugelassen. Zu diesem Punkt wurde abschlie\u00dfend vereinbart, da\u00df binnen vier Wochen die beiderseitigen Wunschlisten Nr. 2 sowie die Nachtr\u00e4ge zu den Verbotslisten gegenseitig bekanntzugeben seien.<\/p>\n<h4><a class=\"none\" name=\"Heading11\"><\/a> b) Weitere Programmpunkte als Forderungen<\/h4>\n<p>Punkt II auf dem Programm war der<\/p>\n<p class=\"zitat\">Antrag, die gegen den F\u00fchrer und Reichskanzler oder seine engsten Mitarbeiter gerichteten Hetzb\u00fccher in \u00d6sterreich zu verbieten; von dem Verbot sollen Druckschriften \u00f6sterreichischer wie au\u00dfer\u00f6sterreichischer Verlage getroffen werden, sofern auf sie die oben genannte Begriffsbestimmung Anwendung finden kann.<a style=\"mso-footnote-id: ftn38;\" href=\"#_ftn38\" name=\"_ftnref38\"><span class=\"MsoFootnoteReference\">[38]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Diese Liste \u201eantideutscher Hetzliteratur\u201c umfa\u00dfte 14 Titel, darunter 3 Anti-Hitler-B\u00fccher von Konrad Heiden, Rudolf Oldens Buch <em>Hitler<\/em> sowie mehrere Brosch\u00fcren. Ein Verbot m\u00f6ge erlassen werden, da die Werke \u201egeeignet sind, die freundschaftlichen Beziehungen zum Deutschen Reich zu st\u00f6ren\u201c, hei\u00dft es in der deutschen Begr\u00fcndung.<a style=\"mso-footnote-id: ftn39;\" href=\"#_ftn39\" name=\"_ftnref39\"><span class=\"reference\">[39]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Diesem \u201eWunsch\u201c kam \u00d6sterreich, wie wir bereits gesehen haben, gr\u00f6\u00dftenteils nach, allerdings mit zeitlichem Abstand und nach Inkrafttreten des \u201eOrdnungs-Gesetzes\u201c.<a style=\"mso-footnote-id: ftn40;\" href=\"#_ftn40\" name=\"_ftnref40\"><span class=\"reference\">[40]<\/span><\/a> Somit verschwanden auch die Werke vom Markt, die einst sozusagen Paradewerke der offiziellen \u00f6sterreichischen Abwehr des Nationalsozialismus waren &#8211; oder was von ihnen noch \u00fcbriggeblieben war.<a style=\"mso-footnote-id: ftn41;\" href=\"#_ftn41\" name=\"_ftnref41\"><span class=\"reference\">[41]<\/span><\/a><\/p>\n<p>Auch die \u00f6sterreichischen und deutschen \u201eBuchwelten\u201c sollten einander n\u00e4herkommen:<\/p>\n<p class=\"zitat\">III. Zulassung der \u201eWoche des Deutschen Buches\u201c, die allj\u00e4hrlich im Herbst veranstaltet wird, f\u00fcr die reichsdeutschen Organisationen in \u00d6sterreich; in Frage kommen Buchausstellungen und festliche Veranstaltungen mit Vortr\u00e4gen oder Vorlesungen reichsdeutscher Dichter.<\/p>\n<p class=\"zitat\">IV. Beteiligung eines autorisierten Vertreters des \u00f6sterreichischen Buchhandels an den Hauptveranstaltungen der \u201eWoche des deutschen Buches\u201c in Weimar und Berlin; daf\u00fcr stellt die deutsche Reichsregierung in Aussicht, einen autorisierten Vertreter des reichsdeutschen Buchhandels zu den Hauptveranstaltungen der \u201eWoche des \u00f6sterreichischen Buches\u201c zu entsenden.<\/p>\n<p>Ob das Bed\u00fcrfnis zu diesem Austausch auf beiden Seiten gleich gro\u00df war, kann sehr bezweifelt werden. Nach dem Schock, der im Herbst 1935 durch das reichsdeutsche Buchdumping ausgel\u00f6st wurde, haben der Buchh\u00e4ndlerverein und die V.F. Werbung f\u00fcr das \u00f6sterreichische Buch forciert. Diese gemeinsamen Bem\u00fchungen gipfelten im April 1937 in der ersten \u00f6sterreichischen \u201eWoche des Buches\u201c. Dieser deutsche Vorschlag, die beiden Vereine einander n\u00e4herzubringen, war etwas problematisch, zumindest aus \u00f6sterreichischer Sicht. W\u00e4hrend der B\u00f6rsenverein in Leipzig zum Vollzugsorgan der RSK und somit des Propagandaministeriums geworden war, war der \u00f6sterreichische Verein eine \u00f6ffentliche K\u00f6rperschaft, \u00fcber die man selbst im autorit\u00e4ren Regime nicht einfach so verf\u00fcgte. Demnach bestand \u201eEinvernehmen dar\u00fcber, da\u00df anzustreben ist, im Rahmen der Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen die Repr\u00e4sentation des deutschen (!) Buches in der Welt durch die beiden deutschen Staaten auf eine gemeinsame (!) Linie zu bringen\u201c (Bericht, S. 3). Die \u00f6sterreichische Seite traute sich wenigstens den Wunsch vorzubringen, \u201eda\u00df bei den gro\u00dfz\u00fcgigen reichsdeutschen Werbungsaktionen f\u00fcr das deutsche Buch die Werke \u00f6sterreichischer Autoren weitgehende Ber\u00fccksichtigung finden, und da\u00df bei der Auswahl der B\u00fccher nicht nur der Charakter des Verlages, sondern auch die Gesamtleistung und die Bedeutung des Autors ber\u00fccksichtigt werden sollen\u201c (ebda.). Diese Anregung zugunsten \u00f6sterreichischer Autoren und Verlage blieb \u00fcbrigens eine Rarit\u00e4t.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der reichsdeutsche Programmpunkt VI (Unklarheiten bei Einhebung von Zollgeb\u00fchren bei der Einfuhr reichsdeutscher Zeitschriften) von eher untergeordneter Bedeutung war, zeigte der letzte Punkt, n\u00e4mlich \u201eBezug des nationalsozialistischen Schrifttums durch die in \u00d6sterreich ans\u00e4ssigen Reichsangeh\u00f6rigen auf dem Wege \u00fcber reichsdeutsche Buchhandlungen in \u00d6sterreich\u201c, wie weit das Tor f\u00fcr Nazi-Propagandawerke durch das Gentlemen-Agreement ge\u00f6ffnet worden war. Nur bedeutete eine Regelung dieser Frage die Halblegalisierung eines herrschenden Zustands, denn wer in Wien verbotene NS-Schriften kaufen wollte, der wu\u00dfte ganz genau, zu welchen Buchhandlungen er gehen konnte. Um die \u201egro\u00dfen technischen Schwierigkeiten\u201c, mit denen in \u00d6sterreich ans\u00e4ssige Reichsangeh\u00f6rige beim Bezug von NS-Schrifttum zu k\u00e4mpfen hatten, zu \u00fcberwinden, regte die deutsche Seite an, den Bezug \u00fcber reichsdeutsche Buchhandlungen in \u00d6sterreich zu gestatten. Diese w\u00fcrden die einzelnen B\u00fccher nur gegen Vorzeigen des deutschen Reisepasses und gegen Unterzeichnung einer Empfangsbest\u00e4tigung ausfolgen. Somit k\u00f6nnten die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden die Praxis jederzeit nachkontrollieren. Diese baten um Bedenkzeit.<\/p>\n<p>Ihre Anliegen auf der Tagesordnung &#8211; drei an der Zahl &#8211; nehmen sich fast l\u00e4cherlich aus. Sie standen somit der \u201eWunschliste\u201c keineswegs nach. Man beschwerte sich \u00fcber \u201e\u00d6sterreichfeindliche Abschnitte\u201c in einem deutschen Schulgeschichtsbuch und \u00fcber die \u201ePropaganda von Vertretern des Verlags Eher gegen den Vertrieb \u00f6sterreichischer Verlagswerke durch reichsdeutsche Buchhandlungen\u201c In dieser letzten Beschwerde n\u00e4herte sich die \u00f6sterreichische Seite schlie\u00dflich den echten Problemen der exportierenden heimischen Verlage. Nur nach der Devise \u201ewas nicht sein darf, kann nicht sein\u201c \u2013 einer Devise, die f\u00fcr Repliken der deutschen Kulturunterh\u00e4ndler \u00fcberhaupt kennzeichnend ist, wurde der \u201eTatbestand\u201c in Abrede gestellt:<\/p>\n<p class=\"zitat\">Von reichsdeutscher Seite wird zu dieser Beschwerde die Erkl\u00e4rung abgegeben, da\u00df einer etwaigen Verkaufsbehinderung der f\u00fcr den Buchhandel zugelassenen \u00f6sterreichischen Verlagswerke entgegengetreten wird; Nachforschungen im berichteten Fall e haben jedoch keine Anhaltspunkte f\u00fcr einen Zusammenhang mit dem angef\u00fchrten Verlag ergeben. (Bericht, S. 5)<\/p>\n<p>Unter dem letzten \u00f6sterreichischen Punkt \u201eVerschiedenes\u201c sollten \u201einsbesondere\u201c die den Buchhandel betreffenden gegenseitigem wirtschaftlichen Beanstandungen besprochen werden&#8220;. Konkret wurde man hiebei aber nicht: so wurden \u201ebefriedigende Ausk\u00fcnfte\u201c erteilt und die \u201enotwendigen Erhebungen in kurzer Frist in Aussicht gestellt\u201c (Bericht, S.\u00a05).<\/p>\n<p>Der diplomatische Grundsatz, nach dem man \u201edem Vertragspartner ungef\u00e4hr dasselbe einr\u00e4umt, was man selbst f\u00fcr sich verlangt\u201c (Wolf), war anl\u00e4\u00dflich der Juli-Verhandlungen des Ausschusses f\u00fcr Buchfragen etwas &#8211; und zwar zugunsten der deutschen Seite &#8211; aus dem Gleichgewicht geraten.<\/p>\n<p>Was das Los \u00f6sterreichischer Verlage im Deutschen Reich anbelangt, war es schon lange nicht mehr bei der \u201ePropaganda\u201c gegen den Vertrieb \u00f6sterreichischer Verlagswerke durch deutsche Buchhandlungen geblieben.<\/p>\n<p>Bevor wir uns mit den weiteren Tagungen dieses Ausschusses befassen, ist es notwendig, auf die konkreten Schwierigkeiten einzugehen, die \u00f6sterreichischen Verlagen im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Deutschland widerfuhren. Da\u00df dies hier vorgenommen wird, scheint nicht nur auf Grund der zeitlichen Abfolge opportun, sondern auch aus dem Grund, da\u00df \u00f6sterreichische Beh\u00f6rden eigentlich erst infolge dieser Verhandlungen auf die diversen Behinderungen, auf die Existenzgrundlagen, aufmerksam gemacht wurden.<\/p>\n<h3><a class=\"none\" name=\"Heading12\"><\/a> Anmerkungen<\/h3>\n<div id=\"ftn1\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn1;\" href=\"#_ftnref1\" target=\"text\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Sowohl dieses Zitat wie auch die vorangegangenen Einzelheiten sind den \u201eDokumenten zum Abkommen vom 11. Juli 1936\u201c entnommen. Diese sind in: \u201eDer Hochverratsproze\u00df gegen Dr. Guido Schmidt vor dem Wiener Volksgericht, Wien, 1947\u201c, abgedruckt. Die zitierte Stelle ist auf S. 476 zu finden. Diese Quelle wird im folgenden als \u201eHochverratsproze\u00df\u201c mit Seitenzahl abgek\u00fcrzt.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn2\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn2;\" href=\"#_ftnref2\" target=\"text\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 121, BKA 40.510-13\/36, Protokoll, S. 2 f.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn3\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn3;\" href=\"#_ftnref3\" target=\"text\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Ein Beispiel: In seiner gef\u00fchlvollen und aus damaliger Nachkriegssicht durchaus verst\u00e4ndlich apodiktischen Zeugenaussage anl\u00e4\u00dflich des Hochverratsprozesses gegen Dr. Guido Schmidt in Wien zwischen M\u00e4rz und Juni 1947 behauptete Dr. Viktor Matejka z.B.: \u201eSo wurde eines der bedeutendsten B\u00fccher in der Gegenliteratur gegen den Kampf, ein Werk KONRAD HEYDENS (sic!), unter dem Einflu\u00df des Juliabkommens verboten. Auch bei einer Reihe anderer B\u00fccher, die vom \u00f6sterreichischen Standpunkt aus eine wirksame Waffen bedeutet h\u00e4tten, war dies der Fall.\u201c (Hochverratsproze\u00df, zit. Anm. 1, S. 276) W\u00e4hrend man dem zweiten Teil der Aussage durchaus zustimmen kann, mu\u00df man auch einschr\u00e4nken, da\u00df die \u201eAusschaltung\u201c der \u201ewirksamen Waffen\u201c nicht erst unter dem Einflu\u00df des Juliabkommens erfolgte, sondern bereits 1933\/34. Und das war eigentlich der gro\u00dfe Widerspruch, oder, anders formuliert, die selbst verschuldete Schwachstelle der offiziellen \u00f6sterreichischen Abwehr gegen den Nationalsozialismus. Was die erste Aussage betrifft, so war sie, wie aus dem zitierten Protokoll der interministeriellen Besprechung hervorgeht, objektiv unrichtig. Im Hochverratsproze\u00df entwickelte sich folgender Dialog zwischen Matejka und dem Verteidiger Schmidts: \u201eVerteidiger: Woher wissen Sie, da\u00df das Buch Heydens verboten war? Zeuge: ich kann nur sagen, da\u00df es eben verboten war. Verteidiger: Dies ist nicht wahr. Im Akt erliegt ein Brief des Schweizer Verlegers an den Angeklagten mit der Frage, ob er \u00fcber das Buch Heydens (sic!) eine Neuauflage erscheinen lassen k\u00f6nne. Der Angeklagte hat sich der Verbreitung des Buches nicht entgegengestellt. Zeuge: Sp\u00e4ter war das Buch jedenfalls verboten, praktisch zumindest.\u201c (Anm. 1, S. 281) Auch ein Jahr nach dem Abkommen waren die diversen B\u00fccher Heidens (noch) nicht verboten, denn sie standen anl\u00e4\u00dflich der Juli-Verhandlungen 1937 auf der reichsdeutschen Liste von \u201eHetzliteratur\u201c, die \u00d6sterreich verbieten m\u00f6ge. Wenn das Werk nicht \u201everbreitet\u201c wurde, dann kann es nur an der politischen Einstellung mancher Wiener Buchh\u00e4ndler und Sortimenter gelegen haben. Sp\u00e4t aber doch wurden drei Werke Konrad Heidens von \u00d6sterreich verboten, aber mit dem notwendigen zeitlichen Abstand zum Antrag der Deutschen. Das Verbot erfolgte im November 1937. Der Grund: das Bundesgesetz zum Schutz der \u00f6ffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Ordnungsgesetz \u2013 O. G.). Dies war ein Monstergesetz, das am 18. August 1937 verlautbart wurde (BGBl. 282\/1937), ein wahrhaftes Konglomerat von so ziemlich allen Verbotsgesetzen, die seit 1933 erlassen worden waren. Der konkrete Grund war \u00a7 4 des Gesetzes, d.h. \u201eBeleidigung eines ausl\u00e4ndischen Staatsoberhauptes\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn4\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn4;\" href=\"#_ftnref4\" target=\"text\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 123, BKA 42.468-13\/36. Liegt bei BKA 43.913-13\/36. In der &#8222;Verantwortung des Angeklagten&#8220; Guido Schmidt im Hochverratsproze\u00df 1947 gab dieser folgendes zu Protokoll: \u201eDer Kulturausschu\u00df, der im September 1936 ins Leben gerufen wurde, hatte nur die Aufgabe, die Verbindungen so weit vorzubereiten, da\u00df man unter diesem Dach ungest\u00f6rt arbeiten konnte. Der Austausch von K\u00fcnstlern war in der Konfliktzeit vielfach nicht mehr er folgt. Wir mu\u00dften lange Zeit deutsche und Auslandsk\u00fcnstler bei uns vermissen. Im Kulturverkehr kam ferner der Austausch von B\u00fcchern in Frage. Ich habe mich in erster Linie f\u00fcr den Austausch belletristischer Literatur eingesetzt.\u201c (S. 33) Das Datum ist ein Irrtum. Der Kulturausschu\u00df wurde erst im November d. J. anl\u00e4\u00dflich des Besuches in Berlin ins Leben gerufen.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn5\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn5;\" href=\"#_ftnref5\" target=\"text\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 123, BKA 42.468-13\/36. Liegt bei BKA 43.913-13\/36 bzw. BKA 41.296-13\/37 als Gesamtakt.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn6\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn6;\" href=\"#_ftnref6\" target=\"text\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 123, BKA 42.468-13\/36. Das Schreiben war von Franz Peters, Generalsekret\u00e4r des Au\u00dfenamts, an Sektionsrat Dr. Wilhelm Krechler in der Generaldirektion f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit gerichtet.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn7\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn7;\" href=\"#_ftnref7\" target=\"text\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Zl. 360.337-GD. 2. Wiederzulassung verbotener reichsdeutscher B\u00fccher; Vorschl\u00e4ge der deutschen Gesandtschaft. Zur Zahl 42.468 vom 30. September 1936 (HHSta, s. Anm. 6).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn8\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn8;\" href=\"#_ftnref8\" target=\"text\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> BKA, 43.913-13\/36. Liegt bei BKA 44.970-13\/1937.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn9\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn9;\" href=\"#_ftnref9\" target=\"text\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Das Unwissen reichsdeutscher Stellen, selbst der in Wien ans\u00e4ssigen, \u00fcber die Verbotsweise in \u00d6sterreich ist verbl\u00fcffend. Wie bereits dargelegt, gab es zwei Rahmenkriterien f\u00fcr Verbote: a) ab 1933 erlassene Bundesgesetze, b) das Strafgesetz. W\u00e4hrend man im ersteren Fall bei Verbotsaufhebungen Nachsicht walten lassen konnte, war dies sowohl rechtlich problematischer als auch komplizierter bei gerichtlich verbotenen B\u00fcchern. Solche Verbote aufzuheben, h\u00e4tte einen bedenklichen Eingriff in das System der Rechtssprechung bedeutet.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn10\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn10;\" href=\"#_ftnref10\" target=\"text\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Liegt bei BKA 41.296-13\/1937.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn11\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn11;\" href=\"#_ftnref11\" target=\"text\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> BKA 44.970-13\/1936.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn12\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn12;\" href=\"#_ftnref12\" target=\"text\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Zitiert nach dem vertraulichen Protokoll vom 21. November 1936. Es kann in diesem Rahmen nicht auf die weiteren, unser Thema nicht betreffenden Punkte der Vereinbarungen eingegangen werden. Auf die Bedeutung des Schmidt-Besuchs ist in der zeitgeschichtlichen Literatur mehrfach hingewiesen worden. Das Protokoll liegt lose in der Mappe \u201eKulturausschu\u00df\u201c in HHSta, N.P.A, Karton 131.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn13\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn13;\" href=\"#_ftnref13\" target=\"text\" name=\"_ftn13\">[13]\u201e<\/a> Die beiden Regierungen anerkennen, da\u00df der Kommunismus den Frieden und die Sicherheit Europas gef\u00e4hrdet und best\u00e4tigen ihre Absicht, die kommunistische Propaganda in ihren L\u00e4ndern mit allen Kr\u00e4ften zu bek\u00e4mpfen.\u201c (wie Anm. 12)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn14\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn14;\" href=\"#_ftnref14\" target=\"text\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Neue, weitergehende wirtschaftliche Kombinationen im Donauraum h\u00e4tten sich an den deutschen Kurs zu halten.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn15\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn15;\" href=\"#_ftnref15\" target=\"text\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Im Vordergrund der Berliner Gespr\u00e4che standen wirtschaftliche Fragen, und hier vor allem der Ausbau der Handelsbeziehungen und die geplante betr\u00e4chtliche gegenseitige Erweiterung vom Umfang des Handelsverkehrs. Diesbez\u00fcgliche Verhandlungen sollten bereits am 7. Dezember in Wien begonnen werden. Die konkreten Vereinbarungen wurden am 27. J\u00e4nner 1937 in Wien abgeschlossen. F\u00fcr Details zu diesem Thema siehe u.a.: KARL STUHLPFARRER, Der deutsche Plan einer W\u00e4hrungsunion mit \u00d6sterreich. In: Anschlu\u00df 1938. Wien 1981 sowie NORBERT SCHAUSBERGER, \u00d6konomisch-politische Interdependenzen im Sommer 1936. In: Das Juliabkommen von 1936. Vorgeschichte, Hintergr\u00fcnde und Folgen. Wien 1977, S. 280-298.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn16\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn16;\" href=\"#_ftnref16\" target=\"text\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00d6sterr. Staatsarchiv, AVA, BMFU, Ges.zl. 25.962\/1937.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn17\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn17;\" href=\"#_ftnref17\" target=\"text\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Der Hochverratsproze\u00df, zit. Anm. 1: Zeuge Max Hoffinger, S. 138 und Zeuge Albin Eugen Lennkh, S. 73. Bei der Abfahrt Neuraths wurde sodann \u201eHoch Schuschnigg\u201c und \u201eHoch \u00d6sterreich\u201c gerufen. Ebda, S. 73.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn18\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn18;\" href=\"#_ftnref18\" target=\"text\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Keesings Archiv der Gegenwart vom 24. Februar 1937, S. 2946A.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn19\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn19;\" href=\"#_ftnref19\" target=\"text\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 123, BKA 36.585-13\/37.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn20\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn20;\" href=\"#_ftnref20\" target=\"text\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 131, BKA 35.730-13\/1937.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn21\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn21;\" href=\"#_ftnref21\" target=\"text\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Der Fall wurde auch aktenkundig (HHSta, N.P.A., Karton 131, BKA 36.657-13\/1937). Kaum 24 Stunden nach der zitierten Abmachung mi\u00dfachtete sie die deutsche Seite. Anla\u00df zu dieser Mi\u00dfstimmung war wohl der Eigenbericht des Korrespondenten des <em>V\u00f6lkischen Beobachters <\/em>in Wien, der anderntags am 3. M\u00e4rz 1937 (S. 2) in der Berliner Ausgabe erschien. Der VB begn\u00fcgte sich nicht mit einem Abdruck des offiziellen Kommuniqu\u00e9s. Es wurde auch in \u00fcberschwenglich-propagandistischen T\u00f6nen von einem Fr\u00fchst\u00fcck berichtet, das der deutsche Gesandte Papen aus Anla\u00df des Abschlusses der Verhandlungen gab. Hier wurde sowohl Propaganda als auch Politik gemacht. Die verbale Umarmung \u00d6sterreichs h\u00f6rte sich in der indirekten Rede folgenderma\u00dfen an: \u201eDie Kommission habe es als ihre Aufgabe betrachtet, das gro\u00dfe gemeinsame Erbe zu vertiefen und es in den Mittelpunkt der volksdeutschen Mission im abendl\u00e4ndischen Raum zu stellen. Das unterscheide ihre Arbeit grunds\u00e4tzlich von den Kulturabmachungen, die sonst zwischen befreundeten Staaten getroffen w\u00fcrden. Auf eine Rede des Bundesministers a.D. Baron Hammerstein-Equord zur\u00fcckkommend, sagte der Botschafter, es sei ein gro\u00dfer Irrtum zu glauben, da\u00df das Deutsche Reich sich kulturell abschlie\u00dfen wolle. Die Zusammenfassung aller nationalen Energien, durch die der F\u00fchrer dem Deutschen Volke den Weg in die Zukunft gewiesen habe, die Herstellung eines deutschen Volksbewu\u00dftseins weit \u00fcber die Reichsgrenzen seien nicht nur eine gro\u00dfe geschichtliche Tat, sondern auch ein au\u00dferordentlicher Beitrag f\u00fcr die Gesamtheit der abendl\u00e4ndischen Kultur.\u201c Auch das inzwischen zum Bundeskommiss\u00e4r f\u00fcr Kulturpropaganda (dem Unterrichts-Ministerium untergeordnet) avancierte Ausschu\u00dfmitglied Hammerstein-Equord kam zu Wort, ohne wohl zu ahnen, da\u00df die diplomatischen Floskeln guten Willens mitstenographiert w\u00fcrden. Er \u201eerwiderte, die Arbeiten der Kommission, die einen so versprechenden Anfang nahmen, h\u00e4tten auf beiden Seiten das lang entbehrte Gef\u00fchl wieder verlebendigt, da\u00df hier Deutsche zu Deutschen \u00fcber gemeinsame gro\u00dfe Aufgaben im abendl\u00e4ndischen Raum gesprochen h\u00e4tten&#8220;. Diese reichsdeutsche Entgleisung war f\u00fcr die \u00f6sterreichische Seite mehr als diplomatisch peinlich, und das Au\u00dfenamt reagierte auch dementsprechend.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn22\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn22;\" href=\"#_ftnref22\" target=\"text\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Zu dieser Thematik siehe VOLKER DAHM, Das j\u00fcdische Buch im Dritten Reich. Erster Teil. Die Ausschaltung der j\u00fcdischen Autoren, Verleger und Buchh\u00e4ndler. Frankfurt\/Main 1979, bes. Sp. 52.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn23\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn23;\" href=\"#_ftnref23\" target=\"text\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> DIETRICH AIGNER, Die Indizierung \u201esch\u00e4dlichen und unerw\u00fcnschten Schrifttums\u201c im Dritten Reich. Frankfurt\/Main 1971, bes. Sp. 986.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn24\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn24;\" href=\"#_ftnref24\" target=\"text\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 131, Mappe \u201eKulturausschu\u00df\u201c. Darin \u201eBericht \u00fcber die Sitzungen des Unterausschusses f\u00fcr Kulturfragen am 7. und 8. Juli 1937\u201c. Fol. 19.642-19.645; fol.19.645.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn25\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn25;\" href=\"#_ftnref25\" target=\"text\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 121, Mappe Deutschland 1\/12 E, Juliverhandlungen, Wien, 6.-10. Juli 1937. Die Frage der Salzburger Festspiele f\u00fchrte die Liste der \u201e\u00f6sterreichischen W\u00fcnsche\u201c an die deutsche Seite. Verlangt wurde: \u201eVollkommene generelle Freigabe der f\u00fcr die Salzburger Festspiele heuer und f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre ben\u00f6tigten, im Reiche engagierten K\u00fcnstler &#8211; insoweit sie nicht durch anderweitige Engagements und sonstige nat\u00fcrliche Hindernisse behindert sind.\u201c (ebda.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn26\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn26;\" href=\"#_ftnref26\" target=\"text\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> \u00d6sterr. Staatsarchiv, Abt. AVA, BKA (Gendion), Beilage zu Zahl 314.780-G.D. 2. in: BMU, Ges.zl. 13.687-I-1937. Diese 16seitige Liste wurde durch eine Seite \u201enach dem Stande von Ende August 1937\u201c erg\u00e4nzt. (Siehe HHSTa, N.P.A., Karton 134, BKA 43.617-13\/1937. Gegenstand: Verzeichnis der in Deutschland verbotenen \u00f6sterreichischen Schriften.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn27\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn27;\" href=\"#_ftnref27\" target=\"text\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> Siehe den Beschlu\u00df der Besprechung im BKA (AA) am 27. Februar 1937 (BKA 35.730-13\/1937).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn28\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn28;\" href=\"#_ftnref28\" target=\"text\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> Der Hochverratsproze\u00df, zit. Anm. 1, S. 467-474 (\u201eDokumente zum Abkommen vom 11. Juli 1936\u201c).<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn29\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn29;\" href=\"#_ftnref29\" target=\"text\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a> \u00d6sterr. Staatsarchiv, Abt. AVA, BKA (Gendion), 22 gen, Karton 5.006, BKA 360.863-St. B.-G.D. 36. (Gesamtakt: BKA (Gendion), 359.662-St.B.-G.D. 37). Der Parallelakt (Au\u00dfenamt) befindet sich in HHSta, N.P.A., Karton 122, BKA 34.972-13\/37. Inhaber des hier angesprochenen, 1922 aus dem \u201eDeutschen Schulverein\u201c hervorgegangenen Wiener Verlags war der aus M\u00e4hren geb\u00fcrtige Adolf Luser (1886-1941). Luser war einer der prononciertesten nationalsozialistischen Verleger im Wien der 30er Jahre. Der 1922 gegr\u00fcndete und seinen Namen tragende Adolf Luser Verlag war Heim- und Brutst\u00e4tte f\u00fcr eine Reihe von nationalen Autoren wie Robert Hohlbaum, Karl Maria Grimme, Erwin Stranik, Bruno Brehm, Maria Grengg, Karl Wache, Josef Weinheber u.v.a. Als es in Wien 1933 f\u00fcr kurze Zeit zu einer Flut von neugegr\u00fcndeten und kurzlebigen Nazi-Zeitungen kam, tat sich Luser z.B. zuerst mit dem \u201eUnabh\u00e4ngigen Tagblatt f\u00fcr bodenst\u00e4ndige Politik und Kultur\u201c, <em>Der Adler<\/em>, das es auf 19 Folgen brachte und anschlie\u00dfend mit dem \u201eUnabh\u00e4ngigen Tagblatt f\u00fcr deutsche Politik und Kultur\u201c, <em>Ostmark, <\/em>hervor. \u201eProminenter\u201c Mitarbeiter dieser ebenfalls kurzlebigen Zeitung war Hans von Hammerstein(-Equord). Ob G\u00f6rlitz beim Eckart-Verlag als Lektor besch\u00e4ftigt war, ist nicht bekannt.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn30\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn30;\" href=\"#_ftnref30\" target=\"text\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a> Bundes-Polizeidirektion Wien, Pr.Zl. IV-11.496\/2\/35. Liegt bei AVA, BKA, 22 gen, Karton 5.006, Gendion 373.601 G.D.-St.B.-35.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn31\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn31;\" href=\"#_ftnref31\" target=\"text\" name=\"_ftn31\">[31]<\/a> Ausk\u00fcnfte von Dr. Frederick Ungar, New York. In Beantwortung der Frage, ob G\u00f6rlitz ein solcher Nazi-Emiss\u00e4r gewesen sein k\u00f6nnte, schrieb mir der einstige Gr\u00fcnder und Inhaber des Verlags, er glaube \u201er\u00fcckblickend\u201c, da\u00df dieser ein \u201eInfiltrator\u201c war. Da hei\u00dft es u.a.: \u201cI am certain he did not praise his good connections with the Nazi party bosses or that he had worked for the Reichsschrifttumskammer. This would not have been a reason for hire him. How good an editor he was, I don\u2019t remember. Had he done anything conspicuously useful, I would probably remember. He was employed only for a very short time, most likely late 1937 or even early 1938.\u201c (Brief an den Verf. vom 8. September 1981) G\u00f6rlitz hat den Verlag allerdings nicht lange behalten k\u00f6nnen. Er wird als am 1. Februar 1943 \u201evermi\u00dft\u201c bezeichnet.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn32\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn32;\" href=\"#_ftnref32\" target=\"text\" name=\"_ftn32\">[32]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 131, Mappe \u201eKulturausschu\u00df\u201c. Bericht \u00fcber die Sitzungen des Unterausschusses f\u00fcr Kulturfragen am 7. und 8. Juli 1937, S. 2. Nicht nur in Buchfragen gingen die \u00f6sterr. Stellen dilatorisch vor. So beschwerte sich die deutsche Seite Anfang Juli 1937, da\u00df von acht Verbalnoten, die von der deutschen Gesandtschaft seit dem 23. September 1936 wegen der Filmzensur an die \u00f6sterreichische Regierung gerichtet wurden, sieben bislang unbeantwortet geblieben w\u00e4ren.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn33\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn33;\" href=\"#_ftnref33\" target=\"text\" name=\"_ftn33\">[33]<\/a> Verbalnote der Deutschen Gesandtschaft A 2.989 vom 12.5.37. HHSta, N.P.A., Karton 123, BKA 39.225-13\/37.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn34\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn34;\" href=\"#_ftnref34\" target=\"text\" name=\"_ftn34\">[34]<\/a> Ebda., BKA 40.555-13\/37. Gegenstand: B\u00fccherverbote im Verh\u00e4ltnis zu Deutschland.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn35\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn35;\" href=\"#_ftnref35\" target=\"text\" name=\"_ftn35\">[35]<\/a> Ebda., BKA 40.600-13\/1937. Das von deutscher Seite \u00fcbermittelte &#8222;Verzeichnis der seit 1933 im Deutschen Reich verbotenen Werke \u00f6sterreichischer Verlage&#8220; basierte zwar auf der <em>Liste 1 des sch\u00e4dlichen und unerw\u00fcnschten Schrifttums <\/em> der RSK nach dem Stand vom Oktober 1935 (weitere ver\u00f6ffentlichte Listen gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht), war aber zwangsl\u00e4ufig nicht mit ihr identisch. War ein (\u00f6sterreichischer) Autor z.B. im Reich mit einem Gesamtverbot belegt, schienen hingegen nur diejenigen Werke im &#8222;Verzeichnis&#8220; auf, die in \u00f6sterreichischen Verlagen erschienen waren. Das Verzeichnis umfa\u00dfte &#8211; wenn man etwa Buchreihen als einen Titel z\u00e4hlt &#8211; ca. 465 Titel. Der Bundesminister f\u00fcr Sicherheit, Odo Neust\u00e4dter-St\u00fcrmer, schickte dieses Verzeichnis am 8. M\u00e4rz 1937 an vier Stellen: das BMFU, das Generalsekretariat der Vaterl\u00e4ndischen Front, den Herrn Bundeskommiss\u00e4r f\u00fcr Kulturpropaganda, Bundesminister a. D. Hans Hammerstein-Equord und schlie\u00dflich den Herrn Bundeskommiss\u00e4r f\u00fcr Heimatdienst. Diese Liste verbotener \u00f6sterr. B\u00fccher wurde dadurch &#8222;geschm\u00e4lert&#8220;, da\u00df &#8211; wie Neust\u00e4dter-St\u00fcrmer bemerkte &#8211; &#8222;Druckwerke jener Art, die sich direkt gegen das derzeitige Regime in Deutschland wenden, naturgem\u00e4\u00df nicht in Betracht kommen, (&#8230; )&#8220;. (AVA, BMU, 13.687-1937: Begleitschreiben Zl. 314.780- G. D. 2 der Generaldirektion). Einige \u00f6sterreichische Verlage, die marxistisch-sozialistische Autoren verlegten (Agis-Verlag; Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, Verlag f\u00fcr Literatur und Politik) oder auf Psychoanalyse spezialisiert waren (internationaler Psychoanalytischer Verlag) waren, nach diesem Verzeichnis zu schlie\u00dfen, vom deutschen Markt so gut wie ausgeschlossen. Der Bermann-Fischer Verlag (Wien) ist der einzige Verlag, dessen Autoren (es werden neun genannt: Alfred D\u00f6blin, S. Bing, Harry Graf Kessler, Ren\u00e9 Schickele, Arthur Schnitzler, Richard Specht, Siegfried Trebitsch, Jakob Wassermann, Carl Zuckmayer) mit einem Gesamtverbot belegt waren. Es sind durchwegs Autoren des fr\u00fcheren S. Fischer Verlags. Von Karl Kraus andererseits werden nur die \u201eZeitstrophen\u201c als verboten verzeichnet. An der propagandistischen Natur der in \u00d6sterreich bislang verbotenen und dann wieder zugelassenen B\u00fccher kann kein Zweifel bestehen. Mit Ausnahme von vielleicht zwei Titeln &#8211; einer Bearbeitung von BUCHMANNs Gefl\u00fcgelten Worten, das einzige, was man in dieser Liste entfernt mit Belletristik in Verbindung bringen kann &#8211; und PETER RAABES Die Musik im Dritten Reich &#8211; waren die Werke ausgesprochen politischen und\/oder milit\u00e4rischen Inhalts.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn36\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn36;\" href=\"#_ftnref36\" target=\"text\" name=\"_ftn36\">[36]<\/a> AVA, BMU, 24 D Zeitschriften, Zl. 13.687-I-1\/1937.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn37\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn37;\" href=\"#_ftnref37\" target=\"text\" name=\"_ftn37\">[37]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 134, BKA 40.600-13\/1937. Werfel war im Reich mit einem Gesamtverbot belegt. Drei Werke, die bei Zsolnay erschienen waren, standen im deutschen Verzeichnis. Werfel war auch sonst im Reich unerw\u00fcnschter Autor. So war ein Werk von ERNST BENEDIKT, Karl Josef F\u00fcrst von Ligne, das 1935 beim Wiener Verlag Gerold &amp; Co. erschienen war, im Reich verboten worden. Der Grund daf\u00fcr lag nicht am Inhalt, sondern am Verfasser des Vorworts, und dieses stammte von Franz Werfel. \u00dcber diplomatische Kan\u00e4le konnte 1936 erreicht werden, da\u00df eine 2. Auflage, diesmal ohne Werfels Vorwort, anstandslos im Reich zugelassen wurde.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn38\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn38;\" href=\"#_ftnref38\" target=\"text\" name=\"_ftn38\">[38]<\/a> HHSta, N.P.A., Karton 131, Mappe \u201eKulturausschu\u00df\u201c, fol. 19.633.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn39\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn39;\" href=\"#_ftnref39\" target=\"text\" name=\"_ftn39\">[39]<\/a> \u201eBericht \u00fcber die Sitzung des Unterausschusses f\u00fcr Buchfragen des Ausschusses f\u00fcr die kulturellen Beziehungen zwischen \u00d6sterreich und Deutschland vom 21.-24. Juli 1937 in Wien\u201c, S. 3. (HHSta, N. P. A., Karton 134, BKA 42.418-13\/37.) Im folgenden als \u201eBericht\u201c mit Seitenzahl zitiert.<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn40\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn40;\" href=\"#_ftnref40\" target=\"text\" name=\"_ftn40\">[40]<\/a> Auf Grund des \u00a7 4 des Ordnungs-Gesetzes (BGBl. Nr. 282\/37) war die Verbreitung von sieben B\u00fcchern, von denen f\u00fcnf im Z\u00fcrcher Europa-Verlag erschienen, in \u00d6sterreich nunmehr verboten. (Siehe <em>Anzeiger<\/em>, Nr. 26, 27. XI. 37, S. 170.)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"ftn41\" style=\"mso-element: footnote;\">\n<p class=\"note\"><a style=\"mso-footnote-id: ftn41;\" href=\"#_ftnref41\" target=\"text\" name=\"_ftn41\">[41]<\/a> Die Bundes-Polizeidirektion Wien hat mit Zahl P.B. 64\/13\/37 am 11. September die komplette Liste der wieder zugelassenen B\u00fccher an die vielen betroffenen Ministerien, Organisationen, Bibliotheken und dgl. ausgesandt. Eine Woche sp\u00e4ter hat das offizielle Organ der Buchh\u00e4ndler, der <em>Anzeiger, <\/em>in der Nr. 20 vom 18. September die Liste abgedruckt (S. 124). Schon am 26. August hatte der <em>Anzeiger <\/em>die Liste der 6 aufgehobenen Buchverbote im Reich ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0IX. Das Juli-Abkommen 1936: Beginn des kulturellen &#8222;Anschlusses&#8220;? 1. Vorgeschichte 2. Erste Verhandlungen in Wien 3. Geburt des Ausschusses f\u00fcr kulturelle Angelegenheiten zwischen Deutschland und \u00d6sterreich 4. Berliner Besuch durch Schmidt 5. Buchh\u00e4ndler-Bindungen 6. Die Konstituierung 7. Exkurs: Die Zulassung von \u201eMein Kampf\u201c 8. Exkurs: Einschleusung von Nationalsozialisten in \u00f6sterreichische\u2026<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/?page_id=128\"><span>Continue reading<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":26,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-128","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/128","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=128"}],"version-history":[{"count":13,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/128\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1951,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/128\/revisions\/1951"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/26"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/verlagsgeschichte.murrayhall.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=128"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}