VIII. Das Verlagsförderungsfondsgesetz
- 1. Erläuterungen des Ministers
- 2. Debatte im Ministerrat
- 3. Die Verwaltungskommission (V.K.) des V.F.F.: Die Qual der Wahl
- 4. Das erste Geschäftsjahr des Fonds
- 5. Der V.F.F. im Jahre 1937
- 6. Der V.F.F. im Jahre 1938
- Ergänzungen zur Buchveröffentlichung von 1985
Anfang November 1935 war der Gesetzesentwurf bereits fertig und am 30. d.M. dem Ministerrat vorgelegt worden. In dem Gesetzesentwurf werde nun laut Handelsminister Stockinger „eine bescheidene Unterstützung des österreichischen Buchverlages“ ermöglicht. Das sollte in folgender Form geschehen:
Zur Förderung des österreichischen Verlagswesens in wirtschaftlicher und kultureller Richtung wird ein Verlagsförderungsfonds (im folgenden „V.F.F.“ bezeichnet) errichtet. (§ 1)[1]
Das Ziel des Gesetzes war im § 2 umrissen:
Aus dem V.F.F. können inländischen Buch- und Musikalienverlegern, deren Unternehmungen am Tage der Verlautbarung dieses Gesetzes bestehen, und Selbstverlegern zur Förderung und Sicherung ihres Absatzes unter besonderer Berücksichtigung der Werke österreichischer Schriftsteller und Tonsetzer Zuschüsse gewährt werden, durch welche auch eine entsprechende Senkung des Ladenpreises bewirkt werden soll. Zuschüsse können nur für jene Bücher und Musikalien gewährt werden, die zur Gänze im Inlande hergestellt sind.
Der V.F.F. sollte durch eine Verwaltungskommission vertreten und verwaltet werden, bestehend aus Obmann, zwei Stellvertretern des Obmanns sowie 6 Mitgliedern und 6 Ersatzmitgliedern – insgesamt also 15 Personen (§ 3). Die Kommission wurde vom BM für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem BM für Unterricht bestellt. Der Obmann sollte – laut Gesetz – kein Interessensvertreter sein, während seine Stellvertreter aus dem Kreise der Buch- und Musikalienverleger sowie aus dem Kreis der Schriftsteller oder Tonsetzer kommen sollten. Als ordentliche Mitglieder gehörten der Kommission an: ein Vertreter aus dem Kreis der Schriftsteller und Tonsetzer, drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Detailbuch- und Musikalienhändler, zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder aus dem Kreis der Buch- und Musikalienverleger. Hinzu kamen drei Staatskommissäre aus dem Bundesministerium für Handel und Verkehr, Unterricht und Finanzen.[2]
Somit war das Problematische einer fragwürdigen Drittelparität (Verleger – Schriftsteller – Sortimenter) auf dem Gesetzesweg entstanden, fragwürdig deshalb, weil diejenigen, für die das Gesetz ja ausgedacht wurde, gleich stark vertreten waren wie ihre „Gegner“, die Buchhändler. Die Sortimenter waren also überrepräsentiert. Das war aber seitens des Ministeriums nicht immer so gedacht gewesen und kam nur auf Vorschlag des Vereins zustande, der sich eigene Gedanken über die Zusammensetzung des Vorstandes machte. Seinem „Wunsch“ ist aber glücklicherweise nur teilweise Rechnung getragen worden. Wäre dem nicht so gewesen, wäre ein Sortimentervertreter und kein Verlegervertreter 1. Obmann-Stellvertreter geworden. Das hätte eine völlige Gewichtsverschiebung zuungunsten der Verleger bedeutet. Auf die personelle Zusammensetzung der Kommission, die nicht unproblematisch war und der in der Durchführung der Förderung im Geiste des Gesetzes entscheidende Bedeutung zukam, kommen wir noch ausführlich zu sprechen. Diese Stellen waren übrigens „ehrenamtlich“ und „unbesoldet“.
Zur Entrichtung der Fondsbeiträge waren alle Buch- und Musikalienhändler, alle Verlagsunternehmungen sowie alle anderen mit dem Vertrieb von Büchern und Musikalien befaßten Verkaufsstellen und Erwerbsunternehmungen verpflichtet (§ 6 (1). Bei der Feststellung der Umlage wurde einem Wunsch des Vereins entsprochen, und zwar lautete dieser so: „Im Gesetz wolle der Perzentsatz der Umlage fixiert werden und nicht mehr als 3% betragen“ – statt mit 7½%, wie Handelsminister Stockinger es sich wünschte. Der Fondsbeitrag wurde demgemäß mit 3% des Inlandsumsatzes jedes Verkäufers dieser Waren aus letzter Hand festgesetzt und wurde auf den Käufer überwälzt (§ 6 (2).
Auch hatten die Sortimenter in der Frage, was im Rahmen des Fonds erfaßt werden sollte, ein wichtiges Wort zu reden gehabt. Schon im Oktober forderten sie die Aufnahme antiquarischer Bücher in die Abgabenpflicht zum Fonds, um das sog. Neuantiquariat und den Verkauf von Ramschwaren zu erfassen.[3] Daher war im § 7 (1) „von neuen und antiquarischen Büchern und Musikalien“ die Rede. Von der Einhebung des Zuschlags waren ausgenommen:
a) amtliche Publikationen
b) approbierte Schulbücher
c) Tageszeitungen, Zeitschriften, Modealben (§ 7 (2).
Fondsbeiträge waren monatlich einzuzahlen.
1. Erläuterungen des Ministers
Wenn es nach dem Willen des Vereins gegangen wäre, so hätte die Formulierung des Zwecks im § 2 anders ausgesehen. (Daß die Praxis eher dem Willen des Vereins und nicht dem Buchstaben des Gesetzes folgte, werden wir später sehen.) Der Verein erbat nämlich eine Umformulierung in der Hinsicht, „daß die Zuschüsse nur zur Schadensgutmachung des deutschen Dumpings, aber nicht zur Subventionierung österreichischer Schriftsteller [!!!] verwendet werde“. Ein Kompromiß wurde gesucht und gefunden, doch legte der Staatssekretär im Unterrichtsministerium, Dr. Pernter, sein Veto ein, so daß wenigstens die Bestimmung über die besondere Berücksichtigung der Werke der österreichischen Schriftsteller aufrechterhalten blieb. Aber zwischen dem Gesetzestext, der von „Förderung und Sicherung“ des Absatzes und der Bewirkung einer entsprechenden Ladenpreissenkung sprach, und den erläuternden Bemerkungen der Ministervorlage lagen Welten. Hier wurde im Sinne des Vereins völlig zweckwidrig folgendes festgehalten: beabsichtigt sei „in erster Linie“ die Gewährung von Zuschüssen an die österreichischen Verleger zum Ausgleich des Schadens, den sie durch die deutsche Preissenkung erleiden. Zuschüsse sollten gewährt werden „nur nach Maßgabe der nachgewiesenermaßen abgesetzten Exemplare“. Ein solcher Unsinn bedeutete also nicht das, worum so heftig gekämpft wurde und was die Kritiker in der österreichischen Presse gefordert hatten, mit anderen Worten eine generelle Förderung der österreichischen Verlagsproduktion, damit die österreichischen Verleger ihre Preise auch um 25% senken könnten, sondern das Schadenersatzprinzip, auf einzelne Werke und nicht Verlage bezogen. Das Unsinnige und Zweckwidrige an diesem Gedanken, der sehr stark der Lagerrückvergütung der Sortimenter ähnelt, lag darin, daß man einen erlittenen Verlust nachweisen mußte und daß der Verlust aus den vom Publikum nicht gekauften (statt: verkauften) Büchern – im Gegensatz zum Lagerverlust der Sortimenter – eine kaum quantifizierbare Größenordnung war.
Aber wenn schon theoretische Berücksichtigung der Werke österreichischer Schriftsteller, wie sie Pernter forderte, dann sollte sich (laut Ministervorlage) diese „Förderung nicht bloß auf bereits erschienene Druckwerke beschränken, sondern (…) auch die künftige Produktion erfassen“, nota bene, „womit insbesondere eine Förderung der Werke bodenständiger österreichischer Schriftsteller und Tonsetzer verbunden werden soll“. Das Prinzip, nicht-bodenständige Österreicher, also Juden, nicht zum Zug kommen zu lassen, wurde auch später bei der Zusammensetzung der Verwaltungskommission des V.F.F. beibehalten.
Da die Höhe der zur Flüssigmachung der Zuschüsse erforderlichen Mittel sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau ermitteln ließ – das bedeutete in der Diplomatensprache, daß man keine Ahnung hatte, wie der Fonds funktionieren sollte und würde – , wurde der Beitrag im Gesetz „vorläufig“ mit 3% festgesetzt. Dies werde voraussichtlich Jahreseinnahmen des Fonds von S 600.000 bis S 800.000 ergeben.
2. Debatte im Ministerrat
Als der Ministerrat am 30. November 1935 zu seiner 1015. Sitzung zusammentraf, saß eine ganze Reihe von neuen Gesichtern rund um den Tisch, denn Mitte Oktober war es zu einer umfassenden Neubildung des Kabinetts gekommen. Dr. Robert Winterstein wurde neuer Justizminister, Dr. Josef Dobretsberger neuer Minister für soziale Verwaltung, Dr. Ludwig Draxler neuer Finanzminister, Eduard Baar-Baarenfels neuer Minister für Sicherheit und Inneres und Dr. Ing. Ludwig Strobl neuer Minister für Land- und Forstwirtschaft und Theodor Znidaric Staatssekretär im Ministerium für soziale Verwaltung. Somit waren Exponenten der Heimwehr und des Heimatschutzes im Ministerrat verstärkt vertreten. Diese Veränderungen wären für unsere Diskussion nicht weiter von Belang, wenn es nicht zu offenkundigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Beamten der betreffenden Ministerien und dem neuen Chef gekommen wäre. Einige neue Minister sprachen sich nämlich gegen die Gesetzesvorlage aus, nachdem ihre Ministerialbeamten den Entwurf abgesegnet hatten.
Das Verlagsförderungsgesetz war als Tagesordnungspunkt 13 zwischen „Brennholzfeuerungsaktion 1935“ und dem „Offizierskorpsgesetz“ angesetzt.
Einleitend stellte Handelsminister Stockinger den Antrag, der Ministerrat wolle beschließen, das im Entwurf vorgelegte Bundesgesetz auf Grund des Ermächtigungsgesetzes zu erlassen. Doch stieß er während der Debatte auf den Widerstand dreier neuer Minister: Draxler, Dobretsberger und Winterstein.
Der Starhemberg-Freund, Rechtskonsulent der Bundesführung des Heimatschutzes, Staatsrat Draxler, war der entschiedenste Gegner der Ministervorlage, die sein Ministerium gebilligt hatte, wobei seine Kritik nicht die Vorstellung einer Verlagsförderung an sich, sondern Mittel zum Wege zur Errichtung des Fonds betraf. Er äußerte Bedenken, „weil hiedurch wieder ein neuer Fonds geschaffen werden solle“. Darauf wurde er von Bundeskanzler Schuschnigg beruhigt, der meinte, „daß dieser Fonds vollständig privat sein solle. Der Staat würde für denselben keine Subventionen hergeben müssen“. Handelsminister Stockinger versuchte seinen Kollegen ebenfalls mit der Bemerkung zu beruhigen, „daß der Staat keine wie immer geartete Belastung erfahren werde. Das einzige, was in der Vorlage gegen die Prinzipien des Bundesministers für Finanzen verstoßen sei die Schaffung eines Fonds mit Zweckbestimmung.“ Justizminister Winterstein verstand die Bedenken seines Kollegen insofern nicht, als er glaubte, „daß das Finanzministerium an einem Fonds, mit dem der Staat weiter nichts zu tun habe, kein Interesse nehmen sollte“.
Draxler konterte mit der Bemerkung, der neuzuschaffende Fonds sei „eine getreue Nachbildung des Milchausgleichsfonds, der dem Staat eine außerordentliche Belastung gebracht habe“. Fazit: „Schon die Tatsache, daß der Fonds vom Staat durch ein Gesetz errichtet werde, schließe eine Mitverantwortung für die finanzielle Gebarung in sich.“ Draxler hegte aber auch die „schwersten Bedenken“ aus budgetrechtlichen Gründen. Die Umlage stelle eine öffentlichrechtliche Abgabe dar, deren Ertrag zur Bewirtschaftung nicht einer Verwaltungskommission überlassen werden könne. Der Finanzminister schloß seine erste Wortmeldung mit dem allerersten Hinweis auf den politischen Aspekt dieser Frage:[4]
In politischer Hinsicht sei er (Draxler) der Ansicht daß dem deutschen Buchdumping entgegengetreten werden müsse, jedoch sei der vorgeschlagene Weg nicht der richtige. Es sei daher notwendig, daß man versuche, einen besseren und richtigeren Weg zu finden, der denselben Effekt erziele.
Hierauf kam es zu einer Kontroverse zwischen Draxler und Stockinger, der nicht verstehen konnte („Umsomehr müsse man erstaunt sein…“), wieso nun der Finanzminister den Entwurf, der auf Vorschlag der Beamten im Finanzministerium beruhte, mißbillige. Dazu bemerkte Draxler, „daß es verständlich sei, wenn ein Minister, der erst kurze Zeit im Amt sei, mit seinen Referenten nicht in allen Dingen derselben Meinung sei“.
Justizminister Winterstein ersuchte den Finanzminister, „seine Bedenken gegen den zu errichtenden Verlagsförderungsfonds fallen zu lassen“. Eine Herausgabe des Gesetzes sei wegen des Weihnachtsgeschäftes „äußerst dringend“. Draxler erklärte darauf, „daß er seine Bedenken gegen Fonds grundsätzlich niemals zurückstellen werde“.
Der Ordinarius für politische Ökonomie an der Universität Graz und neue Sozialminister Dobretsberger war mit der Vorlage Stockingers auch nicht einverstanden, und: über die Verhältnisse im österreichischen Buchhandel wenig informiert. Er meinte, das Problem mit dem Buchdumping „wäre ganz einfach in der Weise zu lösen“, daß die deutschen Bücher, die seit 9.9. um 25% billiger eingeführt wurden und ebenso wie die österreichischen Bücher durch die Buchhändler mit einem 40%igen Aufschlag (gemeint ist wohl der Buchhändlerrabatt) versehen wurden, mit einem Aufschlag von 40 + 12% und die österreichischen Bücher bloß mit einem Aufschlag von 40- 12% verkauft würden. Infolge der vorgeschlagenen Regelung, meinte er ferner, werde bloß eine Verbilligung des heimischen Buchs um 8-10% eintreten, was keineswegs ausreichend sei. Als er später auf seinen Vorschlag zurückkommt, fügt er naiv hinzu, „daß die Buchhändler unter sich eine Vereinbarung schließen sollten, die aus Deutschland eingeführten Bücher mit einem Verkaufszuschlag abzugeben“.
Darauf erwiderte der „Realist“ Stockinger, eine derartige Vereinbarung sei kaum zu erreichen, „da ja die Buchhändler dagegen sein würden“. Andererseits sei eine einseitige Besteuerung der deutschen Bücher nach dem Handelsvertrag nicht möglich. Dobretsberger ließ es dabei nicht bewenden und meinte, er sehe nicht ein, „warum man nicht auf das reichsdeutsche Buch allein“ – was an sich als Abwehrmaßnahme naheliegend wäre – „eine Steuer legen könnte“. Stockinger argumentierte, eine Kontrolle bei einer Besteuerung des reichsdeutschen Buches sei überhaupt nicht möglich. Die Bücher müßte man sozusagen gleich an der Grenze bei der Einfuhr erfassen, und das würde die Einhebung eines Zolls bedeuten. „jedoch sei auch dies, wie der Außenminister bestätigen werde, unmöglich, da Deutschland dann eines Tages die österreichische Holzausfuhr verbieten könnte.“
Aus der Sicht Stockingers also: Lieber Buchdumping als eine Gefährdung der Ausfuhr österreichischer Güter nach Deutschland.
Zwei wichtige Themen in der Debatte sind bereits angeklungen: Das Verhalten und die politische Loyalität der österreichischen Buchhändler, richtiger gesagt: ihrer offiziellen Vertreter, und die Richtigkeit von Maßnahmen gegen das Deutsche Reich. Und was letzteres betrifft, war es immer wieder der Hauptkritiker Draxler, der sich kein Blatt vor den Mund nahm. Er glaubte (im Gegensatz zu seinem Kontrahenten Stockinger),
daß gegen ein Land, das den Fremdenverkehr nach Österreich derart unterbinde, eine solche Maßnahme wohl zu rechtfertigen wäre.[5]
Und obwohl die Einsetzung von staatlichen, also Budgetmitteln, von vornherein völlig ausgeschlossen war, kam Draxler wieder auf dieses Thema und die reichsdeutsche „Kampfhandlung“ zu sprechen. Er hielt
jeden Versuch, mit staatlichen Mitteln den reichsdeutschen Verlag zu konkurrenzieren, für aussichtslos, weil insbesondere auch die Auflageziffern in Betracht gezogen werden müßten. Es handle sich hier um dieselben Schwierigkeiten wie beim österreichischen Film. Über die Tatsachen der wirtschaftlichen Möglichkeiten könne man eben nicht hinwegkommen. Dies sei auch einer der Gründe, warum Redner gegen das vorliegende Gesetz Stellung genommen habe. Das reichsdeutsche Bücherdumping sei eine Kampfhandlung, die ohne weiters durch eine gleichartige Maßnahme beantwortet werden könne.
Während Stockinger aus Erfahrung wußte, daß eine Vereinbarung unter den Buchhändlern kaum zu erreichen sei, schlug Sozialminister Dobretsberger die Schaffung eines „Zwangskartells“ vor. Hiedurch, meinte er, würden die österreichischen Bücher billiger werden. „Die Buchhändler würden bei den deutschen Büchern Mehreinnahmen von 2,7 Mill. S erzielen, während sich bei den österreichischen Büchern bloß eine Mindereinnahme von 700.000 S ergäbe.“ Draxler, der immer für einen harten Kurs eintrat, glaubte dagegen, „daß es in der Hand des Finanzministeriums gelegen sei, die Buchhändler zu einer derartigen Vereinbarung zu zwingen“. Das Thema „widerspenstige Buchhändler“ blieb weiterhin im Raum. Stockinger gab hierauf zu bedenken,
daß es ja die gleichen Buchhändler sind, die deutsche und österreichische Bücher verkauften. Derjenige, der vornehmlich österreichische Bücher verkaufe, werde bei diesem System daraufzahlen. Außerdem sei es notwendig, den österreichischen Bücherexport zu fördern, weil ja das österreichische Buch nicht nur im Inland, sondern auch auf ausländischen Märkten mit den deutschen Büchern konkurrieren müsse. Es sei daher notwendig, die österreichischen Verleger zu stützen und nicht die Händler.
Auch Bundeskanzler Schuschnigg, der deutlich auf der Seite des österreichischen Verlags stand, meldete sich in der Causa „Buchhändler“ zu Wort mit der Bemerkung,
daß man bei Behandlung der gegenständlichen Angelegenheit auf den Widerstand der Buchhändler gestoßen sei. Es sei daher notwendig, die Buchhändler mehr in die Hand zu bekommen, da dieselben nur mit Gewalt dazu zu bringen seien, österreichische Bücher in die Auslagen zu geben.
Anschließend stellte Stockinger fest, „daß sich unter den Buchhändlern sehr viele Reichsdeutsche befänden“, obwohl er – weniger diplomatisch ausgedrückt – die „nationalgesinnten“ Österreicher gemeint hat –, und wies offenbar für diejenigen Minister, die es nicht mitbekommen hatten, darauf hin, „daß der gegenständliche Gesetzentwurf gegen den Willen der Händlerschaft entstanden sei“.
Breiter Raum, ja etwa die Hälfte der Debatte, nahm eine scheinbar nebensächliche Frage ein, die die Befristung der Gültigkeit des Gesetzes betraf.[6]
Finanzminister Draxler z.B. drängte von Beginn an auf eine zeitliche Beschränkung und erklärte sich mit der Vorlage dann einverstanden, „wenn dieselbe zeitlich befristet werde, etwa auf ein halbes Jahr, damit man sich von vornherein darauf einstelle, daß der Fonds in einem halben Jahr liquidieren müsse“. Die Anregung stieß auf wenig Gegenliebe. Stockinger hingegen hielt es für „denkbar“, daß der Ministerrat intern beschließe, das Gesetz mit 31. Dezember 1936 wieder außer Kraft zu setzen. Er war aber dagegen, eine solche Frist im Gesetz zu verankern oder zu verlautbaren. Denn: „Bei einer Befristung des Gesetzes würden jedoch Zweifel darüber entstehen, ob es der Regierung mit dem Gesetz überhaupt ernst sei.“ Stockinger warnte „ernstlich davor“,
ein Gesetz zum Schutz des österreichischen Verlages herauszugeben, welches an einem bestimmten Termin außer Kraft treten solle, wenn man heute schon wisse, daß dies tatsächlich nicht geschehen werde. Es würde dies der Bundesregierung in ihrem Ansehen sehr schaden, da die Bevölkerung die Regierung nicht mehr ernst nehmen würde.
Als Ausweg schlug er vor, gleich in der ersten Sitzung der Verwaltungskommission zu erklären, man müsse sich darauf einrichten, daß der Fonds mit 31. Dezember 1936 zu liquidieren habe.
Es wäre nicht klug, die Position der Buchhändler noch dadurch zu stärken, daß man schon im Gesetz eine zeitliche Begrenzung festlege. Im übrigen glaube Redner, daß man auf die Dauer ohne staatliche Einflußnahme auf den Büchermarkt aus politischen Gründen nicht werde auskommen können.
Einen ähnlichen Vorschlag machte Bundeskanzler Schuschnigg, der meinte, man solle die Fassung des § 12 (Zeitpunkt, in dem das Gesetz außer Wirksamkeit zu treten hat) belassen und im Motivenbericht zu diesem Paragraphen anführen, daß die Vorlage nur „als eine außerordentliche Notmaßnahme“ gedacht und daß beabsichtigt sei, das Gesetz bereits mit 31. Dezember 1936 außer Wirksamkeit zu setzen.
Der Entwurf wurde mit geringfügigen, hauptsächlich stilistischen Änderungen trotz den Unstimmigkeiten am Schluß der Sitzung vom 30. November genehmigt. Am nächsten Tag berichteten einige Zeitungen über die „Wichtigen Beschlüsse des Ministerrates“.[7]
Es verging aber fast ein Monat, bevor das Gesetz verlautbart wurde, und das, obwohl in der Sitzung des Ministerrates vom 30. November der Justizminister mehrmals seine Kollegen drängte, ihre Bedenken fallen zu lassen, zumal „die Herausgabe des Gesetzes (…) wegen des Weihnachtsgeschäftes äußerst dringend“ sei. Das hatte auch seinen Grund:
Von Seiten der Vertreter der Buch- und Musikalienhändler wurde mit Rücksicht auf das laufende Weihnachtsgeschäft ersucht, die Publikation des Gesetzes derart vorzunehmen, daß das Geschäft durch das Inkrafttreten des Gesetzes nicht beeinträchtigt würde.
So sollte es auch sein. Das Gesetz, BGBl. 1935, Stück 134 vom 27. Dezember 1935, Nr. 497/35, wurde am 28.12. im Amtlichen Teil der Wiener Zeitung verlautbart und trat am 1.1.1936 in Kraft.[8]
Die Herausgabe des Gesetzes mag nach Ansicht eines Ministers „äußerst dringend“ gewesen sein, Ansätze zu dessen Durchführung waren es allerdings nicht. Zuerst mußte ja die im § 3 vorgesehene „Verwaltungskommission“ gebildet werden. Von ihr sollte es abhängen, ob das an sich nicht sehr erfolgversprechende Gesetz halbwegs seinen Zweck erfüllen würde.
3. Die Verwaltungskommission (V.K.) des V.F.F.: Die Qual der Wahl
a) Die Staatskommissäre
Nach § 4, Abs. 2 des Verlagsförderungsgesetzes waren drei Staatskommissäre zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vorgesehen. Am 18. Jänner 1936 brachte das Handelsministerium in Antrag, Ministerialrat Dr. Max Herget als Staatskommissär und als dessen Stellvertreter Hofrat Dr. Robert Wacha zu bestellen. Dies war deshalb naheliegend, weil beide Herren mit der Abfassung des Gesetzes und dessen Durchführungsverordnung im Ministerium befaßt waren.[9] Das Finanzministerium entsandte Ministerialrat Dr. Columban Vouk vom Departement XX (Budgetangelegenheiten). Laut Weisung des Herrn Staatssekretärs für Unterricht wurde zum Staatskommissär des BMU der der Präsidial-Abteilung zugeteilte Sektionsrat Dr. Wilhelm Wolf bestellt.[10]
b) Die Kommission
Nach dem V.F.F.-Gesetz wurde, wie wir gesehen haben, die Verwaltung des Fonds einer Kommission anvertraut, die vom BMfHuV im Einvernehmen mit dem BMU zu bestellen war. Man begann bereits Anfang November, also noch vor Verabschiedung des Gesetzes durch den Ministerrat, mit der Auswahl potentieller Mitglieder. Zu besetzen waren 15 Positionen, und von diesen Herren hing die zweckentsprechende Durchführung ab.
Auf Grund der Verabredungen zwischen dem Handelsministerium, dem das Vorschlagsrecht zustand, und den Interessenten, also dem Verein, war für die Stelle des Obmanns „eine neutrale Persönlichkeit“ auszuwählen. Man dachte „in erster Linie an einen höheren Staatsbeamten des Ruhestandes“,[11] einen „bibliophilen Staatspensionist(en)“,[12] „einen pensionierten Beamten des Handelsministeriums“.[13] Mit einigen Herren, wie z.B. mit einem, der „als Bücherliebhaber ihnen besonders geeignet erscheine“, wurde auch Kontakt aufgenommen. Doch beeilte sich der Staatssekretär im BMU, Dr. Hans Pernter, am 20. Jänner 1936 – die Verwaltungskommission war noch immer ohne Obmann – „eventuell angesichts der Dringlichkeit“ einen ganz anderen Herrn in Vorschlag zu bringen. Gemäß der österreichischen Usance, niemandem einen Posten zuzuschanzen, der nicht schon eine Handvoll anderer, nicht selten entgegengesetzter Interessen zu vertreten hat, fiel die Wahl nicht auf einen bibliophilen Staatspensionisten, sondern auf den Minister a.D. und Sektionschef im Bundeskanzleramt, Hans Hammerstein-Equord. Die Bestellung wurde von Bundeskanzler Schuschnigg genehmigt. Hammerstein war aber nicht die einzige Überraschung. Sehen wir nun die Vorschläge der Abteilung 6 (Musik, Darstellende Kunst, Literatur) des BMU an, das einen Obmann-Stellvertreter, ein Mitglied und ein Ersatz-Mitglied aus den Reihen der Schriftsteller und Komponisten zu bestellen hatte. Sie sind für „Kurswerte“ im Ständestaat sehr aufschlußreich. Es kamen laut Aufstellung vom November 1935[14] folgende Personen in Betracht:
Schriftsteller:
Dr. Raoul Auernheimer
Bundeskulturrat Dr. Henz
Red. Rudolf List
Prof. Dr. Friedrich Schreyvogl
Schriftsteller Josef Weinheber
Bundeskulturrat Zernatto
Komponisten:
Hofrat Keldorfer
Prof. Lafite
Dr. Dr. Lechthaler
Staatsrat Dr. Joseph Marx
Bundeskulturrat Dr. Rinaldini
Hofrat Dr. Sieczyski
Hofrat Springer
Von diesen Namen erlaubte sich die Abteilung 6b folgenden Vorschlag zu machen:
Obmann-Stellvertreter: Zernatto
Mitglied: Rinaldini
Ersatz-Mitglied: Schreyvogl
Dieser wurde allerdings noch revidiert, so daß am 20.1.1936 folgende drei Herren als Funktionäre für die Verwaltungskommission des V.F.F. nominiert und bestellt wurden:[15]
1. als Obmannstellvertreter: Guido Zernatto
2. als Mitglied: Hofrat o. Prof. Max Springer
3. als Ersatzmitglied: Prof. Dr. Hans Nüchtern
Sowohl die Vorschläge als auch die Bestellungen sind für den Kurswert mancher „Schriftsteller“ höchst bezeichnend. Sie sind für eine Art von „Inzucht“ in der „Kulturpolitikskultur“ dieser Zeit symptomatisch.
Es gehört zu den Eigentümlichkeiten der Standes- und Kulturpolitik dieses Zeitraums, daß auf Schritt und Tritt immer dieselben Personen bzw. „Schriftsteller“ in den öffentlichen Körperschaften anzutreffen waren. Die Kulturclique bestand meistens aus Rudolf Henz, Guido Zernatto, Hans v. Hammerstein-Equord und Hans Nüchtern. Egal, ob in der Planung für eine „Kammer des Schrifttums“, ob in der „Aktion Künstlerhilfe“, ob in den Zentralstellen für Literatur bei der V.F., bei der RAVAG, bei Schriftstellerjurys für den Großen Staatspreis, bei Zeitschriftenredaktionen, beim Bundeskulturrat usw. usw. – sie waren immer und fast alle gleichzeitig dabei. Sie – diese „Kulturpolitikspolitiker“ – waren immer „etwas“ und noch etwas anderes dazu. Es ist also kein Wunder, wenn wir der Clique wieder bei der Verwaltungskommission des V.F.F. begegnen.
Die „unterbeschäftigten“ Herren Zernatto (u.a. Staatssekretär) und Nüchtern (Chef der Literaturabteilung der RAVAG) kamen somit „aus dem Kreise der (österreichischen) Schriftsteller“.
Im Einvernehmen mit den einzelnen Gruppen innerhalb des Vereins der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler brachte das Handelsministerium eine Liste jener Herren, welche als Mitglieder der Kommission zur Verwaltung des V.F.F. in Frage kamen, zum Vorschlag:[16]
Verleger:
Obmann-Stellvertreter:
Wiedling Walter
Zsolnay Paul
Beisitzer (Buch):
Deuticke Hans
Kness Dr. Hans
Stein Dr. Robert
Horovitz Dr. Bela
(Musik):
Herzmansky Bernhard
Winter Hugo
Lienau Wilhelm
Sortimenter:
Berger Karl
Borufka Carl
Peters Lambert
Boehm Franz
Morawa Dr. Emmerich
Pichler Otto
Maudrich Wilhelm jun.
Da Zernatto, Springer und Nüchtern „dem Bd. Ministerium für Unterricht genauestens bekannt sind, konnte von politischen Erhebungen abgesehen werden“.[17] Nicht so bei den weiteren 16 Kandidaten. Am 7. Dezember 1935 erging an das Preß-Büro der Bundes-Polizeidirektion Wien der Auftrag, anhand von allen dort vorhandenen Evidenzen sowie durch vertrauliche Nachforschungen Erhebungen über das politische Verhalten der zu Mitgliedern der Kommission des V.F.F. vorgeschlagenen Persönlichkeiten durchzuführen. Zusätzlich wurden Erhebungen bei der Organisations-Abteilung der Landesleitung der V.F. Wien durchgeführt.
Die Feststellung, wer Mitglied der V.F. (und seit wann) war und wer nicht, scheint als Entscheidungskriterium gedient zu haben: bis auf zwei Ausnahmen (Peters und Maudrich) waren alle Ernannten V.F.-Mitglieder. Nicht gewählt wurden Juden (Zsolnay, Horovitz), die, nebenbei bemerkt, die prominentesten Verleger und nicht V.F.-Mitglieder waren. Die Auswahl traf schließlich alle Ecken der österreichischen Gesellschaft: vaterländisch-katholisch-national (bisweilen nationalsozialistisch). Das Gros der Kandidaten hatte sich – um die „Erhebungen“ zu zitieren – „parteipolitisch bisher in keiner Weise hervorgetan“, „in keiner Weise betätigt und zu mißliebigen Wahrnehmungen keinen Anlaß geboten“. Ein zweiter Referent des Preß-Büros pflegte im Falle der Unbedenklichkeit die Wendungen „vaterländisch orientiert“, „vaterländisch eingestellt“, „stets christlichsozial orientiert“ zu gebrauchen, während der dritte mit den Erhebungen befaßte Beamte gern „politisch als vaterlandstreu“, „seine vaterländische Einstellung bekannt“, „vaterlandstreu eingestellt“, „vaterlandstreu“ schrieb. Ob das tatsächlich stimmte, steht auf einem anderen Blatt!
Es konnte über die Herren in der Regel kaum Nachteiliges in Erfahrung gebracht werden. Wohl fielen in einzelnen Fällen Bemerkungen zum Nationalsozialismus, aber man muß schon an der Effizienz der Polizeikartei Zweifel anbringen, zumal die Mitgliedschaft bei der V.F. schon 1933 und 1934 als gute Tarnung für illegale Nazis diente. Auf einen solchen Fall gehen wir später ein.
Nach all diesen Erhebungen fiel die Entscheidung über die Mitglieder, so daß die Kommission folgendermaßen aussah:
Als Obmann-Stellvertreter: Wiedling
als ordentl. Mitglieder:
1. Dr. Kneß
2. Herzmansky
3. Berger
4. Borufka
5. Peters
als Ersatzmitglieder:
1. Deuticke
2. Winter
3. Morawa
4. Pichler
5. Maudrich
Dieser Wahlvorgang fand von der Nominierung bis zur Ernennung mehr oder weniger unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Als einzelne Namen auch außerhalb der Buchhändlerkreise bekannt wurden, wurden Proteste laut, und zwar gegen Emmerich Morawa und Karl Berger. Intern hatte man gegen Zsolnay Einwände. Sehen wir uns nun ein paar umstrittene Fälle an: Es sind deren drei, nämlich der Verleger Paul Zsolnay, der Buchhändler Karl Berger und der Grossist Emmerich Morawa, und der Grund dafür, daß sie unter den vorgeschlagenen Persönlichkeiten umstritten waren, lag in ihrer tatsächlich oder vermeintlich „verkehrten“ politischen Einstellung. Daß Zsolnay, auf den wir an anderer Stelle ausführlich eingehen und den wir deshalb hier nur erwähnen, nicht zum Zug kam, hängt z.T. damit zusammen, daß er „Jude“ war und nicht V.F.-Mitglied wurde, aber in erster Linie damit, daß sein Verlag durch eine anonyme Anzeige im April 1935 in den Ruf einer getarnten nationalsozialistischen Kulturorganisation kam. Die anderen zwei umstrittenen Kandidaten wurden im Gegensatz zu Zsolnay zu Mitgliedern der Kommission ernannt.
c) Der Fall Karl Berger
Als die Ernennungen – offenbar durch vereinzelte Presseberichte – bekannt wurden, wurden in manchen österreichorientierten Kreisen gegen die Bestellung von Karl Berger und Emmerich Morawa Proteste erhoben. Die Vorwürfe lauteten dahingehend, daß beide „einer gewissen politischen Richtung“ angehörten, wobei zweifelsohne die illegale NSDAP gemeint war. Während Morawa guten Gewissens leicht Anzeigen erstatten konnte, um sich gegen den Vorwurf zu wehren – es soll zu einem Prozeß gekommen sein –, tat sich der 1879 in Wien geborene Karl Berger, der für diesen halboffiziellen Posten auserkoren war, ungleich schwerer.[18] Während das Preß-Bureau der Wiener Polizei ihm bescheinigte, politisch bisher aktiv nie hervorgetreten, „vaterlandstreu“ und „gut situiert“ zu sein, war dieser Leumund wie üblich nichts anderes als einer der vielen „Persil-Scheine“, die die Wiener Polizei zu dieser Zeit wider besseres Wissen austeilte. Denn während Berger laut Polizeiauskunft „früher im christlichsozialen Lager“ gestanden sei, war er in Wirklichkeit politisch viel mehr gewesen, so z.B. von 1918 bis zum Jahre 1932 Mitglied der Großdeutschen Volkspartei in Österreich. Mehr noch: um den ideologischen Anschluß nicht zu verlieren, trat Berger am 1. Oktober 1932 der NSDAP in Wien bei und erhielt die Mitgliedsnummer 1,300.765. Und lange vor der im Geiste des Juli-Abkommens 1936 eingeführten Integrierung der Austronazis in die Vaterländische Front verschaffte sich Berger eine gute Tarnung. Am 22. Jänner 1934 folgte er dem Ruf in die V.F. und wurde Mitglied No. B 184.328. Mit einem Einkommen von RM 3.000 (1937) konnte er vom buchhändlerischen Geschäft gut leben. Neben seiner Ernennung zum Mitglied der Kommission – die Austronazis waren übrigens mehrfach vertreten – gipfelte seine Karriere im März 1938 in der Bestellung (durch wen?) zum kommissarischen Leiter des Vereins der österr. Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Auf seine berüchtigte antisemitische Denkschrift vom 9. Juli 1938 „Arisierung oder Liquidierung jüdischer Buchhandlungen“ kommen wir an späterer Stelle zu sprechen. Seine Mitgliedschaft als illegaler Nazi hat ihm, der doch immerhin „gut genug“ gewesen war, in der Verwaltungskommission zu sitzen, nach 1945 nur sehr bedingt geschadet.[19]
d) Der Fall Emmerich Morawa & Co.
Der Fall Morawa war komplizierter. Seine Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebsfirma, die erst ab 1934 seinen Namen trug, war nicht bloß irgendeine, sondern die Vertriebsfirma in Österreich, und das Verdienst für den Ausbau kam auch nicht – wie man zu runden Feiertagen nie müde wird hervorzuheben – ihm, sondern der Gründerfamilie Goldschmiedt zu.
Morawas öffentlicher Hauptgegner war die Wochenzeitung Sturm über Österreich, die immer wieder auf die „braune Gefahr“ in Österreich hinwies. Die Zeitung begann sich schon 1934 mit dem „Treuhänder reichsdeutscher Verlagsinteressen in Österreich“ zu befassen und warf dabei Licht auf eines der erfolgreichsten Buchhandelsunternehmen im Lande. Da die Firma Morawa mit reichsdeutschem Kapital geführt wurde, befand sich deren Majorität an Geschäftsanteilen in deutschen Händen. Im Jahre 1933 waren die ersten Verbote über reichsdeutsche Druckschriften – vornehmlich Zeitungen – ausgesprochen worden. Im Februar des folgenden Jahres – Tage nach den bürgerkriegsähnlichen Unruhen in Österreich – begann die österreichische Bundesregierung eine neue „Aktion scharf“. Am 17. Februar wurde ein allgemeines Verbot deutscher Zeitungen und Zeitschriften mit Ausnahme jener illustrierten Wochenschriften, die bisher nicht namentlich verboten waren, erlassen. Freilich liefen der Verein und dessen Vorstandsmitglied Morawa gegen den Erlaß Sturm und konnten in der Folge beim Bundeskanzleramt bewirken, daß das breite Verbot eingeschränkt wurde. Nun war alles verboten, außer denjenigen Zeitschriften, die ausschließlich wissenschaftlichen oder fachlichen Zwecken, der Übermittlung von Sportnachrichten oder zur Unterhaltung dienten, worunter auch die schon bisher zugelassenen illustrierten Zeitschriften und Modezeitungen fielen. Somit konnte der vielfache Alleinimporteur (Scherl, Ullstein etc.) Morawa einen Teil des einträglichen Geschäfts retten. Für ein Geschäft war es aber zu spät geworden. Die überaus weitverbreitete, im mächtigen Berliner Scherl-Verlag erscheinende Zeitschrift Die Woche wurde in Österreich schon am 3. Februar 1934 verboten (neben anderen Scherl-Publikationen!). Es war aber weder für Scherl noch für die Firma Morawa & Co. (genau genommen trug die Firma diesen Namen erst ab 1.1.1934) aller Tage Abend.
Am 17. Februar erschien nämlich auf dem Wiener Zeitschriftenmarkt eine „neue“ Publikation. Der Titel: Neue Woche. Der Druck erfolgte bei der August Scherl Ges.m.b.H. in Berlin SW 68. Verleger, Eigentümer und Herausgeber war Morawa & Co., Wien 1., Wollzeile 11. Außer dem Tausch von „Die“ auf „Neue“ Woche und dem „Lokalimpressum“ unterschied sich Morawas Neue Woche natürlich in keiner Weise von ihrer zwei Wochen zuvor verbotenen Vorgängerin. Der Versuch, in den folgenden Monaten ein bißchen „österreichischen Inhalt“ in die sonst verbotene reichsdeutsche Wochenschrift einzuschmuggeln – im Anzeigenteil wurde nahezu ausschließlich noch für die Produkte geworben, die in Österreich wohl nicht erhältlich waren – , kann nur als zaghaft bewertet werden. Über die paar gelegentlichen Alibifotos aus Österreich kam man auch nicht hinaus. Es vergingen mehrere Monate, bevor man auf diesen Geschäftsdreh aufmerksam gemacht wurde. So schrieb z.B. der Sturm über Österreich am 4. November dieses Jahres:
Seit Monaten bemühen sich reichsdeutsche illustrierte Zeitungen, in Österreich Ableger zu gründen, die sich von den reichsdeutschen Ausgaben nur dadurch unterscheiden, daß der Umschlag besonders gedruckt wird und in den Innenteil einige österreichische Bilder eingeschmuggelt werden. Dadurch versuchen nun diese Blätter, mit dem Nazimaterial in Österreich Geschäfte zu machen.
Solch ein Blatt ist auch die „Neue Woche“ – Verleger, Eigentümer und Herausgeber Morawa & Co., Wien 1, Wollzeile 11, Verantwortlicher Schriftleiter Dr. Emmerich Morawa, Wien, 1., Wollzeile 11, gedruckt bei Scherl, Berlin, SW 68.
Ende Juni 1935 liest man in derselben Wochenzeitung unter der Überschrift „Wieder einmal Morawa & Co.“:
Wir haben uns schon einmal mit diesem Treuhänder reichsdeutscher Verlagsinteressen in Österreich befaßt. Diese Firma, die heute nahezu ein Monopol in der Auslieferung illustrierter Zeitschriften hat, versucht auf jede nur mögliche Weise, reichsdeutsche, nur notdürftig getarnte Blätter, die keinesfalls österreichischem Interesse Rechnung tragen, hier zu verbreiten. Daß die Schreibweise dieser genannten Zeitschriften, auch trotz einer verantwortlichen Schriftleitung durch Herrn Dr. Emmerich Morawa, sich nicht ändert und weiter reichsdeutsche, und was in diesem Fall wohl gleichbedeutend ist- nationalsozialistische Tendenzen vertritt, kann man immer wieder mühelos feststellen. (…)
Wir wissen nicht, ob Herr Dr. Emmerich Morawa einmal der österreichischen Armee angehört hat, wir sehen aber schließlich auch sonst, daß die Firma Morawa & Co. sich scheinbar in der Verbreitung österreichischer illustrierter Zeitschriften (auch solche gibt es!) keinerlei besondere Mühe macht, um so mehr jedoch im Vertrieb von Blättern, für die der oben zitierte Fall charakteristisch ist.
Ein Blick in die von obiger Firma vertriebenen Lesezirkel sagt genug. (Jg. 3, Folge 11, 30. 6. 1935, S. 2)
Als im Spätherbst desselben Jahres die große Kampagne in Sachen Förderung des österreichischen Buches im Anlaufen war, geriet Morawa & Co. erneut unter Beschuß. Schon Bundeskanzler Schuschnigg hatte festgestellt, daß die Buchhändler „nur mit Gewalt dazu zu bringen seien, österreichische Bücher in die Auslagen zu geben“. Die „Gewalt“ blieb aus, und so waren auch in vielen Wiener Buchhandlungen österreichische Bücher in den Auslagen zu vermissen. Unter der Überschrift „Ordnung im Buchhandel“ heißt es im Sturm über einen Teil des Buchhandels:
Oft scheint ein S.S.-Mann das Auslagenarrangement vollzogen zu haben.
Und weiter:
Ernster werden solche Umtriebe, wenn sich konzessionierte Unternehmungen des Zeitschriftenhandels dazu hergeben, bei sich illegale Propaganda zu dulden. Was soll man z.B. sagen, wenn in den von der großen Firma Morawa & Co., die überall ihre Zeitungsstände hat, vertriebenen Zeitungen nationalsozialistische Streuzettel gefunden werden? Nicht etwa zufällig oder in einem oder den anderen Fall – was schließlich überall passieren könnte, sondern ganz systematisch! (Jg. 3, Folge 32, 24.11.1935), S. 3.[20]
Zum Monopol gehörte in Wien der Besitz von sämtlichen Straßenkolportageständen, die schon 1924 von der Gemeinde Wien Pacht genommen wurden. Außerdem war Morawa & Co. mit Kapital und in der Geschäftsführung bei der Buchhandlung Karl Schmelzer vertreten. Diese Firma belieferte schließlich die gesamten Bahnhofsbuchhandlungen in Österreich. Scherls Neue Woche war vermutlich nicht die einzige in Österreich verbotene Druckschrift, für die Emmerich Morawa die lokale Patenschaft übernahm, die Liste dürfte viel länger sein.
Seine Kampagne gegen die Firma Morawa & Co. setzte der Sturm über Österreich, in seiner nächsten Nummer unter der Überschrift „Ein Hetzblatt und sein Kolporteur“ fort (Folge 33, 1.12.1935, S. 3). Ausgehend von den Ausführungen in einer in der Tschechoslowakei erscheinenden Zeitung, die Greuelmeldungen über Österreich verbreitete und für die Morawa Alleinauslieferer in Österreich war, wurde Morawa einiges vorgeworfen:
Eine zweite Seite dieser Angelegenheit betrifft die Verbreitung dieses Blattes in Österreich. Man weiß, daß in Wien eine große Firma stolz darauf ist, gewissermaßen ein Monopol in der Belieferung der Öffentlichkeit mit ausländischen Presseerzeugnissen zu haben. Daß diese Firma – es handelt sich um Morawa und Ko. – sich oft in sehr starkem Maße für diese ausländischen Presseerzeugnisse einsetzt und für einige dieser Zeitschriften sogar die nach dem neuen Pressegesetz erforderliche „Verantwortliche Schriftleitung“ übernommen hat, ist aus dem Impressum verschiedener solcher Presseerzeugnisse ohne weiteres ersichtlich und wurde im Zusammenhang mit einigen unliebsamen Vorfällen auch schon öffentlich diskutiert. Es mag der Firma ruhig überlassen bleiben, wo sie die Grenze zwischen einer österreichischen Einstellung und ihrem geschäftlichen Interesse ziehen will – die Firma wird nach dieser Abgrenzung entsprechend zu beurteilen sein. (…)
Vielleicht gibt es Stellen in Österreich, die sich etwas eingehender mit dieser Firma beschäftigen werden. Wir wollen nur die Tatsache feststellen, daß nicht so sehr die Drucklegung österreichischer Hetzartikel im Ausland für die österreichischen Behörden interessant sein soll, sondern in noch viel größerem Maße die Möglichkeit und Durchführung der Werbung und Verbreitung dieser Machwerke in Österreich selbst.
An Zeugen hat es nicht gefehlt, nur fürchteten sich potentielle Anzeiger berechtigtermaßen vor der Rache der Firma Morawa & Co.
Einige Tage später lieferte „Der Naziskandal im Wiener Buchhandel“ – so die Überschrift (Freiheit!, 4. 12. 1935, S. 2) – wieder Gesprächsstoff:
Wir werden heute an konkreten Beispielen zeigen, daß gerade die Wiener Buchhandlungen dem neuen österreichischen Geist nur sehr wenig Rechnung tragen. (…)
Gehen wir durch die Innere Stadt, wo sich die größten Buchhandlungen befinden, so wird man die österreichischen Bücher sehr dünn gesät finden. (…)
Neben anderen Firmen kommt auch Morawa & Co. in dieser Reihe zum Zug.
Morawa & Co. haben eine eigene Auslage, in der sich Nazibücher befinden, zum Beispiel Trenker, Löns und Dusingers: Wir rufen Deutschland (ebda.).
Erst recht nach dem 13. März waren die Morawaschen Auslagen mit „Nazibüchern“ geschmückt. Darüber später. In diesen Tagen entschied sich die Zusammensetzung der Verwaltungskommission des V.F.F. Emmerich Morawa wurde nicht zuletzt, weil er V.F.-Mitglied geworden war, für würdig befunden, ernannt zu werden. Die politischen Erhebungen fanden in ihm schließlich „ein(en) energische(n), jedoch gute(n) Chef. In politischer Hinsicht gilt er als indifferent, soll aber rechtsorientiert sein.“[21] Fragt sich, was in Österreich im Dezember 1935 wohl „rechtsorientiert“ gewesen sein kann. Die Kritik an Morawa verstummte jedoch auch nicht nach Ende des Zweiten Weltkriegs.[22]
4. Das erste Geschäftsjahr des Fonds
Am 1. Jänner 1936 trat das Bundesgesetz über die Schaffung eines Fonds zur Förderung des österreichischen Buch- und Musikalienverlags in Kraft. Es fehlten aber noch die wichtigen Durchführungsbestimmungen sowie Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen. Was sich im ersten Geschäftsjahr des V.F.F. abspielte, war von den Vorstellungen der Erfinder, also des Gesetzgebers, sehr weit entfernt: es war schlicht und einfach ein Skandal. Wären die Vorgänge nicht der zweischneidigen „Amtsverschwiegenheit“ unterlegen, hätten diejenigen, die anläßlich des Buchdumpings auf den Plan getreten waren, gewiß in der Öffentlichkeit „Skandal“ und „Sabotage“ gerufen.
Denn weit entfernt davon, im Geiste des Gesetzes zu agieren, wollten Mitglieder der Verwaltungskommission (V.K.) schon nach zwei (2) Sitzungen, ja noch im ersten Jahr, das Gesetz außer Kraft gesetzt sehen. Vielmehr kam es, wie wir sehen werden, zwei Mal zu einer – diplomatisch formuliert – „extensiven Interpretation“ des Gesetzes, also zu einer zweckwidrigen Verwendung der Fondsmittel, um den Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und somit die reichlich vertretenen Buchhändler und nicht den „österreichischen Verlag“ zu fördern.
Die „Achillesferse“ dieses Gesetzes war kritischen Beobachtern von allem Anfang klar. So hieß es z.B. in dem Anfangsstadium der Tätigkeit der V.K. in der Wiener Monatsschrift für Kultur und Politik:
Das Verlagsförderungsgesetz bedeutete das Durchhauen eines gordischen Knotens. In einem solchen war das Aneinander geistiger und wirtschaftlicher Interessen verwickelt. (…) Man verkenne jedoch nicht, daß auch die jetzige Regelung nicht ohne Gefahren ist, und zwar gerade unter geistig-kulturellen Gesichtspunkten. Alles hängt davon ab, wie der Fonds, der aus dem dreiprozentigen Aufschlag beim Verkauf von Büchern in Österreich eingehoben wird, zur Verwendung gelangt. Überwiegen dabei die rein wirtschaftlichen Gesichtspunkte über die kulturellen, dann können die letzteren schwer geschädigt werden. Ein bloß auf das Wirtschaftliche abgestelltes Subventionswesen müßte für den geistigen und kulturellen Wert unseres Schrifttums schwerste Folgen haben. (…) Die Fragwürdigkeit des Subventionsgedankens erweist sich auch darin, daß eine zwölfgliedrige Kommission über die Vergebung entscheiden soll. Eine unter kulturpolitischen Gesichtspunkten vertretbare Entscheidung zu finden, wird für sie nicht minder schwierig sein, als die Auswahl der Persönlichkeiten gerade für diese Kommission. Von dieser Auswahl hängt in erster Linie die Auswirkung des Gesetzes in geistig-kultureller Hinsicht ab. (1. Jg., 1936, 1. Teil, S. 73f.)
Die Zusammensetzung der Kommission und die Auswahl der Persönlichkeiten lassen, wie wir gesehen haben, schon jetzt das Schlimmste befürchten. In der ersten Nummer des Anzeigers für das Jahr 1936 wurden einige Erläuterungen zum Gesetz an die Mitglieder weitergegeben, und zwar, wer die Fondsbeiträge zu entrichten habe, was vom Zuschlag ausgenommen sei, ab wann er einzuheben sei, wie man mit Fremdwährungen umzurechnen habe, wann die Fondsbeiträge abzuführen seien usw. Im Februar konnte der Verein noch immer keine Einzelheiten bekanntgeben. Dann wurde endlich die 1. Durchführungsverordnung zum Verlagsförderungsgesetz am 11. Februar 1936 im Bundesgesetzblatt, 1936, Stück 7, Nr. 49 vom Bundesminister für Handel und Verkehr ausgegeben. Aber die Verordnung tangierte nur eine Hälfte der Durchführung. Ende dieses Monats fand die erste Sitzung der V.K. des V.F.F. statt, um die mit der Konstituierung zusammenhängenden Fragen zu erörtern. Inzwischen war die erstmalige Abfuhr von Fondsbeiträgen fällig. Mitte März war das Problem der Erfassung sämtlicher Beitragspflichtiger in ganz Österreich, vor allem in den Bundesländern, noch immer nicht geklärt. Es wurde zunächst überlegt, das BKA zu bitten, die Bezirkshauptmannschaften zu veranlassen, Erhebungen zu pflegen, und die in Frage kommenden Unternehmungen dem V.F.F. bekanntzugeben. Dann wurde von diesem Vorhaben wegen der offenkundigen Undurchführbarkeit wieder Abstand genommen.
a) Die Geschäftsordnung der V.K.[23]
Wichtigster Tagesordnungspunkt am 29. Februar war die Erstellung einer Geschäftsordnung für die V.K. Zur Verwaltung des Fonds dienten folgende Organe: a. die V.K., b. der Geschäftsführende Ausschuß, c. der Geschäftsführer. Der wichtige Geschäftsführende Ausschuß wurde von der V.K. bestellt. Ihm oblag die Vorbereitung aller Beschlüsse der V.K., insbesondere die Prüfung von Ansuchen und Durchführungen von Erhebungen im Sinne der Geschäftsordnung, die Kontrolle der Geldgebarung und der Geschäftsführung. Der Geschäftsführer – ernannt wurde der Syndikus des Vereins Dr. S. Wisloschill – wurde durch die V.K. bestellt und vom Bundesminister für Handel bestätigt. Er leitete die gesamte Fondsgebarung. Die Sitzungen der V.K. waren nach Bedarf abzuhalten – und der herrschte dem Anschein nach nicht gerade oft. Die Beschlüsse der V.K. waren gültig, wenn sie mit Stimmenmehrheit gefaßt wurden. Die Teilnehmer an den Sitzungen waren zur Verschwiegenheit über die Verhandlungen und Beschlüsse verpflichtet. Und im vorliegenden Fall konnte das nur zu ihrem Vorteil gereichen. Jede öffentliche Kontrolle war ausgeschaltet.
Ein erster Schritt in Richtung Erstellung von Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem V.F.F. wurde Februar/März 1936 getan. Man entwarf einen fast 35 Punkte umfassenden „Anforderungsvordruck“, der an Kompliziertheit nichts zu wünschen übrigließ: man wollte u.a. wissen: Namen, Anschrift, Staatsbürgerschaft des Autors, gegebenenfalls auch des Illustrators, Auflage, Umfang, Ladenpreis – Inland, Ausland – , Klischeeanstalt, Papierqualität, Papierbezugsfirma usw. usf.
Fast drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes kam man endlich dazu, nachdem inzwischen fast 20 Anträge auf Zuschußgewährung eingelangt waren, diese für die V.K. vorzubereiten. Daß mancher Antragsteller langsam Mut und Interesse verlor, war verständlich. Behandelt wurden die Anträge erst am 16. Juni 1936!
Doch bevor wir auf die Sitzungen und die Tätigkeit (Untätigkeit?) der V.K. näher eingehen, wollen wir uns kurz den „Richtlinien für die Zuschußgewährung auf Grund des Verlagsförderungsgesetzes“ zuwenden, die reichlich spät aber doch am 20. Juni 1936 im Anzeiger veröffentlicht wurden. Allein die erste Bestimmung war ein Vorbote des Unsinns, den die konkrete Durchführung des Gesetzes mit sich brachte. Stichwort für den Anspruch auf einen Zuschuß war nämlich die „Konkurrenzierung“:
1. Der Zuschuß ist nur für solche Verlagswerke zu gewähren, bei denen eine Konkurrenzierung durch reichsdeutsche Verlagswerke stattfindet. Eine solche Konkurrenzierung ist nicht nur bei den freien Werken (Klassikerausgaben, Reproduktionen alter Bilder usw.) gegeben, sondern wird auch bei anderen Werken anerkannt werden, insoferne der Verlag den Nachweis erbringt. Hiebei ist der wissenschaftliche oder künstlerische Wert eines Werkes zu beachten.
Wie aber sollte man diese „Konkurrenzierung“ in der Praxis auslegen? Waren Peter Roseggers Steirische Geschichten im Grazer Styria-Verlag etwa durch Wilhelm Hauffs Märchen bei Reclam „konkurrenziert“? Waren etwa Werke wie Bruno Ertlers Begegnung im Wald, der Roman Salz und Brot, das Buch Scamp. Das Leben einer Katze, für die z.B. Ansuchen gestellt wurden,[24] durch reichsdeutsche Verlagswerke „konkurrenziert“? War Werfel durch einen reichsdeutschen Autor konkurrenziert? Die Fragestellung läßt sich ad absurdum führen, aber nach diesem Prinzip sollte ja auch entschieden werden.
Klar war, daß der Zuschuß nur für Werke gewährt werden sollte, die technisch zur Gänze in Österreich hergestellt worden waren. Das stand erstens im Gesetz, und zweitens sollte diese Bestimmung die Abwanderung von Druck- und Bindeaufträgen zum Schaden der heimischen Wirtschaft ins nahe Ausland verhindern. Gleichermaßen absurd war der Vorgang nach dem Schadenersatzprinzip:
6. Der Zuschuß wird in Form einer Schadensgutmachung gewährt, also nur für jene Zahl von Exemplaren, weiche faktisch verkauft wurden, und zwar zu einem Preise verkauft wurden, der infolge der Konkurrenzierung durch deutsche Werke niedriger gehalten werden mußte, als dies vor dem 9. September 1935 der Fall gewesen wäre. Auch muß ein effektiver Schaden erlitten worden sein, d.h. es muß der erzielte Verkaufspreis niedriger gewesen sein, als die Herstellungskosten des Werkes zuzüglich der Generalregien (und des üblichen Reinertrages).
Um die Lage noch komplizierter zu machen: man konstruierte noch dazu drei „Schadensperioden“. Erstens konnte für die vor dem 1.1.1936 ausgelieferten Verlagswerke eine Schadensgutmachung „vorläufig nicht gewährt werden“ – es sei denn, die Firma hieß Universal-Edition A.G. Und selbst wenn eine Möglichkeit in Aussicht gestellt werden sollte, dann müßten die Ansuchen „genaue Nachweisungen über den erlittenen Schaden enthalten“. Zweitens mußte man für die Zeit vor dem 1. April 1936 ausdrücklich nachweisen, was man wo und zu welchem Preis zwischen Jänner und Ende März verkauft hatte. Drittens konnte für die Zeit nach dem 1. April generell um die Vergütung für ein einzelnes oder mehrere in einem Verzeichnis zusammengefaßten Werke ein- und desselben Verlages angesucht werden. Daß von den geschätzten 80 Verlagsanstalten in Österreich in diesem Jahr bloß 30 sich die Mühe machten anzusuchen, war bereits ein Armutszeugnis für die Durchführung des Gesetzes.
b) Tätigkeit der V.K.
Die V.K. hielt bis Oktober 1936 zwei (2) Sitzungen ab, in welchen Zuschüsse gewährt wurden. Erst am 16. Juni fand eine Sitzung statt, in welcher seitens der Kommission 49 Ansuchen (also Werke und nicht Verlage!) geprüft wurden. Hievon wurden 14 (vierzehn) aufrecht erledigt. Erst am 22. Oktober fand eine neuerliche Sitzung statt, bei der 63 Ansuchen behandelt wurden. Bewilligt wurde zwar etwa die Hälfte (30) dieser Ansuchen, d.h. es wurden Zuschüsse in Aussicht gestellt, nur sah sich die Kommission nicht veranlaßt, die hievon Gesegneten in Kenntnis zu setzen. Die Verständigung der Interessenten machte die V.K. von dem Resultat einer neuerlichen Sitzung abhängig. Fazit: Von 112 Ansuchen waren erst 14 erledigt worden, und das 13 Monate nach Beginn des Buchdumpings und 10 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Bis inklusive 22. Oktober 1936 betrugen die Einnahmen des V.F.F. S 188.046, bis 17. November 1936 S 201.632.[25] Die erwarteten Jahreseinnahmen beliefen sich somit auf etwa S 300.000. Doch waren bis zu diesem Zeitpunkt den Gesuchstellern für die Werke maximal S 63.686 oder 31,6 %, also weniger als ein Drittel der Mitteln, in Aussicht gestellt worden, was nicht mit „ausgezahlt“ gleichzusetzen war! Die tatsächlichen Einnahmen im Zeitraum 1.1.1936 bis 15.12.1936 lagen aber unter den Erwartungen, da die Einhebung der Fondsbeiträge mit 15. Dezember 1936 sistiert wurde und die Außenstände ziemlich hoch waren.
c) Die Gebarung 1936
Die Anzahl der zum V.F.F. beitragenden Firmen betrug 1936 926.[26] Diese führten insgesamt S 245.009,09 an den Fonds ab.[27] Die Gesamteinnahmen 1936 samt Verwaltungsspesenersätzen, Bankzinsen und Erlös von verkauften Drucksorten betrug S 247.691,50. Das war gar nicht so wenig Geld, aber wir müssen einige Vergleichswerte heranziehen, um dessen damaligen Wert zu verdeutlichen. So wurden z.B. der Bermann-Fischer Verlag und der Zinnen-Verlag mit einem Stammkapital von je S 20.000 gegründet. Der Jahresumsatz der Firma Morawa & Co. betrug 1935 ca. S 270.000, der der F.G. Speidel’schen Verlagsbuchhandlung gar ca. S 585.000, der des Augarten-Verlags hingegen nur S 77.000. Ein relativ teures Buch zu dieser Zeit, wie z.B. Robert Musils Der Mann ohne Eigenschaften (I, II) , kostete 11 bzw. 14,80 Schilling. Um einen weiteren Vergleich zu ziehen: die präliminierten Budgetmittel des BMU für „Kunstförderungsbeiträge“ betrugen 1937 S 498.000. Demgegenüber stand dem Bundeskommissär für Kulturpropaganda für Zwecke der Kulturpropaganda im Jahre 1938 die karge Dotation von S 10.000 zur Verfügung.[28] Die österreichischen Staatspreise für Literatur waren mit S 1.000,- ab 1936 mit S 2.000 dotiert.
Von den Gesamteinnahmen 1936 (S 247.691,50) verblieben Ende des Jahres als „Gebarungsüberschuß“ noch S 168.723,40 oder 68 % der eingeflossenen Fondsmittel! In Wirklichkeit betrug das Reinvermögen Ende 1936 mehr, nämlich, wie unten ersichtlich ist: S 188.710, da bewilligte Zuschüsse noch nicht ausbezahlt wurden. Und angesichts der Art und Weise, in der das Gesetz durchgeführt wurde, ist das auch nicht verwunderlich. Es wurden ganze sieben Verlage mit Zuschüssen bedacht, und zwar:
Universal-Edition A.G., Wien | 66.600,00 |
Anton Pustet, Salzburg | 2.577,12 |
Tyrolia, Innsbruck | 921.6 |
Styria Graz | 544.84 |
Tagblatt Bibliothek Steyrermühl | 400 |
Felizian Rauch, Innsbruck | 406.74 |
Scholle-Verlag, Wien | 160.11 |
71.610,41 |
Aus dieser Aufschlüsselung kann man ein paar Merkwürdigkeiten hervorheben: Nur 29% der 1936 eingegangenen Beiträge wurden als Zuschuß ausgegeben. So verschlang der Musikverleger Universal-Edition A.G. Wien nicht weniger als 93% der gewährten Zuschüsse. Fünf der sieben bedachten Verlage bekamen 3,3% der knauserisch gewährten Mittel. Dabei mußten die eingeflossenen Fondsmittel für diese fünf Verlage nicht einmal angetastet werden! Denn die „sonstigen Einnahmen“ (Zinsen, Spesen usw.) machten ja S 2.462,41 aus. Die Nettobelastung der Fondsmittel war also noch geringer.
In der Liste der Ausgaben fällt noch ein Posten auf, nämlich die sonst nicht protokollierte Zuwendung von S 1.000 an das „Neue Leben“ der Vaterländischen Front, eine größere Summe als fünf der sieben bedachten Verlage bekamen. Es fragt sich unwillkürlich, mit welcher Bestimmung des Verlagsförderungsfondsgesetzes diese Zuwendung im Einklang stand, und noch mehr: mit welcher reichsdeutschen Publikation etwa die V.F.-Zeitschrift Neues Leben konkurrenziert wurde. Dieser Fall war nicht die erste Unregelmäßigkeit.
Der Vermögensstand des V.F.F. per 31. Dezember 1936 sah folgendermaßen aus:
Aktiva | |
Erste öst. Sparkasse | 170.424,77 |
Postsparkasse | 2.698,63 |
Schätzungsweise Außenstände | 79.698,57 |
252.821,97 | |
Passiva | |
Noch nicht ausbezahlte Spesen | 4.400,00 |
Noch nicht ausbezahlte, jedoch bewilligte Zuschüsse | 59.711,97 |
Saldo | 188.710,00 |
Da die hier verzeichneten Außenstände nur eine grobe Schätzung darstellten, verzichtete die Fondsbuchhaltung darauf, für Ende 1936 die Erfolgsrechnung mit dieser Schätzungsziffer auszuschmücken. Das Mißverhältnis zwischen Einnahmen und Zuschüssen von 3:1 für das erste Jahr 1936 macht einen Blick auf die Vorgangsweise der V.K. erforderlich. Wer suchte um Zuschüsse an, wer bekam sie, und warum erfuhren die Ansuchen eine derart schleppende Behandlung?
Schon am 23. März war es zu einer kursorischen Behandlung von 16 Anträgen, darunter vom Herbert Reichner Verlag, dem Verlag Paul Zsolnay, der Universal-Edition A.G., dem Verlag Emil Haim, dem Verlag Amonesta & Co., Gerold & Co. usw., gekommen. Erst 2½ Monate später standen am 3. Juni „Ansuchen und deren Behandlung“ auf der Tagesordnung einer Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses. Die Liste umfaßt 61 Werke, die am 16. Juni der V.K. vorgestellt werden sollten. Bewilligt wurde hiebei u.a. folgendes:
Frohes Schaffen. Jahrbuch der Jugend (Deutscher Verlag für Jugend und Volk)
Wilhelm Brandenstein, Die erste „indogermanische“ Wanderung. (Gerold & Co., 1936, 88 S.) (1 Werk abgelehnt, 1 bewilligt)
Schmidt, Rasse und Volk. (Pustet, Salzburg)
Siegfried Freiberg, Salz und Brot. Roman (Verlag für Wirtschaft und Kultur. Payer & Co.) (3 Werke abgelehnt, darunter „Scamp, das Leben einer Katze“, 1 Werk zurückgestellt)
Kurt von Faber du Faur, Deutsche Barocklyrik. Auswahl aus der Zeit von 1620- 1720. (Pustet 1936)
Österreichs Erbe und Sendung im deutschen Raum. Hrsg. von Josef Nadler und Heinrich von Srbik. (Pustet 1936)
Rudolf Henz, Dennoch Mensch. (Anton Pustet) (6 Werke abgelehnt, 4 bewilligt)
Jos. Weingartner, Der Christ im Alltag. (Felizian Rauch, Innsbruck, 1936)
Obstbau. 2 Bände
Bekämpfung der Schädlinge (beide Scholle-Verlag, beide bewilligt)
Peter Rosegger, Steirische Geschichten (Styria, Graz)
K. Hassert, Das Wunder der Weltordnung. Antwort der Natur. (ebda.)
Fritz Hinterberger, Verwegenes Spiel. Taten, Abenteuer und Schwänke aus den Bergen. (Tyrolia, Innsbruck, 1936)
Gottes Bilderbuch (Tyrolia, Innsbruck) (3 Werke abgelehnt, 2 bewilligt)
Diverse Musikalien (Univ.-Ed. A.G., Wien) (40.000 Schilling bewilligt)
Diverse Musikwerke (Wiener Philh. Verlag) (allen 7 Anträgen zugestimmt)
So sah die Liste der anläßlich der Sitzung am 16. Juni geförderten Werke österreichischer Verlage aus. Sie stellt der Literaturpolitik und Kulturförderung des Ständestaats kein sehr glänzendes Zeugnis aus. Eine Reihe von Verlagen fiel in der ersten Runde durch und verzichtete künftig auf eine Antragstellung – so z.B. der Herbert Reichner Verlag, der ein Werk des Staatspreisträgers und Architekten Clemens Holzmeister gefördert sehen wollte und auch um Zuschüsse zu einem Werk von Raoul Auernheimer (Wien: Bild und Schicksal) ansuchte. Die Mühe war genauso vergeblich wie im Fall des Verlags Gsur & Co. mit dem Werk Rudolf IV von Österreich von Ernst Karl Winter. Verlage wie E.P. Tal und F.G. Speidel usw. verzichteten überhaupt auf Antragstellungen.
Die Sitzung der V.K. am 22. Oktober 1936[29] mußte über 63 Ansuchen entscheiden, von denen 30 bewilligt wurden. Zu den Zuschußempfängern gehörten wiederum in erster Linie die Universal-Edition und der Wiener Philharmonische Verlag, also erneut zwei Musikverleger. Es entstand eine kurze Debatte über die Berechtigung solcher Zuschüsse, die zudem noch für die vier Monate des Jahres 1935 vor Inkrafttreten des Gesetzes gewährt wurden. V.K.-Mitglied Herzmansky bemerkte darauf in eigener Sache, „daß es Zweck der Unterstützungen sei, die einzige klassische Produktion [durch die Universal-Edition] in Österreich sicherzustellen (…)“. Somit wurde der Antrag auf Zahlung eines Pauschalbetrags von S 25.000 zur Befriedung der Ansprüche aus dem letzten Vierteljahr 1935 angenommen. Auch wurden wieder dem auf landwirtschaftliche Bücher spezialisierten Scholle-Verlag Zuschüsse für fünf Werke in Aussicht gestellt. Obwohl der Paul Zsolnay Verlag als einer der ersten Verlage Ansuchen um Zuschüsse im Frühjahr gestellt hatte, wurden seine 15 Anträge erst im Oktober behandelt, Geldbeträge allerdings erst im Jahre 1937 flüssiggemacht. Sieben Anträge wurden bewilligt, weitere acht abgelehnt: „Bei den Werken des Paul Zsolnay-Verlages wird grundsätzlich beschlossen, daß nach den Richtlinien nur solche Werke österr. Autoren und rein österr. Herstellung bis zur Deckungsauflage von 2.000 Exemplaren, 10% des Ladenpreises der in Senkungsländern verkauften Exemplare vergütet erhalten können. Die Frage, ob österr. Übersetzer als österr. Autoren zu betrachten sind, wird zurückgestellt.“ „Die Ablehnungen erfolgten, weil die Autoren Ausländer sind.“ (ebda.) Beispiel: Franz Werfel!
Nachdem die meisten österreichischen Verlage mit ihren Anträgen abgeblitzt waren und andere auf eine weitere Sitzung vertröstet wurden, kam es nach Erschöpfung der Tagesordnung der 2. Sitzung zur Einbringung eines Antrages, der an Unverfrorenheit nicht zu überbieten war. Wohlgemerkt: der Antrag wurde von einem der glühendsten Verfechter des Fonds, Bernhard Herzmansky, dessen eigenes Imperium zweitgrößter Mitnascher an den Fondsgeldern war, gestellt.
Die Mitglieder der Verwaltungskommission waren – mit Ausnahme der Staatskommissäre – mit sich und ihrer Arbeit recht zufrieden, so zufrieden, daß sie in ihrer Sitzung am 22. Oktober gleich folgenden Antrag berieten:
Die V.K. beschließt, bei der Bundesregierung im Wege des Bundesministeriums für Handel und Verkehr den Antrag auf Außerkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Fonds zur Förderung des österr. Buch- und Musikalienverlages (BGBl 97/1935) zu stehen.
Es scheint, daß die Mitglieder der V.K. die seinerzeitige Empfehlung des Ministerrats, den Fonds nach einem Jahr zu liquidieren, sehr ernst nahmen, ohne allerdings das Gesetz entsprechend durchgeführt zu haben. Sie waren auch um eine Lösung, die verbleibenden fast 70% (!) der eingegangenen Fondsmittel aufzuteilen, nicht verlegen:
Die V.K. beschließt weiters, über die Verwendung des Vermögens des V.F.F. der Bundesregierung den Vorschlag zu machen, daß dieses nach Abzug der Verwaltungsspesen in der Höhe von 10% zur Hälfte den Buch- und Musikalienhandlungen, die den V.F.F.-Beitrag entrichtet haben, anteilig rückzuzahlen ist. Der Rest bleibt als Reserve in der Verwaltung der V.K. als Liquidierungsstelle und dient unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Zuschußgewährung auf Grund des V.F.F. zur Befriedigung von nachträglich eingebrachten Zuschußansuchen des Musikalienverlages. Der bis Ende 1937 nicht verbrauchte Betrag wird der Wiener Gilde der Buch-Kunst- und Musikalienhändler zu wohltätigen Zwecken überwiesen. Mit diesem Zeitpunkte endet auch die Funktion der V.K als Liquidierungsstelle.[30]
Herzmansky, dessen Antrag geschäftsordnungsgemäß von 3 Mitgliedern der V.K. unterstützt wurde, konnte sich „zu diesem Antrage um so berechtigter fühlen, als die vorhandenen Mittel im genügenden Ausmaße die Ansprüche im Jahre 1937 decken können und in nächster Zeit einschneidende Änderungen in der Umrechnung [der Mark] bevorstünden“. (ebda.) Hauptsache, für seine Firma war vorgesorgt. Dieser „Umfaller“ löste entsprechendes Staunen aus. Morawa z.B. verwies darauf, „daß dieselben Stellen, die seinerzeit für die Schaffung des V.F.F. stimmten, nun den Antrag zur Auflösung stehen“. (ebda.) Der somit direkt Angesprochene, Dir. Hugo Winter von der Universal-Edition A.G. und praktisch alleiniger Nutznießer des Fonds, konnte dem Antrag deshalb zustimmen, weil „ihm die Versicherung gegeben wurde, daß die Mittel für eine anfällige Unterstützung auch für das kommende Jahr vorhanden sind“. (ebda.) Diese Erklärung ließ er auch protokollieren. Also war auch für seine Firma vorgesorgt. Während man bereits über eine „Belebung des Geschäftes“ frohlockte – wie erinnerlich, waren namhafte österreichische Verleger in der V.K. sowieso nicht vertreten – dämpfte der Vater des Gesetzes, Herget, den Optimismus der Buchhändler mit der Feststellung,
daß ein Export österr. Bücher nur mit Unterstützung möglich ist und daß diese doch auch von den Verlagen in Anspruch genommen wird. Aus seiner Erinnerung über die Einfuhrziffern kann er sagen, daß die Einfuhr aus Deutschland in bedeutendem Maße gestiegen sei, während die Ausfuhr sich rückgängig bewegte. Wenn der V.F.F. eine hohe Belastung bedeuten soll und vom Publikum hart empfunden wird, so sei seines Erachtens die Erhöhung des Umrechnungsschlüssels (1.80) einschneidender und höher als der V.F.F. Er gibt zu bedenken, wenn schon die Einhebung im alten Ausmaße nicht notwendig ist, ob nicht eine Herabsetzung des Prozentsatzes genügen würde. (ebda.)
Alles-Vertreter und V.K.-Ersatzmitglied Hans Nüchtern hingegen war der Ansicht, „daß das, was sich überlebt habe [!], weg gehöre, nur hätte man wegen des Antrages früher Fühlung nehmen sollen, so gleiche er einem niedlichen, wohltemperierten Bömbchen“. Mit dem Verlagsförderungsgesetz hätten die Buchhändler sowieso keine Freude gehabt, nun aber „sei die Aufhebung eine dringende Notwendigkeit“ (L. Peters). Die Begründung u.a.: „Der Buchhandel weigere sich, Beiträge einzuheben, die vorwiegend den Musikverlagen zugute kommen.“[31] Aus der Wechselrede entnahm schließlich der Staatskommissär vom BMF, Vouk, „daß im Buchhandel keine Not vorhanden sei, daher könne er auch der Verteilung der heute beschlossenen Unterstützungen nicht zustimmen; sie müßten bis zur endgültigen Erledigung des Antrages in suspenso bleiben“.[32]
Es wurde dann bis zur nächsten Sitzung an einem Antrag an die Bundesregierung gearbeitet, doch am Tage nach der V.K.-Sitzung widerrief Universal-Edition-Direktor Winter seine Zustimmung zum Antrag.[33] Der angegebene Grund ist kein besonderes Zeugnis für die Redlichkeit der dem Buch- und Musikalienhandel angehörenden Mitglieder der V.K.[34] Denn es wurde immer wieder „ausdrücklich betont, daß sämtliche Sortimenter und Verleger unbedingt für die Aufhebung des Fonds seien und nur gerade ich namens der Universal-Edition mich immer dagegen stelle. Es sei ein unhaltbarer Zustand, daß wegen eines einzigen Verlages das Gesetz weiter aufrecht bleibe.“ (ebda.) Vielmehr erfuhr er vom Verlegerkollegen Paul Zsolnay, „daß der Zsolnay-Verlag nicht nur nicht für die Aufhebung des V.F.F.-Gesetzes sei, sondern daß Herr von Zsolnay, der überdies Experte der V.K. ist, überhaupt nicht befragt wurde, und daß er die Aufrechterhaltung des Fonds für unbedingt notwendig erachte“. Nun, als die V.K.-Mitglieder einsahen, daß sie bei der Regierung mit ihrem Antrag nicht durchkommen würden, ließen sie den Antrag auf Außerkraftsetzung fallen. In der Sitzung der V.K. am 19. November[35] wurde stattdessen folgender Antrag angenommen und dessen Begründung der Bundesregierung vorgelegt:
Die Verwaltungskommission beschließt, mit Rücksicht auf die Weihnachtszeit und die schädlichen Auswirkungen des Verlagsförderungsbeitrages auf den Buch- und Musikalienabsatz, an Herrn Bundesminister den Antrag zu stellen, es möge vom 1. Dezember 1936 bis 1. April 1937 die Höhe der Fondsbeiträge auf den Hundertsatz Null herabgesetzt werden.
Begründung
Der Verlagsförderungsfonds sollte den österreichischen Verlegern ermöglichen, die Preise ihrer Werke in allen Ländern mit Ausnahme von Deutschland und der Schweiz zu senken und ihnen den dadurch entstehenden Ausfall zu ersetzen. Diese Aufgabe konnte nicht erfüllt werden, weil die Höhe des Schadens eine Befriedigung aus den Eingängen nicht zuläßt und eine Erhöhung des Verlagsförderungsfondszuschlages auf keinen Fall erfolgen durfte, um bei den heutigen Wirtschaftsverhältnissen den Buch- und Musikalienabsatz im Inlande nicht noch mehr zu unterbinden. Daher haben auch die meisten österreichischen Verleger es unterlassen, überhaupt Ansprüche anzumelden. Eine Preissenkung im nennenswerten Ausmaße konnten sie daher auch nicht durchführen. Die Folge war, daß der Verlagsförderungsfondszuschlag eine Verteuerung des österreichischen Buches mit sich brachte.
Andererseits besteht die Möglichkeit, daß die berufsständischen Verbände der Autoren und des Buch- und Musikalienhandels in gemeinsamer Zusammenarbeit Mittel und Wege finden werden, die einer Förderung der österreichischen Buchproduktion gerechter werden, als dies der Verlagsförderungsfonds imstande ist. (…)[36]
Diese Argumentation war, gelinde gesagt, schwach: zuerst verscheuchte man zuschußerheischende Verleger, indem man Anträge außerordentlich langsam behandelte, die Betroffenen vom Ergebnis des Ansuchens nicht verständigte, im positiven Fall geradezu lächerlich geringe Beträge bewilligte und zum Schluß gerade ein Drittel der Fondsmittel als Zuschuß in Aussicht stellte. Dann hieß es: Der V.F.F. konnte seine Aufgabe nicht erfüllen!
Die Ungereimtheiten und Widersprüche dieser Argumentation fielen in den Ministerien auf. Den Fondsmitgliedern wurde die schleppende Arbeitsweise auch vorgehalten: von 112 Ansuchen seien erst ganze 14 positiv erledigt. Verdächtig war außerdem, daß von etwa 80 Verlagsanstalten in Österreich nur etwa 30 Anträge gestellt hatten. Dazu Herget in seiner Stellungnahme für den Minister:
Wenn es in der Eingabe des Verlagsförderungsfonds behauptet wird, daß die meisten österreichischen Verleger es unterlassen haben mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der Mittel Ansuchen zu stellen, so ist dies unrichtig, und es ist (insoferne überhaupt von einer Unterlassung gesprochen werden kann) diese Unterlassung jedenfalls durch die retardierende Haltung der Kommission hervorgerufen worden. (ebda.)
Um diesen Zustand klar zu machen, holte Bundesminister Taucher den Präsidenten des Fonds, Hammerstein-Equord, zu sich!
Der ministerielle Tadel am Fonds ging von jenem Argument aus, der Fonds könne wegen der Geringfügigkeit der Mittel und wegen des „Desinteresses“ der meisten Verleger seine Aufgabe nicht erfüllen. So heißt es im Schreiben Tauchers an den Fonds:
Das B. M. f. Handel und Verkehr kann diese Begründung durchaus nicht als zutreffend anerkennen. Unmittelbar nach Verlautbarung des Verlagsförderungsgesetzes haben zahlreiche Verleger Interesse an dem Fonds gezeigt und nach Herausgabe der Durchführungsvorschriften – also im März – um die Zusicherung eines Beitrages angesucht. Erst am 16. Juni fand eine Sitzung statt, in welcher seitens der Kommission 49 Ansuchen geprüft wurden, von denen 14 aufrecht erledigt wurden. Erst am 22. Oktober fand eine neuerliche Sitzung statt, und deren Ergebnis (die Bewilligung der Hälfte von 63 Ansuchen) ist den Interessenten überhaupt noch nicht mitgeteilt worden. Darunter wurde auch ein Ansuchen abgewiesen, bei welchem es sehr wahrscheinlich ist, daß durch Nichtgewährung eines Fondsbeitrages eine Abwanderung des Druckauftrages in die Tschechoslowakei erfolgen muß. Es ist klar, daß durch diese langsame Behandlung der Ansuchen und die Rigorosität in der Zuweisung eines Beitrages die Verleger davon abgehalten werden, sich um die Zusicherung eines Beitrages zu bewerben. Für diese Haltung der Verleger ist aber nicht die Geringfügigkeit des Fonds verantwortlich zu machen, der nach Auszahlung aller bisher zugesicherten Beiträge noch über 140.000 Schilling Kapital verfügt. (…) (ebda.)
Eine Herabsetzung des Fondsbetrags zur Belebung des Weihnachtsgeschäftes konnte sich seiner Ansicht nach höchstens auf 2, jedoch nicht wie im Antrag auf 4 Monate beziehen.
Das B. M. f. Handel und Verkehr wäre gerne bereit, diesem Wunsche für die Monate Dezember 1936 und Jänner 1937 Rechnung zu tragen, doch müßte seitens der Verwaltungskommission des Verlagsförderungsfonds durch eine Änderung der gegenwärtigen Praxis (sowohl bei Gewährung von Beiträgen in allen wichtigen Fällen, als bei der Flüssigmachung der Subventionen) eine zweckentsprechende Durchführung des Gesetzes gesichert werden. (ebda.)
Während das BMF in dieser Frage eine eher indifferente Haltung einnahm, zumal keine bundesstaatlichen Mittel für den Fonds verwendet wurden, äußerte sich das BMU (Abt. 6b) genauso kritisch wie das BMfHuV.
Der Umstand, daß sich beim VFF größere Mittel angesammelt haben, die bisher nicht dem Fondszweck zugeführt wurden, erklärt sich daraus, daß nach den von der Kommission aufgestellten Richtlinien ausschließlich wirtschaftliche Momente (Schaden durch Konkurrenzierung auf dem Inlandsmarkt oder auf 3 Märkten) für die Gewährung von Zuschüssen ausschlaggebend sind, während das kulturelle Moment der Förderung österreichischer Verlage und österreichischer Autoren sehr zum Nachteil dieser Kreise in keiner Weise berücksichtigt wird.
Gegen die beabsichtigte kurzfristige Einstellung der Erhebung der Fondsbeiträge wäre vom ho Standpunkt keine Einwendung zu erheben, jedoch wäre nach Ansicht der ho Fachabteilung – durch den vom BMFU bestellten Staatskoär in der Kommission auf eine das kulturelle Moment intensiver berücksichtigende Verteilung und Verwendung der Fondsmittel hinzuwirken. (Dem Gef. sind mehrere Fälle bekannt geworden, wo gute Bücher österreichischer Autoren und Anträge seriöser Verleger auf Bewilligung von Fondszuschüssen rundweg abgelehnt wurden, ohne daß auf eine nähere Prüfung der Qualität des zu unterstützenden Buches eingegangen worden wäre.[37]
So wurde die Einhebung des Fondsbeitrages sistiert, aber nicht bloß für zwei Monate, sondern – wie es sich herausstellte – permanent.[38] Die Vertreter der Verleger und Buchhändler, „die sich neuerdings entschieden für die Aufhebung des Verlagsförderungsgesetzes aussprachen, erklärten sich mit dieser geringen Konzession des Handelsministeriums nur ungern einverstanden“.[39]
Die V. K. trat zum letzten Mal in diesem Jahr am 11. Dezember zusammen, um die Beratung der letzten Sitzung fortzusetzen, Zuschußansuchen (zum 4. Mal) zu überprüfen und die Flüssigmachung von Zuschüssen zu erörtern. Durch einen Kommissionsbeschluß wurde die Auszahlung der in den letzten zwei Sitzungen genehmigten Beträge an die Verleger zum Beschluß erhoben und eine Reihe von neuen Ansuchen bewilligt.[40]
5. Der V.F.F. im Jahre 1937
Während des ganzen Jahres 1937 blieb die Einhebung der Fondsbeiträge sistiert: Nach Verordnung Nr. 431/1936 war die vorübergehende Nichteinhebung bis 31.1.1937 vorgesehen, nach Verordnung Nr. 35/1937 gemäß § 3 V.F.F.-Gesetz war der Fondsbeitrag bis 30.4.1937, nach Verordnung Nr. 139/1937 bis 31.10.1937 und schließlich nach Verordnung Nr. 399/1937 für die bis 28.2.1938 verkauften Werke nicht einzuheben. Somit wurde der Fonds nur mehr durch eine Eintreibung von Außenständen gespeist. Die Nichteinhebung 1937 hatte konkret zur Folge, daß ab Anfang des Jahres die RM für reichsdeutsche Buchhandelsgegenstände mit RM 1 = S 1,75 umgerechnet wurden. Inbegriffen in dieser Umrechnung waren Porto, WUST und Krisenzuschlag. Im Gegensatz zum Buchhandel war die Umrechnung im Kunsthandel RM 1 = S 2,20. Mit 1. 8. 1937 wurde der Rabatt reichsdeutscher Verleger, der ursprünglich und nach Beginn der Exportförderungsaktion 25% betragen hatte, gänzlich eingestellt. Am selben Tag wurde daher in Österreich der Umrechnungskurs der Buchhändlermark auf RM 1 = S 1,85 erhöht.
Doch mit den dauernden Sistierungen in der Einhebung der Fondsbeiträge fragte man zu Recht nach der Daseinsberechtigung des V. F. F. Man dachte erneut an eine Außerkraftsetzung des Gesetzes, an eine weniger bürokratische Form der Einhebung und überhaupt an eine Umwandlung der Rechtsform des Fonds.
Zwischen dem 14. Jänner und dem 15. Oktober wurden fünf Sitzungen der V.K. des V. F. F. abgehalten. Bei der ersten Sitzung des neuen Jahres wurden 12 Ansuchen behandelt, von denen vier mit einer Gesamtsumme von beiläufig S 7.200 bewilligt wurden. Außerdem wurden der Rechnungsabschluß für das Jahr 1936 und der Voranschlag für das Jahr 1937 sowie der Antrag auf weitere Sistierung des Fondsbeitrages behandelt. Laut Kassabericht für die Sitzung am 6. April betrugen die Gesamteingänge bis 5. April S 286.280,89. Die Summe der bereits ausgezahlten Ansprüche betrug S 96.159,06 oder 33,6% der Gesamtmittel. Der Kassastand per 5. April lag bei S 181.526,94.
Bei der Sitzung am 6. April hatte man sich mit 20 Ansuchen von 9 Verlegern, darunter 7 vom Paul Zsolnay Verlag und 6 von der Univ.-Ed./Wr. Philh. Verlag, zu befassen. Während die Ansprüche letztgenannter Verlage zur Gänze befriedigt wurden, hatten die Kommissionsmitglieder dem Tadel der Ministerien insofern Rechnung getragen, als sie nun das „kulturelle Moment“ einigermaßen berücksichtigten. So wurden 4 der 7 Zsolnay-Ansuchen einmal mit S 240, einmal mit S 125, einmal mit einer Höchstsumme von S 700 bis S 1.000 bewilligt. Drei weitere Anträge wurden abgelehnt, weil die Autoren nicht Österreicher waren. Mit dieser Sitzung begann man, richtlinien- und gesetzwidrig, Zuschüsse zu gewähren, und zwar hauptsächlich, als es um die persönlichen Anliegen der anwesenden Mitglieder ging. So wurde z.B. dem konkurrenzlosen Schulbuchverlag Hölder-Pichler-Tempsky für ein besonders reich ausgestattetes Jahrbuch eines jubilierenden Vereins „eine einmalige Spende von S 500 ausnahmsweise bewilligt“.[41] Aber auch drei Ansuchen des Styria-Verlags wurden positiv erledigt.
Ein anderer Fall sollte zeigen, wie man entgegen den Richtlinien über persönliche Intervention bzw. Vetoeinlegung doch dem Fonds beträchtliche Geldmittel entlocken konnte. In der Sitzung der V.K. am 22.10.1936 wurde ein Antrag der „Compass“-Verlagsgesellschaft, Verleger u.a. des „Handelscompass“, „zurückgestellt zur Überprüfung, ob Anspruch im Sinne der Bestimmungen überhaupt vorhanden ist (Reklame – bezahlte Artikel)“.[42] In der Sitzung vom 19.11.1936 wurde der Antrag „einstimmig abgelehnt“.[43] Aber Compass-Lobbyist Dr. Herget vom Handelsministerium ließ es nicht dabei bewenden. Obwohl eine Bewilligung im Gegensatz zu Punkt 4 der Richtlinien stand, legte Herget als Regierungskommissär gegen den Beschluß Einspruch ein. Dieser Kraftakt für ein rein kommerzielles Werk hatte zur Folge, daß in der Sitzung am 6. April 1937 „unter Berücksichtigung der besonderen Umstände (…) S 5.000 außerhalb der Richtlinien ohne Präjudiz für künftige Fälle bewilligt“ wurden.[44] Die besonderen Umstände hielten an, denn in der Sitzung vom 24.9.1937 wurden der Compass-Verlagsgesellschaft anstandslos „weitere S 3.000 – bewilligt außerhalb der Richtlinien ohne Präjudiz für die Zukunft“.[45] Detail am Rande: vom Verkauf dieses Werks wurde der Fondsbeitrag grundsätzlich nicht eingehoben. Überhaupt schien es, als ob Kommissionsmitglieder eigene Interessen verfolgten.
Mit dem Stand vom 18. Juni 1937 hatten sich Fondsmittel in der Höhe von S 210.952,50 angesammelt. In diesem Jahr wurden Zuschüsse an folgende Firmen ausbezahlt:
Universal-Edition | S 17.850,00 |
Zsolnay-Verlag, Wien | S 7.864,38 |
Deutscher Verlag für Jugend und Volk, Wien | S 5.493,30 |
Gerold & Co., Wien | S 24 |
Felizian Rauch, Innsbruck | S 63,16 |
Scholle-Verlag, Wien | S 92,24 |
Styria-Verlag, Graz | S 1.236,55 |
Anton Pustet, Salzburg | S 767,1 |
Hölder-Pichler-Tempsky-Verlag, Wien | S 500 |
Compass-Verlag, Wien | S 5.000,00 |
Von den zehn bedachten Verlagen hatten sieben auch 1936 Zuschüsse erhalten. Die Höhe der Zuschüsse dieser Aufstellung spiegelt ziemlich deutlich die Loyalitäten der V.K.-Mitglieder wider: Herzmansky und Hugo Winter agierten in eigener Sache für die Universal-Edition, Kommissions-Obmann Wiedling für seinen eigenen Deutschen Verlag für Jugend und Volk, Frick für Hölder-Pichler-Tempsky und Herget für die Compass-Verlagsgesellschaft. Die Zuschüsse in der Gesamthöhe von S 38.710,73 waren ganze 1% der zur Verfügung stehenden Mittel. Weitere S 44.670,24 waren grundsätzlich bewilligt, aber noch nicht an die Verleger ausbezahlt. So betrug das Reinvermögen des Fonds im Mai 1937 rund S 133.000, und die Mitglieder hatten allen Grund, spendierfreudiger zu werden.
In der nächsten Sitzung am 29.7.1937 wurden von 16 Ansuchen bewilligt: zwei – eines vom Bermann-Fischer Verlag mit einem Minimalbetrag und eines vom Deutschen Verlag für Jugend und Volk mit insgesamt S 2.600. Fünf andere Anträge wurden abgelehnt, weil sie nicht den Richtlinien entsprachen, weitere drei zurückgestellt. Anläßlich dieser Sitzung, von der sich nicht weniger als 12 Mitglieder entschuldigen ließen und die dennoch beschlußfähig war, war ein weiterer Versuch, Fondsmittel rechtswidrig zu verwenden, abgeblockt worden. So hatte der Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler um Subventionierung des Weihnachtskatalogs 1937 mit S 2.000 angesucht, „da dieser Katalog die Förderung des österreichischen Verlages in hervorragender Weise verfolge“.[46] „Das Ansuchen wurde zurückgewiesen, nachdem die Meinung vertreten wurde, daß eine solche Subvention die Aufgaben (!!!) des Verlagsförderungsfonds überschreite.“ (ebda.)
Nach dem Kassabericht für die Sitzung am 24.9.1937 betrugen die Gesamteingänge des Fonds S 296.316,82. Von dieser Summe waren bereits in Form von Zuschüssen S 112.763,20 oder 38% ausgegeben worden. Kassastand per 21. September war S 174.217,73. Von den 18 bei dieser Sitzung behandelten Ansuchen stammten 12 von der Universal-Edition, die den Fonds als Privatschatulle sah. Alle wurden bewilligt. Ein Antrag des Steyrermühl-Verlags, Tagblatt-Bibliothek, wurde abgelehnt, einer der drei vom Styria-Verlag bewilligt.
Bei dieser Sitzung begann man sich mit der Zukunft des Fonds zu beschäftigen und die Beute in Sicherheit zu bringen. So kam es erneut zu einer Zweckentfremdung des Fonds und zu einer „extensiven Interpretation“ des Gesetzes. V.K.-Mitglied Morawa stellte im Namen von Obmann-Stellvertreter Wiedling „den Antrag auf Flüssigmachung von S 40.000 – aus den Mitteln des Verlagsförderungsfonds für Zwecke einer allgemeinen Werbung für das österreichische Buch“.[47] Auf Anregung von Sektionsrat Dr. Wilhelm Wolf sollte die Hälfte dieser Summe für Inlands-, die andere Hälfte für Auslandswerbung verwendet werden. Es konnte doch „im Zuge der genannten Sitzung in überaus erfreulicher Weise festgestellt werden“, heißt es in einem „Umstimmungsbericht“ des Obmanns Hammerstein-Equord an den Bundesminister Dr. Taucher vom 29. September 1937,
dass insbesondere im Auslande das Interesse für das österreichische Buch bedeutend im Wachsen begriffen ist. Auch im Inlande setzt sich das österreichische Buch dank des Erstarkens der österreichischen Idee wohl durch, doch gilt es hier dem gut eingeführten reichsdeutschen Buch entgegenzutreten, weshalb eine intensive und andauernde Werbung von nöten ist. Eine jetzt entsprechend kräftig sowohl im Inlande als auch im Auslande einsetzende Werbung für das österreichische Buch, würde dem österreichischen Verlagsgewerbe den so dringend benötigten grossen Absatz bringen. Wohl müßte die Zeit vor Weihnachten noch voll ausgenutzt werden können, weshalb die Werbung bald einzusetzen hätte.
Nachsatz:
Die Verwendung des Betrages, Förderung des österreichischen Verlages, entspräche durchaus den Absichten des Gesetzgebers bei Schaffung des Verlagsförderungsfonds und die Deckung aus dessen Mitteln kann ohne Gefährdung seiner sonstigen Aufgaben geschehen.[48]
Doch ergab sich naturgemäß auch die Frage, ob nach dem Wortlaut des Gesetzes diese Widmung möglich sei. An und für sich war sie es nicht, denn was hatte diese Widmung mit Zuschüssen an Verleger zur entsprechenden Senkung des Ladenpreises (§ 2 V.F.F.-Gesetz) zu tun? Der Staatskommissär des BMF verwies sodann darauf, „daß der Beschluß mit dem Verlagsförderungsgesetze in Widerspruch stehe“.[49] Das Finanzministerium stimmte erst dann zu, als sich das Handelsministerium bereit erklärte, „unverzüglich die nachträgliche gesetzliche Genehmigung für diese mit dem Wortlaut des § 2 des Verlagsförderungsgesetzes (…) im Widerspruch stehende Verwendung der Fondsmittel einzuholen“. (ebda.) Die Zustimmung des Handelsministeriums erfolgte am 4.10.1937.[50] Zu einer nachträglichen Genehmigung kam es aber nicht.
Schon bei der letzten Sitzung der V.K. in diesem Jahr am 15. Oktober hatte man eine Diskussion über die Umwandlung und weitere Gestaltung des Fonds in Gang gebracht und die Bildung eines entsprechenden Beratungskomitees veranlaßt. Fonds-Geschäftsführer Wisloschill brachte eine Erklärung des Buchhandels vor, welche die ständige Aufhebung des Fondsbeitrags verlangte. „Schriftsteller“-Vertreter Hans Nüchtern meinte, man müsse die Beschaffung der Mittel für den Fonds „auf eine breitere Basis“, „auf eine breitere Grundlage“ stellen.[51] „Es sei für die kulturellen Kreise unmöglich, daß sie selbst die Besserstellung der österreichischen Dichter dadurch bezahlen, daß sie alle Bücher verteuert kaufen.“ Er dachte an „die Einhebung eines Groschenbeitrages bei Kinoveranstaltungen, sportlichen Ereignissen usw.“ (ebda.) Diese Ansichten deckten sich mit jenen des bald zum Bundeskommissär für Kulturpropaganda avancierenden Hans Hammerstein-Equord, der in der Komiteesitzung vom 17. November verblüffend Ähnliches von sich gab. Hier eine Zusammenfassung der Vorstellungen des eher finanzschwachen und kompetenzlosen Kulturkommissärs Hammerstein:
Der Vorsitzende der Verwaltungskommission Min. aD. Hammerstein- Equord vertrat in der Sitzung den Standpunkt, man dürfe nicht mehr den Buch- und Musikalienhandel zur Förderung des österreichischen Verlagswesens heranziehen. Seiner Ansicht nach wäre es gerechtfertigt, wenn die Belastung auf jene Kreise überwälzt werden würde, die zum Großteil den Rückgang des Interesses für Literatur und Musik verursacht haben, das sind insbesonders Sportveranstaltungen und Kinovorführungen. Er würde daher den Ersatz des Verlagsförderungsbeitrags durch eine Kulturabgabe auf sportliche Veranstaltungen und Kinovorführungen vorschlagen. Das Erträgnis sollte vom Bundeskommissariat für Kulturpropaganda verwaltet werden. Die Verwendung ist in der Weise gedacht, daß bei wertvollen Neuerscheinungen eine Reihe von Exemplaren aus den Mitteln dieser Abgabe angekauft und an öffentliche Büchereien verteilt werden sollte.[52]
Es war von seiten Hammersteins zwar eine Novität, Kino- und Sportveranstaltungen für sinkendes Interesse an Musik und Literatur verantwortlich zu machen, doch konnten die Gedankengänge in diese Richtung nicht weitergedeihen, weil sich das Finanzministerium grundsätzlich gegen jede (neue) Zwecksteuer aussprach. (ebda.) Von allen anderen Bedenken abgesehen, käme man mit der Steuerhoheit der Länder und Gemeinden in Konflikt.
Der Buchhandel änderte seinen Standpunkt in Sachen Fondsbeiträge nicht, denn „eine Erhebung darüber, in welcher Weise Musikalienverlag und Buchverlag aus dem V.F.F. unterstützt werden, ergab, daß in den abgelaufenen 1½ Jahren der Musikalienverlag mit ca. 75% beteiligt war“.[53] Die Buchhändler, die an sich keinen Groschen aus eigener Tasche aufbringen mußten, waren der Ansicht, „daß das Verlagsförderungsgesetz aufgehoben werden soll, da die Aufrechterhaltung des Fonds eigentlich zu Gunsten eines einzigen Verlagsunternehmens (U.E.) keine genügende Begründung habe. Wenn man an der Aufrechterhaltung dieses Verlages ein Interesse habe, solle man ihn aus anderen Quellen subventionieren, der gesamte Buchhandel habe aber kein Interesse, für dieses Unternehmen, noch dazu angesichts seiner unwirtschaftlichen Geschäftsgebarung, weiterhin Opfer zu bringen“.[54]
Die Buchhändler waren auf die Universal-Edition A.G., die fast Alleinnutznießer des Fonds war, besonders böse: sie wiesen „auf ein unwirtschaftliches Vorgehen dieses Notenverlags-Unternehmens“ hin. Der Grund: „eine größere Partie neuer Musikalien soll künstlich antiquarisch gemacht worden sein, um sie billiger verkaufen zu können, ohne daß ein zwingender Grund aus der Marktlage gegeben gewesen wäre“.[55]
Eine letzte Frage stand noch zur Diskussion, nämlich die Form der Einhebung nach dem 1. März 1938. Bis dahin war ja die Einhebung sistiert. Es wurde ein Antrag einstimmig angenommen, dahingehend, daß die Musikalienhändler einen Beitrag von 3%, die Buchhändler einen Beitrag von 3/4% zum Fonds zu leisten hätten. (ebda.) Zu einer Beschlußfassung und Realisierung kam es allerdings nicht.
Werfen wir abschließend einen Blick auf den Gebarungsausweis bis Ende Dezember 1937.[56] Die Gesamteinnahmen des Fonds bis dahin betrugen S 235.223,86, von denen man S 71.330,29 oder 30% dem Gesetz entsprechend als Zuschüsse auszahlte. Etwas besser sah die Bilanz aus, wenn man noch nicht ausbezahlte, jedoch grundsätzlich bewilligte Zuschüsse hinzurechnete (S 46.738,98). Das waren dann 50%. Der Vermögensstand per 31. Dezember 1937 betrug S 114.166,14.
6. Der V.F.F. im Jahre 1938
Vor dem „Anschluß“ Mitte März kam es zu einer einzigen Sitzung der V.K. des V.F.F. Sie war die vorletzte. Auf der Tagesordnung am 17. Februar 1938 standen drei Punkte: 1. Kassabericht, 2. Bewilligung von Zuschüssen, 3. Pauschalierung der Beiträge.
Werfen wir einen letzten Blick auf den Kassastand bzw. Kassabericht, bevor das Gesamtvermögen des Fonds dem Nazi-Griff zum Opfer fiel. Die Aufteilung der Zuschüsse für die Jahre 1935, 1936 und 1937 sah folgendermaßen aus:
1935: für die Universal-Edition A. G |
24.750 |
1936: (davon für die U.E. S 53.834 oder 92,18%) |
58.399 |
1937: (davon für die U.E. S 30.799 oder 77,79%) |
39.592 |
Die Gesamtsumme der Zuschüsse 1935-1937 betrug also S 122.741, von denen S 109.383 (= 89,1%) an die Universal-Edition gingen. Zu den Ausgaben kamen drei gesetzwidrige Zahlungen an 1. den „Compass“-Verlag (8.000), 2. das V.F.-Werk „Neues Leben“ (1.000) und 3. den Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler (40.000).[57]
Die Gesamteingänge vom 1.1.1936 bis 14.2.1938 betrugen S 319.819,14, während die Gesamtsumme der bereits bewilligten Zuschüsse S 189.965, der bereits ausgezahlten Beträge S 145.128,62 betrugen. Der Kassastand unmittelbar vor dem „Anschluß“ lag also bei S 118.611,70.
Die Kommissionsmitglieder hatten sich mit 35 Ansuchen zu befassen. Sieben Anträge der U.E./Wr. Philh. Vlg. bekamen S 12.000 (9.000 wurden vor dem „Anschluß“ auch ausbezahlt). Da bis zur Auflösung knapp 12.000 Schilling an Zuschüssen ausgezahlt wurden, entfielen etwa 3.000 auf weitere Bewerber, wie z.B. den Paul Zsolnay Verlag. Vielleicht mit dem Gedanken, dies könnte die letzte Gelegenheit sein, machte Zsolnay gleich 14 Ansuchen. Mit vier hatte er Glück. Gefördert wurden:
a) Franz Karl Ginzkey: Sternengast. Neue Gedichte. 1937. (S 178) (Aufl.: 1.100)
b) Johann Killian: Der Kristall. Das Geheimnis des Anorganischen. 1937. (S 830) (Aufl.: 3.300)
c) Alma Holgersen: 2.000 Meter über der Hölle. Ein Ski-Tagebuch. 1937. (S 380) (Aufl.: 2.200)
d) Adalbert Stifter-Almanach. Hrsg. von der Adalbert Stifter-Gesellschaft in Wien. 1937. (S 120) (Aufl.: 1.100)
Nicht gefördert wurden folgende Zsolnay-Bücher:
1. Ernst Scheibelreiter, Die Flucht aus dem Philisterfrieden. (Aufl.: 3.300) 1937.
2. Franz Werfel, Höret die Stimme. Ein Jeremias-Roman. 1937. (Aufl.: 11.000)
3. Gustav von Festenberg, Das stille Tal. Der Weg einer Seele. Roman. 1937. (Aufl.: 2.200)
4. Franz Werfel, In einer Nacht. Schauspiel. 1937. (Aufl.: 3.300)
5. Grete v. Urbanitzky, Begegnung in Alassio. Roman. 1937. (Aufl.: 6.600)
6. Oswald Menghin, Bauernwelt. Gedichte. 1937. (Aufl.: 1.100)
7. Erich Landgrebe, Peter Halandt. Roman einer Jugend. 1937. (Aufl.: 2.200)
8. Erwin Rainalter, Gestalten und Begegnungen. Erzählungen. 1937. (Aufl.: 2.200)
9. Friedrich Schreyvogl, Der Gott im Kreml. Schauspiel in drei Akten. 1937. (Aufl.: 600).
10. Hans Nüchtern, Die Beiden im Herbst. Novellen und Gestalten. 1937. (Aufl.: 1.650).
Durch einen Vergleich zwischen geförderten und nicht geförderten Werken läßt sich die Irrationalität und Fragwürdigkeit – nicht des Gesetzes, sondern der Richtlinien – erkennen. Alle zehn hier verzeichneten Werke wurden deshalb „abgelehnt“, weil sie „nach den Richtlinien nicht konkurrenziert“ waren. (So die Begründung.)
Zuschüsse bekamen außerdem die Vereinsbuchhandlung in Innsbruck für das Werk Bienenzucht, Tyrolia, Innsbruck, für zwei Werke, darunter Der Keltenkämpfer und schließlich der Styria-Verlag in Graz. Gefördert wurden zwei Werke, darunter das Buch Bergbauernbub von einem Dompfarrer in Graz namens Rochus Kohlbach.
a) Pauschalierung des V.F.F.-Beitrages[58]
Buchhändler und ihre Vertreter in der V.K. hatten von allem Anfang an so getan und so argumentiert, als ob sie den (nicht gerade hohen) V.F.F.-Beitrag aus eigener Tasche zu bezahlen hätten. Also konnte man schwer von den „Lasten für den Buchhandel“ sprechen, wenn schon im Gesetz stand, daß der 3%ige Beitrag auf den Käufer überwälzt werden sollte. Wie dem auch sei, der V.K.-Geschäftsführer und Vereinssyndikus Wisloschill heckte einen Plan aus, zum Zweck der Einhebung die Unternehmungen nach der wirtschaftlichen Lage und sonstigen Merkmalen in 5 Kategorien einzuteilen. Mitglieder der 5 Kategorien hätten ab 1.3.38 jährlich zwischen 6 und 60 Schilling als Fondsbeitrag zu leisten, und die so zusammengetragene Summe – etwa S 55.000 – würde den Bedarf an Zuschüssen für 1938 decken. Die Staatskommissäre Herget (BMfHuV) und Wolf (BMU) stimmten sofort zu, Vouk (BMF) mußte zuerst im Ministerium rückfragen. Sodann wurde der Beschluß einstimmig im oben geschilderten Sinn gefaßt und angenommen. Im BMF wurde mittlerweilen festgehalten, daß es „zumindest zweifelhaft (sei), ob eine Pauschalierung (…) den Absichten des Verlagsförderungs-Gesetzes und der hiezu erlassenen Durchführungsvorschrift entspricht“.[59] Man könne nur dann zustimmen, wenn die Bestimmungen des Gesetzes entsprechend geändert würden. Bis vom BMF eine endgültige Entscheidung gefällt wurde, hatte der Fonds „durch die geänderten Verhältnisse (…) seine Daseinsberechtigung verloren“.[60] Bald machte auch das BMfHuV die in Aussicht genommene Einhebung rückgängig.
b) Nachleben des V.F.F.
Der Verlagsförderungsfonds hatte nach dem „Anschluß“ doch noch eine Art Daseinsberechtigung, und zwar als leichte Beute für die Nazis. Die Prozedur der Auflösung und Liquidierung des Fonds sowie der Außerkraftsetzung von BGBl. 497/1935 beanspruchte viele Monate, und das nicht ohne Grund. Die Akten reichen gar bis in das Jahr 1939 hinein. Die einzige strittige Frage lautete: wer sollte die übriggebliebenen Fondsmittel kassieren? Für die Entscheidung zuständig waren Institutionen noch und noch, wobei die eine mehr, die andere weniger oder gar nichts zu sagen hatte. Dieser Sturz auf die Beute ist überhaupt ein gutes Beispiel dafür, wie die einmarschierenden Nazis in wirtschaftlichen Belangen ihre Kompetenzbereiche noch nicht abgesteckt hatten. D.h. eine Nazi-Organisation in Österreich wollte einer anderen zuvorkommen.
Beteiligt an der Diskussion waren u.a.:
1. Der seit 13. März unter kommissarischer Leitung stehende Verein der österr. Buch-, Kunst- und Musikalienhändler (zuständig: Wisloschill und Karl Berger)
2. Das BMfHuV (nunmehr: Ministerium für Arbeit und Wirtschaft) (zuständig: Herget bzw. Fischböck)
3. Das Reichspropagandaamt Österreich (zuständig: Reg.-Rat Dr. Gast, Dr. v. Breisky)
4. die Reichsschrifttumskammer, Wien und Berlin (zuständig. Dr. Karl Zartmann, Ihde)
5. die Reichsstatthalterei (österr. Landesregierung)
6. Das Reichsfinanzministerium (Abwicklung Österreich)
7. der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände) (zuständig: Bürckel, H. Neuburg)
8. das Ministerium für Finanzen, Wien
9. das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Abt. IV (zuständig: Petrin)
Daß die einzelnen Nazi-Stellen in Österreich bzw. im Reich einander in die Haare gerieten, war angesichts der Liste derer, die gehört werden sollten, nahezu voraussehbar.
Die allerletzte Sitzung der V.K. des V.F.F. fand am 30. Mai 1938 statt. Mit Ausnahme der wenigen Mitglieder, die aus politischen Gründen (Zernatto, Hammerstein, Herzmansky) oder aus rassischen Gründen (Winter) abwesend waren, weil sie geflüchtet oder eingesperrt waren, scheint die Runde (bis auf den entschuldigten Morawa) dennoch vollzählig gewesen zu sein.[61] Das bedeutete doch einiges für die politische Einstellung der Kommissionsmitglieder 1935 bis 1938. Diese Feststellung hat durchaus politische Implikationen, denn was die politische Einstellung der einzelnen Herren, vor allem aus Buchhändlerkreisen, betrifft, erklärt das so manche Unterdrückung in jener „Systemzeit“ 1933-38. Bei vielem von dem, was man da so hörte, konnten einem wahrlich die Tränen kommen. Endlich war man zur Mutter „Germania“ zurückgekehrt. Umso unverständlicher wird dann die Nachkriegsjammerei von den „bösen Nazis“, die sich auf „hochpatriotische“ Betriebe „stürzten“. Keiner will so recht dabei gewesen sein…
In der Sitzung vom 30. Mai, als man sozusagen die Rechnung noch ohne den Wirt machte – wurde beschlossen:
– jede weitere Einhebung zum V.F.F. wird mit 30. Mal 1938 eingestellt
– Ansuchen, die nach dem 12. März 1938 gestellt werden, sind nicht mehr in Behandlung zu ziehen
– jede Zuschußzahlung ab 12.3.1938 wird eingestellt
– Verleger müssen ihre Ansprüche für Verkäufe bis 18.3.1938 auf Grund bewilligter Zuschüsse aus dem V.F.F. bis zum 15. Juni 1938 anmelden
– „Jüdische oder unter kommissarischer Leitung stehende Firmen sind von dieser Auszahlung ausgeschlossen.“[62]
– der Universal-Edition wird der Restbetrag von 3.000 Schilling aus dem Zuschußansuchen vom 17. Februar 1938 dann ausbezahlt, wenn die Auszahlung mit den bestehenden Vorschriften im Einklang ist.
Es blieb nach diesen Beschlüssen nur mehr eine Frage zu klären. – wohin mit dem Fondsvermögen? Laut Wisloschill sollte dieses „für den Sortimentsbuchhandel“ gesichert und der kommissarischen Leitung des österreichischen Buchhandels überantwortet werden. Der einst illegale und nunmehr ganz legale Nationalsozialist Karl Berger war nun zum kommissarischen Leiter avanciert. Auch er verewigte den Mythos, die Buchhändler hätten das Geld aus eigener Tasche bezahlt. Berger im Originalton:
Berger empfindet es als eine Notwendigkeit, das Geld wieder an das Sortiment, von welchem es stammt, zurückzuleiten. Durch die Angliederung an das Altreich sei das Lager des Sortimenters entwertet worden. Es entspräche durchaus jedem rechtlichen Empfinden, wenn der VFF, der ja vom Sortiment aufgebracht wurde, nun zur teilweisen Deckung des Schadens der Sortimenter verwendet würde.[63]
Anschließend wurde einstimmig beschlossen:
Das Ministerium für Handel und Verkehr möge erwirken, daß das Vermögen des VFF der kommissarischen Leitung des österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels überantwortet wird, die es an jene arischen Sortimenter anteilig ihren Einzahlungen zurückzahlt, die ihre Beiträge regelmäßig und ohne Rückstände beglichen haben. (ebda.)
Die Ausschaltung der Juden wurde also fleißig praktiziert.
Doch die NS-treue V. K. konnte empfehlen und beschließen, was sie wollte, und das von Austro-Nationalsozialisten geleitete Handelsministerium war völlig entmachtet. Wieviel Geld war übriggeblieben? Dazu die Vermögensbilanz per 21. Mai 1938.[64] In der Kasse waren 74.891,36 RM (= 112.337 S). Nach Abzug der Verpflichtungen verblieb ein Reinvermögen von 70.624,69 RM (= 105.937 S). Hievon wurden „eine einmalige Aufbauumlage für Österreich in Höhe von 10%“ sowie eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20% erhoben, was immerhin 8.474,96 RM (= 12.712 S) ausmachte. Mit Bescheid vom 1. August 1938 wurde der Rest in die Reichskulturkammer (RSK) Berlin, W 8, Wilhelmsplatz Nr. 8-9 eingewiesen.[65]
Als Sieger der Runde ging neben der beglückten RSK der Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände hervor. Im Sinne des Beschlusses vom 30. Mal entwarf das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (vormals BMfHuV) eine Verordnung, wonach das Verlagsförderungsgesetz mit 31. Juli 1938 außer Kraft gesetzt und das Fondsvermögen nach Abzug von 10% zugunsten der Finanzverwaltung (als Entgelt für die Ausübung der staatlichen Aufsicht) und der kommissarischen Leitung des Vereins überantwortet wurde. Zu einer Publikation dieser Verordnung, die von der Reichsstatthalterei, dem Reichsfinanzministerium (Abw. Österreich) und dem Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten gebilligt wurde,[66] konnte es nicht kommen. Der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich gab seine Absicht bekannt, den V.F.F. auf Grund der (NS-) Gesetzgebung über die Auflösung von Vereinen, Verbänden usw. (G. Bl. 136 vom 17. Mai 1938) aufzuheben. Der einzige Haken dabei war, daß der Fonds eine öffentlich-rechtliche Körperschaft war und weder einem Verein noch einer Organisation noch einem Verband im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 17. Mai 1938 gehörte.[67] Das spielte aber keine Rolle. Nun schaltete sich auch die RSK in die Diskussion ein. Deren Geschäftsführer Ihde meinte indigniert, es wäre „zweckmäßig“ gewesen, „wenn ein Vertreter meiner Kammer zu dieser wichtigen Sitzung (am 30. Mai) zugezogen worden wäre“.[68] Die Überweisung des Vermögensbestandes dieses Fonds bedürfe „besonderer Überlegung aus größeren Gesichtspunkten heraus“, meinte er. Es sei „wichtig (…), daß meine Kammer beim Entscheid über dieses Vermögen beteiligt wird“. (ebda.) Schließlich heißt es im Schreiben der RSK an das Reichspropagandaamt in Wien: „Ich bitte daher erwirken zu wollen, daß die Geschäfte des Verlagsförderungsfonds bis zur endgültigen sachlichen Erledigung des Fonds, treuhändlerisch meinem Geschäftsführer Dr. Zartmann übergeben werden.“ (ebda.)
Anfang August kam es zu einer Aussprache in Sachen Verwendung des restlichen Fondsvermögens, wobei allein die RSK Landesleitung Wien das Sagen hatte. Der Minister für Arbeit und Wirtschaft in Wien hatte alle seine Kompetenzen an seine reichsdeutschen Nazi-Kollegen beim Stab des Reichskommissars, der den Fonds nach seinem Belieben auflösen sollte, abgegeben.[69]
Mit Zuschrift vom 9. August wurde mitgeteilt, daß der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich das Vermögen des Verlagsförderungsfonds in die Reichskulturkammer (RKK) überwiesen hatte.
Zumindest in der Theorie gab es dabei die Auflage, „das Vermögen zu Unterstützungszwecken von Buchhändlern im Lande Österreich zu verwenden“.[70] Ob das tatsächlich geschehen ist, war zwar nicht in Erfahrung zu bringen, ist aber eher unwahrscheinlich.
c) Resümee
Der erste Versuch, in Österreich unter staatlicher Aufsicht und per Gesetz dem heimischen Verlag, wenn auch keinen Schutz, so doch wenigstens eine „Förderung“ angedeihen zu lassen, scheiterte kläglich und stellte indirekt der ständestaatlichen Literatur- und Kulturförderung ein Armutszeugnis aus. Die Entwicklung des V.F.F. könnte man – statt so ausführlich – auch in einigen wenigen Sätzen nachzeichnen, aber es ging auch darum, Mechanismen, gespaltene politische Loyalitäten und verpfuschte Kulturpolitik aufzuzeigen. Schuld an dem Scheitern waren in erster Linie nicht die Regierung oder deren Vertreter. Man hatte ein Gesetz beschlossen, das gegen den Widerstand der Sortimentsbuchhändler zustandegekommen war, und diese waren aus geschäftlichen und ideologischen Gründen nicht bereit, zusammenzuarbeiten. Die Tragikomödie des Fonds begann schon mit der völlig verfehlten, offenbar auf ständischer Basis gebildeten, paritätischen Zusammensetzung der V.K., die der Aufgabe fachlich, ideologisch und interessensmäßig nicht gewachsen war. Man kann auch nicht behaupten, daß die österreichischen Verleger in dieser Kommission – obwohl sich das Ganze „Verlagsförderung“ nannte – irgendwelche Vertreter hatten. Vielmehr überwog die Freunderlwirtschaft, und nicht wenige „Vertreter“ waren bemüht, ihre eigenen Schafe ins Trockene zu bringen. Buchhändler hatten das Sagen über beträchtliche Geldmittel, die sie zwar eingehoben, aber nicht aufgebracht hatten, sowie über fremde Unternehmen, von denen sie auch finanziell profitierten. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen, die auf „Konkurrenzierung“ und Schadenswiedergutmachung aus waren, machten die Farce komplett, von der retardierenden Behandlung der Ansuchen ganz abgesehen.
Nach einer groben Ausgaben-Einnahmen-Rechnung des Fonds zwischen 1936 und 1938 kann man das Versagen in Zahlen ausdrucken: zieht man von den ca. 319.000 Schilling nämlich Posten wie gesetzwidrige Zuwendungen, Zuschüsse an die Universal-Edition, Verwaltungsaufwand und „Nazi-Beute“ ab, kamen den österreichischen Verlagsunternehmen in etwa ganze sechs Prozent der von Buchkäufern aufgebrachten Fondsmittel zugute! Und über diese durch 6% geförderten Werke österreichischer Verlage kann man freilich streiten. Doch ist die Basis zu schmal, um eventuelle Schlüsse über die betonte Förderung von dieser, die Ablehnung von jener Literatur durch den Fonds im Ständestaat zu ziehen. Fest steht jedenfalls, daß das gutgemeinte und vor allem in Hinblick auf die Abwehr ermäßigter reichsdeutscher Geistesprodukte eminent wichtige Gesetz nicht zweckmäßig durchgeführt wurde.
Anmerkungen
[1] „Bundesgesetz über die Schaffung eines Fonds zur Förderung des österreichischen Buch- und Musikalienverlages (Verlagsförderungsgesetz).“ Verlautbart in der Wiener Zeitung, Nr. 357, Fr., 27.12.1935, S. 8. Auch in der Vorlage an den Ministerrat, AVA, Ministerratsprotokolle, Kt. 193, Beilage M zu Punkt 13 des Ministerratsprotokolls Nr. 1015 vom 30.11.1935.
[2] „§ 4 (2)(…) Die Staatskommissäre haben die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes, der dazu erlassenen Verordnungen und der Geschäftsordnung durch die Kommission zu überwachen. Sie sind berechtigt, zu diesem Behufe in die gesamte Geschäftsgebarung der Kommission Einsicht zu nehmen und allen ihren Sitzungen beizuwohnen. Sie sind berechtigt, gegen Beschlüsse der Kommission Einspruch zu erheben.“
[3] Aus: V.F.G. Information für den Herrn Bundesminister, 28.10.1935 durch Dr. Herget. AVA, BMfHuV, Zl. 109.811-9/35.
[4] Alle im folgenden zitierten Redeauszüge sind dem Verhandlungsprotokoll entnommen. (AVA Ministerratsprotokolle, Kt. 193, Ministerratsprotokoll Nr. 1015 vom 30. November 1935, S. 30-39.)
[5] Hiebei spielte Draxler auf die sog. „Tausendmarksperre“ an, die seit dem 1.6.1933 in Kraft war und die Ausreise von Reichsdeutschen nach Österreich von einem Ausreisevermerk abhängig machte, der gegen Zahlung einer Gebühr von 1.000 Mark erteilt wurde und die erst infolge des „Juli-Abkommens“ am 28. August 1936 fiel.
[6] Die Diskussion über diese Frage nimmt immerhin 4 Seiten des 9seitigen Protokolls zu diesem Tagesordnungspunkt ein (S. 36-39).
[7] Reichspost, 42. Jg., Nr. 332, So., 1.12.1935, S. 1 und Der Wiener Tag, 1.12.1935, S. 4.
[8] Siehe u.a. die Vorankündigung in der Wiener Zeitung vom 25.12.1935, S. 3 und einen Bericht „Das neue Verlagsförderungsgesetz“ in Der Wiener Tag, 28.12.1935, S. 5.
[9] AVA, BMfHuV, Geschäftszeichen: 568; Grundzahl: 92.420-9a/36; Geschäftszahl: 92.863-9a/36. Alle im weiteren zitierten Unterlagen zum V.F.F. für das Jahr 1936 finden sich unter der genannten Grundzahl. Dr. Max Herget war ein überaus fähiger Berater seines Ministers und blieb auf seinem Posten auch nach dem „Anschluß“. Er starb 1974 im 95. Lebensjahr.
[10] Siehe dazu: Verlagsförderungsgesetz. Staatskommissär des BMU. Bestellung. Österr. Staatsarchiv, Finanzarchiv, BMF, Zl.: 14.690-12/1936. Gegenstand EA des BMU, Zl.: 2856-1-6b/36. Schreiben vom 28.1.1936. Der 1897 in Vorarlberg geborene Wolf begann seine berufliche Tätigkeit als Bibliothekar am Vorarlberger Landesarchiv, wo er bis 1924 tätig war. Dann kam er als Staatsarchivar in das BMU in Wien und anschließend in die Zentralstelle für Volksbildung. Im Jahre 1935 wurde er in das Präsidium des UMins berufen. Nach dem „Juli-Abkommen“ 1936 wurde der großdeutsch eingestellte Wolf Leiter der kulturellen Verhandlungen zwischen Österreich und dem Deutschen Reich. Auf diese Tätigkeit kommen wir noch an späterer Stelle ausführlich zu sprechen. Im März 1938 wurde Wolf von Seyss-Inquart in dessen Kabinett – sozusagen als letzter Österreicher – als Außenminister berufen, welchem Ressort er bis zur Rückgliederung der „Ostmark“ vorstand. Er starb am 27.7.1939 bei einem Autounfall in Niederösterreich. Infolge eines Reifenplatzers stürzte der von seinem Chauffeur gelenkte Wagen in den Straßengraben. Beide waren „auf der Stelle tot“, wie die Zeitungen berichteten (Neuigkeits Welt-Blatt , 28.7.1939, S. 1; Volks-Zeitung, 28.7.1939, S. 3). Der Völkische Beobachter brachte unter der Überschrift „Das Leben von Dr. Wilhelm Wolf“ am 29.7.1939, S. 4 einen längeren Nachruf. Ein Jahr nach seinem Tod gab Wolfs Witwe in seinem Namen das Werk Hundert Jahre Österreich in Politik und Dichtung im Salzburger Otto Müller Verlag heraus. Die Bewertung der wenigen genannten Juden (Schnitzler, Freud) ist nicht frei von Antisemitismus.
[11] AVA, BMfHuV, Zl.: 113.051-9a/35. Gegenstand: Verlagsförderungsgesetz. Ernennung der Verwaltungskommission des V.F.F.
[12] V 1935, Mappe 423.2. Gedächtnisprotokoll vom 5.11.1935. Gespräch Verein – Dr. Max Herget vom Handelsministerium.
[13] AVA, BMU, Geschäftszeichen: 15 Vereine 1935; Grundzahl: N.Ö. Wien; Geschäftszahl: 43.889-1-6b.
[14] Ebenda.
[15] Siehe das Schreiben des BMU, Zl.: 43.889-1-6b. Liegt bei BMfHuV, wie Anm. 11.
[16] Hier die Kurzbeschreibungen der Kandidaten: Wiedling: Direktor der Firma Deutscher Verlag für Jugend und Volk; Zsolnay: Verwaltungsrat der Paul Zsolnay Verlag A.G.; Deuticke: Besitzer der Firma Franz Deuticke; Kness: Direktor der Verlagsanstalt Tyrolia A.G.; Stein: Gesellschafter der Manz’schen Verlags- und Universitäts-Buchhandlung; Horovitz: Besitzer der Firma Phaidon-Verlag Dr. Horovitz; Herzmansky: Inhaber der Firma Ludwig Doblinger; Winter: Direktor der Universal-Edition A.G.; Lienau: Mitinhaber der Firma Carl Haslinger; Berger: Inhaber der Firma Karl Berger; Borufka: Inhaber der Firma A.L. Hasbach; Peters: Geschäftsführer der Firma Mayer & Comp.; Böhm: Inhaber der Firma Franz Böhm; Morawa: Geschäftsführer der Firma Buchhandlung und Zeitungsbüro Morawa & Co.; Pichler: Mitbesitzer der Beck’schen Universitäts-Buchhandlung Alfred Hölder; Maudrich: Firma Wilhelm Maudrich. Quelle: (ÖSta, Abt. AVA, BMfHuV, Geschäftszeichen: 570; Grundzahl: 106.248-9a/35; Geschäftszahl: 112.608-9a/35.)
[17] S. Anm. 15.
[18] Er erhielt 1904 die Konzession für den Musikalienhandel, 1907 diejenige für den Buchhandel, wurde 1912 Mitglied des Vereins der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, 1919 Mitglied des Börsenvereins. Er führte einen gutgehenden Buch- und Antiquariatshandel im 12. Bezirk und war schon seit den 20er Jahren Ausschußmitglied der Korporation der Wiener Buchhändler.
[19] Nach Ende des Zweiten Weltkriegs stand Berger – obwohl seinem Geschäft ein öffentlicher Verwalter vorstand – hinter dem Ladentisch in der Buch-Musikalienhandlung Karl Berger im 12. Bezirk. Als illegaler Nazi mußte er bereits seine Wohnung, welche sich im Amtshaus befand, räumen. Anfang 1947 wurde in einer Sitzung der Bezirksvertretung für den 12. Bezirk gegen die Beschäftigung des Karl Berger in dessen ehemaligem Geschäft Beschwerde geführt. 1 1/4 Jahre später wurde mit Bescheiden der M.A. 63 (Gewerbeangelegenheiten) in Wien und des BM für Handel und Wiederaufbau festgestellt, daß Bergers Gewerbeberechtigungen auf Grund des Nationalsozialistengesetzes 1947 wie des Verbotsgesetzes 1947 „bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres außer Wirksamkeit gesetzt sind“. Das hieße bis zum 18.12.1949. Doch wie andere NS-Belastete in der Buchhandelsbranche reichte Berger ein Gnadenansuchen am 18.7.1947 beim Bundespräsidenten ein. Gemäß § 27, Abs. 1 des Verbotsgesetzes 1947 wurde dem Ansuchen mit Entschließung vom 28.4.1948 stattgegeben. Also wurde ihm 1½ Jahre vor der Zeit die Berufsausübung in vollem Umfang wieder gegeben. 1960 wurde dem einstigen Kommissarischen Leiter der Zwangsgilde in Wien die Bronzene Kammermedaille verliehen, 1964 eine Medaille für 56 Jahre selbständige Tätigkeit. Sein Intermezzo als Kommissarischer Leiter wurde mitgeehrt.
[20] Drei Tage später erschien in der Wiener Zeitung Freiheit! , Jg. 1, Nr. 30, Mi., 27.11.1935, S. 1 unter Verwendung großer Teile des Artikels im Sturm über Österreich der Text „Im Buchhandel muß raschest Ordnung gemacht werden“. Nur, statt Morawa & Co. namentlich zu nennen, hieß es „von einer großen Wiener Firma“. Vielleicht war Morawa deren Auslieferer!?!
[21] Quelle, s. Anm. 16. Nach der Beurteilung des Bundespressedienstes, der in vielerlei Hinsicht eine Art geheime Polizei war, im Jahre 1937 war die Firma „absolut national eingestellt“. Sie übe „eine Art Zensur bezüglich ausländischer Blätter aus, indem sie solche extrem demokratischer [!!!] Richtung nicht auflegt“. Was „Werbemittel der Firma Morawa“ in den 30er Jahren betrifft, so war das Unternehmen amtsbekannt: „Ha. wurde wiederholt und von verschiedener Seite gegen die Methoden der Firma Beschwerde geführt, ohne daß jedoch die Beschwerdeführer konkrete Angaben machen wollten, da sie die Monopolstellung der genannten Firma fürchteten. (…) Wien, am 14. August 1937.“ (Quelle: HHSta, N.P.A. Karton 133, BKA, Zl.: 42.415/13-1937; Geschäftszeichen: Deutschland 1112. Gegenstand: Propaganda für den Bezug reichsdeutscher Zeitungen durch Agenten in Österreich.)
[22] Bisher haben wir die Fakten bzw. die Vorwürfe präsentiert, die nach Ansicht mancher Beobachter der 30er Jahre Morawa für eine Stelle in der Verwaltungskommission des V.F.F. disqualifiziert hätten. Nach Kriegsende 1945 geriet die vermeintliche oder tatsächliche „Vergangenheit“ von Morawa und dessen Firma der letzten 10 Jahre in die Gegenwart, als die kommunistische Österreichische Volksstimme Artikel wie „Dr. Morawa als jugoslawischer Kriegsverbrecher“, „Morawa & Co. – nazistische Annoncenfirma/Morawa sitzt noch immer in seinem Büro“ (3.1.1946, S. 3) veröffentlichte. Obwohl das Gros der schweren Anschuldigungen unhaltbar war, stimmte so manches von dem, was wir schon aus den Presseberichten der 30er Jahre kennen: „Die Firma Heinrich (sic!) Morawa hatte noch von dem Zeitungsbetrieb Goldschmidt (sic!) her eine ganze Reihe von Zeitungsständen in Wien, von denen in- und ausländische Zeitungen vertrieben wurden. Diese Stände waren bald der Sammelpunkt der nationalsozialistischen Straßenpropaganda in Wien.“ (ebda.) Auf der einen Seite heißt es (ebda.) in der Österreichischen Volksstimme: „Die Nazizeit war die große Zeit Morawas“, auf der anderen Seite, daß aus der Sicht Morawas die Jungfrau zum Kind gekommen war, d.h. die NSDAP sich im Jahre 1938 auf die Firma „gestürzt“ hätte, und daß Morawa aus dem Vorstand des Vereins habe ausscheiden müssen. Die Wahrheit – so scheint es – liegt irgendwo in der Mitte. Tatsache ist, daß er „ab Juli 1938“ „Anwärter der NSDAP“ war und daß er am 4. April 1938 zum Unterbevollmächtigten für die in der Fachgruppe III der Zwangsgilde der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler zusammengefaßten Organisationen (Zeitungsgrossisten, Lesezirkelbesitzer und werbende Zeitschriftenhändler) bestellt wurde. Tatsache ist ferner, daß Morawa – weil er ja 95% des Umsatzes bei Zeitungen und Zeitschriften machte – im Mai 1939 von der Mitgliedschaft der RSK, Gruppe Buchhandel befreit und im September 1942 in die Fachschaft Handel, Fachgruppe Zwischenhandel von der RSK eingewiesen wurde. 1943 war er „sowohl in politischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht vollständig einwandfrei“. Auch wurde er „Angehöriger einer Gliederung der NSDAP“, nämlich des NSKK, und als solcher im Sinne der Entnazifizierung schwerer belastet – wenn er sich dementsprechend „registriert“ hätte. Fest steht auch, daß er vor Kriegsende NSDAP-Mitglied wurde (Nr. 6,385.860). Im Juli 1945 meldete sich M. zur Registrierung als Parteianwärter an, und vier Monate später soll die Entregistrierung durch zwei Instanzen erfolgt sein. Doch hatte er dabei falsche Angaben gemacht. Im Jahre 1974, als M. zusammen mit Rudolf Kremayr, dem das Nationalsozialisten-Gesetz 1947 gleichermaßen kurzfristig zum Verhängnis wurde, die höchste Auszeichnung, die die Republik Österreich vergeben kann, das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, erhielt, heißt es in einem anerkennenden Bericht im Anzeiger des österreichischen Buchhandels (Nr. 17, Anfang September 1974, S. 104): „Mehr hingegen [als die Firma selber] noch bedeutet die Persönlichkeit dieses Mannes, der stets besorgt war, eine ‚weiße Weste’ zu tragen, obwohl er im Widerstreit der Interessen oft in schweren Situationen immer wieder ausgleichend, beruhigend, vermittelnd, manchmal allerdings auch sehr energisch eingreifen mußte.“ Im Februar 1946 wurde ein Verfahren gegen M. durch das Landesgericht für Strafsachen Wien eingeleitet, und zwar auf Grund des Verbotsgesetzes (VG), nach § 8 (unrichtige Angaben anläßlich der Registrierungspflicht), § 10 (Bestimmungen gegen „Illegale“, schwererbelastete Nationalsozialisten und Förderer) und § 11. Er hatte nicht angegeben, Mitglied der NSKK gewesen zu sein. Ein Jahr später, im Februar 1947, wurde er wegen Unterlassung der Registrierung verhaftet (S. Neues Österreich, 27.2.47, S. 3; 28.2.47, S. 2; Österr. Volksstimme, 2.3.47). Da er sich aber im nächsten Monat der Nachregistrierung unterzog, wurde das gegen ihn laufende Verfahren im August 1947 eingestellt. M. richtete wenige Tage später ein Gnadenansuchen an den Bundespräsidenten, zumal das Nationalsozialistengesetz ihn von der Führung und Betriebsberechtigung des von ihm geleiteten Unternehmens ausschloß. Im Februar 1948 wurde ihm die Ausnahmegenehmigung gemäß § 27 des Verbotsgesetzes 1947 erteilt. Geraume Zeit vor dem Jahre 2034, nämlich 1977, wurde der 100. Geburtstag von Morawa & Co. gefeiert. Zu diesem Kapitel 1934-45 schrieb der Anzeiger des österreichischen Buchhandels (Nr. 21, Anfang November 1977, S. 146): „Das innenpolitische Chaos der dreißiger Jahre, der Anschluß und der zweite Weltenbrand nagten zwar an der Substanz des Unternehmens, auslöschen konnten sie es nicht. Und als man 1945 die Ärmel aufkrempeln und wieder ganz von vorn beginnen mußte, herrschte durchaus gerechtfertigte Zuversicht.“ Zuversicht, daß einem da nicht zu viel passieren konnte. Morawa starb im November 1982 im 87. Lebensjahr. Das „de mortuis nil nisi bene“ erschien im Anzeiger des österreichischen Buchhandels, Jg. 11 7, Nr. 21, November 1982, S. 228. Wie es der Zufall haben sollte, wurde ein weiteres einstiges Mitglied der Verwaltungskommission des V.F.F. gleich am selben Tag im Februar 1947 von der Wiener Polizei verhaftet, nämlich Bernhard Herzmansky. Er war im März 1938 von der Gestapo wegen seiner legitimistischen Tätigkeit (er war Bezirksführer der V.F. und seit dem 1. 7.1933 V.F.-Mitglied) als politisch unzuverlässig nach Dachau überführt worden. Bis 1938 war sein Unternehmen eine Einzelfirma gewesen, anschließend in eine Offene Handelsgesellschaft und sodann in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt worden. Herzmansky wurde 1947 beschuldigt, während der NS-Zeit einen Arbeiter seines Verlages wegen eines politischen Witzes angezeigt zu haben. Nach Einvernahme durch die Polizei wurde er wieder freigelassen. Es war nämlich so, daß H. nach seiner Rückkehr aus Dachau 1938, wo er drei Monate verbracht hatte, in Wien drei Monate lang in Schutzhaft war und hierauf einen Posten als Kreispropagandaleiter des Reichskolonialbundes (RKB) für den 1. Bezirk bekam. Mittlerweilen war er Pg.-Anwärter. Der RKB war eine Organisation Hitlers, die den Zweck hatte, Propaganda für die Rückgewinnung der Kolonien zu machen. Vor seiner vorübergehenden Verhaftung im Frühjahr 1947 hatte die Volksstimme ihm zwei Artikel gewidmet, die auf seine „Vergangenheit“ Licht werfen sollten: „Von Otto Habsburg bis zum Horst-Wessel-Lied/Die Vielseitigkeit eines österreichischen Kulturapostels“ (29.8.1946, S. 3) und „Propagandaleiter des Reichskolonialbundes soll Österreich in den USA repräsentieren“ (30.8.1946, S. 3). Frage der Zeitung zum Schluß: „Soll die Musik des Reichskolonialbundes die Musik des neuen Österreich sein?“ Für den Anzeiger war Herzmansky schlicht „das Opfer einer Denunziation“ (Nr. 6, 15.3.1947, S. 5). Bernhard Herzmansky, einst Mitglied der Verwaltungskommission des V.F.F., starb am 13.12.1954 im Alter von 66 Jahren.
[23] Alle im folgenden zitierten Akten zum V.F.F. stammen, wenn nicht anders vermerkt, aus dem Bestand des BMfHuV. Leider konnte das Protokoll der konstituierenden Sitzung weder in den Beständen des BMU noch des BMF noch des BMfHuV gefunden werden. Sonst sind alle Sitzungsprotokolle vorhanden.
[24] Siehe die Auflistung der 61 Werkansuchen von 22 Verlegern, die dem Geschäftsführenden Ausschuß des V.F.F. am 3. Juni vorgelegt wurden. Alle genannten Titel scheinen in den tabellenartigen Aufstellungen auf.
[25] Laut „Protokoll der Sitzung der Verwaltungskommission am 22. Oktober 1936“. Ausgezahlt waren bereits S 32.893,37; Kassabericht für die Sitzung der Verwaltungskommission des Verlagsförderungsfonds am 19. November 1936. Kassastand zu diesem Zeitpunkt: S 167.031,87. Beide Unterlagen liegen bei BMfHuV, Zl. 111.374-9a/36.
[26] Ebenda, Protokoll, 22. Oktober 1936.
[27] Laut „Bericht über die Prüfung der Gebarung des Verlagsförderungsfonds für das Jahr 1936“, in AVA, BMfHuV, Geschäftszeichen: 568; Grundzahl: 92.535-9a/1937; Geschäftszahl: 112.719-9a/37. Auch in: BMF, Finanzarchiv, Grundzahl: 33.083-12/1937; Zl. 101.956-12/ 1937. Alle Ausführungen hier über die gesamte Gebarung 1936 sind diesem Bericht entnommen.
[28] Finanzarchiv, BMF, Einlageblatt zu FM; Zl. 86.971-12/1937. „Einsichtsbemerkung des Departements 11. Gegenstand: Amtsveranlassung. Verwaltungskommission des V.F.F. Antrag auf Einführung einer Kulturabgabe.“
[29] Alle folgenden Zitate und Details sind dem „Protokoll der Sitzung der Verwaltungskommission des V.F.F. am 22. Oktober 1936“ entnommen (BMfHuV, Zl. 111.374-9a/1936).
[30] Protokoll, ebenda, Blatt 5.
[31] Siehe dazu Finanzarchiv, BMF, 93.752-12/1936; Gegenstand: Amtsveranlassung betreffend Aufhebung des Verlagsförderungsgesetzes.
[32] Siehe ebenda: „(…) Über Verlangen des h.o. Staatskommissärs wurde im Hinblick auf die ungewisse Zukunft des Fonds die Auszahlung der bereits bewilligten Zuschüsse vorläufig sistiert.“
[33] Siehe Winters dreiseitiges Schreiben an Herget vom 23.10.1936 (BMfHuV, Zl. 111.374-9a/1936).
[34] Siehe den Entwurf des Antrags vom 14.11.1936, der Herget zugesandt wurde (ebenda).
[35] Auf der Tagesordnung dieser Sitzung standen folgende Punkte: Bericht über die Kassabewegung, Ansuchen und deren Behandlung, Antrag Herzmansky u. Gen. auf Aufhebung des V.F.F., bzw. Herabsetzung des Fondsbeitrages auf Hundertsatz Null, Richtlinienmäßige Behandlung österreichischer Übersetzer. Bei der Debatte über die Aufhebung des Fonds kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Zernatto und Nüchtern („im Namen der Autoren“) einerseits und Fondsgeschäftsführer Wisloschill andererseits. Seit der Auseinandersetzung um einen „Schutz des österreichischen Verlags“ mußte man ohnehin skeptisch sein, wenn von „sämtlichen“ Buchhändlern, Verlegern, Autoren usw. die Rede war. Das hieß in der Regel, die Betroffenen wurden erst gar nicht gefragt. So auch in diesem Fall. Nüchtern bedauerte es, daß Autoren zu den Vorbesprechungen seitens des Buchhandels wegen Aufhebung des V.F.F. nicht beigezogen wurden. „Zernatto verlangt, daß in Hinkunft Besprechungen ohne Zuziehung der Autoren nicht statthaben sollen und dies im Protokolle vermerkt werde.“ „Im Namen der Autoren“ konnte er den Antrag auf Aufhebung im übrigen nicht unterstützen. Dies käme erst dann in Frage, „wenn ihre Wünsche bezüglich der Schaffung einer Kulturabgabe, zu welcher vielleicht Leihbibliotheken und Kino beizusteuern hätten, erfüllt werden“. „Kulturabgabe“ scheint, wie wir auch später sehen werden, eine Art „Zeitbazillus“ gewesen zu sein. Auch der spätere Bundeskommissär für Kulturpropaganda, Hammerstein-Equord, liebäugelte mit einer solchen Zweckabgabe. Was die Auszahlung von bewilligten Beiträgen in diesem Jahr betrifft, so lag nach wie vor der Einspruch des Min-Rat Dr. Vouk vom BMF vor. An sich befürwortete das BMF die Außerkraftsetzung des Verlagsförderungsgesetzes. Siehe das Schreiben des BMF (Zl. 93.752-12/1936) vom 14.12.1936 an das BMfHuV (= Zl. 112.674-9a/1936).
[36] BMfHuV, Zl. 111.374-9a/1936. Antrag an den Herrn Bundesminister Prof. Dr. Taucher vom 20.11.1936.
[37] AVA, BMU, 24 Gesetze, Fasz. 4.768; Zl. 42.027-1-6b/1936. Gegenstand: BMfHuV, E. A. 112.030-9a/36. II. Durchführungsverordnung vom Verlagsförderungsgesetz.
[38] Zur Sistierung siehe die Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht, betreffend Nichteinhebung des Fondsbeitrages gemäß § 6 Verlagsförderungsgesetz, BGBl. Nr. 497/1935. In: Bundesgesetzblatt 1936, Stück 100, Nr. 431, ausgegeben am 15. Dezember 1936.
[39] Finanzarchiv, BMF, Zl. 93.752-12/1936.
[40] BMfHuV, Zl. 112.430-9a/1936.
[41] Alle aus den Beständen des BMfHuV herangezogenen Unterlagen zum V.F.F. im Jahre 1937 haben das Geschäftszeichen 568 und die Grundzahl 92.535-9a/1937. Der Einfachheit halber wird im folgenden daher nur die Geschäftszahl angegeben. AVA, BMfHuV, Zl. 99.064-9a/37. Protokoll der Sitzung der V.K. am 6.4.1937, Blatt 1. Es dürfte sich um das Jahrbuch der Deutschen Bibliophilen und Literaturfreunde handeln, für das bereits Anfang 1936 eine Vergütung in der Höhe von S 3.000 verlangt wurde.
[42] BMfHuV, Zl. 111.374-9a/36. Sitzungsprotokoll 22. 10. 1936, Bl. 5.
[43] BMfHuV, Zl. 112.494-9a/36. Protokoll, Bl. 1.
[44] S. Anm. 41. Protokoll, Bl. 3.
[45] BMfHuV, Zl. 108.393-9a/37. Protokoll, 24. 9. 1937, Bl. 3.
[46] BMfHuV, Zl. 104.948-9a/37. Protokoll, 29. 7. 1937, Bl. 1.
[47] S. Anm. 45, Bl. 3.
[48] BMfHuV, Zl. 108.336-9a/37. Gegenstand: Widmung von S 40.000 aus dem Verlagsförderungsfonds zur Werbung für das österreichische Buch.
[49] Finanzarchiv, BMF, Zl. 82.397-12/37. Gegenstand: Verlagsförderungsfonds. Werbung für das österreichische Buch.
[50] Siehe das Schreiben von BM Taucher an den Verlagsförderungsfonds, BMfHuV, Zl. 108.336-9a/37.
[51] Zu dieser Frage auch Anzeiger, 78. Jg., Nr. 24, 12. 11. 1937, S. 151.
[52] Finanzarchiv, BMF, Zl. 86.971-12/1937.
[53] AVA, BMU, 24 Gesetze, Zl. 38.379/37.
[54] BMfHuV, Zl. 110.675-9a/37. Min.Rat Herget war für die Beibehaltung des Fonds, denn es galt seiner Ansicht nach „1. den österreichischen Musikverlag zu retten und 2. Geld für großzügige Aktionen zur Verfügung zu haben“. (Protokoll der Sitzung der V.K. vom 24. 9. 1937, Bl. 3.)
[55] Siehe BMU, 24 Gesetze, Zl. 38.374-6b/37 und BMfHuV, Zl. 110.675-9a/37.
[56] Archiv, Buchgewerbehaus Wien, V 1937, Mappe 464 (loses Blatt).
[57] Bis 17.2.1938 waren erst S 4.492,71 davon in Österreich bereits ausgegeben worden. Für eine Österreich-Buchausstellung gingen S 2.000 an „Neues Leben“, S 2.492,71 wurden für Plakatierung verwendet. (Kassabericht für die Sitzung am 17. Februar 1938. AVA, BMU, 24 Gesetze, Zl. 5.930-6b/1938.)
[58] Siehe dazu das Protokoll der Sitzung der V.K. des V.F.F. am 17. 2. 1938. (AVA, BMU, 24 Gesetze, Zl. 7.191/38. Auch in: Finanzarchiv, BMF, Zl. 18.653-12/38.)
[59] BMF, Zl. 18.653-12/38.
[60] Ebenda, Vermerk der Sektion 1 des BMF vom 26. 3. 1938.
[61] Leider war die Präsenzliste in keinem Archivbestand auffindbar.
[62] Protokoll, S. 2. Liegt bei BMfHuV, Geschäftszeichen: 568, Grundzahl: 93.964-9a/38, Geschäftszahl 99.267-9a/38. Alle Unterlagen zum V.F.F. für das Jahr 1938 finden sich unter dieser Grundzahl.
[63] Die österreichischen Sortimenter argumentieren, daß sie durch den neuen RM-Umrechnungskurs (1 RM = S 1,50) und die somit eingetretene Lagerentwertung einen Schaden erlitten hatten. Sie hatten zu 1 RM = S 1,70 eingekauft und mußten die Bücher billiger verkaufen. Das Argument fand bei den Nazi-Stellen kein Gehör.
[64] Siehe Schlußbericht. Der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich. Stab Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände. (BMfHuV, Grundzahl 93.964-9a/38 sowie „Überprüfung und Gebarungsausweise für 1937 und 1938“ in: BMF, Zl. 1.418-12/1939.)
[65] Zitiert nach dem Schlußbericht, Anm. 64.
[66] BMfHuV, Zl. 102.175-9a/38.
[67] Ebenda. Schreiben des Ministers für Arbeit und Wirtschaft vom 18.7.1938 an den Stab des Reichskommissars. Dies die Antwort auf ein Schreiben des Reichskommissars vom 14.7.1938 an Minister Fischböck.
[68] BMfHuV, Zl. 102.755-9a/38. Die Einführung der Reichskulturkammergesetzgebung im Lande Österreich erfolgte mit der Verordnung RBGL I, Nr. 90 vom 11.6.1938.
[69] Schreiben Fischböcks vom 8.8.1938, BMfHuV, Zl. 103.097-9a/38.
[70] Schreiben des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, i. A. H. Neuburg, an den Minister für Arbeit und Wirtschaft Fischböck vom 9.8.1938. Liegt bei BMfHuV, Zl. 103.717-9a/1938.
Ergänzungen zur Buchveröffentlichung von 1985
Illustrationen
Morawa (Goldschmiedt):