Anzengruber-Verlag Brüder Suschitzky (Wien-Leipzig) [1]
Der erste Anlauf der beiden Brüder Suschitzky, Philipp und Wilhelm, eine neue Buchhandelsfirma in Wien zu gründen, erfolgte Anfang Oktober 1900. [2] Daß aber eine offene Handelsgesellschaft erst am 1. Oktober des folgenden Jahres errichtet werden konnte, ist ein kurioses Stück der österreichischen Buchhandelsgeschichte. Nachdem das Buchhändler-Gremium das Gesuch Suschitzkys um die Verleihung einer Konzession zum Betriebe einer Buch- und Antiquariatsbuchhandlung, verbunden mit einer Leihbibliothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, wärmstens befürwortet hatte, erhielt Philipp Suschitzky eine kalte Dusche. Mit Bescheid vom Magistratischen Bezirksamt Favoriten vom 25. April 1901 wurde dem Petenten mitgeteilt, daß die für Gewerbeangelegenheiten letztlich zuständige Instanz, die k.k. n.ö. Statthalterei, laut Erlaß vom 12. April 1901, Zl. 29.042 seinem Ansuchen keine Folge gegeben habe. Der Grund für diese Entscheidung: der § 23, Alinea 3 der Gewerbeordnung aus dem Jahre 1859 machte bei konzessionspflichtigen Gewerben neben „Befähigung“ auch den Lokalbedarf erforderlich. Und Suschitzky wurde „mangels des Localbedarfes“ im Sinne des § 23 G.O. abgewiesen. Die Gründe für die Ablehnung lagen also nicht in der Person des Gesuchstellers, sondern darin, daß – wie man folgern mußte – kein Bedarf für eine Buchhandlung im Bezirk vorhanden sei. Suschitzky rekurrierte innerhalb der 6wöchigen Frist beim k.k. Ministerium des Innern, aber der Fall warf nicht bloß eine individuelle, sondern auch eine grundsätzliche Frage auf, nämlich, wie man zu solchen grotesken Entscheidungen überhaupt gelangen konnte. Denn zu dieser Zeit hatte der Wiener Arbeiterbezirk Favoriten eine Einwohnerzahl von etwa 120.000 Menschen, war also eine „Stadt“ ungefähr in der Größe von Graz oder Brünn. Und noch merkwürdiger: in diesem Bezirk bestand bisher überhaupt keine Buchhandlung, was, nebenbei bemerkt, auch für vier andere Wiener Bezirke dieser Zeit zutraf.
Und da sich jemand findet, – vermuthlich nicht der erste – der dieser Schande ein Ende bereiten würde – erkennt die Statthalterei, daß das Concessionsgesuch mangels eines Bedürfnisses abzulehnen sei. Commentar überflüssig. Ja, wenn es sich um eine Branntweinschänke gehandelt hätte! (…)[3]
In den Augen des zeitgenössischen Kritikers werfe dieser Fall
ein Licht darauf, wie den österreichischen Behörden jede Ausrede recht ist, um die Erwerbsthätigkeit der Bevölkerung zu behindern. Jemand will eine Industrie schaffen, ein Geschäft errichten; zunächst wird, wenn er nicht etliche Gevattern hat, die sich für ihn verwenden, vor allem nein gesagt, und wenn er nicht sehr viel Energie aufwendet, bleibt’s bei diesem Nein. Nun, der in diesem Falle Betroffene hat die Energie und hat das Ministerium des Innern recurriert. Herr v. Koerber hat Gewerbeförderung und Culturförderung auf seinem Programm. Wir werden bald sehen, ob auch er der Ansicht der Statthalterei ist, daß eine Buchhandlung für die 120.000 Einwohner von Favoriten überflüssig ist. (…) (ebda.)
Wiewohl Suschitzky dann mit seinem Rekurs beim Ministerium des Innern doch Erfolg hatte und die begehrte Konzession erhielt, schienen die Umstände um die abschlägige Entscheidung noch skandalöser und die Begründung noch willkürlicher, als dann im Herbst 1901 das mitentscheidende Referat eines tschechischen „Bezirksrathes“ der k.k. Haupt- und Residenzstadt Wien und nebenberuflichen Führers der antisemitischen Partei im 10. Bezirk, Josef Nejeschleba, von Wiener Zeitungen und Zeitschriften genüßlich zitiert wurde:
„Aeußerung“ des Herrn Bezirksrathes
J. Nejeschleba (wörtlich):
Als Lokalen ricksichten kan das ansuchen nicht befirwarten nach dem im X bz. der gesuchsteller nicht geeignet bekannt ist und folge dessen seine gewerung bitend ob die concession nicht zu den gewissen schon polizeilich verpotenen und fir die ofentlichkeit nichtpasenden gegenständen ausgenizt wird, und zweitens ohnehin eine unmasse von Buchhandlungen im bezirge beschtehen welche schon ohnehin mit Ihre existens zu kempfen haben, und dadurch kein Lokal bedarf vorhanden ist, erlaube mier die ablehnung zu beantragen.
Josef Nejeschleba. [4]
Bezirksrath.
Eine „unmasse von Buchhandlungen“ im 10. Bezirk gab es nicht; es gab wie erwähnt, bislang überhaupt keine. Die Gründe dafür, daß „mit dem Localbedarf gar so schamlos Mißbrauch getrieben wird“ glaubte auch ein Zeitgenosse, nämlich der Gründer und Herausgeber des „Novitäten-Anzeigers für den Colportage-Buchhandel“, Adolf Reitzer, genau zu wissen:
Diese Buchhandlungsconcessionen sind nichts anderes als ein Seuchenherd der Corruption, wer nicht einer Protection sich erfreut, der bekommt keine Concession, mag er zehnmal gebürtiger Inländer sein, mag er den Befähigungsnachweis erbringen wie er will und kann, er mag politisch unbescholten sein wie ein Lamperl, ohne Protection gibt es keine Concession, die Behörden verschanzen sich immer hinter der Ausrede Localbedarf. Wie aber auf diese Ausrede „Localbedarf“ gesündigt wird, hat jüngst erst die Zeit gelehrt. [5]
Gemeint ist natürlich der Fall Philipp Suschitzky.
Einige Tage nach der erwähnten offiziellen Errichtung der Firma „Brüder Suschitzky“ brachten die beiden Gesellschafter dem „verehrlichen Gesammtbuchhandel“ zur Kenntnis, daß sie im Laufe dieses Monats in Wien 10, Himbergerstraße 65 eine Buch- und Antiquariatshandlung eröffnen würden. [6] Sie sollte zwar die erste Buchhandlung im Wiener Arbeiterbezirk Favoriten sein, die Suschitzkys waren dennoch optimistisch:
Die Thatsache, daß in diesem Bezirke, der allein 120.000 Einwohner zählt, eine Buchhandlung noch nicht besteht, läßt uns hoffen, den Herren Verlegern neue Absatzgebiete erschließen zu können und bitten wir diese Herren, uns durch Contoeröffnung gütigst zu unterstützen.
Und:
Wir sind mit Geldmitteln genügend ausgestattet, so daß wir auf eine gedeihliche Entwicklung unseres Unternehmens wohl rechnen dürfen. [7]
Doch die seinerzeitige Konzessionsverweigerung erlebte eine Neuauflage und ein – allerdings verspätetes – Nachspiel im österreichischen Haus der Abgeordneten. In der 64. Sitzung der XVII. Session am 24. Oktober 1901 kam es zu einer „Interpellation des Abgeordneten Dr. [Wilhelm] Ellenbogen und Genossen an den Herrn Ministerpräsidenten als Leiter des Ministeriums des Innern über die Verweigerung einer Buchhandlungsconcession“. Hier ein Ausschnitt aus dieser mit 23. Oktober 1901 datierten Interpellation:
Es wurden, insbesondere in letzter Zeit, wiederholte Erfahrungen in der Richtung gemacht, daß die k.k. niederösterreichische Statthalterei bei ihr vorliegenden Gesuchen um Verleihung von Buchhandlungsconcessionen die Vorschrift des § 23, Alinea 3 der Gewerbeordnung, dergemäß bei Verteilung der an dieser Gesetzesstelle aufgezählten Gewerbe auf die Localverhältnisse Bedacht zu nehmen ist, in auffallender Weise zur Anwendung bringt.
So wurde dem Ansuchen des Buchhandlungsgehilfen Philipp Suschitzky zum Betriebe einer Buch- und Antiquariatshandlung mit dem Standorte im X. Bezirke, von der k.k. niederösterreichischen Statthalterei keine Folge gegeben und diese Concession erst von dem hohen k.k. Ministerium des Innern über den von Philipp Suschitzky ergriffenen Recurs ertheilt. Der abweisliche Bescheid wurde hiebei mit der Begründung des mangelnden Localbedarfes motivirt, obwohl es sich um die erste Buchhandlungsconcession des circa 120.000 Einwohner zählenden Bezirkes Favoriten handelte, wobei nicht unerwähnt bleiben mag, daß das durch einzelne Zeitungen publicirte Referat des Bezirksrathes Nejeschleba ein eigenthümliches Licht auf die Umstände zu werfen geeignet ist, unter welchen die Frage, ob ein Localbedarf vorhanden sei oder nicht, untersucht wird. (…)[8]
Es ging bei dieser Interpellation nicht ausschließlich um den Fall Suschitzky; der sozialdemokratische Abgeordnete Wilhelm Ellenbogen wußte von weiteren Fällen zu berichten. Daher drückte er den Wunsch aus, daß – über den Leiter des Ministeriums des Innern – die niederösterreichische Statthalterei „zu einer sachgemäßen und sachgerechten Erledigung [eingereichter Konzessionsansuchen] verhalten“ würde (ebda.). Die Suschitzkys schienen vom Pech verfolgt zu sein, wobei in diesem Fall „Pech“ mit Antisemiten und selbsternannten „Sittenrichtern“ gleichzusetzen ist. Kurz, die Suschitzkys wurden – zumindest auf Bezirksebene – zu einem Wahlkampfthema im Jahre 1911. Stichwort: „Der Favoritener Kampf gegen den Schmutz.“ Man kann vermuten, daß die Verleihung der Konzession an die Suschitzkys im 10. Bezirk nicht überall goutiert wurde. Man kann es fast voraussetzen. Buchhändler und Bezirksvertretung trafen sich vor Gericht.
In der Bezirksratssitzung in Favoriten am 30. Dezember 1910 brachte – so hieß es jedenfalls – ein christlichsozialer Bezirksrat namens Christ (!) (recte: Krist) einen Antrag ein, in dem die Brüder Suschitzky beschuldigt wurden, in ihrem Geschäft pornographische Literatur zu führen und der Wunsch ausgesprochen wurde, daß sich im Bezirk „ein anständiger christlicher Buchhändler etablieren möge“. [9] Diese Worte mögen gefallen sein, nur protokolliert wurden sie nicht. Als Krist bei Gericht gefragt wurde, behauptete er, daß er den Antrag nicht gestellt habe, und er wurde freigesprochen. [10] Worauf die Suschitzkys drei Mitglieder des Bezirksrats wegen Ehrenbeleidigung klagten. Bei der Verhandlung im Bezirksgericht Favoriten am 5. April 1911 meinten die Angeklagten (Stefan Semrad, Johann Cimbal, Johann Riß), daß der Antrag sich nur dagegen richte, daß durch die in der Auslage der Buchhandlung ausgestellten Bücher die Phantasie der Jugend erregt werde. (Offensichtlich auch die der Herren Bezirksräte!) Aber es habe – um Himmels willen – kein Mensch von „Pornographie“ gesprochen. GR Karl Wippel hingegen meinte als Zeuge, „Bücher über die sexuelle Erziehung“ hätten mehr sein „Mißfallen“ als seine Phantasie erregt. Im Laufe der Verhandlung erfuhr man auch, daß zwischen einer nichtpolitischen Katholikenorganisation und der k.k. Polizeidirektion Wien eine Vereinbarung bestehe, wonach nach entsprechendem Wink die Polizei sofort einschreite und angezeigte Buchhandlungen durchsuche. Zeugen malten ein grelles Bild vom Treiben in Suschitzkys „Pornoladen“. Selbst der Bezirksvorsteher Leopold Hruza gab an, „daß er sich die Auslage angesehen habe und davongelaufen sei [!], als jemand hinzukam, damit er nicht erkannt werde“. [11] Also: ertappter Voyeur oder Jugendschützer? Die Verhandlung wurde auf den 4. Mai zwecks Ladung weiterer Zeugen vertagt.
Die Reichspost widmete der zweiten und letzten Verhandlung sehr breiten Raum. Die Überschrift Bezirksvertretung und Buchhandlung. Ein Kampf gegen die Schmutzliteratur:
Heute wurde vor dem Bezirksrichter Ruzicka des k.k. Bezirksgerichtes Favoriten ein Prozeß zu Ende geführt, der bei der ersten Verhandlung am 5. April zum Zwecke weiterer Beweisaufnahmen vertagt worden war und ein grelles Streiflicht auf die jüdisch-sozialdemokratische Buchhandlung der Brüder Suschitzky in Favoriten wirft. Jedermann weiß, wie verheerend die Schaustellung obszöner Bilder und pornographischer Bücher auf die Kinder und auf die Phantasie der heranwachsenden Jugend wirkt. Doppelt verheerend in einem Bezirke, in dem es – wie in Favoriten – von verwahrlosten Kindern wimmelt, in dem ein Großteil der Kinder unter den denkbar ungünstigsten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen aufwächst. Da ist es wohl Pflicht aller Anständigen, mögen sie was immer für einer Partei und Konfession angehören, alles aus öffentlichen Auslagen fern zu halten, was geeignet ist, unverdorbene Kinder in ihrem Denken, Fühlen und in ihrer Phantasie zu schädigen und sittlich angekränkelten Kindern neuen Giftstoff zuzuführen. – Obwohl nun die Herren Brüder Suschitzky mit dem Gerichte unliebsame Erfahrung gemacht haben, stellen sie dennoch immer wieder Bücher und Karten in ihrer Auslage aus, über die alle anständig Denkenden, insbesondere aber die Eltern von Kindern, Lehrer, Religionslehrer usw. empört sind, weil es darüber keine Täuschung gibt, daß derartige Literaturerzeugnisse auf die heranwachsende Jugend demoralisierend wirken müssen. [12]
Der Anwalt der angeklagten Bezirksräte bemühte sich, der Devise „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig“ alle Ehre zu erweisen. So suchte er sämtliche Strafakten in Sachen Suschitzky aus und stellte eingangs fest, „daß die Herren Suschitzky bereits im Jahre 1905 wegen Vergehens wider das Urheberrecht angeklagt waren und unumwunden zugestanden haben, daß sie im Bewußtsein der Strafwürdigkeit ihrer Handlung ein Buch, das im Selbstverlag des Verfassers um den Preis von 20 Mark erschienen ist und das ihnen auf 2 Kronen per Stück zu stehen kam, um 7 Mark durch längere Zeit verkauft hätten!“ (ebda.)
Ferner wurde aus dem Schwurgerichtsakte vom Jahre 1906 konstatiert, daß Wilhelm Suschitzky vom Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeit zwar mit 7 ja gegen 5 nein freigesprochen, aber wegen § 24 P.-G. (Verkauf verbotener Schriften) zu 200 Kronen Geldstrafe verurteilt wurde. Die Anklageschrift hatte dem Angeklagten zum Vorwurf gemacht, „daß er sich seit Jahren mit dem Vertriebe pornographischer Erzeugnisse befasse und daß es kein Gebiet menschlicher Verirrung in geschlechtlicher Beziehung gehe, welches nicht in der von Suschitzky vertriebenen Ware in Wort und Bild seine Darstellung fände“. (ebda.)
Zumal es Gepflogenheit der Reichspost war, Unsittlichkeit als Domäne der Juden hinzustellen, fehlt in der Suschitzky-Berichterstattung dieser Hinweis nicht:
Daß dieser für einen anständigen Buchhändler furchtbare Vorwurf nicht der Ausfluß von persönlicher und konfessioneller Gehässigkeit war, bewies seine Verurteilung. Die beiden Herren gefallen sich nämlich ungemein in der Rolle der armen, verfolgten Juden! (ebda.)
Bei der zweiten Verhandlung lud man eine Reihe von Belastungszeugen aus allen Bevölkerungsschichten. Das gehörte zur Inszenierung. Ein Privater wußte von einem „Skandal“ zu sprechen, ein Mechaniker, fromm wie er wohl war, meinte, es seien immer junge Burschen vor der Auslage gestanden, „die zotige Äußerungen über die Bilder machten“, ein Lehrer sah pflichtgemäß „die Sittlichkeit der Jugend“ gefährdet, eine Hausbesitzerin, die zufällig Vorsteherin des katholischen Frauenvereins und nebstbei Hausmutter des Kinderschutzvereins war, war für die Kläger „sehr belastend“. Fazit: der volle Wahrheitsbeweis wäre erbracht, die Angeklagten wurden freigesprochen. „Das Publikum nahm das Urteil mit großem Beifall zur Kenntnis“, wußte die Reichspost zu vermelden. Die Abschlußdrohung der Reichspost:
Ob sich die Herren Suschitzky diesen Denkzettel merken und ihn beherzigen werden, darf im Hinblick auf das Vorleben der Firma wohl bezweifelt werden. Jedenfalls wird die Bezirksvertretung Favoriten diese Buchhandlung nicht aus dem Auge verlieren. (ebda.)
Zwei Tage später fand „eine überaus gut besuchte Versammlung des christlichsozialen Wählervereines für den 10. Bezirk statt“. Ein Redner, der Reichsratskandidat Karl Wippel, fühlte sich nun in seinem Element:
Den Wahlkampf werden wir in vornehmer Form führen. Wir bekämpfen nicht die Person, sondern das System. Er erörterte den Ausgang des Prozesses der Schmutzbuchhandlung Suschitzky gegen den Favoritner Bezirksrat und dankte unter lebhaftem Beifall den freigesprochenen Angeklagten für ihren siegreichen Kampf gegen die Demoralisierung der Jugend. (Lebhafter Beifall). [13]
Aber in der Suschitzky-Angelegenheit erwarb sich die Reichspost auch besondere Verdienste im „Favoritner Kampf gegen den Schmutz“ mit ihrer geradlinigen, „objektiven“ Berichterstattung. Sie erhielt und veröffentlichte folgende Zuschrift:
Wien, am 4. Mai 1911.
Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen in meinem Namen als auch im Namen meiner Mitangeklagten im Ehrenbeleidigungsprozesse, welche die Juden Suschitzky gegen uns angestrengt haben, für das Eintreten der „Reichspost“ unseren wärmsten Dank ausspreche.
Ich bin ferner auch beauftragt, Ihnen im Namen der Bezirksvertretung Favoriten für Ihre energische Haltung den besten Dank auszudrücken.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Stefan Semrad, Bezirksrat. [14]
Dieser Formulierung kann man wohl entnehmen, daß die Brüder Suschitzky „Juden“ und folglich „unanständig“ waren. An dieser Argumentation änderte sich in den kommenden Jahrzehnten in der Reichspost nichts…
Philipp Suschitzky wurde am 14.12.1876 in Wien geboren, besuchte das Gymnasium und war 1901 bereits seit zehn Jahren in Berlin, Leipzig und in Wien zuletzt bei Gilhofer & Ranschburg im Buchhandel tätig. Wilhelm Suschitzky wurde am 22.12.1877 in Wien geboren, verließ die Schule nach dem Besuch des Untergymnasiums im Alter von 13 Jahren, besuchte drei Jahrgänge der Gremial-Handels-Fachschule der Wiener Kaufmannschaft, später verschiedene Universitätskurse. Er war Autodidakt, in der Arbeiterbewegung aktiv, später Sozialdemokrat, Freidenker, Mitglied des Abstinentenbundes, des Monistenbundes usw. Als Atheist verließ er die jüdische Gemeinde in Wien.
Die Firma „Brüder Suschitzky“ wurde im folgenden Frühjahr, am 11. März 1902, handelsgerichtlich protokolliert. Die Eintragung, die im Register für Gesellschaftsfirmen, Band 54, pagina 106 mit Betriebsgegenstand „Buch- und Antiquariatsbuchhandel mit Leihbibliothek“ erfolgte, blieb ganze 33 Jahre lang unverändert. Einige Zeit nach der Gründung kam es aber wohl zu einer grundlegenden Änderung, die nicht im Handelsregister aufscheint: zur Buchhandlung kam ein eigener Verlag hinzu: „Anzengruber-Verlag Brüder Suschitzky“, benannt nach dem sozialkritischen österreichischen Schriftsteller Ludwig Anzengruber. [15]
Im Frühjahr 1919 trat der Geschäftsführer des Anzengruber-Verlags Wilhelm Suschitzky an die diversen Behörden heran, weil er aus technischen und räumlichen Gründen beabsichtigte, den Verlag aus der Isolierung im 10. Bezirk in das Zentrum der Stadt zu verlegen. Gleichzeitig wurde um die Konzession zum Betriebe einer Verlags-, Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung mit dem Standort im 1. Bezirk angesucht. Das Ansuchen wurde folgendermaßen begründet, wobei diese Begründung für die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens sehr aufschlußreich ist:
Infolge der in den letzten Jahren genommenen Ausdehnung der unserer Buchhandlung angegliederten Verlagsabteilung „Anzengruber-Verlag“ sehen wir uns gezwungen aus räumlichen und technischen Gründen, den heute in den weitesten Kreisen bekannten Verlag von unserer weit draußen liegenden Buchhandlung Brüder Suschitzky, Wien X. zu trennen und die Verlagsbuchhandlung in das Zentrum der Stadt zu verlegen.
Nur dadurch ist uns die Möglichkeit geboten, unseren Verlag derartig auszubauen, daß dadurch endlich der österreichische Verlag geschaffen wird, nach dem gerade in den letzten Jahren lauter denn je der Ruf ertönt und nach all den vielen Publikationen über die österreichische Verlagsfrage bedarf unser vorliegendes Gesuch wohl keiner weiteren Begründung. [16]
Das mochte stimmen, aber das Ansuchen wurde mit der Entscheidung der Wiener Landesregierung vom 28.4.1919 abgelehnt. Wohl hatten die Polizei und die Korporation nichts einzuwenden und die Bezirksvertretung I schloß eine Genehmigung nicht völlig aus. Das Mag. Bezirksamt war entschieden dagegen, u.a. weil die Art der geplanten Tätigkeit nicht mit genügender Deutlichkeit gekennzeichnet war. So wollte die Firma Suschitzky ein Lokal eröffnen, „um in der Hauptsache die von ihr verlegten Werke an das Publikum zu verkaufen“, konnte aber noch kein Lokal namhaft machen. So blieb unklar, ob die Firma lediglich ein Verlagsgeschäft oder auch Detailbuchhandel führen wollte. Auch war fraglich, ob es zulässig war, daß ein- und dieselbe Firma zwei Konzessionen für Wien erteilt bekommen konnte. Ein weiteres Kriterium, das letztlich ausschlaggebend war, nämlich, wie 18 Jahre zuvor, der Lokalbedarf, schien doch nicht gegeben zu sein:
Bezüglich der Lokalverhältnisse wird darauf verwiesen, daß im I. Bezirke bereits ca. 240 Buch- bezw. Kunst- und Musikalienhandlungen bestehen, sodaß wohl schon geradezu von einer Ueberfüllung dieses Bezirkes mit derartigen Betrieben gesprochen werden kann. [17]
So urteilte jedenfalls das Magistratische Bezirksamt. Dazu bemerkte die Landesregierung „pro domo“:
Bei bestehenden 240 ähnlichen Betrieben im I. Bezirke könne von einem Bedarfe keine Rede sein. Am allerwenigsten wäre eine solche Konzession dem Inhaber einer ähnlichen Berechtigung zu verleihen. [18]
Wilhelm Suschitzky legte gegen die abschlägige Entscheidung Berufung ein, doch wurde die Konzessionsverleihung neuerlich abgelehnt. Zu dieser Zeit wurde ein entsprechendes Ansuchen des Genossenschaftsverlags, der mit dem Anzengruber-Verlag Brüder Suschitzky kurz affiliiert war, ebenfalls nicht genehmigt.
Die am 4. Juni 1935 erfolgte Änderung im Handelsregister hatte einen traurigen Anlaß. Nachdem er mehrere Jahre an schwerer Depression gelitten hatte, nahm Wilhelm Suschitzky sich am 18. April 1934 das Leben. [19] Als Gesellschafterin trat seine Witwe, die am 19.11.1878 in Brünn geborene Adele Suschitzky, in die Firma ein. Ein Sinken des Firmensterns zeichnete sich bereits im Ständestaat ab; es dürfte laut Wolf Suschitzky zu Beschlagnahmen in größerem Umfang gekommen sein. Mit dem „Anschluß“ war das Schicksal der Firma allerdings besiegelt. Beide Gesellschafter, Philipp und Adele Suschitzky, flohen aus Österreich, ersterer nach Frankreich (Bonafles), letztere nach London. [20] In Abwesenheit beider Gesellschafter mußte im Oktober 1938 der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über die Firma Anzengruber-Verlag Brüder Suschitzky gestellt werden. [21] Die Nazis waren an einer Weiterführung nicht interessiert. Etwas vorsichtiger wird dieser Tatbestand in der Antragsbegründung für das Handelsgericht im Oktober 1938 erläutert:
Am 20. September 1938 hat uns die Reichsschrifttumskammer mitgeteilt, daß wir bis 30. September 1938, also binnen 10 Tagen, unsere seit mehr als 40 Jahren bestehende Buchhandlung sperren müssen. Alle unsere Versuche, das Geschäft zu arisieren, zu liquidieren, die Warenvorräte zu verkaufen, oder zu versilbern, sind gescheitert. Die Firma ist daher zahlungsunfähig, weil keiner der Gesellschafter mehr in Wien ist, der das Geschäft weiterhin auszuüben berechtigt wäre, auch ist keinerlei Bargeld vorhanden, um nur die geringste Schuld zu bezahlen. (…)
Da das Warenlager gegenwärtig nicht verwertet und verwendet werden kann, weil die Eröffnung des Geschäftes, oder Liquidation verboten wurde, wie auch die Versilberung durch einzelne Verkäufe zu lange dauern würde, sind die Aktiven daher unverwertbar, wodurch die Firma schuldloserweise zahlungsunfähig geworden ist. [22]
Die Aktiven (das aus mehreren tausend Bänden bestehende Warenlager in Wien 10., Favoritenstraße 57, ausständige Forderungen usw.) überwogen, zumindest was den Papierwert betrifft, bei weitem die Passiven.
Was diesem Gang zum Konkursrichter vorausging, ist ein Stück Nazi-Verlagspolitik und ein anschauliches Beispiel dafür, wie die Behördenmaschinerie funktionierte und selbst in Fällen, wo eine „Arisierung“ wünschenswert gewesen sein mag, Verlagsfirmen irreparablen Schaden zufügen konnten. Wie im Fall Saturn-Verlag war es auch bei der geplanten „Arisierung“ der „Brüder Suschitzky“ ein „arischer“ Firmenangestellter, der Kaufabsichten äußerte. Der Kaufwillige – er hieß Johann Heger – war bereits seit 1921 in der Firma beschäftigt. In der ersten Juniwoche 1938 reichte er bei der Vermögensverkehrsstelle ein Ansuchen um Bewilligung des Ankaufes der Buchhandlung Brüder Suschitzky ein und hörte zwei Monate lang gar nichts. Inzwischen aber waren nicht weniger als 8 (in Worten: acht) Institutionen bzw. öffentliche Stellen mit dem Fall befaßt! Zu diesen gehörten u.a. die bereits erwähnte Vermögensverkehrsstelle, die Entscheidungen auf Arisierung oder Liquidierung lediglich auf Grund von Stellungnahmen fällte, das Reichspropaganda-Hauptamt in Wien, der kommissarische Leiter der Zwangsgilde sowie die RSK sowohl in Leipzig als auch in Wien. Federführend in der Ablehnung einer „Arisierung“ der Firma Brüder Suschitzky war der allmächtige Geschäftsführer der Landesleitung Wien der RSK, Dr. Karl Zartmann, der keinen Zweifel darüber aufkommen ließ, daß die Firma liquidiert werden sollte. Von seiten der RSK im Altreich war man freilich bemüht, Wien als Verlagsmetropole nicht gänzlich verdorfen zu lassen, aber gerade im Fall „Brüder Suschitzky“ war an eine Weiterführung nicht zu denken. So urteilte einer, der es im Ständestaat zuwege brachte, gleichzeitig VF- und NSDAP-Mitglied zu sein und unmittelbar nach dem „Anschluß“ sich mehr oder weniger selbst zum kommissarischen Leiter der Zwangsgilde der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und der ständischen Organisation des österr. Buchhandels ernannte, Karl Berger:
Bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen jüdisch-marxistischen Betrieb, zu dessen Arisierung wir unsere Zustimmung keinesfalls geben können. Da Herr Heger in der Buchhandlung Brüder Suschitzky gelernt und dort seine Gehilfenjahre zugebracht hat, ist von ihm anzunehmen, daß er die im § 5 der Satzungen der Reichsschrifttumskammer vorgeschriebene Zuverlässigkeit und Eignung für die Ausübung unseres Berufes nicht besitzt.
Wir bitten Sie daher, diesen Kauf nicht zu genehmigen und uns zu verständigen, daß Sie unserem Wunsche nachgekommen sind. Heil Hitler! [23]
Zartmann fand mehrmals sehr ähnliche Worte. Die Firma war seiner Ansicht nach ein „jüdisch marxistisches Unternehmen“:
Die Übernahme des Betriebes durch Herrn Johann Heger werden wir in keiner Weise befürworten, da nicht zu erwarten ist, daß dieser langjährige Angestellte sich auch von den Einflüssen seiner ehemaligen Arbeitgeber frei halten konnte. Aus der Haltung der Herren Suschitzky ist auch ohne weiters zu schließen, daß dieser (sic!) einen ihrer politischen Richtung nicht entsprechenden Angestellten niemals in ihren Dienste genommen hätten. Aus diesem Grunde halten wir das Ansuchen für unterstützungsunwürdig. Heil Hitler! [24]
Der Buchhändler Heger hatte einen Kaufpreis von RM 20.000 vereinbart, von dem er 6.000 an eigenem Kapital zur Verfügung hatte. Den Rest wollte er durch Kredite aufbringen. Am 25.7.1938 berichtete Zartmann an die RSK in Leipzig:
Bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen jüdisch-marxistisch – pornographischen Betrieb, dessen Arisierung höchst bedenklich wäre. Herr Heger kann eine buchhändlerische Tätigkeit nur in diesem Betrieb nachweisen, sodaß er schwerlich die für die Ausübung einer kammerpflichtigen Tätigkeit vorgeschriebene Zuverlässigkeit und Eignung erbringen kann. Es ist doch dabei auch zu berücksichtigen, daß die bisherigen jüdischen Inhaber des Unternehmens, nur einen ihnen gleichgesinnten Angestellten beschäftigen. Heil Hitler! [25]
Ein gleichlautendes Schreiben schickte er am 2.8. 1938 an das Reichspropaganda-Hauptamt im 3. Bezirk. Zwei Tage später richtete er ein ähnliches Schreiben an die VVSt:
(…) Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die dem Bewerber zur Verfügung stehenden eigenen Barmittel eine Abwicklung des Kaufvertrages in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich erscheinen lassen. Heil Hitler! (ebda.)
Anfang September lehnte schließlich die VVSt das Ansuchen Hegers ab. Das daraufhin eingeleitete Konkursverfahren zog sich aber zweieinhalb Jahre hin. Das hatte einen Grund: Anfang 1939 wurden die Bücher aus dem Lager durch den Masseverwalter in die Auktionshallen des Handelsgerichts Wien überführt, deren Verkauf bis Ende 1939 lediglich etwa RM 3.000 eingebracht hatte. Für den Rest wurden noch Käufer gesucht. [26]
Vierzig Jahre und ein paar Monate nach Gründung der Firma „Brüder Suschitzky“ wurde sie am 9. Dezember 1941 „von amtswegen“ aus dem Handelsregister gelöscht.
Die Produktion
Von allen in dieser Arbeit behandelten Verlagen der Ersten Republik existierte der Anzengruber-Verlag Brüder Suschitzky (im folgenden: AVBS) am längsten. Die Produktion beschränkte sich aber nicht auf Belletristik, und es ist zumindest fraglich, ob der Ruf des Verlags allein auf Dichterisches zurückzuführen war. Dennoch haben diese Publikationen einen inneren Zusammenhang. In den beinahe 40 Jahren des Verlagslebens war die Produktionsdichte – es sind weit mehr als 150 Titel erschienen – phasenweise verschieden. Nach einer Reihe von Publikationen während des Ersten Weltkriegs kam es zu einer größeren Anzahl unmittelbar nach Beginn der Ersten Republik, bedingt durch die vielen Fragen, die das Kriegsende und die beginnende Friedenszeit aufwarfen. Die Zahl der Verlagsneuerscheinungen in den 30er Jahren – und bis 1938 – ging merklich zurück.
Sucht man nach einem Charakteristikum für die Produktion dieses Verlags, so stößt man in der spärlichen Literatur auf Feststellungen wie die folgende: Philipp Suschitzky habe „als einer der ersten österreichischen Verleger sozialistische und monistische Literatur zu einer Zeit herausgegeben, da dieses Beginnen noch von heute unbekannten Gefahren bedroht war. So wurde er zum Verleger der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs“. [27] Obwohl diese letzte Behauptung nicht ganz stimmt und die von Moriz Frisch gegründete Druck- und Verlagsanstalt „Vorwärts“ & Co. und der „Verlag der Wiener Volksbuchhandlung“ in diesem Zusammenhang Erwähnung verdienen, ist ein Nahverhältnis zwischen den Verlagsbrüdern und der österreichischen Sozialdemokratie eine Tatsache.
Es ist im Rahmen dieser Arbeit, die sich auf Belletristik konzentriert, nicht Aufgabe, die „sonstige Produktion“ eines nicht rein belletristischen Verlags zu würdigen, doch scheint es in diesem Fall gerechtfertigt, eine Ausnahme zu machen. Ein kurzer Überblick erlaubt uns, das geistige Umfeld der schöngeistigen Literatur zu erkennen.
Bevor wir auf diese Literatur näher eingehen, soll auf eine sehr fundierte zeitgenössische Einschätzung der Arbeit des AVBS zurückgegriffen werden. Dem Verfasser einer Artikelserie über das österreichische Verlagswesen der Nachkriegszeit gelingt es nämlich, das Wesentliche zutreffend einzufangen. Aus diesem Grund wird hier aus diesem Artikel ausführlich zitiert, zumal es dem Zeitgenossen näher liegt, diese Bücher vor dem geistigen Hintergrund der unmittelbaren Nachkriegszeit einzuschätzen.
Bücher des Anzengruber-Verlages werden wohl einem Jeden begegnet sein, der für irgend eine Seite sozialpolitischer Arbeit ein Interesse hat. Welch große Leistung sich aber in den gesamten Veröffentlichungen der Brüder Suschitzky kundgibt, welche gradlinige Verfolgung eines Weges, der voll schwerer Hindernisse war und Begeisterung für die Durchsetzung der Ideen immer wieder – allen Gewalten zum Trotz – erforderte, kann nur dem klar werden, der zusammenfassend das zu überblicken versucht, was in den wenigen Jahren der Verlagstätigkeit einem Publikum vorgelegt wurde, das von diesen unbequemen weil Wahrheit bringenden und verlangenden Büchern nicht viel wissen will. Denn aufgerüttelt zu werden aus dem Gleichmaße des täglichen Lebens, erinnert zu werden an das, was jenseits der bürgerlichen Atmosphäre sich begibt, die Grundfesten bestehender Weltordnung in jedem Buche dieses Anzengruberischen Streiters angegriffen zu sehen, ist dem Leser, der zum ästhetischen Genuß oder zu bloßem Vergnügen liest, eine starke Zumutung. Eine Zielstrebigkeit sondergleichen läßt diesen Verlag seine Kompromisse schließen, Schwierigkeiten nicht achten und jene drei großen Ideen propagieren, die sich im Monismus, Pazifismus und Sozialismus eine Form für menschliche Betätigung geschaffen haben. (…)
Welche Fülle an sozialpolitischen Anregungen, Fragen und Wegweisern birgt die stattliche Reihe der Bücher dieses Verlages! Die wahre Revolutionierung der Geister müßte von ihm ihren Ausgang nehmen und ein großes Verdienst an einer Durchdringung weiterer Kreise mit dem Verständnis für die Probleme menschlichen Zusammenlebens können wir solchen Schriften und ihren Anregern zuschreiben. Es muß betont werden, daß der Anzengruber-Verlag der einzige Verlag in Österreich ist, der nicht parteimäßig radikal orientiert ist, sondern frei diese Ideen zu seinen gemacht hat. Mögen es Romane oder Novellen sein, Skizzen oder Gedichte, soziologische oder volkswirtschaftliche Schriften und Programme, literarhistorische oder philosophische, naturwissenschaftliche oder medizinische, pädagogische oder politische Abhandlungen, alle durchweht ein Geist, lebensbejahend, wahrheitssuchend, das endliche Glück der Menschheit erstrebend. Viel ist auf diesem Wege wegzuräumen, alteingewurzelte Vorurteile sind zu bannen, dem Volke müssen die Augen geöffnet, Widerwillige überredet und vom Besseren überzeugt, Träge erschüttert und aufgerufen werden, Dogmatiker des Glaubens und der Partei bekämpft werden, das Richtige überzeugend dargestellt, das Falsche in seinen Grundlagen als fehlerhaft nachgewiesen werden, Schwer-zu-Sagendes in der passenden Form dargeboten und durch Kunst und Dichtung dem Verständnis veredelt nahegebracht werden, Tendenz gemildert und durch das Pathos der Gestaltung gehoben werden, Dokumente des neuen Geistes aller Zeiten der Gegenwart wiedergeschenkt, Zukunftsweisendes ausgesprochen werden.
In diesen Sätzen ist auch schon das Programm, das aus den Werken des Verlages sich erkennen läßt, zusammengefaßt. Daraus läßt sich auch die Vielfältigkeit erklären, die den ersten Blick verwirrend, kaum einen inneren Zusammenhang ahnen läßt.
Die Namen der Besten, die Baumeister an einer neuen Menschheit sein wollen, sind unter den Autoren des Verlages, viele neue Arbeiter hat er den alten Kämpfern zugesellt. Ein Kampfverlag ist es, das soll festgehalten werden, aber ein Kämpfer, der Positives schaffen will und in Kampfpausen arbeitet, zeigt, wie man es machen muß, um das zu gestalten, wofür er kämpft. Maßstäbe einer literarischen Kritik werden wir nicht anlegen dürfen, denn an das Ethos, das allem zugrundeliegt, was an dichterischen Schöpfungen aus dem Anzengruberverlag kommt, müssen wir mit anderen Mitteln herangehen. (…) Doch nicht das ist die Absicht, die sie herausbringt, nicht die Absicht, die sie wertet, endlich auch nicht die Aufgabe dieser Zeilen. Die wissenschaftliche Würdigung der wissenschaftlichen Schriften soll ebensowenig hier Platz finden, sondern es ist mir darum zu tun, die verlegerische Leistung als solche zu beurteilen, was ich immer wiederholen muß.
So weit fürs erste Paul Steindler. Wie der Verfasser dieser Würdigung auch zugibt, ist es nicht leicht, ein System in die lange Reihe der Schriften des AVBS zu bringen. „Denn aus einer Gruppe in die andere greifen starke Fäden hinüber, eine ergänzt die andere, und es wäre ein zweckloses Beginnen, wollte man einer Einschachtelung und Übersicht zuliebe dem einheitlichen Organismus Gewalt antun.“
Greifen wir nun im folgenden z.T. aus der Analyse Steindlers ein paar Schwerpunkte heraus.
Ab 1917 gab der AVBS eine ganze Anzahl von Schriften heraus, die sich mit Krieg, Revolution, Frieden, Friedensbewegung, Pazifismus usw. auseinandersetzten. Die Schriftenreihe Der Aufstieg. Neue Zeit- und Streitfragen begann 1917 zu erscheinen und erlebte bis 1929 insgesamt 35 Nummern, die vielen Doppelnummern miteingerechnet. Diese Reihe gibt uns laut Steindler:
Richtlinien des Aufstieges, sie ist die konzentrierte Gedankenwelt der ganzen Verlagsrichtung, daher von entscheidender Bedeutung für die Tendenzen der Erneuerung aus dem Tiefsten, das im Menschen wohnt.
Hier erschienen Werke von Richard Wahle (Ein Weg zum ewigen Frieden, 1917), Paul Federn (Zur Psychologie der Revolution. Die vaterlose Gesellschaft, 1919), Rosa Mayreder (Der typische Verlaufsozialistischer Bewegungen, 1917), Josef Popper-Lynkeus (Friedensvorschläge, Schiedsgerichte, Völkerbund, 1917), Ludo Moriz Hartmann, Paul Frei (Der Weg zur Nährpflicht), Rud. Jer. Kreutz (Der neue Mensch), Rudolf Goldscheid (Frauen, Freiheit und Friede), Max Heller (Der bewaffnete Pazifismus) u.v.a.
Der Krieg, der ein Anfang war in der Erschütterung alles Menschgewordenen, hat naturgemäß eine Reihe von Schriften angeregt, die sich mit seinen Folgen und seiner Überwindung befassen. Hier leistet der Verlag praktische Arbeit, indem er Bücher zur Invalidenfrage, Kriegerheimstätten, Ernährungsfrage, Geschlechtskrankheiten, Friedensbewegung herausgab. (…)
Die biologischen Probleme, die der Krieg bot, in tiefgehender, naturwissenschaftlich fest begründeter Weise behandelt Paul Kammerer in dem bedeutendsten Buche, das die Kriegszeit in Österreich angeregt hat, in „Einzeltod – Völkertod, biologische Unsterblichkeit“.
Da sind wir schon mittendrin in der pazifistischen Tätigkeit des Verlages, die noch eine Reihe anderer Schriften vertreten, wie Boyneburgs „Despotie der Mittel“, Selety „Politik des Lebens“, ein bedeutsames Buch, das neue Wege weist für das Leben der Völker, Bleiers „Des weißen Menschen Schicksalsstunde“, die Bücher von Edgar Herbst, voll der besten Gedanken und Anregungen, Rumpf „Der Granatenkrüppel“, ein populärer Karl Marx, und die schon erwähnten Schriften des „Aufstieg“.
Monismus und Freidenkertum sind die weiteren Etappen des neuen Menschheitsideals, wie es der Verlag sieht und für das er sich einsetzt. [28]
Neben diesen vielen angeschnittenen Themen verlegte der AVBS auch eine Reihe von Büchern, die sexuelle Aufklärung zum Gegenstand hatten. Hinzuweisen ist auch auf weitere Schriftenreihen. So erschienen z.B. 1918/19 auf Initiative von Carl Colbert die Flugschriften des „Abend“ bei Anzengruber in Kommission. Unter den drei Folgen finden sich z.B. Bruno Freis Broschüre Wiener Wohnungs- Elend und Alexander Weiß‘ Wie kommen wir zum Frieden? 1915 begann die kurzlebige Reihe „Wiener Bücherei“ zu erscheinen. 1926 erschien ein Jahr lang im AVBS die Zeitschrift Der Aufbau. Österreichische Monatshefte für Siedlung und Städtebau, die von Franz Schuster und Franz Schacherl herausgegeben wurde.
Auch nach 1920, also in der Zeit nach dem zitierten Überblick Steindlers, blieb der AVBS der eingeschlagenen Linie treu. In diesem Zusammenhang hervorzuheben sind diverse Schriften zum Thema „Krieg“, wie z.B. Karl Jaray Der Selbstmord der Menschheit. Österreichisches Komitee gegen den drohenden Krieg (1933).
Belletristik
Die Tendenz des Verlags bei nicht-literarischen Schriften setzte sich auch in der Wahl von Autoren und Büchern des AVBS fort. Es sind durchwegs Autoren, die in der „linken“ Reichshälfte angesiedelt waren, die in der Regel eine kritische Position zur bestehenden Gesellschaft bezogen und somit als „engagierte Schriftsteller“ gelten können. Zu den ersten Autoren, die zum Verlag stießen, zählt zweifelsohne Alfons Petzold, dessen erste Sammlung von Prosatexten (Memoiren eines Auges. Skizzen eines Sehenden) 1912 im AV erschien und 1922 als Band 2 der „Wiener Bücherei“ aufgelegt wurde. Mit den Brüdern Suschitzky verband Petzold auch eine persönliche Freundschaft. [29] Obwohl Petzold sich dem AVBS nicht ausschließlich verpflichtete und andere Werke im Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, im Erdgeist-Verlag, bei Eug. Diederichs, im Deutschösterreichischen Verlag sowie im Ed. Strache Verlag erschienen, brachte der AVBS mehrere Bücher heraus, so z.B. Aus dem Leben und der Werkstätte eines Werdenden (1913), Der heilige Ring. Neue Verse (1914), Krieg (1914), Johanna. Ein Buch der Verklärung (1915; 2. Aufl. 1917), Deutsche Legende (1916), Das neue Fest. Ein Büchlein der Liebe (1917), Der feurige Weg. Ein russischer Revolutionsroman (1918). Auch Johann Ferch, engagierter Gegner des Mutterschaftszwangs und vielschreibender Autor, ließ eine Reihe von gesellschaftskritischen Werken im AVBS erscheinen, so z.B. Bekenntnisse eines Freimaurers (1924), Das zweite Gesicht und andere Skizzen aus dem Felde (1915), Liebe ohne Kinder. Das Recht auf Glück für Liebende, Eltern und Kinder (1920; Auflage: 50.000), Die Kaserne. Ein Roman aus dem Leben unter den Fahnen (1913), Marsch auf Wien (Heiterer Roman, 1930). Im AVBS erschien 1930/31 die Illustrierte Roman-Revue, die ausschließlich eine ganze Reihe von Ferch-Romanen abdruckte. Von Hugo Bettauer erschienen 1921 der Roman Hemmungslos und 1922 der Roman Die drei Ehestunden der Elisabeth Lehndorff. Auch der kirchenkritische Priester-Schriftsteller Hans Kirchsteiger war mit mehreren Büchern im AVBS vertreten. So erwarb der Verlag die Rechte auf den seinerzeit im Wiener Verlag erschienenen, sehr viel gelesenen Roman Das Beichtsiegel, der ab 1924, als die 35. Auflage erschien, kaum seine Popularität eingebüßt hatte. 1923 kam der Roman Der eiserne Paragraph, 1920 der Roman Der tote Teufel und 1928 der Roman Der morsche Beichtstuhl. Der AVBS brachte auch die erste Gesamtausgabe von Ferdinand Sauters Gedichten, verlegte eine Voltaire-Übersetzung, einige Werke des Arzt-Schriftstellers Fritz Wittels, vier Bücher von Karl Adolph, darunter Haus Nummer 37. Ein Wiener Roman und den Roman Töchter. Weiters erschienen Werke von David Josef Bach (Der Kugelmensch. Die Filmfläche. Phantasien und Gedichte (1938), Dr. Edmund Blum, dem dichtenden, sexuell besonders interessierten Zahnarzt (s. Dr. Blum-Bücher), Richard A. Édon, Paul Anton Keller (Gesang vor den Toren der Welt. Gedichte, 1931), Emil Krischke, Olga Misar, E. Müller-Sturmheim, Heinz Nonveiller (Das Evangelium der Liebe, 1920), Oskar Philipp, Fritz Rosenfeld, Christian Spanner-Hansen, Ferdinand Stechauner, Maria Stona, B. Zwilling u.a.
1915 stieß der 1890 geborene Arzt-Schriftsteller Jakob Moreno Levy zum AVBS. Hier erschien das Gedicht „Einladung zu einer Begegnung“ als „Flugbericht“. Einige Jahre später, im Jahre 1918, erschien im AVBS die Zeitschrift Daimon mit Levy als Herausgeber. 1919 erschien sie als Der neue Daimon im Genossenschaftsverlag. Aber dies war nicht die einzige Zeitschrift der jungen, kritischen Generation, die bei AVBS landete. Die im Frühjahr 1917 von Oskar Maurus Fontana und Alfons Wallis herausgegebene erstmals erscheinende Zeitschrift Das Flugblatt kam auch – zumindest die ersten zwei Folgen vom Frühjahr und Sommer 1917 – hier heraus. Insgesamt kam es bis September 1918 zu fünf Folgen.
In den 30er Jahren erschien relativ wenig Belletristik, aber, um hier Abhilfe zu schaffen, begann der AVBS eine neue, von Hermann Hakel herausgegebene Schriftenreihe Neue Dichtung. Die Bände 1-5 erschienen 1936, Band 6/7 erschien 1937. Die Reihe brachte Werke von Rudolf Felmayer (Die stillen Götter. Gedichte), Josef Pechacek (Kleine Chronik. Erzählungen), Ernst Lissauer (Zeitwende. Gedichte; Die Steine reden. Drama in 3 Akten) und Marietta v. Bronneck (Die Bubenprobe. Ein Buch von Kindern). Hinzu kam (1936) noch ohne Bandzählung Nachtrag zur Reise von Alphons Solé.
Das letzte im AVBS nachgewiesene und erschienene Werk stammt von David Josef Bach (Der Kugelmensch, 1938).
Anmerkungen
[1] Quellenhinweise: Handelsgericht Wien. Register für Gesellschaftsfirmen, Band 54, pagina 106; Handelsgericht Wien. Ausgleichsakt S 98/38 (WrStLa); AVA, Deutschösterreichisches Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten, 1919, Zahl 979/19-1 (Gewerbe), Zahl 1183/19-1 (Gewerbe); Befragung WOLF SUSCHITZKY (London) (= Sohn von Wilhelm S.); FRIEDRICH SLEZAK, Ottakringer Arbeiterkultur an zwei Beispielen. Wien: Verlag Josef Otto Slezak 1982, S 34 f. Alfons Petzold 1882-1923. Wienbibliothek. 197. Wechselausstellung im Wiener Rathaus Nov. 1982-März 1983. Gestaltung und Text: BERNHARD DENSCHER und JOHANN LUGER; Dr. PAUL STEINDLER, Das österreichische Verlagswesen. II. Der Anzengruber-Verlag. In: Deutschösterreichischer Literaturanzeiger (Wien/Lehenrotte, NÖ), 1. Jg., 5./6. Heft, 30.6.1920, S. 49-51; DR. H. R.[EITZER], 25 Jahre-Brüder Suschitzky. Eine historische Reminiszenz. In: Der blaue Bücherkurier (Wien), XXXVI. Jg., Nr. 585, 15.11.1926, S. 4; Anzeiger, Jg. 1926, Nr. 45, S. 11. 1926, S. 304 (Geschäftsjubiläum); ADOLF REITZER, Österreichische Gewerbeförderung. In: Novitäten-Anzeiger für den Colportage-Buchhandel (Wien), XIII. Jg., Nr. 266, 15.6.1901, S. 1; DERS., Localbedarf. In: ebda., Nr. 272, 1.10.1901, S. 1 f. Das Jahrbuch der Wiener Gesellschaft. Hg. FRANZ PLANER. Wien: Verlag Franz Planer, 1928, Stichwort „Philipp Suschitzky“, S. 337; Akt Gremium/Brüder Suschitzky.
[2] Das erste Dokument im Akt der Standesvertretung ist ein Protokoll, aufgenommen mit Hrn. Philipp Suschitzky zum Zweck des Beitritts zur Korporation vom 4. Oktober 1900.
[3] ADOLF REITZER, Österreichische Gewerbeförderung (zit. Anm. 1), S. 1. Reitzer zitiert hier vollinhaltlich einen Bericht aus der Wiener Wochenschrift für Politik, Volkswirtschaft, Wissenschaft und Kunst Die Zeit, 1901, Nr. 349, Sa., 8.6.1901, S. 157.
[4] Zitiert nach ADOLF REITZER, Localbedarf (zit. Anm. 1), S. 1. Auch wiedergegeben in: 25 Jahre – Brüder Suschitzky Eine historische Reminiszenz, von DR. HERMANN REITZER (zit. Anm.1).
[5] ADOLF REITZER, Localbedarf (zit. Anm. 1).
[6] BC, Nr. 41, 9.10.1901, S. 584.
[7] Ebenda. In der diversen Literatur ist immer wieder davon die Rede, daß der 1. November 1901 das Gründungsdatum war. Der 1. Oktober war laut Handelsregister der Tag, an dem der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt wurde.
[8] Stenographisches Protokoll. Haus der Abgeordneten. 64. Sitzung der XVII. Session am 24. Oktober 1901, S. 5949-5950. So trifft es nicht zu, daß, wie SLEZAK (zit. Anm. 1), meint a) die Interpellation von Dr. Victor Adler stammte, nicht zuletzt, weil dieser erst ab 1905 im Reichsrat saß und b) Suschitzky erst durch eine bzw. die Interpellation die Konzession erhielt.
[9] Reichspost, 7.4.1911, S. 9.
[10] So der soeben zitierte Zeitungsbericht. Krist stellte tatsächlich einen Antrag in der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Favoriten am 30. 12.1910, doch – zumindest, was das Protokoll anlangt – ohne die inkriminierte beleidigende Äußerung. Siehe: Amtsblatt der k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Jg. XX, Nr. 7, Di., 24.1.1911, S. 246-247; bes. S. 247: „B.-R. Krist und Genossen stellen den Antrag, den Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler auf die Schmutz- und Schundliteratur der Brüder Suschitzky in der Favoritenstraße aufmerksam zu machen. Angenommen.“
[11] Reichspost, 7.4.1911, S. 9.
[12] Reichspost, 4.5.1911, S. 9.
[13] Reichspost, Nachmittagsausgabe, 6.5.1911, S. 1.
[14] Reichspost, 6 5.1911, S. 8.
[15] Genau wann dies erfolgte, war nicht festzustellen. Immer wieder ist von „bald“ danach, kurz darauf die Rede.
[16] ÖSta, AVA, Deutschösterreichisches Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten. Gewerbe. Z. 1183 ex 1919. Die Eingabe Wilhelm Suschitzkys findet sich nicht in diesem Akt. Es wird hier lediglich seine Begründung zitiert.
[17] Ebenda.
[18] Ebenda.
[19] Dazu einige Zeitungskommentare zum Selbstmord: „Die letzten politischen Ereignisse haben bei Wilhelm Suschitzky, der sich immer zu einem gewaltlosen Sozialismus bekannt hat, eine tiefe seelische Depression hervorgerufen, die ihm schließlich den Revolver in die Hand drückte.“ (Neue Freie Presse (M), Nr. 24.999, Do., 19.4.1934, S. 6.) Anderen Zeitungsmeldungen zufolge war die Tat auf „Nervenzerrüttung“ zurückzuführen, so Der Wiener Tag, XIII. Jg., Nr. 3917, Do., 19.4.1934, S. 5; WZ, Nr. 108, Do., 19.4.1934, S. 5.
[20] Frdl. Auskunft von Wolf Suschitzky (London). Philipp Suschitzky floh nach Frankreich, weil seine Tochter dort lebte, Adele Suschitzky lebte in London, wo sie am 24.5.1980 im Alter von 102 Jahren starb.
[21] Dazu Handelsgericht Wien. Konkursakt S 98/38 (WrStLa).
[22] Ebenda. Die Firma war durch den Rechtsanwalt Dr. Oskar Trnka vertreten.
[23] Schreiben an die VVSt vom 17.6.1938 (Akt Gremium/Suschitzky).
[24] Schreiben an die Deutsche Revisions- und Treuhand A.G. in Wien vom 19.7.1938 (ebda.).
[25] In: Akt Gremium/Suschitzky.
[26] Laut Schreiben der RSK Landesleitung Wien an die RSK, Abt. 3 in Leipzig vom 22.12.1939.
[27] Das Jahrbuch der Wiener Gesellschaft (zu. Anm. 1).
[28] DR. PAUL STEINDLER, Das österreichische Verlagswesen. II. Der Anzengruber-Verlag, (zit. Anm. 1). Für die Übermittlung einer Fotokopie dieses Artikels bin ich Frau Schroeter von der Abteilung Auskunft der Deutschen Bücherei in Leipzig zu besonderem Dank verpflichtet. Trotz einer langwierigen Suche in Bibliotheken in Österreich und der Bundesrepublik gelang es mir nicht, diese Zeitschrift zu finden. Obwohl in Österreich erschienen, liegt sie nur in der Deutschen Bücherei in Leipzig.
[29] Siehe Ausstellungskatalog der Wienbibliothek (zit. Anm. 1).
Ergänzungen zur Buchpublikation von 1985
Neueste Forschungsliteratur
- Annette Lechner: Die Verlagsbuchhandlung Anzengruber Verlag Brüder Suschitzky (1900–1938) im Spiegel der Zeit. Diplomarbeit Univ. Wien 1994. Gedruckt in Archiv für Geschichte des Buchwesens 44 (1995), S. 187–273).
- Philipp Suschitzky im Österreichischen Biographischen Lexikon
- Georg Hupfer: Zur Geschichte des antiquarischen Buchhandels in Wien. Diplomarbeit Univ. Wien. 2003.
- Marianne Fischer: Die erotische Literatur und das Gericht. Der Schmutzkampf zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Wien. Diss. Univ. Wien 1999. (Gedruckt u.d.T.: Erotische Literatur vor Gericht. Der Schmutzliteraturkampf in Wien des beginnenden 20. Jahrhunderts. Wien: Wilhelm Braumüller 2003)
- Ernst Fischer: Verleger, Buchhändler und Antiquare aus Deutschland und Österreich in der Emigration nach 1933. Ein biographisches Handbuch. Typographie und Gestaltung: Ralf de Jong. Herausgegeben vom Verband Deutscher Antiquare e.V., 2011, S. 321–323.